Überwachung rückfallgefährdeter entlassener Sexualstraftäter

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Zur Überwachung rückfallgefährdeter entlassener Sexualstraftäter gibt es in verschiedenen Bundesländern Zentralstellen in den jeweiligen Landeskriminalämtern. Diesen müssen alle aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter gemeldet werden. In Baden-Württemberg wären das 600 Personen, die jährlich an die Zentralstelle in Stuttgart gemeldet werden müßten. In der Zentralstelle wären dann 3 Staatsanwälte und 5 Polizisten damit befasst, anhand von Gutachten die Gefährlichkeit der Entlassenen und die zu ergreifenden Überwachungsmaßnahmen zu bestimmen. Denkbar sind Stichproben oder die direkte Ansprache der Entlassenen. So soll vermieden werden, dass das Institut der Führungsaufsicht eingesetzt werden muss, nach dem ein Richter im Einzelfall anordnen könnte, dass ein Entlassener auf eine bestimmte Weise zu überwachen wäre.

In Bayern wird dieses Verfahren auf der Grundlage einer Sexualstraftäterdatei beim LKA seit 2007 unter dem Namen HEADS praktiziert.