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Bei der Todesstrafe handelt es sich um eine gesetzlich zugelassene Tötung von Menschen auf unterschiedlichem Wege. Dabei handelt es sich um die Sühne schwerster Verbrechen. In der Regel setzt die Todesstrafe eine Gerichtsverhandlung voraus, die mit dem Todesurteil endet und durch die Hinrichtung vollstreckt wird. Siehe aber auch auch Außergerichtliche, willkürliche und summarische Hinrichtungen.

Geschichte

Die Todesstrafe wird seit Jahrtausenden für schwerste Verbrechen angewendet. In der Vergangenheit waren Hinrichtungen immer auch als Vergeltung sowie mit der Machtsicherung durch Herrscher verbunden.

Heutzutage ist die Todesstrafe sehr umstritten und wird zunehmend in Frage gestellt.

Argumente für die Todesstrafe

  1. Die Todesstrafe stellt die Gerechtigkeit wieder her. Wer tötet, muß selber getötet werden.
  2. Die Opfer bzw. deren Angehörige haben ein Recht auf Rache
  3. Die Kosten für einen lebenslänglich Inhaftierten bedeuten, ihn für sein Verbrechen zu belohnen.
  4. Die Todesstrafe hat einen Abschreckungseffekt
  5. Wer getötet wird, kann auch nicht vorzeitg entlassen werden und wieder morden
  6. Die Todesstrafe ist dann richtig, wenn es den Richtigen trifft. Unschuldige dürfen nicht hingerichtet werden.

Argumente gegen die Todesstrafe

  1. Es macht keinen Unterschied von wem man umgebracht wird, ob nach dem Gesetz oder gegen das Gesetz
  2. Der Todesstrafe steht der Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entgegen: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."
  3. Die Folge eines Fehlurteils kann nicht revidiert oder wiedergutgemacht werden.
  4. Die vorgebliche abschreckende Wirkung der Todesstrafe kann nicht belegt werden.

Todesstrafe aktuell

72 Staaten haben am 01.11.2007 einen Vorstoß gegen die Todesstrafe in der Generalversammlung der Vereinten Nationen unternommen. Im Hinblick auf eine vollständige Abschaffung der Todesstrafe soll diese zunächst ausgesetzt werden. Der Entscheidungstermin innerhalb der Vereinten Nationen mit den 192 UN-Mitgliedstaaten ist derzeit noch nicht festgelegt. Die Europäische Union unterstützt das Vorhaben. Vorstöße in diese Richtung waren 1994 und 1999 gescheitert.

USA

Nebraska

LINCOLN, Neb. (AP) — Nebraska Republican Gov. Pete Ricketts says lawmakers' repeal of the death penalty won't stop his administration from proceeding with executions of 10 people already sentenced to death. Ricketts said Friday that he doesn't plan to cancel a shipment of lethal injection drugs that the state bought earlier this month. The GOP-controlled Legislature this week approved a law repealing the death penalty over the governor's veto. The law doesn't go into effect for three months. Attorney General Doug Peterson has raised questions about whether it unconstitutionally changes the sentences of current death row inmates to life in prison. Sen. Ernie Chambers of Omaha, the law's lead sponsor, has said it's constitutional. Chambers says the Legislature can't change a prisoner's sentence, but his law eliminates the state's authority to carry out executions.

Todesstrafe in Deutschland

In Deutschland ist die Todesstrafe abgeschafft und die Abschaffung im Grundgesetz verankert (Art. 102: "Die Todesstrafe ist abgeschafft.").

Am 11. Mai 1949 ist im Gefängnis von Moabit die letzte Hinrichtung in Westdeutschland an Berthold Wehmeyer, verurteilt wegen Mordes und Vergewaltigung, vollstreckt worden. Nur 12 Tage später, am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft und die Todesstrafe wurde abgeschafft (Art.102). Alle anstehenden Todesurteile wurden in Haftstrafen umgewandelt.

Die letzte Hinrichtung in der Deutschen Demokratischen Republik fand im Jahr 1981 statt (www.todesstrafe.de).

Todesstrafe in Europa

In der Schweiz proklamiert die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Art.10: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten."

Die letzte Hinrichtung durch die Guillotine fand in Frankreich am 10. September 1977 statt. Am 19. Februar 2007 wurde das Verbot der Todesstrafe in die französische Verfassung aufgenommen.

