Beleidigung im Straßenverkehr

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Auf eine Beleidigung im Straßenverkehr reagiert die Strafjustiz jedenfalls dann streng, wenn die herabsetzenden Äußerungen gegenüber Polizisten, Hilfspolizisten oder Politessen - also gegenüber VertreterInnen der Staatsmacht - erfolgen. Die beleidigten VertreterInnen müssen nicht einmal sichtbar sein - es genügt, dass ein Verkehrsteilnehmer die Wahrnehmbarkeit seiner gestischen oder verbalen Botschaft für möglich halten sollte. Eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen (1 Tagessatz à 40 Euro = 1200 Euro) erhielt zum Beispiel ein Autofahrer, der den Mittelfinger gegen eine (unter einer Brücke installierte) Videokamera erhob. Das Gericht wertete die Geste als "vulgäre Kundgabe seiner Missachtung gegenüber den befassten Amtspersonen."

Verbale Beleidigungen im Straßenverkehr haben (von Tagessätzen in Euro umgerechnet) schon folgendes gekostet (vgl. Zollner 2009):

  • 250-350 €: Bekloppter; Leck mich doch; Witzbold; Du armes Schwein, du hast doch eine Mattscheibe
  • 500-750: Du blödes Schwein; Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?; Bei dir piepts wohl
  • 900: Verfluchtes Wegelagerergesindel
  • 1000-1500: Wichtelmann; Du Wichser; Raubritter; Trottel in Uniform; Ihr seid doch alle große Arschlöcher; Idioten, ihr gehört in die Nervenheilanstalt
  • 1600-1900: Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen; Du Schlampe
  • 2500: Fieses Miststück; Alte Sau.

Quellen

  • Zollner, Petra (2009) Gesten, die Ärger machen. Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden - und manchmal droht sogar Haft. ADAC.Motorwelt. Das Aktuelle Clubmagazin. Heft 11, November: 44-47.