Sexualdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Vier Kriterien sind für die Unterscheidung von Sexualdelikten an Kindern wichtig: das Geschlecht des Opfers, ob die Opfer stets das gleiche Geschlecht haben, das Ausmaß der angewendeten Gewalt und ob die Tat innerhalb der Familie geschehen ist. Im letzten Fall würde es sich um Inzesttäter handeln. Diese werden innerhalb der Wissenschaft gesondert betrachtet.
Vier Kriterien sind für die Unterscheidung von Sexualdelikten an Kindern wichtig: das Geschlecht des Opfers, ob die Opfer stets das gleiche Geschlecht haben, das Ausmaß der angewendeten Gewalt und ob die Tat innerhalb der Familie geschehen ist. Im letzten Fall würde es sich um Inzesttäter handeln. Diese werden innerhalb der Wissenschaft gesondert betrachtet.
In Hinblick auf die Exklusivität der pädophilen Sexualkontakte unterscheidet man zwischen ''Fixierter Typus'' und ''Regressiver Typus''.
In Hinblick auf die Exklusivität der pädophilen Sexualkontakte unterscheidet man zwischen ''Fixierter Typus'' und ''Regressiver Typus''.
====Fixierter Typus====
'''Fixierter Typus''': Verfügt nur über unreife soziale Fertigkeiten; die Anziehung gegenüber Kindern ist ausschließlich und beginnt sehr früh; Pädosexuelle Wünsche sind zwanghaft; keine Furcht vor Zurückweisung; emotionales Alter entspricht dem der Kinder; häufige Kinderkontakte durch Freizeitaktivitäten; meist sehr junge Opfer (ca. 7 Jahre); Missbrauch findet meistens durch Streicheln der Genitalien statt               
Verfügt nur über unreife soziale Fertigkeiten; die Anziehung gegenüber Kindern ist ausschließlich und beginnt sehr früh; Pädosexuelle Wünsche sind zwanghaft; keine Furcht vor Zurückweisung; emotionales Alter entspricht dem der Kinder; häufige Kinderkontakte durch Freizeitaktivitäten; meist sehr junge Opfer (ca. 7 Jahre); Missbrauch findet meistens durch Streicheln der Genitalien statt               


===Sexuelle Gewalt an Behinderten, chronisch Kranken u.ä.===
===Sexuelle Gewalt an Behinderten, chronisch Kranken u.ä.===

Version vom 19. Januar 2008, 18:58 Uhr

Zusammenfassung

Bei Sexualdelinquenz handelt es sich um sexuelle Handlungen, die ohne Einwillung des Opfers vorgenommen werden. Die sexuellen Handlungen werden entweder mit Gewalt erzwungen, oder die Opfer sind auf Grund ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung nicht in der Lage, sich zu wehren. (Es gibt auch Sexualdelikte, die mit der Einwillung des Opfers geschehen. Zum Biespiel sexuelle Handlungen mit Unmündigen oder nahen Verwandten. Auf diese Formen soll jedoch in diesem Zusammenhang nicht eingegangen werden.)

Die Sexualkriminalität nimmt innerhalb der Kriminalität eine Sonderstellung ein. Ihre Entwicklung ist nicht mit der Entwicklung übriger Kriminalität zu vergleichen: sie scheint von aktuellen sozialen Veränderungen nicht in dem Maße beeinflusst zu werden, wie es die allgemeine Kriminalität wird.

Formen der Sexualdelinquenz

Homosexualität

Seit einigen Jahren stellen homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen keinen Straftatbestand mehr dar, weshalb der Begriff hier nicht weiter erläutert werden muss.

Exhibitionismus

Der Exhibitionismus stellt das harmloseste aller Sexualdelikte dar. Nur sehr selten gibt es atypische Übergänge in manifeste Aggressionen. Im Großen und Ganzen ist Exhibition heute nicht viel mehr als eine unschickliche Belästigung. Dementsprechend wird dieses Vergehen auch nur auf Antrag verfolgt und meist mit einer Geldstrafe beendet.

Sexuelle Gewalt an Frauen

Sexuelle Gewalt an Männern

In diesem Fall ist eine Unterscheidung zwischen Frauen und Männern als Tätern sehr wichtig. Sexuelle Gewalt von Frauen an Männern wird nur sehr selten berichtet. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie auch nur selten vorkommt. Zwar kann man allein auf Grund der körperlichen Begebenheiten davon ausgehen, dass die umgekehrte Variante häufiger vorkommt, doch viele Annahmen sprechen für eine hohe Dunkelziffer in diesem Feld. Vermutlich liegt die Ursache dafür ähnlich wie in Fällen körperlicher Gewalt gegen Männern. Den Opfern ist das Geschehene peinlich und daher zeigen sie den Vorfall nicht an. Im Fall der sexuellen Delikte ist die Hemmschwelle zur Anzeige generell sehr hoch, was das Schamgefühl bei Männern zusätzlich erhöht. Es gibt jedoch auch Fälle sexueller Gewalt von Männern an Männern. Besonders häufig wird das im Rahmen des Strafvollzugs angenommen. In diesen Fällen geht es weniger um die sexuelle Befriedigung, sondern um eine Demonstration der Macht gegenüber dem Opfer.

