Kriminalprognose

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Kriminalprognosen sind (Wahrscheinlichkeits-) Aussagen über künftige kriminelle Handlungen, Ereignisse oder Entwicklungen. In der Strafrechtspraxis liegen sie den meisten Entscheidungen über die Ausgestaltung, bzw. die Beendigung von Freiheitsentziehungen zugrunde. In der Polizeistrategie und in der Kriminalpolitik spielen sie ebenfalls eine Rolle. Unter dem Gesichtspunkt ihrer technischen Güte ("Zuverlässigkeit") erweisen sich Prognosen allerdings häufig als ebenso problematisch wie unter demjenigen ihrer rechtlichen Qualität ("Zulässigkeit").


Arten der Kriminalprognose

(1) Individualprognosen (Mikroprognosen) dienen der Einschätzung des Delinquenz-, bzw. Rückfallrisikos bei einzelnen Personen. Beispiele: Wie hoch ist das Risiko des Kindes A, dass es im Alter von 18 Jahren schon einmal strafrechtlich auffällig geworden sein wird? Wie hoch ist das Risiko des Strafgefangenen B, dass er - wenn er jetzt entlassen wird - binnen drei Jahren rückfällig wird? Sie dienen der Vorbereitung von (richterlichen) Entscheidungen über Beginn, Veränderung und/oder Beendigung von verschiedenen Arten von Freiheitsentzug (z.B. Strafe, Maßregel). Die Nachfrage nach Prognosen dieser Art nahm in Deutschland seit dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten von 1998 erheblich zu.

(2) Gruppenbezogene Prognosen (Mesoprognosen) beziehen sich auf die Entstehung, Entwicklung und Auflösung von delinquenten Kollektiven. Beispiele: Wie hoch ist das Risiko der Entstehung von delinquenten Jugendbanden im Gebiet W innerhalb der nächsten fünf Jahre? Wie hoch ist das Risiko der Entstehung von Terrorgruppen im Land X während der nächsten zehn Jahre? Wie hoch ist das Risiko der Begehung von strafbaren Menschenrechtsverletzungen durch die militärische Einheit Y bei ihrem Einsatz in Z?

(3) Makrosoziologische Prognosen (Makroprognosen) beziehen sich ganz allgemein auf die Zukunft des Verbrechens, bzw. auf die Entwicklung der Kriminalitätsraten und die zu erwartenden Veränderungen in den Erscheinungsformen der Kriminalität. Beispiele: Wird die Kriminalität in New York in der nächsten Dekade ansteigen oder abfallen? Mit welchen neuen Formen der Kriminalität ist in Europa in den nächsten drei Jahrzehnten zu rechnen?

Individualprognosen

Innerhalb der Individualprognosen unterscheidet man zwischen intuitiven, klinischen und statistischen Prognosemethoden. Intuitive Prognosen sind wenig transparent in ihrem Zustandekommen, klinische und statistische gehen immer häufiger ineinander über. Das Risiko klinischer Prognosen wird in der Tendenz zur Überbewertung des Individuellen, das der statistischen in der Tendenz zur Ausblendung von Ausnahmekonstellationen und protektiven Faktoren im Einzelfall gesehen. Insofern ist der Versuch einer Kombination von statistisch basierten "aktuarischen" Verfahren und klinischen Anreicherungen mit Besonderheiten des Einzelfalls ein denkbarer Weg zur Kombination der Vorteile beider Vorgehensweisen (vgl. Dahle 2005; Pollähne 2006: 241 ff.).

Eine weitere Unterscheidung wird zwischen internen und externen Prognosen getroffen. Wenn der Entscheider selbst die Prognose abgibt (oder wenn er sie von Bediensteten in seinem Bereich erstellen lässt), kann man von internen Prognosen sprechen, wenn er sie durch die Vergabe eines Gutachtens an Dritte einholt, kann man von externen Prognosen sprechen.

Interne Prognosen werden häufig erstellt, wenn es um die Aufnahme in eine sozialtherapeutische Abteilung, über Lockerungen oder Urlaub aus der Strafhaft oder um sonstige Entscheidungen über die Modalitäten der Haft geht.

