Suizid: Unterschied zwischen den Versionen

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== Suizid bei Émile Durkheim ==
Durkheim verstand den Suizid als ''selbstbestimmte'' und ''bewusste'' Handlung des Täters. Der Tod des Selbstmörders sei die Folge seiner eigenen Handlung. Der Selbstmörder müsse nicht identisch sein mit der Person, die die lebensbeendende Handlung durchführt. Die bewusst in Kauf genommene Todesstrafe könne z.B. dann als eine Form von Selbstmord bezeichnet werden (vgl. auch heute: „victim-precipitated homicide“(1) „Suizide-by-Cop“(2) ). Durkheim wollte in seine Definition von Selbstmord auch das Kriterium ''Wille zum Tod'' des Opfers (als soziologisch beobachtebare Kategorie in Form des Verzichts auf Leben) mit einbeziehen, um die Kategorie des Selbstmordes stärker von anderen menschlichen Todesfällen abzugrenzen, welche ebenfalls auf ein ''bestimmtes'' Handeln des Opfers zurückzuführen sind. Durkheims vollständige Definition von Selbstmord lautet:
Durkheim beobachtete die unterschiedlichen Suizidraten in unterschiedlichen Ländern und begründete, warum die üblichen Erklärungen des Suizids mit Geisteskrankheit, Rasse/Vererbung, Jahreszeiten, Nachahmung etc. nicht stimmen könnten. Ursächlich seien vielmehr der Grad der ''sozialen Integration'' der Gesellschaft (Grad der Verflechtung sozialer Netzwerke) und der Grad der ''gesellschaftlichen Regulierung'' (Maß, in dem Wünsche und Emotionen der Menschen durch gesellschaftliche Normen geregelt werden). Er nahm einen kurvenlinearen Zusammenhang (also U-förmig) zwischen dem Grad Sozialer Integration und Selbstmord (sowie zwischen dem Grad gesellschaftlicher Regulierung und Selbstmord) an. Bei extrem hoher oder extrem niedriger sozialer Integration der Gesellschaft trete Suizid häufiger auf: „''altruistischer Selbstmord''“ bei zu hoher sozialer Integration (nicht genügend ausgeprägte Individualität als Folge, z.B. in „primitiven“ Gesellschaften, wo Selbstmord als gut betrachtet wird, bzw. die Nicht-Tötung mit Sanktionen belegt ist), „''egoistischer Selbstmord''“ bei zu niedriger Integration (z.B. in protestantischen Gemeinden, weniger stark sozial vernetzt, zu viel Individualität und dadurch individueller Drang zu Bildung und Wissenschaft ). Der Zusammenhang gelte ebenfalls für den Grad gesellschaftlicher Regulierung: extrem starke Regulierung fördere den „''fatalistischen Selbstmord''“ (z.B. bei Sklaven; überhöhte Regulierung des Lebens des Individuums), extrem schwache Regulierung provoziere den „''anomischen Selbstmord''“ (keine gesellschaftlich vorgegebene Begrenzung der zur Entgrenzung neigenden individuellen Bedürfnisse und Wünsche, diese können nicht erfüllt werden => Anomie => Selbstmord, häufiger in modernen Industriegesellschaften).
(1)Marvin Wolfgang (1958): Das Verhalten eines Mord-Tatopfers ist durch unbewusste Suizidwünsche motiviert; die Opfer provozieren andere zur Tötung um auf diesem Weg ihre unbewussten Wünsche zu befriedigen.
(2)Ähnliche psychische Dynamik wie„victim-precipitated homicide“; Personen die oft eindeutig suizidgefährdet sind, verhalten sich so, dass sie die zum Tatort gerufenen Polizisten dazu provozieren, zu töten, z.B. zur Selbstverteidigung. Die Opfer greifen die Polizisten an und bedrohen ihr Leben, den tödlichen Folgen ihrer Handlungen sind sie bewusst.





Version vom 27. Mai 2010, 18:37 Uhr

Suizid (auch: Selbstmord; Freitod) ist jeder "Todesfall, der direkt oder indirekt auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die vom Opfer selbst begangen wurde, wobei es das Ergebnis seines Verhaltens im Voraus kannte" (Durkheim 1897: 27). Es handelt sich also um die selbst gewollte Beendigung des eigenen Lebens - zum Beispiel durch Einnahme von Substanzen, Erhängen, Ertränken, Erschießen, In-Den-Tod-Stürzen (vom Balkon, auf die Bahngleise) usw., oder durch das Geschehenlassen eines tödlichen Kausalverlaufs (Überschwemmung, Feuer etc.).

In einigen Staaten ist der Versuch des Suizids strafbar. Der sog. erweiterte Suizid enthält häufig Tötungsdelikte, die im Falle eines bezüglich des Täters fehlgeschlagenen Versuchs auch strafbar sein können. Zudem kann die Hilfestellung beim Suizid strafbar sein. Die "Kriminologie des Suizids" ist wenig entwickelt.

