Sexualstraftäter im Strafvollzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ist eine "supportive Behandlungsmaßnahme", die dann angewendet wird, wenn beim Sexualtäter ein Zusammenhang mit einer adoleszenten Reifungskrise festgestellt wird. Aber auch bei Erwachsenen kann eine Korrektur von sogenannten Fehlvorstellungen über Sexualität und Partnerschaft über diesen Weg "korrigiert" werden mit dem Ziel eine soziosexuelle Kompetenz zu stärken.
Das ist eine "supportive Behandlungsmaßnahme", die dann angewendet wird, wenn beim Sexualtäter ein Zusammenhang mit einer adoleszenten Reifungskrise festgestellt wird. Aber auch bei Erwachsenen kann eine Korrektur von sogenannten Fehlvorstellungen über Sexualität und Partnerschaft über diesen Weg "korrigiert" werden mit dem Ziel eine soziosexuelle Kompetenz zu stärken.


==== ''' Psychotherapie''' ====
===== ''' Psychotherapie''' =====


Unter Psychotherapie ist die Behandlung von Menschen  mit geistig-seelsichen, körperlichen oder psychosomatischen Krankheiten, Leidenszuständen oder Verhaltensstörungen zu verstehen. Die Behandlung erfolgt durch systematische Anwendung psychologischer Kommunikation. Diese Methoden sollen wissenschaftlich fundiert sein (vgl. Kittel, 2008). Es handelt sich meist um psychoanalytisch orientierte aber auch verhaltenstherapeutische Verfahren.
Unter Psychotherapie ist die Behandlung von Menschen  mit geistig-seelsichen, körperlichen oder psychosomatischen Krankheiten, Leidenszuständen oder Verhaltensstörungen zu verstehen. Die Behandlung erfolgt durch systematische Anwendung psychologischer Kommunikation. Diese Methoden sollen wissenschaftlich fundiert sein (vgl. Kittel, 2008). Es handelt sich meist um psychoanalytisch orientierte aber auch verhaltenstherapeutische Verfahren.
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Bei psychotherapeutischen Maßnahmen ist zu bedenken, dass die Evidenzbasierung mancher Methoden noch aussteht (vgl. Krampen, Schui, Wiesenhütter (2007).
Bei psychotherapeutischen Maßnahmen ist zu bedenken, dass die Evidenzbasierung mancher Methoden noch aussteht (vgl. Krampen, Schui, Wiesenhütter (2007).


==== ''' Sexualtherapie''' ====
===== ''' Sexualtherapie''' =====


Sie kann dann Anwendung finden, wenn eine sexuelle Funktionsstörung festgestellt wurde. Die Sexualtherapie wird verstanden als eine psychologische Therapie sexueller Funktionsstörungen und besteht aus einer eklektischen Rezeptur, mit der bei sexuellen Funktionsstörungen gute Erfolge zu beobachten sind (so Harmaann, , 11). Sexualtherapie besteht in einer Kombination von:
Sie kann dann Anwendung finden, wenn eine sexuelle Funktionsstörung festgestellt wurde. Die Sexualtherapie wird verstanden als eine psychologische Therapie sexueller Funktionsstörungen und besteht aus einer eklektischen Rezeptur, mit der bei sexuellen Funktionsstörungen gute Erfolge zu beobachten sind (so Harmaann, , 11). Sexualtherapie besteht in einer Kombination von:
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b. der psychotherapeutischen Bearbeitung der intrapsychischen Verursachungsfaktoren der sexuellen Störung. (Hermann)
b. der psychotherapeutischen Bearbeitung der intrapsychischen Verursachungsfaktoren der sexuellen Störung. (Hermann)


==== ''' Pharmakotherapie''' ====
===== ''' Pharmakotherapie''' =====


Bei zwanghafter Fixierung auf bestimmte Inhalte kann eine Indikation für Antiandrogene bestehen. Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (ursprünglich Antidepressiva) können auf Grund ihrer affektregulierenden Wirkung in Betracht gezogen werden.
Bei zwanghafter Fixierung auf bestimmte Inhalte kann eine Indikation für Antiandrogene bestehen. Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (ursprünglich Antidepressiva) können auf Grund ihrer affektregulierenden Wirkung in Betracht gezogen werden.