Externe, d.h. nicht von Anstaltsbediensteten, sondern von außenstehenden Experten erstellte Gutachten sind im deutschen Recht zwingend vorgeschrieben, wenn es um besonders folgenreiche Entscheidungen über Freiheit oder Unfreiheit geht, also etwa bei Entscheidungen über die Einweisung in den Maßregelvollzug oder in die Sicherungsverwahrung, über Lockerungen und Entlassungen aus dem Maßregelvollzug, über die Entlassung aus lebenslanger Haft oder um das Aussetzen von Reststrafen zur Bewährung bei Sexual- und Gewaltstraftätern.In der Regel werden die Prognosen von PsychologInnen oder (forensischen) PsychiaterInnen erstellt. Manche Prognoseinstrumente zielen auf die einfachere Handhabbarkeit auch durch nicht psychologisch-psychiatrisch ausgebildetes Personal ab - so z.B. der P-SCAN (Psychopathy Scan) von Hare und Hervé (1999) oder das vom deutschen Kriminologen Michael Bock entwickelte MIVEA.

Externe Gutachter beraten das Gericht oder die Behörde als Sachverständige, dürfen aber nicht selbst die rechtliche Entscheidung fällen. Während Gutachten das Risiko auf einem Kontinuum verorten, ist der Rechtsanwender zu einer Ja/Nein-Entscheidung genötigt: ist die Prognose "günstig genug" oder ist sie es nicht, um eine bestimmte Entscheidung zu tragen? „Der Umschlagspunkt zwischen günstig und ungünstig ist nicht naturgegeben. Der Rechtsanwender hat die Grundlagen für den Ort des Umschlagspunktes zu ermitteln und diesen dann selbst zu bestimmen“ (Volckart 2006).

Eine weitere Unterscheidung lässt sich zwischen destruktiven, konstatierenden und konstruktiven Prognosen treffen. Eine Vorhersage der Rückfälligkeit kann aufgrund von Rückkopplungs- und Wechselwirkungseffekten zum Eintreffen des vorhergesagten Ereignisses beitragen, also zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung (self-fulfilling prophecy) werden. Dann ist sie destruktiv. Sie kann aber auch bloß konstatieren, was zu erwarten steht und keinerlei Einfluss auf die weitere Entwicklung nehmen. Oder sie kann mit dem Angebot von Hilfen zur Verbesserung der Lebenschancen für den Klienten kombiniert werden und daher ihre Legitimität beziehen bzw. erhöhen: "Prognoseinstrumente sollten so konzipiert sein, dass die Datenerhebung gleichzeitig mit einer Verbesserung der Behandlung einhergeht" (Pfäfflin 2006: 268).


Prognose-Instrumente

Der allgemeinen Risikodiagnose und Rückfallprognose dient die Psychopathie-Checkliste in der Form der Psychopathy Checklist Revisited (PCL-R; Hare & Neumann 2006). Überprüft werden 20 Items, die sich auf den Verhaltens- und Lebensstil des Probanden beziehen. Inzwischen gibt es auch eine 12 Items umfassende Screening-Variante (PCL: SV) und eine Version für Jugendliche (PCL-YV). Eine deutsche Version, die zur Begutachtung eines Probanden ein 90-120minütiges Interview erfordert, stammt von Sevecke und Krischer (2005). Ein weiteres Verfahren - das ebenfalls in deutscher Übersetzung vorliegt - ist der Violence Risk Appraisal Guide (VRAG). Zudem gibt es neuerdings das Kieler Psychopathie Inventar (KPI) von Dennis Köhler. - Speziell für Straftäter mit einer psychischen Störung ist das Historical Clinical Risk Assessment (HCR-20) bestimmt (deutsche Version: Müller-Isberner u.a. 1998). - Beim Multiple Iterative Classification Tree (ICT) handelt es sich um ein aktuarisches Verfahren, das einen Probanden aufgrund einer computergestützten Klassifikation einer Gruppe mit bekanntem Rückfallrisiko zuweist. - Im Gegensatz zum ICT ist das von Dittmann u.a. in der Schweiz erarbeitete Prognoseinstrument - die Kriterienliste der Fachkommissionen des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz - idiographisch-klinisch orientert. Ebenfalls idiographisch ist der (mit einem viel umfangreicheren Kriterienkatalog arbeitende) Therapie-Risiko-Evaluations-Test (TRET) von Urbaniok. - Die Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse (MIVEA; Bock 1995) soll auch für Nicht-Psychologen und Nicht-Psychiater nutzbar sein (zur Kritik: Graebsch & Burkhardt 2006).

