Beccaria-Statut

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Das Beccaria-Statut der Neuen Kriminologischen Gesellschaft (NKG) regelt die Vergabe der Beccaria-Medaille und hat folgenden Wortlaut:

"I. Zur Erinnerung an Cesare Beccaria stiftete die Deutsche Kriminologische Gesellschaft im Jahre 1964 die Beccaria-Medaille in zwei Klassen. Seither ist diese Medaille in beiden Klassen wiederholt verliehen worden. Die Neue Kriminologische Gesellschaft führt gem. § 2 Abs. 3 ihrer Satzung die Verleihung der Beccaria-Medaille als ihre Aufgabe fort.

II. Die Beccaria-Medaille ist eine Etui-Metallplakette im Durchmesser von 654 mm. Sie besteht in der ersten Klasse aus einer Goldlegierung, in der zweiten Klasse aus einer Silberlegierung. Auf der Vorderseite zeigt sie das stilisierte Profil Cesare Beccarias mit der Umschrift "Cesare Beccaria 1738-1794 - Neue Kriminologische Gesellscahft." Auf der Rückseite zeigt sie die Umschrift "Für Verdienste um die Kriminologie." Zur Medaille gehört eine Urkunde, die vom Präsidenten der Neuen Kriminologischen Gesellschaft ausgefertigt und unterzeichnet wird.

III. Die Beccaria-Medaille wird verliehen

1. in der ersten Klasse:

a) für hervorragende Leistungen in Forschung oder Lehre auf dem Gesamtgebiet der Kriminologie,

b) für besonders erfolgreiche Tätigkeit bei der Verbrechensverhütung, Verbrechensaufklärung oder Resozialisierung von Straffälligen.

2. in der zweiten Klasse:

für anerkennenswerte wissenschaftliche Arbeiten, die eine weitere Entfaltung des Verfassers auf kriminologischem Gebiet erwarten lassen.

IV. Die Beccaria-Medaille wird höchsten jährlich einmal in jeder der beiden Klassen an je eine Person verliehen. Wird in einem Jahr keine Medaille verliehen, können im darauf folgenden Jahr zwei verliehen werden. Anstelle von Einzelpersonen können auch Forschungsgruppen, Behörden oder Institutionen ausgezeichnet werden.

V. Die Auswahl der Preisträger obliegt dem Vorstand gem. § 10 Abs. 1 der Satzung der Neuen Kriminolgoischen Gesellschaft und ihm für diese Entscheidung von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit hinzugewählten sieben weiteren Mitgliedern der Neuen Kriminologischen Gesellschaft. Die Entscheidung erfolgt mit dreiviertel Mehrheit der nach Satz 1 stimmberechtigten Mitglieder. Schriftliche Stimmabgabe ist zulässig."


Quelle

  • Beccaria-Statut, in: Rössner, Dieter & Hans-Martin Jehle, Hg. (2000) Beccaria als Wegbereiter der Kriminologie. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg, S. 7-8.