Zoophilie: Unterschied zwischen den Versionen

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[Dezember 2012]
[13. Dezember 2012]
 
Der Bundestag hat einem von der Bundesregierung (17/10572, 17/11811) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt und unter anderem § 3 wie folgt ergänzt:
 
Es ist verboten, ... "13. ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen."
 


Der Bundestag will Sex mit Tieren verbieten lassen.




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*[http://www.zeit.de/2012/50/Sodomie Sex mit und ohne Macht; Zeitonline vom 12.12.2012]
*[http://www.zeit.de/2012/50/Sodomie Sex mit und ohne Macht; Zeitonline vom 12.12.2012]
*[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/105/1710572.pdf BT-Drucksache 17/10572]
*[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711811.pdf BT-Drucksache 17/11811]

Version vom 19. Dezember 2012, 10:04 Uhr

Sexuelle Kontakte zwischen Tieren und Menschen waren in Deutschland bis 1969 durch § 175b StGB verboten.


[1. September 1935 - 1. September 1969]

§ 175b. Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.


[13. Dezember 2012]

Der Bundestag hat einem von der Bundesregierung (17/10572, 17/11811) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt und unter anderem § 3 wie folgt ergänzt:

Es ist verboten, ... "13. ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen."



Weblinks