Besuchsregelungen im Strafvollzug

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Mexiko

Typisch für Mexiko sind umfangreiche Besuchsrechte. Für eines der größten Gefängnisse (mit 8000 Gefangenen) berichet Herlinda Enríquez Rubio Hernandez (2007: 38-40) folgende Regelung: Anwaltsbesuch jederzeit möglich; sog. Familienbesuch dienstags, donnerstags, samstags und sonntags jeweils von 10-17 Uhr für alle Gefangenen. Bei jedem Besuch sind bis zu fünf Personen zur gleichen Zeit erlaubt. Die meisten Besucher sind weiblich (Mütter, Schwestern, Ehefrauen und/oder Geliebte). Männliche Besucher werden meist sonntags empfangen, an den anderen Tagen dominieren die Frauen. Eine weitere Besuchsgelegenheit ist der "intime Besuch" (visita íntima) in Wohneinheiten, die speziell für diesen Zweck auf dem Gefängnisgelände errichtet wurden (dormitorio). Diese Besuchsart kann sich über einen längeren Zeitraum (Tage, Wochen) hinziehen. Die Gefangenen machen aus Besuchen auch oft ein Fest mit vielen TeilnehmerInnen. Solche Feste bieten Gelegenheit, Speisen oder Alkoholika zu sich zu nehmen, die sonst nicht Teil des Gefängnisalltags sind, aber auch die Besucher anderer Gefangener kennen zu lernen, sexuelle Beziehungen einzugehen, bzw. zu pflegen usw.


Literatur

  • Rubio Hernandez, Herlinda Enríquez (2007) El Pluralismo Jurídico Intracarcelario. México, D.F.: Editorial Porrúa.
  • Reinicke, Helmut (1997) Verdammtes Mexiko! Unrast.