Übergangsjustiz

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Begriff

Transitional Justice (Kritz 1995) - dt. Übergangsjustiz - bezeichnet Prozesse, Praktiken und Organisationsformen, die darauf abzielen, außerhalb der regulären Strafjustiz mit massenhaften (System-) Verbrechen zu Rande zu kommen, um einen befriedenden und befriedigenden Übergang von einem überwundenen in ein neues politisches System zu bewerkstelligen:

"Durch die Einführung eines Systems der Übergangsjustiz wird das herkömmlich geltende Strafrecht ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt und durch ein vorübergehendes Regelwerk ersetzt. Vereinfacht gesagt, bedarf es eines solchen Regimes immer dann, wenn in einer bestimmten Region über einen längeren Zeitraum schwere, oft systematische Gewaltverbrechen, Folter und arbiträre Tötungsdelikte (eher) zur Regel und Rechtsstaatlichkeit zur Ausnahme geworden sind. Solche Straftaten liegen in einer Schwere und Anzahl vor, dass diesen mit den normalen Mitteln des Strafprozesses nicht, jedenfalls nicht in einem überschaubaren Zeitraum, beizukommen wäre" (Fuchs 2016).


ICTJ: TJ refers to the ways countries emerging from periods of conflict and repression address large scale or systematic human rights violations so numerous and so serious that the normal justice system will not be able to provide an adequate response.

Geschichte

Für Makro-Konflikte kommen prinzipiell horizontale Konfliktlösungsstrategien in Betracht, bei denen eine Lösung unter Gleichen angestrebt wird (klassischer Friedensvertrag) - oder aber, und das in letzter Zeit immer stärker - aus dem Denkmodell innerstaatlicher Strafjustiz abgeleitete vertikale Mittel (der Bestrafung), die von einem ethischen Gefälle zwischen den Konfliktparteien ausgehen. Ein Beispiel für die Vertikalisierung der Konfliktlösung waren die Nürnberger und Tokioter Prozesse. In der Übergangsjustiz fließen beide Traditionen zusammen: einerseits sehen sich viele Protagonisten in der Tradition der Nürnberger und Tokioter Prozesse, andererseits orientiert man sich aber auch am Übergangs-Management von der Diktatur zur Demokratie, wie es in den 1970er Jahren in Griechenland, Portugal und Spanien praktiziert wurde.

Hauptimpuls für die Entwicklung des Konzepts der Transitional Justice waren die Forderungen nach Aufdeckung der Wahrheit über Menschenrechtsverletzungen unter den lateinamerikanischen Diktaturen der 1970er und 1980er Jahre.

Besondere Bedeutung erlangte die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Chile. Diese von Präsident Patricio Aylwin Mitte 1990 eingesetzte Kommission definierte erstmals „Wahrheit“ als Ziel, und damit verbunden das Ziel der „Versöhnung“.

Mithilfe der Veröffentlichung einer „offiziellen Wahrheit“ über die Verbrechen während der Zeit der vorangegangenen Diktatur sollte die Spaltung der Gesellschaft in zwei Lager mit jeweils unterschiedlichen Deutungen der Vergangenheit überwunden werden.

Die Idee, dass die Aufdeckung der „Wahrheit“ dazu beitragen könnte, eine Gesellschaft zu versöhnen, wurde zur Grundüberzeugung der Transitional Justice Bewegung. Seit Mitte der neunziger Jahre warb sie in zahlreichen sogenannten Postkonflikt-Gesellschaften (z.B in Afrika, Asien und in den Ex-Ostblockstaaten) für die Einsetzung von Wahrheitskommissionen.

Begleitet wurden die Bemühungen der Transitional-Justice-Bewegung nunmehr von einer schnell wachsenden Zahl von Wissenschaftlern, Politikern und Institutionen wie z.B. dem 2001 gegründeten International Center for Transitional Justice (ICTJ) die es sich zum Ziel setzten, anhand empirischer Studien das Konzept der Wahrheitskommission weiterzuentwickeln.