Andere Instrumente wurden speziell für jugendliche Straftäter (FORAI; WAJA, EARL-20B; SAVRY) oder Sexualstraftäter entwickelt (SVR-20; RRS-H; RRS-S; RRS-VE; RRS-SM; SORAG; STATIC-99; RRASOR; SACJ-Min u.a.).

Manche Verfahren mit rückfallprognostischen Aspekten - wie etwa das Level of Service Inventory (LSI-R) oder das Youth Level of Service/Case Management Inventory (YLS/CMI) - dienen eher der Diagnose der Behandlungsbedürfnisse und dem Risikomanagement. Hier geht es weniger darum, die Rückfallwahrscheinlichkeit einzuschätzen, als darum, Bedingungen so zu verändern, dass es möglich wird, den Rückfall zu vermeiden.


Zuverlässigkeit von Methoden und von Gutachten

Vor allem für statistische Verfahren gilt: Noch ist die Erprobungsphase bei vielen Verfahren noch nicht abgeschlossen. Besonders die deutschen Versionen angloamerikanischer Instrumente befinden sich meist noch im Prozess systematischer Validierung. Die statistischen Verfahren haben zudem typischerweise mit der sog. Mittelfeld-Problematik zu tun. Die meisten Probanden werden sich dank der Normalverteilungskurve in der Mitte wiederfinden, wo sie keine eindeutige Prognose erhalten ("Tendenz zur Mitte"). Die juristische Entscheidung ist aber eine Ja/Nein-Entscheidung und erfordert eine klare Wertung. Der Nutzen statistischer Verfahren ist damit für die große Zahl "mittlerer Fälle" eher gering. Darüber hinaus ist mangels Kreuzvalidierungen in unabhängigen Stichproben bei den quantitativen Verfahren die richtige Gewichtung einzelner Prädiktoren keineswegs gesichert.

Vor allem für klinische Prognosen gilt: die Qualität von Prognosegutachten wird häufig und gravierend von methodischen Unzulänglichkeiten (Pseudotheorien, Zirkelschlüsse, schwammige Begriffe), von sozialen und moralischen Vorurteilen, von einer negativen Beziehung zwischen Gutachtern und Probanden sowie von sachfremden Rollenkonzepten der Gutachter bezüglich ihrer Stellung im Strafprozess beeinträchtigt (Verrel 1995, Wolff 1995).

Fehlerhafte Individualprognosen können sich auf zwei sehr unterschiedliche Weisen auswirken. Zum einen kann eine irrtümlich günstige Prognose zukünftige, theoretisch vermeidbar gewesene Opfer nach sich ziehen und negative Folgen auch für den Gutachter zeitigen (z.B. § 839a BGB; Ausschluss von künftigen Begutachtungen). Zum anderen kann eine Freiheitsentziehung aufgrund einer irrtümlich ungünstigen Prognose unnötigerweise fortgesetzt werden. Da irrtümlich günstige Prognosen erkannt und oft auch skandalisiert werden, während irrtümlich ungünstige Prognosen mangels Freilassung der Inhaftierten nicht erkannt werden können, besteht ein starker Anreiz für eine restriktive, eher "falsche Positive" in Kauf nehmende Gutachtenpraxis.

Obwohl die Gütekriterien von Gutachten im Prinzip bekannt sind, weisen Gutachten in der Praxis immer wieder erhebliche Mängel auf. Ob Schuldfähigkeits- oder Prognosegutachten: immer wieder fehlen Familien-, Sexual-, Eigen- und Deliktanamnesen, Angaben zum Krankheitsverlauf und testpsychologische Befunde; Vorbefunde werden unkritisch übernommen, die Auslösetat wird nicht hinreichend (z.B. im Hinblick auf psychotrope Substanzen) analysiert, der jüngere Entwicklungsverlauf des Begutachteten, seine Außenkontakte und Zukunftsperspektive werden nicht berücksichtigt. In diesem Sinne "schlecht" oder "sehr schlecht" sind sicherlich nicht alle Gutachten, wohl aber ein großer Teil - vielleicht die Hälfte.

Klinische vs. diagnostisch-statistische Prognosestrategien

Anstatt die klinische Einzelfallprognose und die auf statistischen Verfahren beruhenden Instrumente gegeneinander auszuspielen, haben Endres (2000) und Dahle (2005) Kombinationsverfahren vorgeschlagen, die eine differenzierte Datensammlung mit hoher Transparenz des Vorgehens verbinden.

