Bandit

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Nach dem Balkanfeldzug und ersten Kampfhandlungen mit jugoslawischen Partisanengruppen gab Keitel am 16. September 1941 den Geisel-Sühne-Befehl für Serbien:

„Als Sühne für ein deutsches Soldatenleben muß in diesen Fällen im allgemeinen die Todesstrafe für 30 bis 100 Kommunisten als angemessen gelten.“

Im so genannten Banditenbekämpfungsbefehl vom 16. Dezember 1942 erklärte er im Zusammenhang mit dem Partisanenkrieg in Jugoslawien:

„Die Truppe ist daher berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne Einschränkung auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden, wenn es nur zum Erfolg führt.“

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