Erwartungen

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit herrscht in allen Rechtsordnungen eine Kluft. Dem Postulat der Rechtsstaatlichkeit steht eine soziale Wirklichkeit des Rechts gegenüber, die durch allerhand Selektionsmechanismen und Ungerechtigkeiten gekennzeichnet ist, nicht selten durch Willkür.

Besonders tief ist diese Kluft bei der Übergangsjustiz. Sie schürt einerseits besonders hohe Erwartungen - leistet aber andererseits besonders wenig im Hinblick auf deren Erfüllung.

Übergangsjustiz hat also ein Problem mit dem Erwartungs-Management (Nickson and Braithwaite 2014). Einerseits gibt es ein Menschenrecht auf Zugang zum Recht - access to justice - und eine Verpflichtung der Staaten, große Verbrechen nicht straflos zu lassen:

Access to justice is a basic principle of the rule of law. In the absence of access to justice, people are unable to have their voice heard, exercise their rights, challenge discrimination or hold decision-makers accountable. The Declaration of the High-level Meeting on the Rule of Law emphasizes the right of equal access to justice for all, including members of vulnerable groups, and reaffirmed the commitment of Member States to taking all necessary steps to provide fair, transparent, effective, non-discriminatory and accountable services that promote access to justice for all (UN and Rule of Law; Access to Justice).

Andererseits: "Yet there has not been a war where a substantial proportion of criminals against humanity have been convicted. Nor is one likely." (Nickson and Braithwaite 2014).


Versöhnung durch Aufdecken einer verborgenen Wahrheit

Übergangsjustiz soll die Wahrheit über schwere Verbrechen eines vergehenden oder vergangenen Regimes ans Licht bringen. Wenn die gesamte Bevölkerung diese Wahrheit erkennt, wird sie sie auch anerkennen. Das kann helfen, eine Spaltung der Bevölkerung zu verhindern oder zu überwinden, das neue Regime zu legitimieren und/oder das Gemeinwesen auf eine neue - und gemeinsame - Grundlage von Werten und Bewertungen zu stellen, bzw. es gewissermaßen neu zu gründen.

Eine solche "Gründungswahrheit" ist im besten Fall die historische Wahrheit, im schlechtesten eine Fabrikation, also ein bloßer Gründungs-Mythos mit einem systematischen bias gegenüber dem, "wie es eigentlich gewesen" (Leopold von Ranke).


Genugtuung für die Opfer

Entschädigung

Entschuldigung

Bestrafung

Rechtsfrieden und Rechtsgehorsam

Was ist der normative Gehalt des Konzepts? Sind damit rechtlich, politisch und/oder moralisch verpflichtende Aussagen verbunden?

Unterscheidung zwischen einem weiten und einem engeren Begriff: Übergangsjustiz iwS = jede Form unkonventioneller Justiz nach einem Regime Change (einschließlich Schauprozess, standrechtliche Erschießungen etc.). Übergangsjustiz ieS: unkonventionelle Justiz nach einem Regime-Change mit dem Anspruch, die Wahrheit über "kriminelle Politik" des Vorgänger-Regimes herauszufinden, den Opfern Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen und die Spaltung der Gesellschaft versöhnend zu überwinden. ÜJ ist für Situationen, in denen Staat oder Gesellschaft einen tiefen Bruch erfahren haben und sich in Richtung auf Frieden und Rechtsstaatlichkeit hin bewegen will.

Es wird an Standards für ÜJ gearbeitet. Werden diese Standards nicht eingehalten, so handelt es sich immer noch um ÜJ iwS - nur eben "schlechte".

An den Standards arbeitet das ICTJ:

Ziel: a world without gross human rights violations - we work to ensure that, through measures of acknowledgment, accountability, and reform, the dignity of victims is recognized and respected, and measures are taken to prevent the recurrence of violations." "truth, justice, reparations, and reforms" - "appropriate measures of acknowledgment, accountability, and reform" - "prosecutions, truth seeking, reform, and reparations".