Suizid steht heute nicht unter Strafe, ebenso wenig die Hilfeleistung zum Suizid (vgl. Punkt 6). Schwierig wird es allerdings, wenn die Hilfeleistung aus eigennützigen Motiven erfolgt oder die freie Willensentscheidung des Suizidenten bezweifelt wird. EXIT sichert sich bezüglich ihrer Freitodanleitung juristisch ab, indem sie sicher geht, dass die letzte entscheidende Tathandlung beim Freitodwilligen liegt. Die tödliche Injektion wird z.B. zwar vom Arzt gesetzt, abdrücken muss aber der Patient selber. Würde der Arzt die Spritze betätigen wäre die Grenze zur Strafbarkeit überschritten.

Als Massensuizid (oft auch Massenselbstmord) wird die Selbsttötung einer größeren Gruppe von Menschen verstanden, die meist zeitgleich und mit denselben Motiven durchgeführt wird. Bei einigen als Massenselbsttötung bezeichneten Fällen ist es fraglich, ob es sich um Selbsttötung oder um Mord handelt Es gab Fälle von Massentötungen in jüngerer Vergangenheit, die auf einer Mischung aus Suizid und Mord beruhten (vgl. Lester 2002). Einige der beteiligten Personen verübten Suizid, während andere anscheinend davor getötet wurden (vgl. Jonestown, Guyana, November 1978, mehr als 900 Menschen starben). Es gibt aber auch einige Beispiele, wo sich Gruppen von Menschen das Leben nahmen, anscheinend in gemeinsamer Überzeugung. Die bisher größte bekannte Massenselbsttötung in der deutschen Geschichte ereignete sich in dem Mai 1945 in Demmin. Etwa 900 Einwohner beendeten vor und nach dem Einmarsch der russischen Armee ihr Leben. Gemeinsame Motive könnten hier z.B. Angst vor Folter, Verschleppung und Vergewaltigungen – Dinge die mit Menschen im Krieg passieren – sein. Vielleicht schien der Selbstmord kollektiv als die weniger leidvolle Alternative. In jüngerer Vergangenheit scheinen Massensuizide eher aus pseudoreligiösen Gründen begangen zu werden (vgl. Stepien 1984).1994 fand eine Massenselbsttötung von 61 Mitgliedern der Sonnentempler-Sekte in der Schweiz statt. Die Mitglieder starben durch eine rituelle Verbrennung, welcher danach weitere Anhänger der Sekte folgten. 39 Mitglieder der Sekte Heaven´s Gate nahmen sich bei San Diego in einem Haus gemeinsam das Leben. Motiv war, inspiriert durch die Diskussion um den Kometen Hale-Bopp und den generellen Glauben an außerirdische Lebewesen, eine nach ihrem „okkulten Leben bevorstehende Reise“. Eine „individual transition“ in eine bessere Zeit nach dem Tod sollte stattfinden. Die Sektenmitglieder nahmen starke Schlafmittel, vermischt mit Pudding und Apfelmus und tranken dazu Wodka. Dann legten sie sich auf ihre Betten, der Kopf wurde mit violetten Tüchern bedeckt, an den Fußenden stellten sie gepackte Koffer bereit. Alle Toten hatten neben dem Suizidrezept einen Fünfdollarschein in der Tasche und ein paar Fünfcentmünzen (vgl. Furrer/Widmer). Allgemein ließen sich Massensuizide meist vor, während oder nach Konflikten beobachten (vgl. Furrer/Widmer). Auf der Identifikationsseite einer menschlichen Gruppe seien Konflikt, Hoffnungslosigkeit (Hoffnung auf ein besseres „Leben“ nach dem Tod) und fehlende Fürsprache (keine nennenswerte Lobby der suizidalen Gruppen) jene Faktoren, die in extremer Mischung menschliche Gruppen zur suizidalen Masse werden ließen (vgl. Stepien 1984).


Kulturgeschichte

Schon im Altertum existierten sich gegenseitig befehdende Denkschulen, die den Suizid entweder als Ausdruck menschlicher Freiheit befürworteten oder aber als Vergehen gegen göttliche oder andere Gesetze verurteilten.

Eine Geschichte der Strafbarkeit des Suizids könnte zeigen, dass häufig sowohl der Versuch als auch der vollzogene Suizid drastische Sanktionen nach sich ziehen konnten. In England war der Suizidversuch bis 1961 unter Strafe gestellt. Die Leiche konnte geschändet und geächtet werden z.B. durch Verweigerung einer kirchlichen Bestattungszeremonie oder Abhacken der ausübenden Hand. Bis 1823 wurde dem Leichnam nach Haenel (1989) ein Pfahl durch das Herz getrieben (Brauch zurückzuführen auf die Germanen). Noch 1768 stellte Christian VII von Dänemark den Selbstmordversuch unter Strafe und ordnete an, dass „ewige harte Arbeit mit jährlichem Staupenschlage an dem Ort des Delicti den Selbstmörder treffen solle“.

