Ottokar Tesar: Unterschied zwischen den Versionen

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Ottokar Tesar (31.12.1881 in Brünn - 08.03.1965), Schüler der bekannten Kriminologen Franz v. Liszt und Hans Groß, war von 1935 bis zu seiner Emeritierung 1949 Ordinarius an der Universität Hamburg. "Hier war er Mitdirektor des Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik und Direktor des von ihm nach dem zweiten Weltkrieg gegründeten Seminars für Rechtsphilosophie bis zum Jahr 1951" (Henkel 1969: 91).  
Der Hamburger Ordinarius (1935-1951) für Strafrecht, Kriminologe und Rechtsphilosophie '''Ottokar Tesar''' (31.12.1881 in Brünn - 08.03.1965) war ein Schüler von [[Franz von Liszt]] und [[Hans Gross]] und Mitdirektor des Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik sowie Direktor des von ihm nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Seminars für Rechtsphilosophie.


Nach Promotion (1905), Habilitation (1907/1908 an der deutschen Universität in Prag mit einer Schrift über "Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens" - gemeint war die symptomatische Bedeutung für die antisoziale Gesinnung des Täters), Weltkriegsteilnahme, Privatdozentur (1919-1920 in Wien), einer Tätigkeit als Ratssekretär am Österreichischen Verfassungsgerichtshof und einer zunächst außerordentlichen (seit 1920), dann ordentlichen Professur an der Universität Königsberg folgte er 1935 einem Ruf an die Universität Hamburg.
== Leben ==
Studium Rechtswissenschaft, Promotion 1905, Habilitationsschrift 1908 an der deutschen Universität Prag über "Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens" (= symptomatisch für die antisoziale Gesinnung des Täters). Weltkriegsteilnahme. Privatdozentur in Wien 1919-1920. Ratssekretär am Österreichischen Verfassungsgerichtshof. Zunächst außerordentliche (seit 1920), dann ordentliche Professur an der Universität Königsberg. In seiner Schrift "Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts" (1928) wandte er sich gegen das Eindringen naturwissenschaftlicher Strömungen in das Strafrechtsdenken. 1935 Ruf an die Universität Hamburg für Strafrecht, Kriminologie, Rechtsphilosophie. Dort bemühte er sich, "die Einwirkung der in der Rechtsgemeinschaft vorgegebenen Sozialstrukturen in den beiden Grundtypen eines 'Gesellschaftsstrafrechts' und eines 'Gemeinschaftsstrafrechts' nachzuweisen, die im positiven Strafrecht in einem Mischungsverhältnis auftreten" (Henkel 1969: 92) und nahm an den monatlichen Treffen der Forensisch-biologischen Arbeitsgemeinschaft teil. Sein Antrag auf NSDAP-Mitgliedschaft von 1937 (6 von 8 planmäßigen Rechtsprofessoren hatten so einen Antrag bis Mai 1937 gestellt) führte zum 1.4.1940 zum Erfolg. Nach seiner Emeritierung dehnte er die Gebiete seiner Lehrveranstaltungen weiter aus.


In seiner Schrift "Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts" (1928) wandte er sich gegen das Eindringen naturwissenschaftlicher Strömungen in das Strafrechtsdenken.
== Publikationen von Ottokar Tesar ==
*Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens. Ein Beitrag zur Wertungslehre im Strafrecht. Berlin, Guttentag 1907.
*Gesetzestechnik und Strafrechtsschuld. ZStW 1911: 379-414.
*Staatsidee und Strafrecht. Eine historische Untersuchung. Band 1: Das griechische Recht und die griechische Lehre bis Aristoteles (= 3. Folge, 1. Band, 8. Heft der Abhandlungen des kriminalistischen Instituts an der Universität Berlin). Berlin: Guttentag (de Gruyter) 1914
*Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts 1928


Später bemühte er sich, "die Einwirkung der in der Rechtsgemeinschaft vorgegebenen Sozialstrukturen in den beiden Grundtypen eines 'Gesellschaftsstrafrechts' und eines 'Gemeinschaftsstrafrechts' nachzuweisen, die im positiven Strafrecht in einem Mischungsverhältnis auftreten" (Henkel 1969: 92).
== Literatur ==


Nach seiner Emeritierung dehnte er die Gebiete seiner - meist anscheinend weder gut besuchten noch gut zu verstehenden oder jedenfalls verstandenen - Lehrveranstaltungen weiter aus.
*Henkel, Heinrich (1969) Ottokar Tesar 1881-1965. In: Lebensbilder Hamburgischer Rechtsgelehrter. Veröff. v.d. Rechtswiss. Fakultät aus Anlaß des fünfzigjährigen Bestehens der Universität Hamburg 1919-1969. Hamburg: Selbstverlag der Universität, S. 91-94.


