Sexualdelinquenz

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Bei Sexualdelinquenz handelt es sich um sexuelle/sexualisierte Handlungen, die als normwidrig gelten bzw. strafbedroht sind - häufig deshalb, weil sie ohne Einwillung des Gegenübers (d.h. des freiwilligen oder unfreiwilligen Sexualobjekts/Sexualpartners) vorgenommen werden.

In verschiedenen Kulturen und zu verschiedenen Zeiten werden die Sexualdelikte aber auch nicht unter Bezug auf die Sexualität, sondern - wie in der frühen Bundesrepublik Deutschland - z.B. als Sittlichkeitsdelikte oder als Delikte gegen die öffentliche Ordnung etc. bezeichnet. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die aktuelle Rechtslage in Deutschland und nur auf diejenigen Delikte, die gegen den Willen der Betroffenen ausgeführt werden.


Formen der Sexualdelinquenz

Die Sexualkriminalität nimmt innerhalb der Kriminalität eine Sonderstellung ein. Ihre Entwicklung ist nicht mit der Entwicklung übriger Kriminalität zu vergleichen: Sie scheint von aktuellen sozialen Veränderungen nicht in dem Maße beeinflusst zu werden, wie es die allgemeine Kriminalität wird. So zeigen Statistiken je nach der aktuellen Wirtschaftslage Schwankungen in den Kriminalitätsraten, z.B. für Diebstahl. Die Sexualkriminalität scheint davon nicht beeinflusst zu werden; es zeigen sich zumindest kaum Schwankungen innerhalb der letzten Jahrzehnte, ganz gleich, inwiefern sich die äußere Umwelt verändert.

Exhibitionismus

Der Exhibitionismus stellt das harmloseste aller Sexualdelikte dar, auch wenn er etwa ein Drittel aller zur Anzeige gebrachten Sexualdelikte ausmacht. Nur sehr selten gibt es atypische Übergänge in manifeste Aggressionen. Im Großen und Ganzen ist Exhibition heute nicht viel mehr als eine unschickliche Belästigung. Dementsprechend wird dieses Vergehen auch nur auf Antrag verfolgt und meist mit einer Geldstrafe beendet.


Sexuelle Gewalt gegen Frauen

Dieses Stichwort wird fast ausschließlich mit Vergewaltigung assoziiert, doch auch eine ganze Reihe anderer aggressiver Delikte kommen häufig vor. Auch kann die Gewalt sowohl physischer als auch psychischer Natur sein. Es gibt immer wieder Fälle von Vergewaltigungen, in denen die Opfer zuvor vom Täter derart manipuliert und gedemütigt wurden, dass während der eigentlichen Vergewaltigung keine körperliche Gewalt mehr angewendet werden muss. Dies zeigt, wie vielseitig Sexualdelikte gegen Frauen ausgeprägt sein können. In diesem Rahmen soll daher nur ein knapper Überblick gegeben werden.

Frotteurismus

Am wenigsten aggressiv verhält sich der Frotteur. Diese Täter pressen im Gedränge ihren Körper und besonders ihr Genital an eine Frau und kommen so zur Befriedigung. Dieses Verhalten wird zudem nur äußerst selten angezeigt, was unter anderem daran liegen könnte, dass die Opfer es in der Menge nicht als Absicht wahrnehmen und auch keine Person als Täter ausmachen können.

Syndrom des anonymen Anfassens

Ähnlich gelagert ist das Syndrom des anonymen Anfassens, das bei Jungen in der Pubertät vorkommt und durchaus den Stellenwert einer Mutprobe haben kann. Die Täter fassen vorbeigehenden Frauen an die Brust oder unter den Rock und laufen anschließend fort. Meistens verschwindet dieses Verhalten im Laufe der Entwicklung, ganz selten kann es jedoch den Beginn einer ausufernden Aggressivität gegenüber Frauen darstellen.

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

Die sowohl stark aggressiv geprägten als auch häufigsten Sexualdelikte gegenüber Frauen sind sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Obwohl beide Delikte strafrechtlich in einem Paragraphen benannt werden, gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen ihnen. Es handelt sich dann um eine Vergewaltigung, wenn es auch zur Einführung von Dingen (Gegenständen oder Körperteilen) in Körperöffnungen gekommen ist. Allerdings wird sowohl bei den Typologien als auch beim Umgang mit Nötigung und Vergewaltigung meist nicht zwischen den genauen Tatbeständen unterschieden.