Eine Geschichte des Aberglaubens könnte darauf verweisen, dass in vielen afrikanischen Ethnien Körperteile und Kleidungsstücke eines Selbstmörders als zauberkräftig galten; zumindest traute man der Hand eines Erhängten die Heilung von Warzen und Kröpfen zu. Selbstmörder selbst galten häufig als Unglücksbringer; auch wurden Leichname "diskriminiert": so entstanden auf Friedhöfen separate „Selbstmörderecken“; mancherorts durfte die Leiche nicht über die Schwelle des Hauses getragen werden, sondern musste durch ein Loch unter der Schwelle durchgezogen werden (Haenel).

Eine Rechtsgeschichte des Suizids würde eine Tendenz zur Straflosstellung verzeichnen. In Deutschland ist der Suizid nicht nur straflos, sondern nach traditioneller Lehre sogar tatbestandslos (vgl. Kaiser 1985). Das ändert nur wenig an der Betrachtung des Suizids als eines abweichenden Verhaltens (vgl. Schuh 1986).

Pythagoras und seine Schüler (6. bis 4. Jh. v. Chr.) sahen im Suizid eine Auflehnung gegen die Götter und wegen der von ihnen erwarteten Seelenwanderung eine Sinnlosigkeit. Hegesias (3. Jh. v. Chr.) betonte hingegen den Vorteil des Suizids angesichts des Elends der menschlichen Existenz - jedem solle das Recht zustehen, sich von der sinnlosen Existenz durch Suizid zu befreien. Die Lehre hatte zu viel Erfolg unter jungen Leuten, so dass man ihm Redeverbot erteilte. Andererseits gab es dann zur Zeit Kleopatras in Alexandria eine eigene Akademie zur Lehre der Philosophie und der Technik des Suizids. In den Wäldern Germaniens hatte man zu der Zeit zwar keine Akademien, aber der Suizid war gleichwohl ein "normales" und keiner Ächtung unterworfenes Phänomen.

Fernöstliche Religionen tendierten dazu, den Suizid als Dummheit anzusehen: so könne man doch der Seelenwanderung nicht entgehen. In Japan gab es zudem die Kulturform des Harakiri: eine Reaktion zur Reinigung der beschmutzten Ehre.

Das Christentum ächtete den Suizid im Laufe der Zeit immer stärker. In der Bibel gab es die ehrenhaften Suizide von Samson, Saul, Abimelech, Simri und Ahitophel. Selbst das Neue Testament kannte keine prinzipielle Ablehnung des Suizids. Unter Christen grassierte zudem eine „Todes-Obsession“ - immerhin gab es zahllose Christen, die sich aus Angst vor dhung einer (anderen) Todsünde lieber umbrachten.IAußer dem 5. Gebot ("Du sollst nicht töten") gab es ja in der Bibel auch keine Bestimmung, die isch als Verbot des Suizids hätte interpretieren lassen.

Augustinus äußerte zu Beginn des 5. Jahrhunderts eine für seine Zeit atypische Einstellung, die in der christlichen Religion zu einer radikalen Verdammung des Suizids führen sollte. Im "Gottesstaat" erklärte er: "Denn wenn es nicht erlaubt ist, eigenmächtig einen Menschen, der Schaden zufügen will, zutöten, falls kein Gesetz dazu Befugnis gibt, so ist auch ohne Frage, wer sich selbst umbringt, ein Mörder". Augustinus verurteilte den freiwilligen Tod gläubiger Christen als Mord und schwere Sünde, da die Keuschheit nicht an den Körper, sondern an die Seele gebunden sei.

Thomas von Aquin folgte Augustinus und erklärte, dass sich niemand auf irgendeine Weise selbst das Leben nehmen dürfe. Der Suizid sei ein Akt gegen die Liebe zu sich selbst, gegen die Liebe zur Gesellschaft, schließlich gegen die Liebe zu Gott selbst. Denn erstens widerspreche er den natürlichen Neigungen des Menschen (er verletze das Gebot der Liebe zum Nächsten, die der Mensch auch sich selbst gegenüber empfinden solle); zweitens widerspreche er der Liebe zur Gemeinschaft (der Mensch gehöre zur Gemeinschaft, sei Eigentum des Vaterlands, dürfe sich daraus nicht selbst tilgen); drittens widerspreche er der Liebe zu Gott (gehöre der Mensch doch Gott wie ein -Sklave seinem Herrn gehöre). Der Mensch ist nicht „sui iuris": es sei vielmehr Gott, der über Leben und Tod entscheide.

Die 2. Synode von Orléans im Jahre 533 verurteilte den Suizid als schlimmstes aller Verbrechen - zwangsläufig endete er in der Exkommunikation des Suizidanten (Konzil von Toledo 693). 1248 beschloß die Synode von Nimes, Selbstmördern das Recht auf ein Begräbnis in geweihter Erde vorzuenthalten (Ausnahmen: geistige Umnachtung, psychische Störungen, wenn der Verzweifelte noch Reue zeigen konnte). Luther sah im Suizid "das Werk des Teufels" und verurteilte deshalb stets die Tat, aber nicht immer das Opfer.

Das Christentum tendiert heute zu milderen Reaktionen. Einfallstor: ein Wort im Johannes Evangelium (15,13): "Niemand hat größere Liebe denn die, dass er sein Leben lässt für seine Freunde." Ist der altruistische Suizid also keine Tötung im Sinne des 5. Gebots? Ähnliche Ambivalenzen existieren möglicherweise im Islam ("Zu sterben steht niemandem zu, es sei denn mit Allahs Erlaubnis - ein Beschluss mit vorbestimmter Frist".

