Sicherungsverwahrung: Unterschied zwischen den Versionen
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Vgl. auch [[Nachträgliche Therapieunterbringung] |
Version vom 22. Dezember 2013, 11:49 Uhr
Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die neben der Strafe angeordnet werden kann. Bei angeordneter Sicherungsverwahrung verbleibt der Straftäter nach der Verbüßung seiner Strafhaft in staatlichem Gewahrsam. Die Sicherungsverwahrung wird angeordnet, wenn vom Straftäter eine Gefahr zur erneuten Begehung erheblicher Straftaten ausgeht und er somit eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt.
für die ständig wechselnden Details vgl. Wikipedia
Vgl. auch [[Nachträgliche Therapieunterbringung]