Die Täter sind im Durchschnitt zwischen 20 und 25 Jahren alt, nur selten sind sie älter als 35. Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen der Rolle der eingesetzten Aggressivität. Sie kann zum einem instrumentell eingesetzt werden, um das Ziel, meist den Geschlechtsverkehr, zu erreichen. Man spricht in dem Fall von Anger Rape; Vergewaltigung als Abbau von Frustration. Das Opfer kann zwar der Grund des Frusts sein, aber meist nimmt es nur eine stellvertretende Rolle ein. Das ist die Interpretation, von der die Allgemeinheit meist ausgeht.

Allerdings kann die Aggressivität auch als Kontrollfunktion eingesetzt werden, dann spricht man von Power Rape. Die Gewalt dient dazu, die Kontrolle über das Opfer zu behalten und Überlegenheit zu demonstrieren. In dem Fall liegt meist ein gestörtes Selbstempfinden des Täters vor, oft im Zusammenhang mit Männlichkeitsproblemen. Die Tat hat für den Täter eine Art stellvertretende Rachefunktion an den als überlegen und gefährlich erlebten Frauen im Allgemeinen und meist im Besonderen an der eigenen Mutter.

Außerdem gibt es noch die Form des Sadistic Rape, auch als anger excitement bezeichnet. Hierbei fließen Gewalt und Sexualität eng ineinander und man spricht auch von sexualisierter Gewalt. Den Täter erregt es, die Frau zu demütigen und zu verletzen. In dem Fall sind die Qualen des Opfers eigentlich ausschlaggebend für den Täter, nicht unbedingt die sexuelle Handlung an sich. Oft wird zwischen den beiden letzten Formen nicht genau unterschieden. Ebenso ist es oft nicht möglich, ein Delikt einer Typologie zuzuordnen. Die Interpretation wird von Dritten vorgenommen und besonders in Fällen, in denen der Täter nicht gefasst wird, ist es schwer seine Motivation festzustellen.

Häufig wird daher an diesen Typologien Kritik geübt und es stellt sich die Frage, ob sie das Phänomen Vergewaltigung ausreichend abdecken können. Allerdings ermöglichen sie zumindest eine Strukturierung und Grundlage für Klassifikationssysteme. Eines dieser Systeme stellt die MTC:R3 Typologie von Knight und Prentky dar. Diese berücksichtigt fünf Faktoren zur Bestimmung eines Prototyps: Dissozialitätszeichen, instrumentelle vs. expressive Gewalt, Wut, Sexualisierungen und das Ausmaß der Planung. Anhand der Ausprägung der einzelnen Faktoren wird der Täter einer von sechs Tätergruppen zugeordnet, die sich in Hinblick auf die Motivationslage und die Durchführungsart unterscheiden. Doch auch hier gibt es das Problem, dass sich die Hintergründe der Täter oft nur schwer bestimmmen lassen und sich die einzelnen Typen durch Zusatzcodierungen teilweise überschneiden. Eine eindeutige Zuordnung ist demnach nur schwer möglich. Ähnliche Probleme bringt auch die FBI-Typologie, die zwischen sechs Typen unterscheidet. Allerdings wurde diese vordergründig für Serienvergewaltiger entwickelt und ist vor allem für seltene Typen nicht wirklich generalisierungsfähig.

Sexuell motivierte Tötunsdelikte

Innerhalb der sexuell motivierten Tötungsdelikte findet sich schließlich die massivste Aggressivität. Allerdings muss der Tod des Opfers nicht unbedingt von vorneherein geplant gewesen sein, wie bei der Vergewaltigung mit Todesfolge, § 178 StGB. Die Situation kann im Laufe der Tat eskalieren, oder dem Täter wird plötzlich klar, dass die Gefahr entdeckt zu werden größer ist, wenn das Opfer aussagen kann.


