Strafe: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Strafe'''
== '''Etymologie''' ==
== '''Etymologie''' ==
Der Begriff ''Strafe'' bedeutet ´Tadel, Schelte, Sühne für ein begangenes Delikt, Züchtigung´. Mittelhochdeutsch: strãfe. Das Verb strafen (mhd. ''strãfen'') bedeutet ´mit tadelnden Worten zurechtweisen, schelten, züchtigen, mit Leibes- oder Geldstrafe belegen´, die Herkunft ist jedoch unbekannt. Das Verb erscheint um 1200 im Mittelhochdeutschen und löst das althochdeutsche ''refsen'' ´schelten, scharf tadeln, schlagen, strafen´ ab. Eine Beziehung zum altfriesischen ''straf(f)ia'' ´bestreiten, schelten´ bietet sich an, so dass das Verb auch aus dem Friesischen ins Hochdeutsche gelangt sein kann. Älter als die Verwendung im Sinne des körperlichen Züchtigens ist die des Scheltens und Tadelns mit Worten. (Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, Stichwort „strafen“, S. 1372)
Der Begriff ''Strafe'' bedeutet ´Tadel, Schelte, Sühne für ein begangenes Delikt, Züchtigung´. Mittelhochdeutsch: strãfe. Das Verb strafen (mhd. ''strãfen'') bedeutet ´mit tadelnden Worten zurechtweisen, schelten, züchtigen, mit Leibes- oder Geldstrafe belegen´, die Herkunft ist jedoch unbekannt. Das Verb erscheint um 1200 im Mittelhochdeutschen und löst das althochdeutsche ''refsen'' ´schelten, scharf tadeln, schlagen, strafen´ ab. Eine Beziehung zum altfriesischen ''straf(f)ia'' ´bestreiten, schelten´ bietet sich an, so dass das Verb auch aus dem Friesischen ins Hochdeutsche gelangt sein kann. Älter als die Verwendung im Sinne des körperlichen Züchtigens ist die des Scheltens und Tadelns mit Worten. (Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, Stichwort „strafen“, S. 1372)
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Die theoretischen und empirischen Untersuchungen, die zu diesen Ergebnissen und Stellungnahmen geführt haben, zeigen bereits einige Anknüpfungspunkte auf, in welcher Weise sich die Kriminologie mit dem Thema Strafe beschäftigt.  
Die theoretischen und empirischen Untersuchungen, die zu diesen Ergebnissen und Stellungnahmen geführt haben, zeigen bereits einige Anknüpfungspunkte auf, in welcher Weise sich die Kriminologie mit dem Thema Strafe beschäftigt.  
Abschließend sei hier Günther Kaiser erwähnt, der zur kriminologischen Forschung im Zusammenhang mit Strafe folgendes schreibt: ''„Die Fortschritte in der pönologischen Forschung und der kriminologischen Wirkungsanalyse überhaupt haben uns mit reichen und vielfältigen Erkenntnissen versehen. In den zentralen Fragen freilich haben sie uns nicht sicherer werden lassen. Bereits seit Mitte der sechziger Jahre wird auf die begrenzten Sanktions- und Behandlungserfolge sowie unter dem Blickfeld der Effektivität auf den nachdenklich-melancholisch stimmenden Befund der weiten Austauschbarkeit von Kriminalsanktionen hingewiesen. Dieser Sachverhalt erlaubt allerdings unterschiedliche Folgerungen zu ziehen. Die mitunter erwogene Verwerfung des Resozialisierungsgedankens zugunsten gerechter Tatvergeltung erscheint keineswegs als alleinige denknotwendige Folgerung, ganz abgesehen von der unauflösbaren Schwierigkeit, nicht rational bestimmen zu können, was gerechte oder minimale Vergeltung sei.  
Abschließend sei hier Günther Kaiser erwähnt, der zur kriminologischen Forschung im Zusammenhang mit Strafe folgendes schreibt: ''„Die Fortschritte in der pönologischen Forschung und der kriminologischen Wirkungsanalyse überhaupt haben uns mit reichen und vielfältigen Erkenntnissen versehen. In den zentralen Fragen freilich haben sie uns nicht sicherer werden lassen. Bereits seit Mitte der sechziger Jahre wird auf die begrenzten Sanktions- und Behandlungserfolge sowie unter dem Blickfeld der Effektivität auf den nachdenklich-melancholisch stimmenden Befund der weiten Austauschbarkeit von Kriminalsanktionen hingewiesen. Dieser Sachverhalt erlaubt allerdings unterschiedliche Folgerungen zu ziehen. Die mitunter erwogene Verwerfung des Resozialisierungsgedankens zugunsten gerechter Tatvergeltung erscheint keineswegs als alleinige denknotwendige Folgerung, ganz abgesehen von der unauflösbaren Schwierigkeit, nicht rational bestimmen zu können, was gerechte oder minimale Vergeltung sei.  
Ferner ist zu bedenken, dass es Strafe als einheitliche Erscheinung, losgelöst von Zeit und Raum, von Institution und sozialer Wirklichkeit, nicht gibt. Vielmehr ist sie in ein konkretes Umfeld, in soziale Beziehungen, bestimmte Situationen und Strafsysteme eingebunden. Daher eröffnet die Pönologie, die sich der Strafwirklichkeit zuwendet, neben der herkömmlichen Theorie der Strafe (...) einen weiteren Zugang zur Theorie der Verbrechenskontrolle. Es handelt sich hierbei um den empirisch einlösbaren Ansatz zu den Strafzwecken, insbesondere zu den messbaren Wirkungen, die sich mit Individual- und Generalprävention sowie ganz konkret mit den Erfolgen einzelner Kriminalsanktionen verknüpfen.“'' (Kaiser, S. 70f.)  
''Ferner ist zu bedenken, dass es Strafe als einheitliche Erscheinung, losgelöst von Zeit und Raum, von Institution und sozialer Wirklichkeit, nicht gibt. Vielmehr ist sie in ein konkretes Umfeld, in soziale Beziehungen, bestimmte Situationen und Strafsysteme eingebunden. Daher eröffnet die Pönologie, die sich der Strafwirklichkeit zuwendet, neben der herkömmlichen Theorie der Strafe (...) einen weiteren Zugang zur Theorie der Verbrechenskontrolle. Es handelt sich hierbei um den empirisch einlösbaren Ansatz zu den Strafzwecken, insbesondere zu den messbaren Wirkungen, die sich mit Individual- und Generalprävention sowie ganz konkret mit den Erfolgen einzelner Kriminalsanktionen verknüpfen.“'''' (Kaiser, S. 70f.)
 