Todesstrafe weltweit

Es steht 2:1 für und es steht auch 2:1 gegen die Todesstrafe. Denn (gut) zwei Drittel der Staaten der Welt haben die Todesstrafe abgeschafft, während (gut) zwei Drittel der Menschen auf der Welt in Staaten leben, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben.

Amnesty International berichtet im Jahre 2014 für das Jahr 2013:

  • 140 Staaten wenden die Todesstrafe momentan nicht mehr an (98 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft, 7 sehen sie nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärstrafrecht vor, 35 haben sie in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft.
  • 58 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest.

Die folgenden Ausführungen stammen aus dem Amnesty Bericht:

Trend

Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren. Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten, größer. Aber: Zwei Länder sorgen für einen Anstieg der weltweiten Hinrichtungszahlen: Iran (mindestens 369) und Irak (mindestens 169) haben 2013 fast hundert Personen mehr hingerichtet als 2012. Zusammen mit China, Saudi-Arabien (mindestens 79), den USA (39) und Somalia (mindestens 34) stellen sich diese Staaten gegen den weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe.

1899, auf der Schwelle ins 20. Jahrhundert, waren es gerade einmal drei Staaten ohne Todesstrafe: Costa Rica, San Marino und Venezuela. Bis 1948, dem Jahr der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, war die Zahl auf acht Länder angewachsen. Ende 1978 lag sie bei neunzehn. In der letzten Dekade haben durchschnittlich mehr als drei Staaten pro Jahr die Todesstrafe ganz aus ihren Gesetzbüchern gestrichen. Allein seit Beginn der 1990er Jahre haben über 50 Staaten die Todesstrafe für alle Delikte abgeschafft. Im Januar 2012 strich mit Lettland ein weiteres Land die Todesstrafe vollständig aus seinen Gesetzen.

Im südlich der Sahara gelegenen Afrika brachten 2013 Benin, Ghana, Komoren, Liberia und Sierra Leone Gesetzes- bzw. Verfassungsänderungen auf den Weg, die die Abschaffung der Todesstrafe ermöglichen sollen. Gambia setzte die Todesstrafe erneut außer Vollzug, nachdem es im Jahr 2012 zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen gekommen war. Die Justizminister von Tansania und Simbabwe sprachen sich für ein Ende der Todesstrafe aus.

In ganz Amerika haben – mit Ausnahme der USA – 2013 keine Hinrichtungen stattgefunden. Als 18. Bundesstaat der USA gab Maryland im Mai 2013 die Todesstrafe auf. Drei weitere Staaten im karibischen Raum – Grenada, Guatemala und Saint Lucia – meldeten erstmals leere Todestrakte.

In der Region Asien & Pazifik suspendierte Pakistan 2013 erneut die Vollstreckung der Todesstrafe, nachdem 2012 dort Hinrichtungen wiederaufgenommen wurden. Auch die Länder Brunei-Darussalam, Laos, Malediven, Mongolei, Myanmar, Singapur, Südkorea, Sri Lanka und Thailand führten 2013 keine Hinrichtungen durch. Die pazifische Unterregion blieb eine fast todesstrafenfreie Zone.

In der gesamten Region Europa & Zentralasien fanden 2013 keine Hinrichtungen statt.

In den Ländern der Region Naher Osten & Nordafrika gab es 2013 einige leicht positive Entwicklungen. Die Behörden in Ägypten, Algerien, Jordanien, Katar, Libanon, Libyen, Marokko / Westsahara, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate verhängten zwar weiterhin Todesurteile, führten jedoch keine Hinrichtungen durch. In Bahrain und Oman ergingen 2013 weder Todesurteile noch wurden welche vollstreckt.


  • WIEDEREINFÜHRUNGEN: Ist die Todesstrafe erst einmal per Gesetz abgeschafft, wird sie nur selten wieder eingeführt. Seit 1990 haben weltweit nur vier Staaten diesen Schritt vollzogen: Gambia, Papua-Neuguinea, Nepal und die Philippinen. In den Staaten Gambia und Papua-Neuguinea wurden bisher keine Todesurteile vollstreckt. Lediglich auf den Philippinen kam es ab Februar 1999 zu insgesamt sieben Hinrichtungen, bevor das Land Ende Juni 2006 erneut die Todesstrafe vollständig abschaffte. Auch Nepal verzichtet inzwischen wieder per Gesetz völlig auf die Todesstrafe.