Version vom 6. Juli 2008, 00:39 Uhr

Emphasized / in Bearbeitung:


Definitionen

Als Sexualstraftäter wird bezeichnet, wer sich einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung schuldig gemacht hat (vgl. §§174-184 StGB). Der Begriff "Sexualstraftäter" ist ein juristischer Sammelbegriff, der Personen mit sehr heterogener Persönlichkeitsstruktur, gegebenenfalls Psychopathologie und entsprechend unterschiedlicher Gefährlichkeitsprognose zusammenfasst. (so Hinrichs, 2002 mit Verweis auf Baurmann 1991).

Der Strafvollzug regelt das "Wie" der Durchführung der Strafe (vgl.Strafvollzugsgesetz) und erfolgt in Justizvollzugsanstalten (in Deutschland).


Die besondere Situation der Sexualstraftäter

Sexualstraftaten bewegen in hohem Maße das öffentliche Interesse. Abscheu und Empörung desm Täter gegenüber ist die Regel, vor allem wenn Kinder die Opfer waren. Der Ruf nach Rache, schärferen Gesetzen, nach Zwangskastration, sogar nach der Todesstrafe ist nicht selten (vgl. Schall&Schreibauer, 1997).

Durch die Berichterstattung in den Medien entsteht bei weiten Teilen der Bevölkerung die Einstellung, Sexualstraftäter seien triebgestörte, an fixierten Perversionen leidende Gewalttäter mit großer krimineller Energie und hoher Rückfallgefahr. Es ist ein durch Klischees bestimmtes Bild des Sexualstraftäters bis in die Fachkreise hinein festzustellen. Es überwiegt die Auffassung, dass eine Behandlung der Täter schwer oder weitgehend sinnlos sei. (vgl. Dorothea Vees, Erwachsene Sexualstraftäter, Psychiatrische Charakteristika und spätere Rückfallhäufigkeit, 2006).

Auch besteht die Voreinstellung, dass eine wachsende Bedrohung durch Sexualstraftäter bestehe. Rasch & Sassenberg (1984) sprechen im Gegensatz dazu von sinkenden Fallzahlen für sexuellen Kindesmißbrauch seit Beginn der Registrierung bis zur Datenerhebung im Jahr 1981: von 33,4 % / 100.000 Einwohnern im Jahr 1954 auf 19,7%. (vgl. auch Vees, S.2). Andererseits spricht Rehn (2008) von einem Anstieg des Anteils der Sexualstraftäter von 1997 auf 2007 von 23% auf rund 60%. Günter Hinrichs (2002) dagegen betont, dass sich das starke Interesse der Öffentlichkeit und der Medien an Sexualdelikten und deren Täter nur auf dem "sehr geringen Anteil an der Gesamtkriminalität von etwa 1%" konzentriere.

Erläuterungen

Vor der Föderalismusreform

Seit dem 01.01.2003 sind gemäß § 9 Abs. 1 StVollzG alle Sexualstraftäter mit einer Freiheitsstrafe über 2 Jahren in eine sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen, wenn die Behandlung dort angezeigt ist. (vgl. auch §6 II S.2, §7 IV StVollzG).

Sie sind wieder in den Strafvollzug zurückzuverlegen, wenn der Zweck der Behandlung aus Gründen, die in der Person des Gefangenen liegen, nicht erreicht werden kann (§9 Abs.1 S.2 StVollzG).

Was eine sozialtherapeutische Anstalt ist, definiert das StVollzG nicht. Jedoch versteht man darunter "Spezialeinrichtungen des Strafvollzuges, in denen behandlungsbedürftige Straftäter mit den dort konzentriert und integrativ vorhandenen therapeutischen Mitteln und sozialen Hilfen besonders effektiv auf das Leben in Freiheit vorbereitet werden." (Feest zu § 9 Abs. 1 StVollzG). Das entbindet jedoch alle anderen Anstalten nicht von der Verpflichtung, ebenfalls Voraussetzungen für die Erreichung des Vollzugszieles nach § StVollzG zu schaffen und sich dafür ebenfalls sozialtherapeutischer Methoden zu bedienen (vgl. Feest zu § 9 Abs.1 StVollzG).