*Kürschner 1926, Kürschner 1928/1929, Kürschner 1931, Kürschner 1935, Kürschner 1940/1941, Kürschner 1950, Kürschner 1954


== Literatur ==
*Ottokar Tesar zu seinem achtzigsten Geburtstag am 31. Dezember 1961 v. R. Sieverts FS 1961 [http://www.koeblergerhard.de/Rechtsfakultaeten/Hamburg738.htm]
 
Henkel, Heinrich (1969) Ottokar Tesar 1881-1965. In: Lebensbilder Hamburgischer Rechtsgelehrter. Veröff. v.d. Rechtswiss. Fakultät aus Anlaß des fünfzigjährigen Bestehens der Universität Hamburg 1919-1969. Hamburg: Selbstverlag der Universität, S. 91-94.

Aktuelle Version vom 1. Januar 2012, 12:55 Uhr

Der Hamburger Ordinarius (1935-1951) für Strafrecht, Kriminologe und Rechtsphilosophie Ottokar Tesar (31.12.1881 in Brünn - 08.03.1965) war ein Schüler von Franz von Liszt und Hans Gross und Mitdirektor des Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik sowie Direktor des von ihm nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Seminars für Rechtsphilosophie.

Leben

Studium Rechtswissenschaft, Promotion 1905, Habilitationsschrift 1908 an der deutschen Universität Prag über "Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens" (= symptomatisch für die antisoziale Gesinnung des Täters). Weltkriegsteilnahme. Privatdozentur in Wien 1919-1920. Ratssekretär am Österreichischen Verfassungsgerichtshof. Zunächst außerordentliche (seit 1920), dann ordentliche Professur an der Universität Königsberg. In seiner Schrift "Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts" (1928) wandte er sich gegen das Eindringen naturwissenschaftlicher Strömungen in das Strafrechtsdenken. 1935 Ruf an die Universität Hamburg für Strafrecht, Kriminologie, Rechtsphilosophie. Dort bemühte er sich, "die Einwirkung der in der Rechtsgemeinschaft vorgegebenen Sozialstrukturen in den beiden Grundtypen eines 'Gesellschaftsstrafrechts' und eines 'Gemeinschaftsstrafrechts' nachzuweisen, die im positiven Strafrecht in einem Mischungsverhältnis auftreten" (Henkel 1969: 92) und nahm an den monatlichen Treffen der Forensisch-biologischen Arbeitsgemeinschaft teil. Sein Antrag auf NSDAP-Mitgliedschaft von 1937 (6 von 8 planmäßigen Rechtsprofessoren hatten so einen Antrag bis Mai 1937 gestellt) führte zum 1.4.1940 zum Erfolg. Nach seiner Emeritierung dehnte er die Gebiete seiner Lehrveranstaltungen weiter aus.

Publikationen von Ottokar Tesar

  • Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens. Ein Beitrag zur Wertungslehre im Strafrecht. Berlin, Guttentag 1907.
  • Gesetzestechnik und Strafrechtsschuld. ZStW 1911: 379-414.
  • Staatsidee und Strafrecht. Eine historische Untersuchung. Band 1: Das griechische Recht und die griechische Lehre bis Aristoteles (= 3. Folge, 1. Band, 8. Heft der Abhandlungen des kriminalistischen Instituts an der Universität Berlin). Berlin: Guttentag (de Gruyter) 1914
  • Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts 1928

Literatur

  • Henkel, Heinrich (1969) Ottokar Tesar 1881-1965. In: Lebensbilder Hamburgischer Rechtsgelehrter. Veröff. v.d. Rechtswiss. Fakultät aus Anlaß des fünfzigjährigen Bestehens der Universität Hamburg 1919-1969. Hamburg: Selbstverlag der Universität, S. 91-94.
  • Kürschner 1926, Kürschner 1928/1929, Kürschner 1931, Kürschner 1935, Kürschner 1940/1941, Kürschner 1950, Kürschner 1954
  • Ottokar Tesar zu seinem achtzigsten Geburtstag am 31. Dezember 1961 v. R. Sieverts FS 1961 [1]