Sexuelle Gewalt gegen Männer

In diesem Fall ist eine Unterscheidung zwischen Frauen und Männern als Tätern sehr wichtig. Sexuelle Gewalt von Frauen an Männern wird nur sehr selten berichtet. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie auch nur selten vorkommt. Zwar kann man allein auf Grund der körperlichen Begebenheiten davon ausgehen, dass die umgekehrte Variante häufiger vorkommt, doch viele Annahmen sprechen für eine hohe Dunkelziffer in diesem Feld. Vermutlich liegt die Ursache dafür ähnlich wie in Fällen körperlicher Gewalt gegen Männer. Den Opfern ist das Geschehene peinlich und daher zeigen sie den Vorfall nicht an. Im Fall der sexuellen Delikte ist die Hemmschwelle zur Anzeige generell sehr hoch, was das Schamgefühl bei Männern zusätzlich erhöht. Es gibt jedoch auch Fälle sexueller Gewalt von Männern an Männern. Besonders häufig wird das im Rahmen des Strafvollzugs angenommen. In diesen Fällen geht es weniger um die sexuelle Befriedigung, sondern um eine Demonstration der Macht gegenüber dem Opfer.


Sexuelle Delikte an Kindern - Pädophilie

Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 20% der Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr Opfer von sexueller Belästigung geworden sind. Allerdings ist die Verlässlichkeit dieser Angabe auf Grund der hohen Dunkelziffer schwer zu bestimmen. Ziemlich sicher ist jedoch, dass bei Frauen erheblich seltener zu finden ist.

Es ist zu beachten, dass die Pädophilie eigentlich die Diagnose einer psychischen Störung bezeichnet und diese noch nicht durch ein einzelnes Delikt gegeben ist. Des weiteren gibt es auch innerhalb der Pädophilie sehr große Unterscheidungen. Vier Kriterien sind für die Differenzierung von Sexualdelikten an Kindern wichtig: das Geschlecht des Opfers, ob die Opfer stets das gleiche Geschlecht haben, das Ausmaß der angewendeten Gewalt und ob die Tat innerhalb der Familie geschehen ist. Im letzten Fall würde es sich um Inzesttäter handeln. Diese werden innerhalb der Wissenschaft gesondert betrachtet. In Hinblick auf die Exklusivität der pädophilen Sexualkontakte unterscheidet man zwischen Fixierter Typus und Regressiver Typus. Jedoch scheinen diese Typen nicht die ganze Palette der Täter abdecken zu können, weshalb es Erweiterungen gibt. Eine stellt der Soziopathische Täter dar.

-Fixierter Typus: verfügt nur über unreife soziale Fertigkeiten; die Anziehung gegenüber Kindern ist ausschließlich und beginnt sehr früh; pädosexuelle Wünsche sind zwanghaft; keine Furcht vor Zurückweisung; emotionales Alter entspricht dem der Kinder; häufige Kinderkontakte durch Freizeitaktivitäten (meist Knaben); meist sehr junge Opfer (ca. 7 Jahre); Missbrauch findet meistens durch Streicheln der Genitalien statt

-Regressiver Typus: in erster Linie an Gleichaltrigen sexuell interessiert, pädosexuelle Neigung entwickelt sich erst später; Missbrauch nach Stresserlebnissen, v.a. in Beziehung; eher impulsive Übergriffe auf Grund mangelnder Coping-Strategien; nachher häufig Schuld- & Schamgefühle; häufig Alkohol- & Drogenprobleme vor dem Delikt, häufiger Mädchen als Opfer, bei Älteren auch Geschlechtsverkehr

-Soziopathischer Täter: Fehlen von Schuldgefühlen; allgemein eher dissoziale, abwertende Einstellung; Kinder als Sündenböcke; häufig brutale Vergewaltigung; häufig Substanzmissbrauch

Hinsichtlich der verschiedenen Kriterien gibt es unterschiedliche Annahmen zu Ursachen und Rückfallwahrscheinlichkeit. Jedoch sind ebenso viele Punkte ungeklärt, wie z.B. ob die Gewaltanwendung einem sexuellem Zweck dient oder nicht. Auch bei den innerfamiliären Tätern gibt es gewisse Annahmen hinsichtlich ihrer Rückfallwahrscheinlichkeit und Unterschiede in der Tätertypologie.

Eine weitere Typologie von pädophilen Straftätern ist anhand der MTC:CM3 Typologie von Knight und Prentky möglich. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen zur Anwendung, so lassen z.B. nur extrafamiliäre Täter mit ihr kategorisieren. Die Kriterien dieser Typologie sind das Ausmaß der Fixierung, die soziale Kompetenz, die Kontaktsuche zu Kindern sowie die Art des Kontaktes (interpersonell vs. narzisstisch), das Gewaltausmaß und die Sadismuszeichen. Diese Kriterien machen deutlich, dass diese Typologie mehr abdecken kann, als es einzig die Unterscheidung zwischen regressiv und fixiert vermag.