Standards

Ein Zug zur Etablierung von Standards ist unverkennbar. Ausgehend von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1999 zu Mindeststandards bei Glaubhaftigkeitsgutachten (BGHSt 45: 164) ist auch die Qualität von Prognosegutachten erneut in den Blickpunkt gerückt worden (vgl. Dahle 2005: 13). Standardisierungsversuche wurden etwa von Bötticher u. a. (2006) unternommen. Danach muss der Prognosegutachter belegte Informationen und Befunde transparent und für den Rechtsanwender nachvollziehbar zu Grunde legen und aus diesen seine Wahrscheinlichkeitsaussagen nachvollziehbar ableiten. Prognosegutachter werden die verfügbaren schriftlichen Informationen wie Gerichtsakten, Urteilsbegründungen, ggf. vorhandene Vorgutachten sowie die Dokumentation der bisherigen Vollstreckung auswerten. In der ausführlichen Exploration wird neben der biografischen und insbesondere kriminellen Anamnese zu beurteilen sein, wie der Verurteilte zum Anlassdelikt steht, welche Sichtweisen zum Tatvorlauf bzw. mit Blick auf eventuell Geschädigte der Verurteilte aktuell einnimmt usw. Eigenes Beziehungsverhalten sowie Suchtmittelkonsum sind weitere unverzichtbare Themenfelder. Zudem wird der Prognosegutachter in der Exploration im Zuge seiner Verhaltensbeobachtung, die er gegebenenfalls durch testpsychologische Befunde ergänzt, seinen Eindruck zur Persönlichkeitsentwicklung bzw. zur aktuellen psychischen Befindlichkeit des Betroffenen erheben. Darüber hinaus werden in jüngster Zeit empirisch relativ gut abgesicherte Schätzverfahren verwendet (vgl. Hart u. a. 1995 sowie Müller-Isberner u. a. 1998)), die auf der Grundlage der erhobenen Daten geeignet sind, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens künftiger Verhaltensauffälligkeiten abzuschätzen. Am Ende hat sich die kriminalprognostische Aussage auf die Umstände einzugrenzen, für die die Prognose gelten soll. Es sind diejenigen Variablen zu benennen, die dass individuelle Rückfallrisiko beeinflussen können. Kritisch zu solchen Standards äußert sich Pfäfflin (2006).


Zulässigkeit

Gruppenprognosen

Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von strafbaren Handlungen in bestimmten Kollektiven gewinnen in der neueren Kriminalpolitik an Bedeutung. Sie stellen als Mittel des Risikomanagements den Kern der "new penology" und der "actuarial justice" dar.

Globalprognosen

Globalprognosen suchen eine Antwort auf die Frage nach der künftigen Entwicklung der Kriminalitätsarten und -raten. Henner Hess (1998: 146) leitet z.B. aus einer Diagnose ökonomischer, demographischer und politischer Spannungen und Brüche ab, dass die Globalisierung den Lebensstandard großer Teile der Bevölkerung senken und die Armutsbevölkerung zusätzlich durch Immigration erhöhen dürfte. Da dem Staat aber zugleich aufgrund seiner geringer werdenden Kapazitäten die Mittel für eine präventive Kontrolle durch wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen ebenso abhanden kommen werden wie die Mittel für eine umfassende panoptische Überwachung, wird die für vergangene Zeiten typische Tendenz zur sanften', d.h. medizinalisierten, therapeutischen, normalisierenden Reaktion zugunsten einer 'harten', repressiv-ausschließenden Kriminalpolitik aufgegeben werden. Es werden also - so Hess - "sowohl die Kriminalität als auch die Punitivität zunehmen." Noch prononcierter wird die Auffassung von der zunehmenden Bedeutung der Kriminalität im 21. Jahrhundert von Robert D. Kaplan vertreten, der 1997 (S. 14) die Auffassung äußerte, dass sich Kriminalität womöglich zu "the greatest danger of the next century" entwickeln würde (vgl. auch für Großbritannien: Association of British Insurers 2000).


Kritik der Kriminalprognosen

Engagement und Distanzierung

Gelegentlich wird in der Diskussion um Individualprognosen unterschieden zwischen solchen, die distanziert vorhersagen, wie die Chancen eines Strafgefangenen oder Maßregelinsassen auf eine rückfallfreie Zukunft stehen (einerseits) und solchen, die auf eine Verbesserung der Bewährungschancen abzielen (andererseits). Man kann demnach "distanzierte Prognosen" von "engagierten Prognosen" unterscheiden.


