Transnationale Steuerdelikte

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Juristische Personen (z.B. multinationale Unternehmen) und Privatpersonen mit besonders hohen Einkommnen nutzen neben legalen Möglichkeiten der Steuervermeidung ("Steueroasen" etc.) auch illegale Möglichkeiten der Steuerhinterziehung durch grenzüberschreitende Manöver, die sich unter dem Sammelbegriff "transnationale Steuerdelikte" begrifflich fassen, in der Praxis aber nur schwer entdecken und verfolgen lassen.


Präventionsstrategien

Christian Kirchner, Professor für Zivil- und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität Berlin und Mitherausgeber des Handbuchs der Wirtschaftsethik, hält die Androhung höherer Sanktionen für eher unwirksam. Der neuralgische Punkt sei eher das Informationsproblem. Dazu seien multilaterale Abkommen zur Regelung des Informationsaustausches sinnvoll. Bilaterale Qualified Intermediary Agreements (QI) wie etwa zwischen Finanzinstituten des Fürstentums Liechtenstein und den amerikanischen Steuerbehörden funktionieren dann, wenn die Behörden dem potentiellen Vertragspartner den für ihn wichtigen Zugang zu Aktionsfeldern (wie etwa zum Handel mit amerikanischen Aktien) verweigern könnten und ihn so zum Vertragsschluss und zur Befolgung der dann getroffenen Vereinbarungen motivieren können. "Vereinbarungen zwischen dem Heimatstaat und dem Gaststaat können Auskunfts- und Informationspflichten regeln und mit einer Quellensteuerregelung verbunden werden: Danach erhebt der Gaststaat auf Einkünfte im Inland eine Steuer und nimmt dann pauschale Transfers an die Staaten vor, deren Bürger von der Quellensteuer betroffen sind" (Kirchner 2008). Das kann Verlagerungseffekte bewirken, so dass multilaterale Abkommen vorzuziehen sind.

Quellen

  • Kirchner, Christian (2008) Steueranspruch und Moral. FAZ 12.04.08: 11.