Der deutsche Idealismus verurteilte den Suizid. Immanuel Kant nahm in der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" klaren Bezug: "Einer, der durch eine Reihe von Übeln, die bis zur Hoffnungslosigkeit angewachsen ist, einen Überdruss am Leben empfindet, ist noch soweit im Besitze seiner Vernunft, dass er sich selbst fragen kann, ob es nicht etwa der Pflicht gegen sich selbst zuwider sei, sich das Leben zu nehmen. Nun versucht er: ob die Maxime seiner Handlung wohl ein allgemeines Naturgesetz werden könne. Seine Maxime aber ist: ich mache es mir aus Selbstliebe zum Prinzip, wenn das Leben bei seiner längeren Frist mehr Übel droht, als es Annehmlichkeit verspricht, es mir abzukürzen." (Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Hamburg 1965, S. 43). Nach Kant handelt der Selbstmörder eindeutig gegen den kategorischen Imperativ; er vernichtet die Sittlichkeit durch Zerstörung der eigenen Person und entwürdigt dadurch die Menschheit.

Rousseau (1712-1778), Voltaire (1694-1778) und auch Schopenhauer (1788-1860) hingegen bejahten das Recht zur Selbsttötung als Zeichen menschlicher Freiheit. Nietzsche (1844-1900) schreibt in seinem Zarathustra: "Meinen Tod lobe ich Euch, den freien, der kommt, weil ich es will" (Nietzsche, Friedrich: Also sprach Zarathustra, S. 94).
Kierkegaard (1813-1855) sieht im Suizid das Vorrecht der menschlichen Existenz.

Strafrechtlich wird der Suizid in Deutschland nicht verfolgt. Auch der Suizidversuch und die Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung) sind prinzipiell straffrei. Die "Anstiftung" eines Schuldunfähigen oder die "Anstiftung" anhand einer Täuschung kann dennoch zur „Tötung in mittelbarer Täterschaft“ (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) führen. Haupttäter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beeinflusst. Wer aufgrund seiner Garantenstellung verpflichtet ist (z.B. Angehörige, Ärzte etc.), eine Selbsttötung zu verhindern, kann bestraft werden, wenn er die Handlung, zu der er rechtlich verpflichtet ist, unterlässt. Der Gehilfe kann, wenn er, nach dem der Täter die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos, aber noch nicht tot ist), keine Hilfe leistet, ebenso wegen Unterlassen der Hilfeleistung nach § 323c StGB bestraft werden, da der Suizidversuch einen Unglücksfall in dem Sinne des § 323c StGB darstellt. Die Rechtsordnung gibt ihre Neutralität gegenüber dem Suizid auf, wenn sie die Möglichkeit zum freiverantwortlichen Willensentschluss beeinträchtigt sieht.



Verbreitung

Suizidraten variierem mit dem Geschlecht (in Europa: dreifache Suizidrate bei Männern gegenüber Frauen), zwischen Stadt und Land, zwischen Nationen, Kulturen, Ethnien, politischen und wirtschaftlichen Situationen und dem Grad der sozialen Integration. Sie variieren auch nach dem Lebensalter. In der Altersgruppe der 15–44jährigen sind Selbstverletzungen die vierthäufigste Todesursache und stehen bei den gesundheitlichen Schädigungen und Behinderungen an sechster Stelle. Am höchsten sind die Suizidraten in der Altersgruppe über 75.

Substanzmissbrauch, körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch in der Kindheit und soziale Ausgrenzung gehören zu den Faktoren, die eine Neigung zum Suizid hervorrufen oder verstärken können. Depressionen und andere psychische Probleme spielen ebenfalls eine Rolle. Weitere wesentliche Faktoren sind der ungehinderte Zugang zu Mitteln und Wegen, Hand an sich zu legen, oder ein noch nicht weit zurückliegender Selbstmordversuch. Motive des Suizids variieren zwischen realen Lebensproblemen und subjektiver, für Außenstehende oft völlig irrational erscheinender Endzeitstimmung.

(WHO: World report on violence and health German summary, S. 26ff.)

Suizid.jpg

(Suicide rates and absolute numbers of suicide by country)