Sexuelle Gewalt gegen Behinderte, chronisch Kranke und Andere

In den seltesten Fällen werden Behinderte, chronische Kranke und Andere von Fremden verführt, sexuell missbraucht oder gar vergewaltigt. Dieses Vergehen wird eher von Familienmitgliedern (ältere Brüder, Väter), Bekannten oder Personen aus der unmittelbaren Umgebung der Betroffenen (Nachbarn, manchmal Mitarbeiter in Einrichtungen) begangen.

Da der Missbrauch von Macht gegenüber behinderten Kindern und Jugendliche nichts untypisches ist, sind viele Behinderte bereits daran gewöhnt. Dadurch wird die sexuelle Gewalt als Form der Machtausübung meist zu einem zusätzlichen Aspekt ihres Lebens. Aufgrund der strukturellen Macht von Einrichtungen, der Entmündigung von vielen alltäglichen Gegebenheiten und der strikten Regelung ihres Lebens, welche intime Abläufe wie Körperpflege und Sexualität miteinschließt, ist es für Behinderte und Kranke schwierig, "Nein" zu sagen, sich gegen jegliche Form der Gewaltanwendung und des Missbrauchs zu wehren oder dies überhaupt als solche zu erkennen und zu benennen.

Leider zählt sexuelle Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen zu den vielen Tabuthemen unserer Gesellschaft und bleibt oft ein gut gehütetes Geheimnis von Betroffenen, Verwandten, BetreuerInnen und der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund existieren auch nur wenige Untersuchungen, die das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Behinderte beleuchten. Innerhalb der Einrichtungen werden Fragen über sexuelle Gewalt meist nur im Anlassfall, am Rande oder gar nicht gestellt. Zu vermuten ist, dass der Grund für die zögernde Auseinandersetzung mit sexueller Gewalt gegenüber Behinderten in der allgemeinen Tabuisierung des Themas Sexualität im Leben von Behinderten liegt. Schätzungsweise ist die Zahl der Übergriffe gegen Behinderte ähnlich wie bei der restlichen Bevölkerung. Das Risiko, Opfer von sexueller Gewalt zu werden, besteht dort, wo Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen BetreuerInnen und Betreuten herrschen. Die TäterInnen, die aus dem alltäglichen Nahraum kommen, nutzen hierbei ihre Machtposition und Vertrauensbeziehung aus um ihre Opfer gefügig zu machen sowie die Geheimhaltung zu erzwingen.

Besonders bei behinderten Kindern und Jugendlichen ist die Gefahr solcher Übergriffe hoch, da sie in einem noch größeren Abhängigkeitsverhältnis zu Erwachsenen stehen und noch machtloser und ohnmächtiger als nicht Behinderte sind. Vor allem geistig behinderte Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer nicht altersgemäßen intellektuellen Entwicklung noch viel weniger als ihre Altersgenossen in der Lage, sich gegen sexuelle Gewalt und Missbrauch zur Wehr zu setzen bzw. die Straftat überhaupt zu erkennen. Behinderte Mädchen, die bereits im Jugendalter sterilisiert werden, können leicht zu Opfern sexueller Gewalt werden, bei der sich die Spuren eines Übergriffs nicht mehr erkennen lassen.

Viel verwerflicher ist jedoch die Tatsache, dass wenn Behinderte über den Missbrauch berichten oder nonverbale Zeichen geben, ihnen noch weniger geglaubt wird als Nichtbehinderten (Enders, 1990, S.52).

Bis 1994: Homosexualität

Der betreffende § 175 StGB wurde am 10.März 1994 nach vorhergehenden Milderungen vollständig aufgehoben. Demnach stellen seitdem homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen keinen Straftatbestand mehr dar, weshalb der Begriff hier nicht weiter erläutert werden muss.

Folgen von Sexualdelikten

Folgen für das Opfer

Die Viktimologie befasst sich eingehend mit den Folgen, die dem Opfer nach einer Straftat entstehen und beschreibt verschiedene Verhaltensmodelle von Opfern.

Im schlimmsten Fall kann ein Sexualdelikt für das Opfer tödlich ausgehen. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts sind allein 2-7% der Tötungsdelikte sexuelle Tötungsdelikte. In dieser Zahl sind jedoch nur die Fälle enthalten, die geplant als Tötung durchgeführt wurden. Es sind noch nicht die Fälle enthalten, bei denen der Täter den Tod des Opfers ursprünglich nicht geplant hat. (Wenn zum Beispiel bei einer Vergewaltigung die Situation eskaliert.)


