Apokrypher Haftgrund

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Staatsanwältin Lichtinghagen hatte Herrn Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung verhaften lassen und durchblicken lassen, wie der Beschuldigte eine Haft hätte vermeiden können: durch ein Geständnis.

Aussagen durch Haft zu erzwingen ist aber ganz und gar unrechtsstaatlich und von der Strafprozessordnung verboten. Die Praxis verletzt diesen Grundsatz aber "nahezu täglich" und "meist ganz unverhohlen, oft auch noch mit der Miene des Triumphes. Beugehaft heißt das eigentlich und ist in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen.".

Der Beschuldigte hat das Recht, sich zur Sache nicht einzulassen. "Dann gibt es eine Vorschrift, die speziell sagt, welche Zwangsmittel nicht angewendet werden dürfen bei der Vernehmung. Schließlich Vorschriften, die aufzählen, unter welchen Voraussetzungen Untersuchungshaft verhängt werden darf. Jede dieser Rechtsquellen ist klar in Bezug auf das Verbot der Beugehaft. Dazu muss man wissen, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung abschließend sind, keine generelle Notstandsklausel kennen, die es in kriminalpolitischen Zweifelsfällen erlaubt, eine Ausnahme von der Regel zu machen."

U-Haft:

  • Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr
  • Wiederholungsgefahr


Zwang darf nur in den gesetzlich erlaubten Fällen angewendet werden.

Im Fernsehen ist das anders: "Kein Abend .. vergeht, an dem nicht eine solche Situation vorgeführt wird, und der Beifall des Publikums ist immer bei den besonnenen Kriminalbeamten, die wieder einmal über die hölzerne Juristendiktion hinweggleiten, mehr oder weniger trickreich, je nach dem."



Literatur

  • Lüderssen, Klaus (FAZ 12.02.2014: 8) Schäuble sagt es.