Sozialtherapeutische Methoden

Was sozialtherapeutische Methoden sind, wird im StVollzG ebenfalls nicht präzisiert. Es bleibt offen, was mit therapeutischen Mitteln und sozialen Hilfen gemeint ist (§ 9 Abs.2 StVollzG). In der Praxis ordnet man den therapeutischen Mitteln unter anderem zu (nach Hinrichs, 2002):

Sozialpädagogische Begleitung

Das ist eine "supportive Behandlungsmaßnahme", die dann angewendet wird, wenn beim Sexualtäter ein Zusammenhang mit einer adoleszenten Reifungskrise festgestellt wird. Aber auch bei Erwachsenen kann eine Korrektur von sogenannten Fehlvorstellungen über Sexualität und Partnerschaft über diesen Weg "korrigiert" werden mit dem Ziel eine soziosexuelle Kompetenz zu stärken.

Psychotherapie

Unter Psychotherapie ist die Behandlung von Menschen mit geistig-seelsichen, körperlichen oder psychosomatischen Krankheiten, Leidenszuständen oder Verhaltensstörungen zu verstehen. Die Behandlung erfolgt durch systematische Anwendung psychologischer Kommunikation. Diese Methoden sollen wissenschaftlich fundiert sein (vgl. Kittel, 2008). Es handelt sich meist um psychoanalytisch orientierte aber auch verhaltenstherapeutische Verfahren.

Eine Übersicht zu Therapiezielen und Behandlungsmethoden von Sexualstraftätern

- Förderung der sozialen Kompetenz:

Mögliche Methoden sind Trainings zur Förderung sozialer Fertigkeiten, Kommunikation und Selbstbehauptung, auch systematische Desensibilisierung.

- Förderung der Selbstverantwortung und Opferempathie:

Mögliche Methoden ist Empathietraining und Deliktbearbeitung, Bearbeitung eigener Opfererfahrungen in Kindheit und Jugend, Verbesserung der Wahrnehmung eigener Emotionen

- Verbesserter Umgang mit der Aggressionsproblematik:

Anti-Aggressivitäts-Training, Stressmanagement, Selbstkontrollverfahren im Ramen des Relapse-Prevention-Ansatzes

- Veränderung von kognitiven Verzerrungen und Einstellungen:

Methode der kognitiven Umstrukturierung ergänzt durch Psychodrama, Rollenspiele und Einsatz von Videomaterial

- Veränderung devianter sexueller Erregungsmuster und sexueller Phantasien:

Im angloamerikanischen Raum gibt es Erfahrungen mit aversiven Konditionierungstechniken, Masturbationsübungen wie orgastische Rekonditionierung

- Veränderung generellen antisozialen Verhaltens:

Trainings sozialer Fertigkeiten, Selbstkontroll- und Stressmanagements (vgl. dazu Marwinski 1998 und Hinrichs 2002)

Bei psychotherapeutischen Maßnahmen ist zu bedenken, dass die Evidenzbasierung mancher Methoden noch aussteht (vgl. Krampen, Schui, Wiesenhütter (2007).

Sexualtherapie

Sie kann dann Anwendung finden, wenn eine sexuelle Funktionsstörung festgestellt wurde. Die Sexualtherapie wird verstanden als eine psychologische Therapie sexueller Funktionsstörungen und besteht aus einer eklektischen Rezeptur, mit der bei sexuellen Funktionsstörungen gute Erfolge zu beobachten sind (so Harmaann, , 11). Sexualtherapie besteht in einer Kombination von:

a. systematisch aufgebauten, therapeutisch strukturierten und angeleiteten sexuellen Erfahrung mit

b. der psychotherapeutischen Bearbeitung der intrapsychischen Verursachungsfaktoren der sexuellen Störung. (Hermann)

Pharmakotherapie

Bei zwanghafter Fixierung auf bestimmte Inhalte kann eine Indikation für Antiandrogene bestehen. Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (ursprünglich Antidepressiva) können auf Grund ihrer affektregulierenden Wirkung in Betracht gezogen werden.