Recht

  • Anspruch der Bürger auf Schutz durch den Staat - auch vor einer erneuten Gewaltherrschaft
  • Anspruch von Verbrechensopfern (und ihren Angehörigen, Hinterbliebenen) auf informationen, Accountability von Personen und Institutionen, Entschädigung, Anerkennung
  • Anspruch von Tatverdächtigen auf ein faires Verfahren; Respektierung prozessualer Garantien (in dubio pro reo = es geht nicht ohne Feststellung strafrechtlicher Schuld, solange es bei dem Verfahren um Strafe geht)

Politik

  • Vergangenheitspolitik: Geheime Informationen über Verbrechen des vorangegangenen Regimes müssen offenbart werden, Tatverdächtige identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden
  • Zukunftspolitik: Schaffung einer gemeinsamen Basis für die Darstellung der Zeitgeschichte zwecks Verbreiterung der Legitimationsbasis der neuen Herrschaft

Ethik

  • Gerechtigkeit: das Ziel ist Aufdeckung von Wahrheit, Benennung von Verantwortlichkeit, Ziehen von Konsequenzen und Veränderung von Institutionen. Retributive und distributive Gerechtigkeit haben (womöglich) beide ihren Platz. Rawls: veil of ignorance.

Welches Verhältnis besteht zwischen Übergangsjustiz und Strafrecht bzw. Völkerstrafrecht ?

Strafrecht

  • Primär punitive Übergangsjustiz: Je größer die Statusunterschiede und höher der Anspruch moralischer Überlegenheit auf der Seite der Veranstalter, desto stärker wird Übergangsjustiz punitiv ausgerichtet sein (um diese Differenz und die moralische Unterlegenheit der Angeklagten zu betonen).
  • Primär restaurative Übergangsjustiz: Je besser es gelingt, die Täter als Menschen "wie wir" zu betrachten, desto stärker restaurativ wird Übergangsjustiz eingefärbt.

Völkerstrafrecht

  • Der ICC ist primär strafrechtlich orientiert, nicht restaurativ. Das kann die Konfliktlösung insgesamt und insbesondere eine Politik der Versöhnung erschweren, zumal letztere u.U. von der Tugend des Vergessens profitieren könnte.
  • Die Vergangenheitsaufarbeitung mittels Strafrecht ist ein zweischneidiges Schwert.

Wie ist das Verhältnis von Übergangsjustiz, Vergangenheitsaufarbeitung und Erinnerung? Welche Wahrheit schafft Übergangsjustiz?

Erinnerung

  • Übergangsjustiz im Sinne der Nürnberger Prozesse diente z.B. in der Bundesrepublik Deutschland der Etablierung und Verbreitung einer "objektiveren" Darstellung der NS-Herrschaft und ihrer Verbrechen. Sie war eine Voraussetzung für spätere Vergangenheitsaufarbeitung in Form von NS-Prozessen, Medien-Darstellungen etc.
  • Erinnerung vs. Gedächtnis

Wahrheit

  • In dem Maße, in dem Archive von Geheimdiensten und anderen repressiven Staatsapparaten geöffnet und ausgewertet werden, werden auch Mosaiksteinchen einer Wahrheit zusammengetragen. Art und Ausmaß der Selektivität sind jeweils empirisch ausfindig zu machen.

International Center for Transitional Justice

Das 2001 gegründete International Center for Transitional Justice (ICTJ) ist eine Non-Profit-Organisation zur Unterstützung von Übergangsprozessen nach massenweisen (politisch motivierten) Verletzungen von Menschenrechten. Das ICTJ sieht seine Hauptaufgaben in (1) der Beratung staatlicher Institutionen und politischer Entscheidungsträger auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene, (2) der Zusammenarbeit mit Opfergruppen und NGO, Menschenrechtsaktivisten u.a. sowie (3) der Forschung, Analyse und Berichterstattung.