Suizidraten (pro 100,000), letztes verfügbares Jahr (Stand: Juni 2004)
Country Year Males Females
ALBANIA 01 5.5 2.3
ANTIGUA AND BARBUDA 95 0.0 0.0
ARGENTINA 96 9.9 3.0
ARMENIA 02 4.0 0.7
AUSTRALIA 01 20.1 5.3
AUSTRIA 02 30.5 8.7
AZERBAIJAN 02 1.8 0.5
BAHAMAS 95 2.2 0.0
BELARUS >Artikel Lonely Planet 01 60.3 9.3
BELGIUM 97 31.2 11.4
BELIZE >Artikel Lonely Planet 95 12.1 0.9
BOSNIA AND HERZEGOVINA 91 20.3 3.3
BRAZIL 95 6.6 1.8
BULGARIA 02 25.6 8.3
CANADA 00 18.4 5.2
CHILE 94 10.2 1.4
CHINA (Selected rural & urban areas) 99 13.0 14.8
CHINA (Hong Kong SAR) 99 16.7 9.8
COLOMBIA 94 5.5 1.5
COSTA RICA 95 9.7 2.1
CROATIA 02 30.2 10.0
CUBA 96 24.5 12.0
CZECH REPUBLIC 01 26.0 6.3
DENMARK 99 21.4 7.4
DOMINICAN REPUBLIC 94 0.0 0.0
ECUADOR 95 6.4 3.2
EGYPT 87 0.1 0.0
EL SALVADOR 93 10.4 5.5
ESTONIA 02 47.7 9.8
FINLAND 02 32.3 10.2
FRANCE 99 26.1 9.4
GEORGIA 00 4.8 1.2
GERMANY 01 20.4 7.0
GREECE 99 5.7 1.6
GUATEMALA 84 0.9 0.1
GUYANA 94 14.6 6.5
HONDURAS 78 0.0 0.0
HUNGARY 02 45.5 12.2
ICELAND 99 17.3 5.1
INDIA 98 12.2 9.1
IRAN 91 0.3 0.1
IRELAND 00 20.3 4.3
ISRAEL 99 9.8 2.3
ITALY 00 10.9 3.5
JAMAICA 85 0.5 0.2
JAPAN 00 35.2 13.4
JORDAN 79 0.0 0.0
KAZAKHSTAN 02 50.2 8.8
KUWAIT 01 1.9 0.9
KYRGYZSTAN 02 19.1 4.0
LATVIA 02 48.4 11.8
LITHUANIA 02 80.7 13.1
LUXEMBOURG 02 28.6 10.2
MALTA 02 5.6 4.0
MAURITIUS 00 18.8 5.2
MEXICO 95 5.4 1.0
NETHERLANDS 00 12.7 6.2
NEW ZEALAND 00 19.8 4.2
NICARAGUA 94 4.7 2.2
NORWAY 01 18.4 6.0
PANAMA 87 5.6 1.9
PARAGUAY 94 3.4 1.2
PERU 89 0.6 0.4
PHILIPPINES 93 2.5 1.7
POLAND 01 26.7 4.3
PORTUGAL 00 8.5 2.0
PUERTO RICO 92 16.0 1.9
REPUBLIC OF KOREA 01 20.3 8.6
REPUBLIC OF MOLDOVA 02 27.9 5.2
ROMANIA 02 23.9 4.7
RUSSIAN FEDERATION 02 69.3 11.9
SAINT KITTS AND NEVIS >Artikel Lonely Planet 95 0.0 0.0
SAINT LUCIA 88 9.3 5.8
SAINT VINCENT AND THE GRENADINES >Artikel Lonely Planet 86 0.0 0.0
SAO TOME AND PRINCIPE >Artikel Lonely Planet 87 0.0 1.8
SEYCHELLES 87 9.1 0.0
SINGAPORE 01 11.5 6.9
SLOVAKIA 01 22.2 4.0
SLOVENIA 02 44.4 10.5
SPAIN 00 13.1 4.0
SRI LANKA 91 44.6 16.8
SURINAME >Artikel Lonely Planet 92 16.6 7.2
SWEDEN 01 18.9 8.1
SWITZERLAND 00 27.8 10.8
SYRIAN ARAB REPUBLIC 85 0.2 0.0
TAJIKISTAN 99 4.2 1.6
THAILAND 94 5.6 2.4
TFYR MACEDONIA 00 10.3 4.5
TRINIDAD AND TOBAGO 94 17.4 5.0
TURKMENISTAN 98 13.8 3.5
UKRAINE 00 52.1 10.0
UNITED KINGDOM 99 11.8 3.3
UNITED STATES OF AMERICA 00 17.1 4.0
URUGUAY 90 16.6 4.2
UZBEKISTAN 00 11.8 3.8
VENEZUELA 94 8.3 1.9
ZIMBABWE 90 10.6 5.2

>WHO-Tabelle (pdf-Datei)

Weltweit höchste Suizidraten (pro 100,000), männliche Bevölkerung
Land Jahr Männer
LITAUEN 02 80.7
RUSSISCHE FÖDERATION 02 69.3
BELARUS 01 60.3
UKRAINE 00 52.1
KASACHSTAN 02 50.2
LETTLAND 02 48.4
ESTLAND 02 47.7
UNGARN 02 45.5
SRI LANKA 91 44.6
SLOWENIEN 02 44.4
JAPAN 00 35.2
FINLAND 02 32.3
BELGIEN 97 31.2
ÖSTERREICH 02 30.5
KROATIEN 02 30.2


Weltweit höchste Suizidraten (pro 100,000), weibliche Bevölkerung
Land Jahr Frauen
SRI LANKA 91 16.8
CHINA 99 14.8
JAPAN 00 13.4
LITAUEN 02 13.1
UNGARN 02 12.2
RUSSISCHE FÖDERATION 02 11.9
LETTLAND 02 11.8
BELGIEN 97 11.4
SCHWEIZ 00 10.8
SLOWENIEN 02 10.5
FINLAND 02 10.2
LUXEMBURG 02 10.2
KROATIEN 02 10.0
UKRAINE 00 10.0
Erklärungsansätze