  • RÜCKSCHRITTE: Todesurteile kamen 2013 nicht selten unter Heranziehung von „Geständnissen“ zustande, die vermutlich unter Folter oder Misshandlung erlangt wurden. Dies gilt insbesondere für Afghanistan, China, Irak, Iran, Nordkorea, Pakistan, Palästinensische Gebiete (Hamas-Behörden in Gaza) und Saudi-Arabien.

Viele Staaten, die die Todesstrafe beibehalten haben, verurteilen Menschen zum Tode und führen auch Hinrichtungen für Verbrechen durch, die nicht zu den „schwersten Verbrechen“ zählen. Darunter sind vorsätzliche Straftaten mit tödlichem Ausgang zu verstehen, eine Schwelle, die das Völkerrecht für die Verhängung eines Todesurteils setzt. In mehr als 13 Staaten wurde 2013 die Todesstrafe für Drogendelikte angewandt (u. a. Iran). Weitere nicht tödliche Straftatbestände, die im vergangenen Jahr mit der Todesstrafe geahndet wurden, waren Ehebruch (Saudi-Arabien) und Gotteslästerung (Pakistan), Wirtschaftsverbrechen (China, Nordkorea, Vietnam), Vergewaltigung (Iran, Kuwait, Somalia, Vereinigte Arabische Emirate), Formen schweren Raubes (Kenia, Nigeria, Saudi-Arabien, Sudan) und Verbrechen gegen den Staat (Libanon, Nordkorea, Palästinensische Gebiete).

2013 wurden zwingend vorgeschriebene Todesurteile in folgenden sechs Staaten verhängt: Iran, Kenia, Malaysia, Nigeria, Pakistan und Singapur. Eine Verurteilung in Folge der obligatorischen Todesstrafe ist mit Menschenrechtsprinzipien unvereinbar, da sie die persönlichen Umstände eines Angeklagten oder die speziellen Umstände einer Straftat nicht berücksichtigen.

Unter Missachtung des Völkerrechts wurde 2013 der Anwendungsbereich der Todesstrafe in Ländern wie Algerien, Bahrain, Bangladesch, Indien, Nigeria, Papua-Neuguinea, Sudan und den USA (Bundesstaat Mississippi) ausgeweitet.

Vier Staaten – Indonesien, Kuwait, Nigeria und Vietnam – nahmen 2013 Hinrichtungen wieder auf. In Kuwait hatte seit 2007 der Vollzug der Todesstrafe geruht, in Nigeria seit 2006. Indonesien beendete eine vierjährige Phase ohne Exekutionen. In Vietnam währte die Unterbrechung mehr als 18 Monate.


  • TODESURTEILE UND HINRICHTUNGEN IM JAHR 2013: Wenngleich noch immer in 100 Staaten die Todesstrafe im Gesetz steht, so ist doch festzustellen, dass nur wenige davon tatsächlich jedes Jahr auch Todesurteile vollstrecken.

Im Jahr 2013 sind mindestens 778 (2012: 682) Gefangene in 22 Staaten exekutiert worden. In dieser Bilanz sind nicht die Exekutionen enthalten, die in der Volksrepublik China durchgeführt wurden. Von China wird angenommen, dass dort im vergangenen Jahr tausende Menschen hinrichtet worden sind, so dass die tatsächliche weltweite Gesamtzahl mit Sicherheit deutlich höher liegt. In China werden Angaben zur Todesstrafe als Staatsgeheimnis behandelt.

Wie schon in den Vorjahren gilt auch für 2013, dass die weitaus meisten registrierten Hinrichtungen in nur einigen wenigen Staaten vollzogen worden sind. Insgesamt sind in der Volksrepublik China im Jahr 2013 mutmaßlich mehrere Tausend Menschen hingerichtet worden. In Iran betrug die Zahl der Hinrichtungen mindestens 369 gegenüber mehr als 314 in 2012. Über die in Iran offiziell eingeräumten Exekutionen hinaus, erreichten Amnesty 2013 glaubwürdige Berichte über zahlreiche nicht bestätigte Hinrichtungen. In Irak wurden mindestens 169 Todesurteile vollstreckt (2012: >129) und in Saudi-Arabien mindestens 79 (2012: >79). In den USA sank die Zahl der Exekutionen im Vergleich zum Vorjahr leicht von 43 auf 39. Aus Somalia liegen Berichte vor, wonach mindestens 34 Gefangene hingerichtet wurden (2012: >6). In Sudan wurden mindestens 21 Todesurteile vollstreckt (2012: >19) und in Jemen mehr als 13 (2012: >28). China unberücksichtigt wurden nahezu 80 Prozent aller bestätigten Hinrichtungen weltweit allein in drei Staaten durchgeführt: Iran, Irak und Saudi-Arabien.