Sexuelle Delikte an Kindern - Pädophilie

Vier Kriterien sind für die Unterscheidung von Sexualdelikten an Kindern wichtig: das Geschlecht des Opfers, ob die Opfer stets das gleiche Geschlecht haben, das Ausmaß der angewendeten Gewalt und ob die Tat innerhalb der Familie geschehen ist. Im letzten Fall würde es sich um Inzesttäter handeln. Diese werden innerhalb der Wissenschaft gesondert betrachtet. In Hinblick auf die Exklusivität der pädophilen Sexualkontakte unterscheidet man zwischen Fixierter Typus und Regressiver Typus. Fixierter Typus: Verfügt nur über unreife soziale Fertigkeiten; die Anziehung gegenüber Kindern ist ausschließlich und beginnt sehr früh; Pädosexuelle Wünsche sind zwanghaft; keine Furcht vor Zurückweisung; emotionales Alter entspricht dem der Kinder; häufige Kinderkontakte durch Freizeitaktivitäten; meist sehr junge Opfer (ca. 7 Jahre); Missbrauch findet meistens durch Streicheln der Genitalien statt

Sexuelle Gewalt an Behinderten, chronisch Kranken u.ä.

Sexualstraftäter

Man unterscheidet mehrere Formen von Sexualstraftätern. Dabei richtet sich die Unterscheidung zum einen auf die Opfer und zum anderen auf das Vorgehen der Täter. Bei manchen Sexualdelikten wendet der Täter Gewalt an, bei anderen nicht. Im StGB unterscheidet man zwischen nachfolgenden sexuellen Straftaten:

§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten

§ 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

§ 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen

§ 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung

§ 174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses

§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

§ 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

§ 176b Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

§ 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

§ 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

§ 179 Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen

§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

§ 180a Ausbeutung von Prostituierten

§ 181a Zuhälterei

§ 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

§ 183 Exhibitionistische Handlungen

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

§ 184 Verbreitung pornografischer Schriften

§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

§ 184c Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste

§ 184d Ausübung der verbotenen Prostitution

§ 184e Jugendgefährdende Prostitution

Folgen von Sexualdelikten

Folgen für das Opfer

Im schlimmsten Fall kann ein Sexualdelikt für das Opfer tödlich ausgehen. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts sind allein 2-7% der Tötungsdelikte sexuelle Tötungsdelikte. In dieser Zahl sind jedoch nur die Fälle enthalten, die geplant als Tötung durchgeführt wurden. Es sind noch nicht die Fälle enthalten, bei denen der Täter den Tod des Opfers ursprünglich nicht geplant hat. (Wenn zum Beispiel bei einer Vergewaltigung die Situation eskaliert.)

Folgen für den Täter - Strafbarkeit

Die Aufklärungsrate bei sexuellen Tötungsdelikten liegt bei immerhin 72%, allerdings besteht eine sehr hohe Wiederholungsgefahr. Daher sind die Folgen für die Täter immer häufiger eine Sicherungsverwahrung im Maßregelvollzug.

Im Falle einer Verurteilung für eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung droht dem Täter zumeist eine Freiheitsstrafe. Geldstrafen werden bei dieser Deliktgruppe kaum verhängt - eine Ausnahme bilden hier die Exhibitionisten. Darüber hinaus können auch Maßregeln zur Besserung und Sicherung angeordnet werden. Darunter fallen nach § 68 StGB die Führungsaufsicht und die nachfolgend beschriebenen Unterbringungsmöglichkeiten. Ist der Täter nach § 20 schuldunfähig oder liegt eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher vor, kann er laut § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. im Maßregelvollzug untergebracht werden. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Sinne des § 66 StGB ist dann möglich, wenn von dem Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. In dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten wurde festgelegt, dass ab 2003 ein Sexualstraftäter in eine sozialtherapeutische Anstalt auch gegen seinen Willen verlegt wird, wenn "die Behandlung ... angezeigt ist" (§ 9, StVollzG).

Literatur

Bücher

Dilling, H., Mombour, W & Schmidt, M.H. (Hrsg.) (2005). Internationale Klassifikation pychischer Störungen. ICD-10 Kapitel V (F). 5. Auflage. Bern: Huber.

Kaiser, G., Kerner, H.-J., Sack, F. & Schellhoss, H. (Hrsg.) (1993). Kleines Kriminologisches Wörterbuch. 3. Auflage. Heidelberg: Müller.

Köhler, T. (2005). Biologische Grundlagen psychischer Störungen. 2. Auflage. Göttingen: Hogrefe.

Sonstiges

Klassifikation von Sexualdelikten. Private Unterlagen zum Fortbildungsseminar innerhalb der JVA's (2006).

Die Diagnose von Paraphilien. Private Unterlagen zum Fortbildungsseminar innerhalb der JVA's (2006).