Strafe: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Strafe'''
== '''Etymologie''' ==
== '''Etymologie''' ==
Der Begriff ''Strafe'' bedeutet ´Tadel, Schelte, Sühne für ein begangenes Delikt, Züchtigung´. Mittelhochdeutsch: strãfe. Das Verb strafen (mhd. ''strãfen'') bedeutet ´mit tadelnden Worten zurechtweisen, schelten, züchtigen, mit Leibes- oder Geldstrafe belegen´, die Herkunft ist jedoch unbekannt. Das Verb erscheint um 1200 im Mittelhochdeutschen und löst das althochdeutsche ''refsen'' ´schelten, scharf tadeln, schlagen, strafen´ ab. Eine Beziehung zum altfriesischen ''straf(f)ia'' ´bestreiten, schelten´ bietet sich an, so dass das Verb auch aus dem Friesischen ins Hochdeutsche gelangt sein kann. Älter als die Verwendung im Sinne des körperlichen Züchtigens ist die des Scheltens und Tadelns mit Worten. (Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, Stichwort „strafen“, S. 1372)
Der Begriff ''Strafe'' bedeutet ´Tadel, Schelte, Sühne für ein begangenes Delikt, Züchtigung´. Mittelhochdeutsch: strãfe. Das Verb strafen (mhd. ''strãfen'') bedeutet ´mit tadelnden Worten zurechtweisen, schelten, züchtigen, mit Leibes- oder Geldstrafe belegen´, die Herkunft ist jedoch unbekannt. Das Verb erscheint um 1200 im Mittelhochdeutschen und löst das althochdeutsche ''refsen'' ´schelten, scharf tadeln, schlagen, strafen´ ab. Eine Beziehung zum altfriesischen ''straf(f)ia'' ´bestreiten, schelten´ bietet sich an, so dass das Verb auch aus dem Friesischen ins Hochdeutsche gelangt sein kann. Älter als die Verwendung im Sinne des körperlichen Züchtigens ist die des Scheltens und Tadelns mit Worten. (Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, Stichwort „strafen“, S. 1372)
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Kerner, Hans-Jürgen; Sanktionen, in: Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1993, S. 437ff..
Kerner, Hans-Jürgen; Sanktionen, in: Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1993, S. 437ff..
 
*[http://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/38713 Khairi-Taraki, John (2010) Strafe, ein apokrypher Befehl - ein canettisches Gedankenexperiment. Psychologie & Gesellschaftskritik]
Kindhäuser, Urs; Strafgesetzbuch Lehr- und Praxiskommentar, 2. Aufl., Baden-Baden 2005.
Kindhäuser, Urs; Strafgesetzbuch Lehr- und Praxiskommentar, 2. Aufl., Baden-Baden 2005.


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