Zum Tode verurteilt wurden im vergangenen Jahr 1.925 Menschen in 57 Ländern (2012 waren es 1.722 in 58 Ländern). Diese Angaben beinhalten allerdings nicht die in der Volksrepublik China gefällten Todesurteile sowie in anderen Staaten nur die Amnesty zur Kenntnis gelangten Fälle. Die tatsächliche weltweite Gesamtzahl liegt daher mit Sicherheit um einiges höher. Zum Stichdatum 31. Dezember 2013 waren weltweit mindestens 23.392 zum Tode Verurteilte in Haft.


  • HINRICHTUNGSMETHODEN. Im Jahr 2013 sind nach Kenntnis von Amnesty International folgende Hinrichtungsmethoden bei der Vollstreckung der Todesstrafe zur Anwendung gekommen: Enthaupten – (Saudi-Arabien), Elektrischer Stuhl – (USA), Erhängen – (Afghanistan, Bangladesch, Botsuana, Indien, Irak, Iran, Japan, Kuwait, Malaysia, Nigeria, Palästinensische Gebiete [Hamas-Behörden in Gaza], Sudan und Südsudan), Giftinjektion – (China, USA und Vietnam), Erschießen – (China, Indonesien, Jemen, Nordkorea, Saudi-Arabien, Somalia und Taiwan).


  • TODESURTEILE GEGEN JUGENDLICHE

Internationale Menschenrechtsverträge verbieten es, Menschen zum Tode zu verurteilen, die zur Tatzeit noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hatten. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes enthalten alle dahingehende Vorschriften. Mehr als 110 Staaten haben Gesetze erlassen, die ausdrücklich die Hinrichtung minderjähriger Straftäter ausschließen oder es kann davon ausgegangen werden, dass solche Hinrichtungen dort verboten sind, weil die betreffenden Staaten einem oder mehreren der oben genannten Abkommen beigetreten sind.

Seit 1990 sind Amnesty International nur neun Staaten weltweit bekannt geworden, die straffällige Jugendliche hingerichtet haben: China, Iran, Jemen, Nigeria, DR Kongo, Pakistan, Saudi-Arabien, Sudan und die USA. Die USA haben diese Praxis seit dem 1. März 2005 für ungesetzlich erklärt. Seit 1990 sind – soweit bekannt – über 90 zur Tatzeit Minderjährige exekutiert worden, die Hälfte davon in Iran. Im Jahr 2013 richtete Saudi-Arabien mindestens drei Jugendliche hin. Auch in Iran und Jemen wurden möglicherweise minderjährige Straftäter exekutiert. In den Staaten Iran, Jemen, auf den Malediven, Nigeria und Pakistan saßen 2013 zum Tode verurteilte Personen ein, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Taten minderjährig waren.


  • HINRICHTUNG VON UNSCHULDIGEN. Solange an der Todesstrafe festgehalten wird, kann das Risiko, dass Unschuldige hingerichtet werden, in keinem Rechtssystem der Welt ausgeschlossen werden. So mussten seit 1973 in den USA 144 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Davon sind 62 Fälle allein seit Anfang 2000 aufgedeckt worden. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf eine unzureichende Verteidigung und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Weitere Ursachen liegen darin begründet, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen wurden. Das Problem, möglicherweise oder tatsächlich Unschuldige hinzurichten, beschränkt sich nicht auf die USA allein. Im Jahr 2006 entließen Tansania und Jamaika jeweils einen Gefangenen aus der Todeszelle. Zu Unrecht verhängte Todesurteile sind zum Beispiel in jüngerer Zeit auch aus Australien, China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea, Taiwan und Uganda bekannt geworden.


  • INTERNATIONALE ABKOMMEN. Eine der wichtigsten Entwicklungen der letzten Jahre war die Annahme internationaler Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe. Für die Vertragsstaaten errichten sie eine völkerrechtliche Barriere gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Es existieren momentan vier solcher Vertragswerke:
  1. Das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen wurde inzwischen von 81 Staaten ratifiziert. Weitere drei Staaten haben das Protokoll gezeichnet und somit ihre Absicht bekundet, diesem zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.
  2. Dem Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (kurz: Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) sind 46 europäische Staaten beigetreten. Hinzu kommt mit der Russischen Föderation ein weiterer Unterzeichnerstaat.
  3. Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK wurde von 43 europäischen Staaten ratifiziert und von zwei gezeichnet. Das Protokoll trat am 1. Juli 2003 in Kraft, als es zehn Ratifikationsurkunden trug.
  4. Das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe wurde von 13 amerikanischen Staaten ratifiziert.

