Strafgesetzbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Strafgesetzbuch ([[StGB]]) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch – die Strafprozessordnung – geregelt. Das Strafgesetzbuch ist seit über 130 Jahren gültig und erfuhr seitdem mehrere hundert Änderungen. Die meisten Änderungen betreffen den Besonderen Teil (BT). Der Allgemeine Teil (AT) sowie die Abschnitte und Titel blieben nahezu unverändert.
Das '''Strafgesetzbuch'' (StGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen [[Strafrecht]]s. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner [[Normen]], das [[Strafverfahren]], durch ein eigenes Gesetzbuch – die Strafprozessordnung – geregelt. Das Strafgesetzbuch ist seit über 130 Jahren gültig und erfuhr seitdem mehrere hundert Änderungen. Die meisten Änderungen betreffen den Besonderen Teil (BT). Der Allgemeine Teil (AT) sowie die Abschnitte und Titel blieben nahezu unverändert.





Version vom 11. September 2010, 09:19 Uhr

Das 'Strafgesetzbuch (StGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch – die Strafprozessordnung – geregelt. Das Strafgesetzbuch ist seit über 130 Jahren gültig und erfuhr seitdem mehrere hundert Änderungen. Die meisten Änderungen betreffen den Besonderen Teil (BT). Der Allgemeine Teil (AT) sowie die Abschnitte und Titel blieben nahezu unverändert.


Aufbau

Das StGB gliedert sich in zwei Teile:

Allgemeiner Teil

Der allgemeine Teil regelt Grundsätzliches:

Geltungsbereich des Gesetzes Gesetzliche Definitionen (Vorsatz und Fahrlässigkeit) und Schuldfähigkeit Täterschaft und Teilnahme (Täter, Mittäter, Anstiftung, Beihilfe) Rechtfertigungsgründe (Notwehr, Nothilfe) Sanktionenrecht (Geldstrafe, Freiheitsstrafe, sonstige Maßnahmen) Verjährung

Besonderer Teil

1 Straftatbestände des deutschen Strafgesetzbuches

1.1 Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates

1.2 Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit

1.3 Straftaten gegen ausländische Staaten

1.4 Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen

1.5 Straftaten gegen die Landesverteidigung

1.6 Widerstand gegen die Staatsgewalt

1.7 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

1.8 Geld- und Wertzeichenfälschung

1.9 Falsche uneidliche Aussage und Meineid

1.10 Falsche Verdächtigung

1.11 Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen

1.12 Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie

1.13 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

1.14 Beleidigung

1.15 Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

1.16 Straftaten gegen das Leben

1.17 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

1.18 Straftaten gegen die persönliche Freiheit

1.19 Diebstahl und Unterschlagung

1.20 Raub und Erpressung

1.21 Begünstigung und Hehlerei

1.22 Betrug und Untreue

1.23 Urkundenfälschung

1.24 Insolvenzstraftaten

1.25 Strafbarer Eigennutz

1.26 Straftaten gegen den Wettbewerb

1.27 Sachbeschädigung

1.28 Gemeingefährliche Straftaten

1.29 Straftaten gegen die Umwelt

1.30 Straftaten im Amt