Die Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung

Zu beachten ist, dass Sexualstraftäter auch ohne ihre Zustimmung in eine sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen sind, wenn die Voraussetzungen des §9I StVollzG vorliegen, also eine Indikation vorliegt. Es besteht hier die diffizile Problematik eines zulässigen Zwangs zu Verlegung und unzulässiger Zwangstherapie (vgl. auch AK-Rehn §§ 123 I, Rn.24; §9I Rn.15).

Die Frage der Verlegung eines Sexualstraftäters in eine sozialtherapeutische Anstalt wird im Rahmen einer Vollzugsplanung geprüft (§7 Abs.2 Ziff. 2 und Abs.4 StVollzG). Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten vom 26. Januar 1998 ist die bisherige Kann-Regelgung, wonach ein Gefangener nur freiwillig und mit Zustimmung des Leiters der sozialtherapeutischen Anstalt aufgenommen werden konnte, durch eine Ist-Vorschrift ergänzt, wonach Sexualstraftäter nun unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen ihren und den Willen des Leiters der Anstalt aufzunehmen sind. (vgl. Feest zu § 9, I. Allgemeines)

Der jugendliche Sexualstraftäter

Im Jugendstrafvollzug sind sozialtherapeutische Einrichtungen gesetzlich nicht geboten. Aber es gibt in fünf Bundesländern sechs sozialtherapeutische Einrichtungen mit zusammen 152 Plätzen für junge Gefangene. § 9 Abs.2 StVollzG gilt dann entsprechend (OLG Celle in: ZfStrVo 2000, 50).

Nach der Föderalismusreform

Im Sommer 2006 fand in Deutschland eine der umfangreichsten Änderungen des Grundgesetzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland statt (Föderalismusreform). Diese betraf auch das Strafvollzugsgesetz (StVollzG): ursprünglich gehörte der Strafvollzug zur konkurrierenden Gesetzgebung, was eine Gesetzgebung der Länder auf diesem Gebiet ausschloß. Nach der Föderalismusreform sind jetzt die Länder allein für die Strafvollzugsgesetzgebung zuständig. Jedes Land kann sein eigenes Strafvollzugsgesetz erlassen.

So hat zum Beispiel das Land Hamburg das HmbStVollzG (Hamburger Strafvollzugsgesetz) erlassen, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist. Danach bedarf es keiner dezidierten Indikationsstellung mehr (wie früher §9 StrafVollzG), sondern es werden alle verurteilten Sexualstraftäter in eine sozialtherapeutische Abteilung verlegt (§10 Abs.1 HambStrafVollzG). Damit wird jeder Sexualstraftäter als grundsätzlich therapiebedürftig angesehen.

Therapie als geeignete Vollzugsform (Behandlungsvollzug)

Ob Therapie die geeignete Vollzugsform für Sexualstraftäter darstellt, ist nicht unbestritten. So erkennt Beier (1995) eine Hochkonjunktur der Sexualstraftäter als Objekt von Betreuungs- und Behandlungsbemühungen und fordert: "Do less!" Denn die in Haftanstalten einsitzenden Sexualtäter bedürften vor allem sozialer Hilfen. Dennoch weist ein vergleichsweise hoher Anteil von Sexualstraftätern Persönlichkeitsstörungen auf (so Hinrichs, 2002) und werden im Lauf der Entwicklung meist als therapiebedürftig angesehen, was auch damit zusammenhängt, dass gerade bei aggressiven Straftaten der Anteil sexueller Handlungen sekundär, derjenige der Gewaltanwendung als primär angesehen werden, woraus sich entsprechende vorhandene Behandlungsformen ableiten (vgl. Hinrichs, 2002).