Das Protokoll Nr. 6 zur EMRK ist ein Vertrag, der auf die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten abzielt. Die drei anderen genannten Protokolle sehen dagegen ein völliges Verbot der Todesstrafe vor. Das Zweite Fakultativprotokoll zum IPBPR und das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention lassen als Ausnahme die Todesstrafe in Kriegszeiten zu, wenn Staaten einen entsprechenden Vorbehalt geltend machen.


DIE TODESSTRAFE IN DEN USA Die USA sind derzeit das einzige Land auf dem amerikanischen Kontinent, das Hinrichtungen durchführt.

Die Zahl der Exekutionen in den USA ist leicht zurückgegangen, es waren etwa 10 Prozent weniger als die 43 Hinrichtungen im Jahr 2012. 2013 fanden 39 Exekutionen in neun Bundesstaaten statt, davon entfielen 82 Prozent auf die Südstaaten. Die mit Abstand meisten Exekutionen fanden im Bundesstaat Texas statt (16). Die Gesamtzahl der Hinrichtungen hat sich seit Wiederzulassung der Todesstrafe im Jahr 1976 bis Ende 2013 auf 1.359 (darunter 13 Frauen) erhöht.

Am 1. April 2013 gab es landesweit 3.108 zum Tode Verurteilte (Vorjahr: 3.170). Die meisten Häftlinge warten in den Todeszellen der Bundesstaaten Kalifornien, Florida, Texas und Pennsylvania auf ihre Hinrichtung. Die Zahl der jährlich neu gefällten Todesurteile in den USA ist rückläufig. 2013 wurden insgesamt 80 (2012: 77) Todesurteile ausgesprochen. Mitte der 1990er-Jahre hatte die Zahl der jährlich verhängten Todesurteile noch bei mehr als 300 gelegen.

32 der 50 Bundesstaaten sehen die Todesstrafe derzeit in ihren Gesetzen vor. Darüber hinaus kann die Todesstrafe im ganzen Land nach Bundes- und Militärrecht verhängt werden. Von den 32 Bundesstaaten mit Todesstrafe haben 30 seit 1977 zum Tode Verurteilte exekutiert. Alle Bundesstaaten, die die Todesstrafe erlauben, haben gegenwärtig Gefangene in ihren Todestrakten.

Mehrere Bundesstaaten haben in den letzten Jahren die Todesstrafe aus ihren Strafgesetzen gestrichen oder ihren Vollzug ausgesetzt. Ende Juni 2004 erklärte der Supreme Court des Bundesstaats New York die Todesstrafe für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber dieses Staats lehnte es im April 2005 ab, die Todesstrafe wieder einzusetzen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft in den Bundesstaaten New Jersey (Dezember 2007), New Mexico (März 2009), Illinois (März 2011), Connecticut (April 2012) und Maryland (Mai 2013). Die Bundesstaaten Oregon (November 2011) und Washington (Februar 2014) haben bis auf weiteres alle Hinrichtungen suspendiert.

In Nebraska scheiterte Ende März 2008 ein Vorstoß zur Abschaffung der Todesstrafe. Auch der Gesetzgeber des Bundesstaats Colorado konnte sich Anfang Mai 2009 nicht auf ein Ende der Todesstrafe verständigen. Im November 2012 führte der Bundesstaat Kalifornien ein Referendum über die Todesstrafe durch. Eine knappe Mehrheit der Stimmberechtigten sprach sich dort für die Beibehaltung der Todesstrafe aus.

Aufgrund eines Mangels an Inhaltsstoffen, die für die Giftspritze benötigt werden, mussten auch im Jahr 2013 Bundesstaaten Hinrichtungen zeitweise aussetzen bzw. verschieben. Ursache dafür sind Lieferengpässe und Ausfuhrbeschränkungen bei den zu Tötungszwecken verwendeten Medikamenten. Justizvollzugsbehörden etlicher Bundesstaaten sahen sich gezwungen, die Zusammensetzung der Giftspritze zu ändern und auf andere Wirkstoffe umzustellen, was zu Rechtsstreits führte. Alle 32 Bundesstaaten, die an der Todesstrafe festhalten, sehen als Tötungsmethode die letale Injektion vor.