Literatur

Barton, Stephan (Hg.; 2006) "... weil er für die Allgemeinheit gefährlich ist!" Prognosegutachten, Neurobiologie, Sicherungsverwahrung. Baden-Baden: Nomos.

Bliesener, Thomas (2007) Psychologische Instrumente für Kriminalprognose und Risikomanagement. In: Praxis der Rechtspsychologie, 17, Heft 2: 323-344.

Bock, Michael (1995) Die Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse und ihre Bedeutung für die Kriminalprognose. In: Dölling, D. (Hg.) Die Täter-Individualprognose. Heidelberg: Kriminalistik, 1-28.

Boetticher et al. (2006) Mindestanforderungen für Prognosegutachten. In: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 26, Heft 10, S. 537-592.

Dahle, Klaus-Peter (2005) Psychologische Kriminalprognose. Wege zu einer integrativen Methodik für die Beurteilung der Rückfallwahrscheinlichkeit bei Strafgefangenen. Herbolzheim: Centaurus.

Dittmann (1998): Die schweizerische Fachkommission zur Beurteilung „gemeingefährlicher“ Straftäter. In: Müller-Isberner u. Gonzales-Cabeza (Hrsg.): Forensische Psychiatrie –Schuldfähigkeit –Kriminalprognose (S. 173-183). Mönchengladbach, o.J.

Endres, Johann (2000) Die Kriminalprognose im Strafvollzug: Grundlagen, Methoden und Probleme der Vorhersage von Straftaten. Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, 49, 67-83.

Fahrenberg, Hampel, Selg (2001): Das Freiburger Persönlichkeitsinventar (FPI-R).

Graebsch, Christine & Burkhardt, Sven U. (2006) MIVEA - Young care? Prognoseverfahren für alle Altersgruppen, oder doch nur Kosmetik? Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 2, 140-147.

Hare, Robert D et al. (1990): The revised psychopathy checklist. In: Psychological Assessment: A Journal of Consulting and Clinical Psychology, 2, S. 338-341.

Hare, Robert D & Hervé, Hugues F. (1999) Hare P-SCAN. Toronto: Multi-Health Systems.

Hare, Robert D. & Neumann, Craig S. (2006) The PCL-R assessment of psychopathy: Development, structural properties, and new directions. In: C. J. Patrick (ed.) Handbook of the psychopathy. New York: Guilford: 58-88.

Hess, Henner (1998): Die Zukunft des Verbrechens. In: Kritische Justiz, 31, Heft 2: 145-161.

Kaplan, Robert D (1997): The Ends of the Earth. London, New York: Papermac.

Lesting, Wolfgang (2002): Die Neuregelung der zivilrechtlichen Haftung des gerichtlichen Sachverstän-digen für ein unrichtiges Gutachten. In: Recht & Psychiatrie, 20, Heft 4, S. 224-229.

Müller-Isberner, Jöckel und Gonzalez Cabeza (1998): Das HCR-20. Deutsche Version. Institut für forensische Psychiatrie, Haina 1998.

Nedopil, Norbert (2005) Prognosen in der Forensischen Psychiatrie - Ein Handbuch für die Praxis. Lengerich usw.: Pabst.

Pfäfflin, Friedemann (2006) Mängel in Prognosegutachten. In: St. Barton 2006: 259-268.

Sevecke, Kathrin & Krischer, Maya K. (2005) Diagnostische Zugänge zur Erfassung von Dissozialität im Jugendalter: Die Psychpathy Checklist als Version für Jugendliche. In: K.P. Dahle & R. Volbert, Eds., Entwicklungspsychologsiche Aspekte der Rechgtspsychologie. Göttingen: Hogrefe: 185-191.

Verrel, Torsten (1995) Schuldfähigkeitsbegutachtung und Strafzumessung bei Tötungsdelikten. München: Fink.

Volckart, Bernd (2002): Zur Bedeutung der Basisrate in der Kriminlaprognose. In: Recht & Psychiatrie, 20, Heft 2, S. 105-114.

Wolff, Stephan (1995) Text und Schuld. Die Rhetorik psychiatrischer Gerichtsgutachten. Berlin/New York.

Links

Association of British Insurers (2000) Future Crime Trends in Great Britain. London http://projects.bre.co.uk/frsdiv/crimetrends/Crime_Trends_Report.pdf (aufgerufen 12.02.08)