Zu den herausragenden Persönlichkeiten des ICTJ gehören u.a. der Co-Gründer und erste Präsident der Organisation, Alex Boraine, sowie Pablo de Greiff, Leiter der Forschung (und ab 2012 UN-Sonderberichterstatter), Priscilla Hayner, Co-Gründerin des ICTJ und ehemalige Direktorin der ICTJ-Programme in Sierra Leone, Peru und Ghana, Ian Martin, Vizepräsident des ICTJ, der ehemalige ICTJ-Präsident Juan Ernesto Méndez sowie David Tolbert (Präsident) und Paul van Zyl (Co-Gründer und CEO von PeaceVentures).

Wie ist vor dem Hintergrund bisheriger Erfahrungen das Konzept 'Übergangsjustiz' zu bewerten?

Ruanda: humanitär kaschierter Machiavellismus einer traditionellen (ethnischen) Elite zur nachhaltigen Absicherung wiedererlangter Herrschaft über eine zwischenzeitlich an die Macht gelangte (ethnische) Mehrheit. Legitimationsfunktion nach Außen und Innen.

Reform-Vorschläge

Der Vorschlag von Ray Nickson und John Braithwaite (2014) von der Australian National University beinhaltet die drei Schritte der Verbreiterung, Vertiefung und Verlängerung des Konzepts der Übergangsjustiz. Das heißt:

Breiter

Vergrößerung der Bandbreite dessen, was legitimerweise als "justice" angesehen wird. Grundidee: Ein breiter angelegtes Verständnis von "justice", das sich um ein wiedergutmachendes Empowerment der Betroffenen selbst bemüht, wird bessere Ergebnisse und höhere Zufriedenheit durch distributive Gerechtigkeit erzielen können, als ein Konzept von justice, das sich in der Bemühung erschöpft, gleiche Schuld mit gleichen Strafen zu beantworten. Vermehrung der Chancen, dass Opfer "irgendeine Art von Gerechtigkeit" erfahren. Von einem individualistischen westlich-juristischen und eher punitiven Verständnis von Gerechtigkeit (Justiz) hin zu einem ganzheitlichen Verständnis, das offen ist für multikulturelle Interpretationen und Konzepte (shalom, salam, ubuntu). "Truth, apology, compensation, reforms" .. comprehensive justice movement, problem-solving courts, therapeutic juristprudence ... Mehr nach vorne als zurück blicken, eher restorativ als retributiv. Von den Betroffenen wird als "Justice" empfunden, was sie als

  1. prozedural gerecht erfahren (fair, konsistent, korrigierbar, akkurat im Urteil, unparteiisch, ethisch und von den Betroffenen selbst als den stakeholders - und nicht nur von den professionellen Juristen - beeinflussbar)
  2. substantiell oder materiell gerecht erfahren (richtiges Urteil) und
  3. ihnen und ihren Nachkommen eine bessere Zukunft verspricht. "Justice as a better future" für die Opfer von Ungerechtigkeiten (Shearing and Froestad 2007). Dabei ist auf die Betroffenen zu hören. So kann es für die Opfer wichtig sein zu sehen, dass die Täter (-Kollektive) von einst ihr Tun bereuen und nach Kräften wieder gut zu machen versuchen, z.B. durch
    1. Wiederaufbau zerstörter Andachtsstätten
    2. finanzielle Zuwendungen (Sondersteuer/Entschädigung) großer Unternehmen, die vom ungerechten Regime profitiert hatten, zugunsten der Opfer von repressiven Verbrechen (Südafrika)
    3. institutionelle Verantwortung (z.B. des Militärs oder der Geheimdienste) und Reform zur Prävention von Wiederholungen der Repression (Ost-Timor)

Tiefer

Vertieftes Ernstnehmen und Eingehen darauf, wie sich das Bedürfnis nach Gerechtigkeit bei den Betroffenen selbst äußert. Dazu bedarf es einer Vertiefung des Engagements der Opfer und dafür wiederum vermehrter Partizipationschancen. Autoritäten sollten genauer zuhören, was die Betroffenen wollen. Beispiel: in einem Restorative-Justice-Kreis können Ideen und Vorschläge konkretisiert werden, wie eine Heilung aussehen könnte: Informationen über den Verbleib von Opfern erhalten, Bitten um Entschuldigung, öffentliche Würdigung von Opfern durch Straßennamen, Reformen, die Wiederholungen verhindern.

