Restorative Justice

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Restorative Justice (RJ) verfolgt andere Ziele und nutzt andere Methoden als criminal justice. Criminal justice geht es um die Vergeltung eines Unrechts mit einem Strafübel. RJ geht es um den bestmöglichen Umgang mit unerwünschten Folgen (materiellen und immateriellen Schäden) eines unerwünschten Vorfalls.

Als Geschädigte spielen neben den unmittelbaren Tat-Opfern auch die betroffenen Kollektive wie z.B. Nachbarschaften eine Rolle. Täter sollen nicht nur dazu befähigt werden, Verantwortung für den von ihnen angerichteten Schaden zu übernehmen, sondern darüber hinaus auch empathiefähiger und insgesamt sozial kompetenter aus dem Prozess hervorgehen.

Begriff

In verschiedenen Ausprägungen und mit wechselndem Erfolg wird "wiederherstellende Gerechtigkeit" in nichtstaatlichen Gemeinschaften (z.B. Stammesgesellschaften) und in Staaten wie Australien, Kanada und Neuseeland praktiziert.

Restorative Justice (RJ) ist offenbar schwer ins Deutsche übertragbarL: semantisch wie praktisch.

Es handelt sich um eine nichtstrafende Reaktion auf Straftaten, die sich darum bemueht, die Wiedergutmachungs-Erfordernisse, die durch die Schaedigungen bei den Opfern, den Taetern und in deren sozialer Umgebung entstanden, in ausgewogener Weise moeglichst zufriedenstellend zu befriedigen. Dabei werden Opfer, Täter und das Umfeld in die Suche nach Lösungen in bezug auf die Wiederherstellung von positiven sozialen Beziehungen, insbesondere durch Wiedergutmachtung, Versöhnung und Vertrauensbildung, einbezogen.

Grundidee

Die Grundidee der Restorative Justice lautet: es gibt Besseres als die Strafjustiz. Besser für die Opfer von Straftaten und ihre Bezugspersonen; besser für die Täter von Straftaten und ihre Bezugspersonen; besser aber auch für die Gesellschaft insgesamt, weil es nicht nur um Unrechtsausgleich geht, sondern um die 'Wiederherstellung' dessen, was beim Opfer und in der Gesellschaft als ganzer zerstört wurde - um die Wiederermoeglichung eines friedlichen und vertrauensvollen Miteinanders. Insofern geht es nicht nur um die Ruhigstellung von Problemen, sondern um deren produktive Nutzung und Loesung.

Im Gegensatz zum Strafverfahren, dessen zentrale Fragen die nach dem Taeter, den verletzten Strafvorschriften und der zu verhaengenden Strafe sind, lauten die Grundfragen der RJ: Welcher Schaden ist entstanden? Was ist erforderlich, um ihn zu beheben? Wer ist dafuer verantwortlich?

Im Zentrum des Konzepts findet sich der Gedanke, dass Delikte Menschen und ihre Beziehungen beschädigen, und dass die Annahme von Verantwortung eine notwendige Voraussetzung für den Beginn eines jeden Prozesses von Wiederherstellung ist. Die fundamentalen Prinzipien von RJ sind:

  • 1. den Schädiger direkt für das individuelle Opfer und die Schäden der spezifischen Gemeinschaft, die auch betroffen ist, verantwortlich machen;
  • 2. vom Schädiger verlangen, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten unmittelbare Verantwortung für das "Heilmachen" übernimmt
  • 3. dem Opfer Zugang zu Gerichten und anderen Institutionen zu verschaffen, so dass ihm Einfluss auf die Verpflichtungen ermöglicht wird, die dem Schädiger auferlegt werden
  • 4. die Gemeinschaft zu ermuntern, sich direkt in die Unterstützung der Opfer, die Verantwortlichmachung der Schädiger und die Zur-Verfügung-Stellung von Gelegenheiten für die Schädiger, sich wieder in die Gemeinschaft einzugliedern, einzubringen.

RJ beruht laut Howard Zehr (1990: 181) auf folgenden Annahmen:

  • Straftaten verletzen Menschen und Beziehungen
  • Gerechtigkeit zielt darauf ab, Bedürfnisse und Verpflichtungen zu identifizieren,
  • um die Angelegenheit wieder zurechtzurücken.
  • Gerechtigkeit unterstützt Dialog und gegenseitiges Einvernehmen,
  • räumt Opfern und Tätern zentrale Rollen ein
  • und wird danach beurteilt, inwieweit sie dazu führt, dass Verantwortlichkeiten angenommen, Bedürfnisse befriedigt und die Heilungsprozesse (von Individuen und Beziehungen) gefördert werden.

