Alternativen zur Freiheitsstrafe

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1. Entkriminalisierung (de iure) durch Aufhebung des Unwerturteils (z.B. Homosexualität) oder entdramatisierende Neubewertung des Unrechts (z.B. auf OWi-Niveau; z.B. Besitz geringer Mengen von Drogen).

2. Entprisonisierung bei gleichbleibendem Unwerturteil wegen Unzweckmäßigkeit/Anachronismus/Grausamkeit der Freiheitsstrafe: Restorative Justice; Family Group Conferences; Justice Re-Investment. Dem steigenden Wert der persönlichen Freiheit und Entfaltungsmöglichkeiten wird Rechnung getragen, indem man nicht allzu leichtfertig Freiheitsstrafen verhängt. Freiheitsstrafen werden selten.

3. Vom Einschließungsmilieu zur Kontrollgesellschaft (Deleuze)


Literatur

  • Dünkel, Frieder & Gerhard Spiess (1983) Alternativen zur Freiheitsstrafe. Freiburg i.Br.: MPI f. ausld. und intern. Strafrecht.


Webliks