  1. Viele Bedürfnisse bleiben zwangsläufig unbefriedigt. Unbefriedigende Ergebnisse werden jedoch eher akzeptiert, wenn die Betroffenen das Gefühl haben, fair behandelt worden zu sein.
  2. Dieses Gefühl wiederum ist eng verknüpft mit dem Gefühl, seine Situation und seine Sicht der Dinge ausführlich vor einem responsiven Publikum dargestellt haben zu können.
  3. Zufriedenheit resultiert eher aus prozeduraler als aus substantieller Gerechtigkeit, bzw. dem Gefühl, das erstrebte Resultat erreicht zu haben.
  4. Je tiefer die Beteiligungsmöglichkeiten der Betroffenen und je besser man ihnen zuhört, desto größer die Wahrscheinlichkeit der Befriedung.

Länger

Gerechtigkeit kann nicht immer schnell und effektiv sein. Manche Täter benötigen Jahre, bevor sie eine Bereitschaft entwickeln, über ihre Handlungen zu sprechen. Manche Opfer ebenfalls (Bougainville). Wahrheits- und Versöhnungs-Kommissionen könnten auf Dauer eingerichtet werden - jedenfalls über den Tod aller unmittelbar Beteiligten hinaus, und dann allmählich in ihrer Funktion übergehen in eine museal-kulturelle. "Permanent National Peace Committee" in Ghana: hat dann auch als Konflikt-Vermeidungs-Institution bei drohender Eskalation während eines Wahlkampfs gewirkt, also nicht rückwärts-, sondern vorwärts-gewandt.

Literatur und Weblinks

  • Kritz, Neil J., ed. (1995) in Transitional justice. How emerging democracies reckon with former regimes, United States Institute of Peace Press, Washington D.C.
Paulo Abrao / Marcelo D. Torelly, Die Mutationen des Amnestiebegriffs in der brasilianischen Transitional Justice: die dritte Phase des Kampfes um die Amnestie -- Ulfrid Neumann, Die Rolle von Recht, Gesellschaft und Politik bei der Verarbeitung von "Unrechtsystemen" -- Marcelo D. Torelly, Historische Deutungen und Transitional Justice: Anmerkungen für eine vergleichende Debatte -- Maria Paula Araújo, Amnestie in Brasilien: Geschichte und Gedächtnis -- Thomas Vormbaum, Die strafrechtliche Transition in Deutschland nach 1945 unter besonderer Berücksichtigung der Aufarbeitung des Justizunrechts der NS-Zeit -- Amarilis Busch Tavares, Transitional Justice in Deutschland und Brasilien: das Modell der individuellen strafrechtlichen Verantwortung und das Modell der Reparations- und Wahrheitskommissionen -- Marlon Alberto Weichen, Strafrechtlicher Schutz von Menschenrechten -- Dirk Fabricius, Warum Amnestie zu wenig und Strafe das Falsche ist: erweiterter Auftrag einer Wahrheits- und Versöhnungskommission (TRC)? -- Lauro Joppert Swensson Jr., Stellt die Amnestie ein Hindernis für die brasilianische "Transitional Justice" dar? -- Jan-Michael Simon, Verantwortung, Schuld und Pflicht zur Erinnerung. Ein Kommentar -- Antonio Martins, Strafrecht als Instrument der Politik? Über die Grenzen der Argumentation für und gegen eine strafrechtliche "Bewältigung" der Vergangenheit -- Lenio Luiz Streck, Die Irrtümer des Supremo Tribunal Federal bei der Auslegung des Amnestiegesetzes -- Cornelius Prittwitz, Verantwortung als Schlüsselbegriff strafrechtlicher Versuche der Vergangenheitsbewältigung. "Individuelle vs. kollektive Verantwortung" und "Verantwortung für Vergangenheit und Zukunft' -- Klaus Günther, Warum Transitional Justice auf die Feststellung strafrechtlicher Schuld angewiesen ist. Zwölf Thesen.

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