China nimmt den Spitzenwert ein. In keinem Land der Erde werden so viele Hinrichtungen vollzogen wie in der volksrepublik China. Die Todesstrafe kann unter anderem bei Mord, schwerem Raubüberfall, Vergewaltigung, Drogenschmuggel, Menschenhandel, Unzucht mit Minderjährigen, Korruption und Spionage ausgesprochen werden (www.todesstrafe.de). Daneben zählen zu den "todeswürdigen" Vergehen aber auch: Befehlsverweigerung (CLPRC Streitkräfte Art.422), Bestechung, Betrug mit Kreditkarten, Checks oder Versicherungspolicen, Diebstahl von Benzin, Gefängnisausbruch, Geldfälschung, schwerer Gemüsediebstahl, Steuerbetrug, Unterschlagung, Veruntreuung und Zuhälterei. (Todesstrafe)

Aktuelles

  • UN-Vorstoß gegen die Todesstrafe. Mehr als 70 Staaten, darunter alle 27 Mitgliedsländer der EU, haben am Donnerstag (1.11.2007) bei den Vereinten Nationen einen neuen Vorstoß gegen die Todesstrafe unternommen. Angesichts von zwei gescheiterten Versuchen verzichteten die Länder diesmal allerdings auf die Maximalforderung nach einem regelrechten Verbot. Stattdessen riefen sie dazu auf, die Vollstreckung bereits verhängter Urteile per Moratorium zunächst auszusetzen. Davon ausgehend solle dann das Ziel sein, die Todesstrafe abzuschaffen (http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2861340,00.html) - US-Todesstrafe in Form der Giftspritze war sechs Monate faktisch ausgesetzt; nun durch obersten Bundesgerichtshof wieder für Verfassungskonform erklärt!

In den USA lag die Vollstreckung der Todesstrafe dagegen seit Ende September faktisch auf Eis. Der Oberste Gerichtshof hat aktuell festgestellt, dass die Todesstrafe nicht gegen die US-Verfassung verstößt. Somit ist die aktuelle Diskussion über die Vollstreckung der Todesstrafe in den USA beendet.

(http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,551209,00.html) (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,547834,00.html)

(http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2861340,00.html)

Weblinks und Literatur

Bern, 26.06.2014 - Heute verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat eine von der Schweiz und sieben weiteren Staaten eingebrachte Resolution zur Todesstrafe. Die Schweiz will mit ihrer Initiative aufzeigen, dass die Todesstrafe, ungeachtet der Art und Weise wie sie angewendet wird, immer Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt. Dies ist ein neuer Ansatz in der alten Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe. - In der verabschiedeten, von der Schweiz initiierten Resolution, unterstreicht der Menschenrechtsrat, dass die Todesstrafe zahlreiche Menschenrechtsverletzungen mit sich bringen kann. Obwohl gemäss internationalem Recht die Todesstrafe heute nicht verboten ist, wollen die Schweiz und ihre Partner mit ihrer Initiative aufzeigen, dass die Todesstrafe, ungeachtet der Art und Weise wie sie angewendet wird, immer Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt. Dieser neue Ansatz in der alten Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe ergänzt die anhaltenden Bemühungen um ein Moratorium bezüglich des Vollzugs der Todesstrafe. Mit der heute verabschiedeten Resolution sollen ein Reflexionsprozess und Dialog angestossen werden, die in den nächsten Jahren idealerweise zum internationalen Konsens führen, welcher besagt, dass die Todesstrafe abgeschafft gehört. Die Resolution verlangt einen Bericht des UNO-Generalsekretärs über die negativen Auswirkungen der Todesstrafe auf die Menschenrechte der Verurteilten und der ihnen nahestehenden Personen sowie die Durchführung von regelmässigen Debatten zur Todesstrafe. Damit wird die Thematik auf lange Sicht im Arbeitsprogramm des Menschenrechtsrates festgeschrieben. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist eine Priorität in der Schweizerischen Menschenrechtsaußenpolitik.
  • Foto: 10.11.1944, nahe des Bahnhofs Köln-Ehrenfeld, Gestapo ermordet 13 junge Menschen am Galgen. Eine "gesetzlich zugelassene" Todesstrafe. (siehe Diskussion)