Ottokar Tesar: Unterschied zwischen den Versionen

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== Publikationen von Ottokar Tesar ==
== Publikationen von Ottokar Tesar ==
*Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens 1907
*Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens. Ein Beitrag zur Wertungslehre im Strafrecht. Berlin, Guttentag 1907.
*Staatsidee und Strafrecht 1914
*Staatsidee und Strafrecht 1914
*Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts 1928
*Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts 1928


== Literatur ==  
== Literatur ==  

Version vom 31. Dezember 2011, 18:16 Uhr

Der Hamburger Ordinarius (1935-1951) für Strafrecht, Kriminologe und Rechtsphilosophie Ottokar Tesar (31.12.1881 in Brünn - 08.03.1965) war ein Schüler von Franz von Liszt und Hans Gross und Mitdirektor des Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik sowie Direktor des von ihm nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Seminars für Rechtsphilosophie bis zum Jahr 1951 (Henkel 1969: 91).

Leben

Studium Rechtswissenschaft, Promotion 1905, Habilitationsschrift 1908 an der deutschen Universität Prag über "Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens" (= symptomatisch für die antisoziale Gesinnung des Täters). Weltkriegsteilnahme. Privatdozentur in Wien 1919-1920. Ratssekretär am Österreichischen Verfassungsgerichtshof. Zunächst außerordentliche (seit 1920), dann ordentliche Professur an der Universität Königsberg. In seiner Schrift "Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts" (1928) wandte er sich gegen das Eindringen naturwissenschaftlicher Strömungen in das Strafrechtsdenken. 1935 Ruf an die Universität Hamburg für Strafrecht, Kriminologie, Rechtsphilosophie. Dort bemühte er sich, "die Einwirkung der in der Rechtsgemeinschaft vorgegebenen Sozialstrukturen in den beiden Grundtypen eines 'Gesellschaftsstrafrechts' und eines 'Gemeinschaftsstrafrechts' nachzuweisen, die im positiven Strafrecht in einem Mischungsverhältnis auftreten" (Henkel 1969: 92) und nahm an den monatlichen Treffen der Forensisch-biologischen Arbeitsgemeinschaft teil. Sein Antrag auf NSDAP-Mitgliedschaft von 1937 (6 von 8 planmäßigen Rechtsprofessoren hatten so einen Antrag bis Mai 1937 gestellt) führte zum 1.4.1940 zum Erfolg. Nach seiner Emeritierung dehnte er die Gebiete seiner Lehrveranstaltungen weiter aus.

Publikationen von Ottokar Tesar

  • Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens. Ein Beitrag zur Wertungslehre im Strafrecht. Berlin, Guttentag 1907.
  • Staatsidee und Strafrecht 1914
  • Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts 1928

Literatur

  • Henkel, Heinrich (1969) Ottokar Tesar 1881-1965. In: Lebensbilder Hamburgischer Rechtsgelehrter. Veröff. v.d. Rechtswiss. Fakultät aus Anlaß des fünfzigjährigen Bestehens der Universität Hamburg 1919-1969. Hamburg: Selbstverlag der Universität, S. 91-94.
  • Kürschner 1926, Kürschner 1928/1929, Kürschner 1931, Kürschner 1935, Kürschner 1940/1941, Kürschner 1950, Kürschner 1954
  • Ottokar Tesar zu seinem achtzigsten Geburtstag am 31. Dezember 1961 v. R. Sieverts FS 1961 [1]