Danutė Gailienė, Suizidologin von der Universität Vilnius, beschrieb in ihrem Vortrag an der Münchner Katholischen Akademie mögliche Ursachen für die angestiegene Suizidrate in Litauen nach der Unabhängigkeit 1991:

  • Die Vergangenheit unter sowjetischer Herrschaft wurde in Litauen nicht aufgearbeitet, es sollte stattdessen „optimistisch nach vorne“ geblickt werden. Zunehmend entwickelte sich in ein Gefälle zwischen gut ausgebildeter, motivierter Stadtbevölkerung und den oftmals in ihrer Existenz bedrohten Bauern auf dem Land. Männer der ländlichen Bevölkerung mit niedrigem Bildungsstand und erhöhtem Alkoholkonsum waren hoch suizida. Betroffene Familien bildeten Muster aus. Es kam zu einem Teufelskreis aus traumatisierten Biographien: die Akzeptanz des Selbstmordes als Lösung für ausweglose Situationen nahm auch für nachwachsenden Generationen zu.

Suizid im Strafvollzug

Möglicherweise werden Häufigkeit und Art von Suiziden von Insassen auch von institutionellen Umwelteffekten beeinflusst. Dies gilt schon für offene Institutionen wie z.B. Wirtschaftsunternehmen, die die Suizidrate vermittels des Betriebsklimas beeinflussen - man denke an die Suizidserie bei France Télécom im Jahre 2009 - das gilt aber um so mehr für geschlossene Institutionen wie z.B. den Strafvollzug.

Die Suizide im Strafvollzug werden vor allem im Haftraum selbst, in Absonderung (z.B. im Krankenhaus) und außerhalb der Anstalt vollzogen. Die Suizidhandlungen selbst geschehen vor allem nachts. Ein Fünftel der Strafgefangenen, die einen Suizid begehen, hinterlässt einen Abschiedsbrief. Jeder Fünfte hat seine suizidalen Absichten vorgängig mitgeteilt – Suizid im Strafvollzug als Hilfsappell. Besonders gefährdet sind Häftlinge während der ersten drei Monate nach ihrem Neuzugang, wobei die Suizidrate mit der Dauer der Inhaftierung abnimmt, Häftlinge in Untersuchungs-haft, Erstinhaftierte und Einzelinhaftierte.
Die suizidologisch relevanten Problematiken im Strafvollzug sind:

  • Überbelegung
  • hoher Ausländeranteil
  • suchtbedingte Beschaffungskriminalität
  • innerinstitutionelle Gewalt
  • schwere Verhaltensstörungen der Häftlinge
  • Willkürempfindungen durch fehlende klare Einsicht in die Hausordnung der Institution. Als Folge hiervon verlieren die Leute (noch mehr) ihr Selbstwertgefühl.
  • mangelhafte oder fehlende Zugangsgespräche und Aufnahmeuntersuchungen
  • Fehlen einer Tagesstrukturierung

Besonders gefährdete Häftlinge laut WHO

  • Untersuchungshäftlinge

Untersuchungshäftlinge, die in Polizeihafträumen und in Untersuchungsgefängnissen Suizid begehen, sind im Allgemeinen männlich, jung (20-25 Jahre), unverheiratet und Ersttäter, die für eine relativ unbedeutende Tat verhaftet wurden. Sie stehen typischerweise zum Zeitpunkt ihrer Festnahme unter Drogeneinfluss und begehen in den ersten 24 Stunden nach dem Aufgreifen Suizid, oft bereits nach nur wenigen Stunden.

  • Strafgefangene

Verglichen mit Untersuchungsgefangenen, sind diejenigen, die in der Strafhaft Suizid begehen, regelmäßig ältere (30-35 Jahre) Gewalttäter, die sich das Leben nehmen, nachdem sie eine beträchtliche Zeit in der Haft verbracht haben (oft vier oder fünf Jahre). Ihr Suizid kann plötzlich und überraschend durch einen Konflikt mit der Institution, mit anderen Insassen oder der Verwaltung, durch einen Familienkonflikt oder das Auseinanderbrechen der Familie, oder durch eine negative legale Anordnung – wie etwa die Niederlage in einem Beschwerdeverfahren oder die Verweigerung der Bewährung – ausgelöst werden. Die Inhaftierung kann einen Freiheitsverlust, den Verlust von Familie und sozialer Unterstützung, Angst vor dem Unbekannten, Angst vor physischer und sexueller Gewalt, Ungewissheit, Zweifel und Angst vor der Zukunft, Beschämung und Schuld über die Tat, sowie Angst bzw. Stress im Zusammenhang mit schlechten Umweltbedingungen darstellen. Mit der Zeit bringt die Inhaftierung zusätzlichen Stress, wie z.B. Konflikte mit der Institution selbst, Schikane, legitime Frustration, und einen physischen sowie emotionalen Zusammenbruch, mit sich.