RJ bedeutet nicht die Rückkehr zu den Beziehungen, die vor der Tat bestanden. Es geht aber um das Heilen von Wunden. Opfer werden wieder das Gefühl haben wollen, eine gewisse Kontrolle über ihr Leben zu haben; sie werden Aufklärung, Erklärungen und eine ernstgemeinte Reue der Schädiger erfahren wollen. Schädiger wird es gut tun, Verantwortung für ihre Taten und den dadurch angerichteten Schaden zu übernehmen - aber auch, sich darum zu kümmern, all das in ihnen selbst zu bearbeiten, das sie so gefährlich für andere gemacht hat. Die Gemeinden wiederum werden ein Interesse daran haben, die Illegitimität des schädigenden Verhaltens und die Geltung der Normen zu bekräftigen. Dazu kommt das Ziel der erfolgreichen Reintegration des Schädigers in die Gemeinschaft.

Entstehung

Obwohl RJ auch Wurzeln in anderen Kulturen hat, stammen die wichtigsten Einflüsse auf die nordamerikanische RJ-Bewegung aus den Lehren der Ureinwohner, religiösen Gemeinschaften, von Gefängnis-Abolitionisten und von der Bewegung der alternativen Konfliktregelung.

1989 trat in Neuseeland der Children, Young Persons and their Families Act in Kraft, der das sog. family group conferencing einführte - ein Programm, das auf den Prinzipien von Restorative Justice basierte. Australien führte das family group conferencing dann in mehreren Gerichtsbezirken ein. 1996 folgte der kanadische Strafvollzug mit der Einführung von restorative justice programs in vielen Gefängnissen. Das Church Council on Justice and Corrections wurde beauftragt, eine Liste von gemeindebasierten Reaktionen auf Kriminalität zu erstellen - und bei vielen davon handelte es sich um Initiativen, die sich den Prinzipien der RJ verschrieben hatten. Sogar die Law Commission of Canada publizierte ein Diskussionspapier darüber.

Praxis

Probleme

Qualitätssicherung

John Braithwaite unterscheidet drei Arten von Qualitäts-Standards:

  • begrenzende (die bestimmte Rechte spezifizieren und begrenzen und die unbedingt einzuhalten sind)
  • maximierende (die unabhängig davon, dass sie auch bestimmte Beschränkungen rechtfertigen können, auch inhärent wünschenswerte Folgen darstellen und deshalb eine maximale Entfaltung verdienen)
  • emergente, sich entwickelnde oder bestimmte Entwicklungen ermöglichende (die nicht erzwungen werden dürfen, aber überaus hilfreich sein können): Vergebung, Gnade, Bitte um Entschuldigung

Diese drei Standards - limiting, maximizing, emerging/enabling - beruhen zum Teil auf dem Prinzip der Nicht-Beherrschung und zum Teil auf Werten, die sich in internationalen Normen (vor allem UNO-Konventionen und Erklärungen) finden.

Das Prinzip der Nicht-Beherrschung

Konfliktlösungsprozesse müssen versuchen, Betroffene weder auszugrenzen noch mundtot zu machen oder sonstwie einzuschüchtern. Wenn Personen mit einem legitimen Interesse an einer Sitzung teilnehmen wollen, sollten sie nicht ausgeschlossen werden. Bei jungen Tätern ist es wichtig, sie nicht in eine Situation zu zwingen, wo sie einem ganzen Raum voller Erwachsener schutzlos ausgeliefert sind. Auf jeden Fall bedarf es starker erwachsener Persönlichkeiten, die sich trauen, als Interessensvertreter der Jugendlichen den Mund aufzumachen. Wo das Risiko eines Machtungleichgewichts zwischen Tätern und Opfern besteht, bedarf es einer Menge Vorbereitungsarbeit, bevor eine Sitzung anberaumt wird. In den Ländern, in denen Polizeibeamte das Recht haben, Jugendliche an Programme wiederherstellender Gerechtigkeit zu überweisen, bedeutet das Prinzip der Nicht-Beherrschung, dass die Jugendlichen auf jeden Fall gleichzeitig die Möglichkeit erhalten, kostenlos einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der sich in der Materie auskennt. Der Anwalt könnte dem Jugendlichen dann auch Alternativen zur Teilnahme an einem solchen Verfahren aufzeigen und erläutern.

Andererseits sollte die Verfügbarkeit von rechtlicher Beratung nicht dazu führen, dass der Konflikt dem Täter (oder dem Opfer) von Rechtsanwälten aus den Händen genommen und nur noch zwischen den Anwälten ausgetragen wird. Auch das widerspräche dem Prinzip der Nicht-Beherrschung.