== '''Literatur''' ==
== '''Literatur''' ==
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Kerner, Hans-Jürgen; Sanktionen, in: Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1993, S. 437ff..
Kerner, Hans-Jürgen; Sanktionen, in: Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1993, S. 437ff..
 
*[http://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/38713 Khairi-Taraki, John (2010) Strafe, ein apokrypher Befehl - ein canettisches Gedankenexperiment. Psychologie & Gesellschaftskritik]
Kindhäuser, Urs; Strafgesetzbuch Lehr- und Praxiskommentar, 2. Aufl., Baden-Baden 2005.
Kindhäuser, Urs; Strafgesetzbuch Lehr- und Praxiskommentar, 2. Aufl., Baden-Baden 2005.


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Naucke, Wolfgang; Strafrecht – Eine Einführung, 7. Aufl., Neuwied, Kriftel, Berlin 1995.
Naucke, Wolfgang; Strafrecht – Eine Einführung, 7. Aufl., Neuwied, Kriftel, Berlin 1995.


Ostendorf, Heribert, Vom Sinn und Zweck des Strafens, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Informationen zur politischen Bildung, Kriminalität und Strafrecht, Heft 248, München 1999, S. 14ff..
Ostendorf, Heribert; Vom Sinn und Zweck des Strafens, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Informationen zur politischen Bildung, Kriminalität und Strafrecht, Heft 248, München 1999, S. 14ff..


Ostendorf, Heribert, Sanktionensystem, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Informationen zur politischen Bildung, Kriminalität und Strafrecht, Heft 248, München 1999, S. 34ff..
Ostendorf, Heribert; Sanktionensystem, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Informationen zur politischen Bildung, Kriminalität und Strafrecht, Heft 248, München 1999, S. 34ff..


Schmidhäuser, Eberhard; Vom Sinn der Strafe, 2. Aufl., Göttingen 1971.
Schmidhäuser, Eberhard; Vom Sinn der Strafe, 2. Aufl., Göttingen 1971.


von der Leye, Ostman; Vom Wesen der Strafe - Studien zur Rechtsethik, Bonn 1959.
von der Leye, Ostman; Vom Wesen der Strafe - Studien zur Rechtsethik, Bonn 1959.
[[Kategorie:Grundbegriffe der Kriminologie]]
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