Eine zweite Risikoperiode für Untersuchungshäftlinge ist die Zeit um den Gerichtstermin herum, insbesondere, wenn ein Schuldspruch und eine harte Strafe zu erwarten sind.

Risikofaktoren im Strafvollzug

Suizidale Insassen in allen Haftarten teilen eine Anzahl von gemeinsamen Charakteristiken:

  • Situationsbedingte Faktoren

Suizide in der Haft treten insbesondere dann auf, wenn sich die Opfer in Isolationshaft oder Einzelzellen befinden. Dies vorwiegend zu solchen Zeitpunkten, zu denen die Anzahl der Strafvollzugsbeamten am niedrigsten ist – etwa nachts oder an Wochenenden.

  • Psychologische Faktoren

Eine von psychiatrischen Krankheiten und emotionalen Problemen begleitete Vergangenheit ist bei Insassensuiziden üblich. Eine schlechte soziale und familiäre Unterstützung (insbesondere innerhalb der letzten ein oder zwei Jahre vor dem Ende der Haft) bestärkt suizidales Verhalten. Auf welche Weise sich solch individuelle Stressfaktoren und die persönliche Verletzbarkeit auch immer auswirken, der übliche zu einem Insassensuizid führende Weg scheint das Gefühl von Hoffnungslosigkeit zu sein, einhergehend mit einer Abnahme von Zukunftsaussichten und dem Verlust von Möglichkeiten damit umzugehen. Der Suizid erscheint als einziger Ausweg um der aussichtslosen und hoffnungslosen Situation zu entkommen. Demnach sollten Individuen, die Gefühle von Hoffnungslosigkeit äußern, oder suizidale Absichten oder Pläne zugeben, als höchst suizidgefährdet erachtet werden.

  • Frauen

Obwohl die überwältigende Mehrheit von Suiziden, welche in Justizvollzugsanstalten auftreten, von Männern begangen werden (weil die überwältigende Mehrheit von Insassen Männer sind), haben Frauen in der Haft ein ebenfalls erhöhtes Suizidrisiko. Weibliche Insassen versuchen sich fünfmal häufiger zu töten als die weibliche Vergleichsgruppe in der Gesellschaft außerhalb der Haftanstalt und zweimal so häufig wie inhaftierte männliche Vergleichspersonen. Die Raten von ernsthaften mentalen Erkrankungen sind bei inhaftierten Frauen ebenfalls erhöht.

  • Jugendliche

Jugendliche, die im Erwachsenenvollzug untergebracht sind, können als besonders suizidge-fährdet eingeordnet werden.

In Italien bringen sich angeblich in Haft etwa 50% mehr Personen um als in Freiheit. Von 2000 bis Oktober 2009 wurden unter den 1365 Toten in Haft 501 Suizide gezählt (FAZ 3.121.09: 6 "Wieder Selbstmord in Gefängnis").

WHO - Checkliste („suicide screening“) für Neuzugänge in Haftanstalten

Anhaltspunkte für eine erhöhte Suizidgefährdung sind demnach:

  • Der Insasse steht unter Drogeneinfluss.
  • Der Insasse zeigt ungewöhnlich hohe Ebenen von Scham, Schuld und Sorge über den Arrest und die Inhaftierung.
  • Der Insasse drückt Hoffnungslosigkeit oder Angst vor der Zukunft aus oder zeigt Zeichen von Depression (z.B. Weinen, Fehlen von Emotionen, Schweigsamkeit).
  • Der Insasse gibt aktuelle Selbstmordgedanken zu.
  • Der Insasse stand zuvor unter Behandlung eines mentalen Gesundheitsproblems.
  • Der Insasse leidet derzeit unter psychiatrischen Zuständen oder reagiert mit unüblichem oder bizarrem Benehmen (z.B. einem Aufmerksamkeitsdefizit, Selbstgesprächen, dem Hören von Stimmen).
  • Der Insasse hat bereits einen oder mehrere Suizidversuche verübt und/oder gibt seinen Suizid als eine derzeit mögliche Option an.
  • Der Insasse gibt zu, bereits einen Suizid zu planen.
  • Der Insasse scheint – oder erklärt – nur wenige interne und/oder externe Unterstützungsreserven zu haben.

Prävention

Um Suizide innerhalb von Institutionen des Rechtsvollzugs zu verhindern, ist eine genaue Problemanalyse sinnvoll. Einfluss auf einen möglichen Suizid haben unter anderem die Größe der Anstalt, die Inhaftierungssituation und die technische sowie bauliche Sicherung; das Auftreten von Suiziden steht jedoch auch mit dem im Vollzug arbeitenden Personal in Zusammenhang. -Suizidrelevante Personalaspekte sind:

  • Die personelle Ausstattung: Der Strafvollzug verfügt über sehr enge finanzielle und damit auch personelle Ressourcen. Besonders der Resozialisierungsauftrag kann nur reduziert erfüllt werden.
  • Die räumlich-sachliche Ausstattung: Spartanisch ausgestattete Arbeitsräume, die mit Mitarbeitern geteilt werden müssen, bieten keinen Rahmen für ungestörte Gespräche mit den Gefangenen.
  • Burn-Out-Syndrom: Durch dauernde psychische Belastung laufen einige Angestellte Gefahr, selber "zu Opfern der Institution" und suizidgefährdet zu werden. Sie stellen dann für die Not leidenden Inhaftierten eher eine Gefahr denn eine Hilfe dar.
  • Supervision: Jeemotionaler undbelastender die Arbeitsbedingungen sind, desto notwendiger wird es, dass ein nicht in die Institution eingebundener, neutraler, "unbelasteter" Supervisor, problematische Mechanismen und Ressourcen aufdeckt und Lösungsstrategien anbietet.
  • Aus- und Weiterbildung: Angesichts der besonderen Häufung suizidrelevanter Probleme in der Institution ist eine suizidologische Aus- und Weiterbildung besonders nötig. Da von Häftlingen häufig suizidale Impulse ausgehen ist es wichtig, dass ein Bediensteter über seine eigene emotionale Situation sowie über suizidale Probleme reflektiert hat. Ärzte, Psychologen und Sozialarbeiter verfügen häufig über keine ausreichende Kompetenz.

-Inhaftierte Person - Durch folgende Punkte kann eine präventive Wirkung gegen Suizide im Strafvollzug erzielt werden:

  • Für Drogenabhängige geeignete Behandlungsangebote schaffen, um sie aus gewaltbe-stimmten Strukturen herauszuführen.
  • Die ersten Monate der Haftzeit "entschärfen" (Schock der Verhaftung).
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Inhaftierten, Resozialisierung, Thera-pie.
  • Lebenszweifel und Schuldgefühle abbauen.
  • Offenen und halboffenen Strafvollzug oder Arbeitserziehungsanstalten fördern.

(Furrer / Widmer: Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften)


Schuh (1986) plädiert für Gesellschaftssysteme, die innerhalb des Normbereichs möglichst viele Konfliktlösungspotentiale anbieten und Individuen Gelegenheiten bieten, diese zu erlernen und zu verinnerlichen. Darin sieht Schuh eine wirksame Prävention sowohl von kriminellem als auch von abweichendem Verhalten (einschließlich des Suizids).

Literatur

  • Clarke, R.V./Lester, David: Suicide: Closing the Exits; New York, Berlin, Heidelberg, London, Paris, Tokyo, Hong Kong: Springer 1989.
  • DITTMANN, V. / REIMER, C.: Suizidhandlungen unter Haftbedingungen – Phänomenologie, Erklärungsmöglichkeiten, Prophylaxe, R&P 9 (1991), S. 118-123
  • DURKHEIM, EMILE: Der Selbstmord. Neuwied, Berlin 1973; Frankfurt a. Main.: Suhrkamp 1983
  • FRÜHWALD, STEFAN: Kriminalität und Suizidalität, ""ZfStrVo"" 45 (1996), S. 218-224
  • Furrer, Susann/Widmer, Reto: Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften; Zürich 1997.
  • Goeschel, Christian (2009) Suicide in Nazi Germany. Oxford: Oxford University Press.
  • Haenel, Thomas (1989) Suizidhandlungen - Neue Aspekte der Suizidologie. Berlin: Springer.
  • Haenel, Thomas (2001) Suizid und Zweierbeziehung. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
  • Haesler, Walter T./Schuh, Jörg (Hrsg.): Der Selbstmord/Le Suicide; Bern: Rüegger1986.
  • HOFMANN, DAGMAR: Suizid in der Spätantike. Seine Bewertung in der lateinischen Literatur. Stuttgart: Franz Steiner 2007.
  • Kissler, Alexander (2004) Süddeutsche Zeitung. 08.07.04: 13.
  • KONRAD, NORBERT: Suizid in Haft – Europäische Entwicklungen, ""ZfStrVo"" (2001), S. 103-112
  • Lester, David: „Suizid“ in: Heitmeyer, Wilhelm/Hagan, John (Hrsg.): Internationales Handbuch der Gewaltforschung; Wiesbaden: Westdeutscher Verlag 2002: 942-957.
  • Lindner-Braun, Christa: Soziologie des Selbstmordes; Darmstadt: Westdeutscher Verlag 1990.
  • NIEDERSÄCHSISCHES JUSTIZMINISTERIUM: Presseinformation über die Kommission zur Suizidprophylaxe in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten, ""ZfStrVo"" 44 (1995), S. 363-364
  • Schuh, Jörg (1986) „Kriminologische Aspekte des Suizids“, in: Schweizerisches Nationalkomitee für Geistige Gesundheit, Arbeitsgruppe für Kriminologie.
  • THOLE, ERICH: Suizid im Gefängnis, ""ZfStrVo"" 25 (1976), S. 110-114.



Online-Publikationen
  • FURRER, SUSANN / WIDMER, RETO:

Sociology of Health and Social Welfare - Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften. Zürich, August 1997,

WORLD HEALTH ORGANISATION (WHO):


Weitere Informationen zum Stichwort Selbstmord finden Sie im Kriminologie-Lexikon ONLINE unter Selbstmord.



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