Das Strafrecht kann eine Hilfe zur Beschränkung von Beherrschungstendenzen sein:

  • Keine Reaktion der RJ darf über das Strafmass des Rechts hinausgehen. Geradezu widersinnig wäre es andererseits, wenn die Gruppe, innerhalb derer sich die Konfliktlösung abspielt, in ihren Reaktionen über das gesetzliche Strafmaximum für eine derartige Tat hinausgehen dürfte. Derartige Exzesse wären zweifellos ebenfalls ein Verstoß gegen dieses Prinzip
  • Wahrnehmung der Bedürfnisse aller Beteiligten, also von Opfer, Täter, Gemeinschaft
  • Recht auf Anrufung eines staatlichen Gerichts muss offen bleiben


Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist gut gegen Stigmatisierung und für einen möglichst herrschaftsfreien Dialog. Andererseits ist die Öffnung von Sitzungen für Forscher, Kritiker, Journalisten, Politiker, Richter und KollegInnen von anderen alternativen Konfliktregelungsgremien erforderlich, um den Verlust der Kontrolle zu kompensieren. Am wichtigsten ist die Öffnung von solchen Sitzungen für "peer reviewers", d.h. für Gleichgestellte, die Erfahrung mit der alterenativen Konfliktregelung haben und die in der Lage sind, die Einhaltung der Standards zu überprüfen.

Werte-Quellen für die Gewinnung von Standards

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte formuliert in ihrer Präambel die Werte der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens, hat aber in ihren 30 Artikeln noch mehr zu bieten, nämlich nicht zuletzt das Recht, nicht willkürlich seines Eigentums, seines Lebens, seiner Freiheit oder seiner Sicherheit beraubt zu werden (Artikel 17, 3, 25) - auch gibt es ein Menschenrecht auf Gesundheitsfürsorge (Artikel 25) und demokratische Teilhabe (Artikel 21). Für wiederherstellende Gerechtigkeit ist Artikel 5 von großer Bedeutung: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."

Die beharrliche Arbeit für eine extensive Auslegung der Bestimmung liegt im Interesse derjenigen, die in wiederherstellender Gerechtigkeit eine weniger grausame und erniedrigende Behandlung oder Strafe sehen als in der staatlichen Konfliktregelung, die bekanntlich Boot Camps und einen oftmals erniedrigenden Strafvollzug in Haftanstalten ebenso für "normal" hält wie - in manchen Ländern - tödliche Injektionen (USA), tausendfache Erschießungen (China: vielleicht pro Jahr zehntausend) oder Steinigungen von Ehebrecherinnen (Iran).

Wertvorstellungen, die für die Beurteilung von Restorative Justice weitere Orientierung geben könnten, enthalten auch:

  • die UNO-Deklaration von 1985 gegen Machtmissbrauch
  • das Second Optional Protocol of the Covenant on Civil and Political Rights.
  • die Declaration of Basic Principles of Justice for Victims of Crime and Absue of Power (von der Generalversammlung angenommen: 1985).

Die letztgenannte Deklaration enthält Werte wie "compassion", "restitution", "redress" und "restoration of rights" bzw. "restoration of the environment" und erklärt ausdrücklich: "Informal mechanisms for the resultion of disputes, including mediation, arbitration and custormary justice or indigenous practices should be utilized where appropriate to facilitate conciliation and redress for victims" (Artikel 7).

Braithwaite leitet aus seiner "republikanischen Perspektive" und den aus dem Menschenrechtsinstrumentarium der Vereinten Nationen gewonnenen Wertorientierungen heuristisch folgende vorläufige Standards ab:

Limitierende und Maximierende Standards

  • Nicht-Beherrschung
  • Empowerment
  • Respektierung der gesetzlichen Strafobergrenze
  • Respektvolles Zuhören
  • Gleiche Sorge für alle Betroffenen
  • Verantwortung, Berufungsmöglichkeiten
  • Respekt für die Menschenrechte in ihren Ausprägungen in verschiedenen UNO-Normenwerken
  • Maximierende Standards (abgeleitet aus UNO-Normen ebenso wie aus den empirisch festgestellten Erwartungen der an RJ-Programmen Beteiligten) beziehen sich auf die
  • Vermeidung künftiger Ungerechtigkeiten
  • bestmögliche Unterstützung aller Beteiligten bei der künftigen Entwicklung ihrer Fähigkeiten (Stärkung; empowerment)
  • bestmögliche Wiederherstellung von menschlicher Würde, Eigentum, körperlicher Integrität, Gesundheit, menschlichen Beziehungen, Gemeinschaften, Umwelt, Freiheit, Mitgefühl, Sorge, Frieden, Verantwortungsgefühl und Gefühlen.

Emergente Standards

  • Bereuen von Ungegerechtigkeit
  • Bitte um Entschuldigung
  • Negative Bewertung der Handlung
  • Gewährung von Entschuldigung
  • Gnadengewährung

Daraus folgt für Braithwaite, dass es gut wäre, vor der Etablierung künftiger Programme der Restorative Justice folgende Schritte zu unternehmen:

(1) Interessenten (stakeholders) versammeln, um die normativen Ausgangsbedingungen und Prinzipien zu klären, denen man folgen will.