Folgen für den Täter

Man unterscheidet mehrere Formen von Sexualstraftätern. Dabei richtet sich die Unterscheidung zum einen auf die Opfer und zum anderen auf das Vorgehen der Täter. Bei manchen Sexualdelikten wendet der Täter Gewalt an, bei anderen nicht.

Strafbarkeit

Im StGB unterscheidet man zwischen nachfolgenden sexuellen Straftaten:

§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten

§ 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

§ 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen

§ 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung

§ 174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses

§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

§ 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

§ 176b Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

§ 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

§ 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

§ 179 Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen

§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

§ 180a Ausbeutung von Prostituierten

§ 181a Zuhälterei

§ 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

§ 183 Exhibitionistische Handlungen

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

§ 184 Verbreitung pornografischer Schriften

§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

§ 184c Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste

§ 184d Ausübung der verbotenen Prostitution

§ 184e Jugendgefährdende Prostitution


Im Falle einer Verurteilung für eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung droht dem Täter zumeist eine Freiheitsstrafe. Geldstrafen werden bei dieser Deliktgruppe kaum verhängt - eine Ausnahme bilden hier die Exhibitionisten. Darüber hinaus können auch Maßregeln zur Besserung und Sicherung angeordnet werden. Darunter fallen nach § 68 StGB die Führungsaufsicht und die nachfolgend beschriebenen Unterbringungsmöglichkeiten. Ist der Täter nach § 20 schuldunfähig oder liegt eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher vor, kann er laut § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. im Maßregelvollzug untergebracht werden. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Sinne des § 66 StGB ist dann möglich, wenn von dem Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. In dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten wurde festgelegt, dass ab 2003 ein Sexualstraftäter in eine sozialtherapeutische Anstalt auch gegen seinen Willen verlegt wird, wenn "die Behandlung ... angezeigt ist" (§ 9, StVollzG).

Die Aufklärungsrate bei sexuellen Tötungsdelikten liegt bei immerhin 72%, allerdings besteht eine sehr hohe Wiederholungsgefahr. Daher sind die Folgen für die Täter immer häufiger eine Sicherungsverwahrung im Maßregelvollzug.

Therapie

Oft erhalten die Täter eine biologische Therapie, bei der meist Antiandrogene, wie z.B. Androcur, verabreicht werden. Diese setzen die Testosteronwirkung herab und können so die sexuelle Erregbarkeit reduzieren. Am bedeutendsten erscheint die psychotherapeutische Behandlung, in der direkt auf die spezielle Persönlichkeitsstruktur des Täters eingegangen werden kann und so die eigentlichen Ursachen aufgedeckt werden können. Es sollte keine Rolle spielen, welche Schule im Einzelnen angewandt wird, solange die Deviation der Persönlichkeitsstruktur in der Therapie berücksichtigt wird. Auch die chirurgisch irreversible Kastration wird in einigen Ländern eingesetzt. Psychochirurgische Eingriffe am Hypothalamus werden hingegen nur mehr äußerst selten angewandt.


Literatur

  • H. Dilling, W Mombour, & M.H. Schmidt (Hrsg.), Internationale Klassifikation pychischer Störungen. ICD-10 Kapitel V (F). 5. Auflage. Bern: Huber, 2005.
  • U. Enders (Hrsg.), Zart war ich, bitter war's. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Köln: Volksblatt Verlag 1990.
  • Günther Kaiser, H. J. Kerner, F. Sack & H. Schellhoss (Hrsg.), Kleines Kriminologisches Wörterbuch. 3. Auflage. Heidelberg: Müller 1993
  • R. A. Knight & R. A. Prentky, Classifying sexual offenders: The development and corroboration of taxonomic models. In: W.L. Marshall, D.R. Laws and H.E. Barbaree (Eds.). The handbook of sexual assault. New York: Plenum 1990.
  • T. Köhler, Biologische Grundlagen psychischer Störungen. 2. Auflage. Göttingen: Hogrefe 2005
  • R. A. Prentky & R. A. Knight, Identifying critical dimensions for discriminating among rapists. Journal of Consulting and Clinical Psychology, 59 (1991), 643-661.

Power Point Präsentation

  • Helfgott, J.B. Sex Crime (Chapter 6 von: Typologies of Crime and Criminal Behavior) [1]