(Textteil wird eingefügt)

Es gibt jedoch Kritiker dieser und ähnlicher Rückfallstudien, die bemängeln (nach Egg, 2003):

a. dass meist nur kleine Stichproben berücksichtigt würden, die deswegen nicht verallgemeinerungsfähig seien

b. dass die Studien sich meist auf Entlassene einzelner Anstalten beziehen würden, also nicht bundesweit repräsentativ seien

c. dass vielfach ausschließlich die "schwere Fälle" (Verurteilte mir vollstreckbaren Freiheitsstrafen) Gegenstand von Studien seien.

Antwort auf diese Kritik stellen unter anderem die Meta-Analysen, in der eine Gesamtschau mehrerer Studien durchgeführt wird (zum Beispiel Hanson und Bussière (1998), eine in Kanada durchgeführte Meta-Evaluation, die 61 Rückfallstudien aus 6 Ländern auswertete).

Siehe auch

Dru Sjodin National Sex Offender Public Website

Evaluation der sozialtherapeutischen Behandlung von Sexualstraftätern im Justizvollzug

Erbguttypisierung


Literatur

Baurmann, Michael (1991): Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. In: Schweizerische Arbeitsgruppe für Kriminologie, Sexualdelinquenz. S.77-110.

Beier, KM. (1995): Sexualdelinquenten im Strafvollzug: Ein Plädoyer für Unaufgeregtheit. In: Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe. 6, 335-344.

Berner, Wolfgang (Hg.) (2007): Sexualstraftäter behandeln. Mit Psychotherapie und Medikamenten. Mit 18 Tabellen. Köln, Deutscher Ärzteverlag.

Dünkel, F. / Geng, B. (1994): Rückfall und Bewährung von Karrieretätern nach Entlassung aus dem sozialtherapeutischen Behandlungsvollzug und aus dem Regelvollzug. In: M. Steller / K. Dahle / M. Basque (Hg.): Straftäterbehandlung. S.35-59.

Egg, Rudolf (2000): Rückfall nach Sexualstraftaten. In: Sexuologie 7, S.12-26.

Egg, Rudolf (2003): Zur Rückfälligkeit von Sexualstraftätern. In: Michael Osterheider (Hg.): 17. Eickelborner Fachtagung: Wie sicher kann Prognose sein? Therapie, Prognose und Sicherheit im Maßregelvollzug. In: Forensik 2002, S.8-21.

Egg, Rudolf (2003): Einen Königsweg zur Verhinderung gibt es nicht. Kriminalität mit sexuellem Hintergrund. In: Sicherheit und Kriminalität. Der Bürger im Staat. 2003/1. Link: http://www.buergerimstaat.de/1_03/grund.htm (Stand: 16. Juni 2008)

Evangelische Konferenz für Straffälligenhilfe (2006): Aufgabe oder aufgeben? Angebote zur Begleitung von Sexualstraftätern. Dokumentation des Fachtages am 18. Mai 2006 in Leipzig.

Feest, Johannes (Hg.)(2006): Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, 5. Auflage. Neuwied.

Hahn, Gernot (2006): Rückfallfreie Sexualstraftäter. Salutogenetische Faktoren bei ehemaligen Maßregelvollzugspatienten (Forschung für die Praxis). Psychiatrie-Verlag. Bonn.

Hanson, R. (2002): The effectiveness of treatment for sexual offenders. In: R. Hanson / T. Bussière: Predicting Relapse. A Meta-Analysis of Sexual Of-fender Recidivism Studies. Vgl. auch in: Journal of Consulting and Clinical Psychology. 55, 348-362 oder http://www.sgc.gc.ca

Harsch, silke (2003): Vergleichende Studie von Sexualstraftätern im Strafvollzug und in der forensischen Psychiatrie. Diss., Universität Ulm.

Hartmann, Uwe (2006): Therapie sexueller Störungen. Ein Zukunftsfeld der Psychologischen Psychotherapie? In: Psychotherapeutenjournal, 4. S. 353-355.

Herrfahrdt, Rolf (Hg.) (2000): Behandlung von Sexualstraftätern. Hannover, Verlag der Bundesvereinigung der Anstaltsleiter im Strafvollzug.