(2) Örtliche Verpflichtung auf die Standards sicherstellen. Sicherstellen, dass die nicht geteilten Werte zumindest weiter Gegenstand der Diskussion sein können.

(3) Versuche, die umstrittenen Standards durch reflexive Praxis einer Klärung zuzuführen - durch eine Praktizierung der wiederherstellenden Gerechtigkeit auf eine Art und Weise, die ihre eigenen Grundlagen reflektiert.

(4) Vermeidung von didaktischen Übungen. Training-Sitzungen sollten besser Teil der örtlichen reflexiven Praxis sein.

(5) Nutzung von peer reviews, um problematische Praktiken, die gegen die Werte verstoßen könnten, zu verhindern, aber auch, um das Verständnis umstrittener Standards durch regulatorische Deliberation zu verbessern.

(6) Örtliche Erfahrungen auf nationaler Ebene sammeln, auswerten und nach Möglichkeit staatliche Unterstützung für konsentierte Praktiken mobilisieren.

Evaluation

Kritik

Nils Christie warnt vor Fehlentwicklungen der Restorative Justice durch deren Erfolg, Expansion und Vereinnahmung. Insbesondere nannte er fünf Risiken der künftigen Entwicklung:

  • 1. Mediations-Imperialismus. Der Versuch einer kompletten Ersetzung des Strafrechts durch Mediationsprozesse würde ins Chaos führen. Mediation kann den Druck aus dem Strafrechtssystem nehmen, es aber nicht abschaffen. Im Gegenteil: "well functioning penal courts are essential to protect some of the basic principles in mediation, particularly its non-compulsive nature. Sometimes it is impossible to get the parties to meet. Some would not dare to meet those they might have harmed. Some harmed people would not accept meeting those who are supposed to have done it. And some might insist in continuing what society in general saw as harmful behaviour. Mediation can not take place in such cases." Hinzu kommt, dass viele Fälle von Jugenddelinquenz, die in einem rechtsstaatlichen System eingestellt worden wären, u.U. durch Mediation erfasst und damit einen klassischen Fall von Net-Widening darstellen könnten. Der heimliche Lehrplan von Mediation könnte in der Bestrafung der Übeltäter bestehen.
  • 2. Die Verschmelzung von Mediation und Strafrecht (vgl. Andrew von Hirsch et al. 2003) könnte das Schlechteste von beiden Welten verknüpfen. Anthony Duff z.B. erklärt, dass der Zweck der Mediation durchaus in der Zufügung von Leid bestehe - nur sei das Leid eben ein Spezifisches, das aus der Anerkennung von Schuld folge.
  • 3. Professionalisierung. Immer mehr junge Menschen sind hochqualifiziert für noch unspezifizierte Tätigkeiten - wie etwa in dem sich anbietenden Mediationsgeschäft.
  • 4. Die Buchhalter und ihre Verwandten. Jahresberichte über Mediation sprechen von Tätern und Opfern, von gelösten und nicht gelösten Fällen und so weiter - d.h. sie nutzen eine Terminologie, die sich mit der Hauptidee der Mediation - nämlich der Generierung zahlloser unterschiedlicher Bedeutungen - nicht verträgt. Buchhalter haben Verwandte in den Sozialwissenschaften: dort sucht man nach Effizienz, Zahlen, Statistiken.
  • 5. Internationale Strafgerichte - ein Rückschlag für die Friedensarbeit. Von Nürnberg bis zu den jüngsten UN-Strafgerichten haben die großen Verfahren nicht mehr gebracht als zu behaupten, dass Bestrafung die natürliche Folge von schrecklichen Handlungen sei. Solche Gerichte verlängern Konflikte. Sie verhindern eine breitere historische und sozialwissenschaftliche Perspektive.

Ruth Morris (1999: 12) vertritt die weitergehende Idee einer Transformative Justice und fordert Restorative Justice mit der Frage heraus: "restored to WHAT? When we live in an unjust society, restoring that unjust situation is sacrilege. Instead, we are called to transform!"

Literatur

The book transcends the debate between theories of punishment with a comprehensive theory of criminal justice generally, the goal of which should be to maximize dominion (i.e. freedom, holistically conceived). A republican conception of freedom within a social world yields presumptions in favor of: parsimony, the checking of state power over individuals, reprobation, and reintegration of victims and offenders.

Weblinks

Wikipedia

Selbstdarstellungen

Videos

Power Point Presentations

  • What is Restorative Justice - NTTAC!
  • Restorative Justice Programs in Schools (Jones, Compton)
  • Restorative Justice/Community Justice (Gaboury)

Sonstiges


Siehe auch


A Teaching Outline

Siehe: Abolitionism and Reparative Justice: today and future perspectives