Hinrich, Günter (2002): Behandlungsmöglichkeiten für Sexualstraftäter. In: Neue Kriminalpolitik 3, S. 108-111

Jäger, Silke Elli (2003): Behandlung von Sexualstraftätern im Strafvollzug. Würzburger Schriften zur Kriminalwissenschaft. Band 12. Frankfurt/M.

Kittel, Ingo-Wolf (2008): Mundwerk - Psychotherapie vom Standpunkt des Praktikers. In: Martin Wollschläger (Hg.): Hirn - Herz - Seele - Schmerz. Psychotherapie zwischen Neurowissenschaften und Geisteswissenschaften. Tübingen. S.25-40.

Krampen, Schui, Wiesenhütter (2007): Evidenzbasierung in der Psychotherapieforschung. Eine Erweiterung des 4-Phasen Prüfmodells aus der medizinischen Forschung und seine Anwendung auf die vorliegende klinisch-psychologische Fachliteratur. ZPID-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation, Leibniz-Institut Universität Trier. Link: http://www.zpid.de/pub/research/iud_poster_tuebingen.pdf (Stand: 25.6.2008)

Krause, Ulrike (2003): Straf- und Maßregelvollzug bei Sexualstraftätern in Deutschland. Diss., Universität Bremen.

Marwinski, K. (1998): Die Behandlung von aggressiven Sexualstraftätern. Diplomarbeit Psychologie, Universität Bonn.

Mokros, Andreas (2007): Die Struktur der Zusammenhänge von Tatbegehungsmerkmalen und Persönlichkeitseigenschaften bei Sexualstraftätern. Diss., Universität Wuppertal.

Noll, Thomas (2006): Statistische Prognosemethoden zur Ermittlung der Rückfallgefahr bei Gewalt- und Sexualstraftätern. Aktueller Forschungsstand, Methoden, Evaluationen. Diss., Universität Zürich.

Nowara, Sabine (1991): Sexualstraftäter und Maßregelvollzug. Eine empirische Untersuchung zu Legalbewährung und kriminellen Karrieren. Kriminologie und Praxis, Band 32. Wiesbaden.

Rasch, W. / Sassenberg, U. (1983): Kriminologische Aspekte bei der Behandlung von Sexualdelinquenten. In: Psychiatrische Praxis 10. 69-74.

Rehder, Ulrich (1990): Aggressive Sexualdelinquenten. Diagnostik und Behandlung der Täter im Strafvollzug. Lingen/Ems, Kriminalpädagogischer Verlag. Band 10.

Rehn, G. (2008): Die Sozialtherapeutische Anstalt - das andere Gefängnis? Anmerkungen zur kurzen Geschichte einer Reform. In: Krim.Journal, 40, 42-53.

Schall / Schreibbauer (1997): Prognose und Rückfall bei Sexualstraftätern. In: NJW 1997, 2412ff.

Schaser, Christiane / Stierle, Claudia (2005): Nachbetreuung entlassener Sexualstraftäter. Eine Befragung Betroffener. Aachen.

Simeh, Nahlah (Hg.): Gelebte Sexualität im Maßregelvollzug? Tagungsdokumentation. Bonn, Psychiatrie-Verlag.

Sohn, Werner (2004): Will they do it again? Angloamerikanische Untersuchungen zur Rückfälligkeit gewalttätiger Sexualstraftäter. Wiesbaden. Krimz (Kriminologische Zentralstelle, Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder).

Vees, Simone (2006): Erwachsene Sexualstraftäter. Psychiatrische Charakteristika und spätere Rückfallhäufigkeit. Diss., Universität Tübingen Medizinische Fakultät.

Wischka, Bernd (2001): Neue Perspektiven für die Behandlung von Sexualstraftätern. In: Report Psychologie 9. 528ff

Wößner, Gunda (2006): Typisierung von Sexualstraftätern. Ein empirisches Modell zur Generierung typenspezifischer Behandlungsansätze. Diss., Universität Freiburg (Breisgau).