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Kriminalprognosen sind (Wahrscheinlichkeits-) Aussagen über künftige kriminelle Handlungen, Ereignisse oder Entwicklungen. In der Strafrechtspraxis liegen sie den meisten Entscheidungen über die Ausgestaltung, bzw. die Beendigung von Freiheitsentziehungen zugrunde. In der Polizeistrategie und in der Kriminalpolitik spielen sie ebenfalls eine Rolle. Unter dem Gesichtspunkt ihrer technischen Güte ("Zuverlässigkeit") erweisen sich Prognosen allerdings häufig als ebenso problematisch wie unter demjenigen ihrer rechtlichen Qualität ("Zulässigkeit"). | Kriminalprognosen sind (Wahrscheinlichkeits-) Aussagen über künftige kriminelle Handlungen, Ereignisse oder Entwicklungen. In der Strafrechtspraxis liegen sie den meisten Entscheidungen über die Ausgestaltung, bzw. die Beendigung von Freiheitsentziehungen zugrunde. In der Polizeistrategie und in der Kriminalpolitik spielen sie ebenfalls eine Rolle. Unter dem Gesichtspunkt ihrer technischen Güte ("Zuverlässigkeit") erweisen sich Prognosen allerdings häufig als ebenso problematisch wie unter demjenigen ihrer rechtlichen Qualität ("Zulässigkeit"). Prognosefehler sind deshalb sozusagen ein Kapitel für sich. | ||
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Externe Gutachter beraten das Gericht oder die Behörde als Sachverständige, dürfen aber nicht selbst die rechtliche Entscheidung fällen. Während Gutachten das Risiko auf einem Kontinuum verorten, ist der Rechtsanwender zu einer Ja/Nein-Entscheidung genötigt: ist die Prognose "günstig genug" oder ist sie es nicht, um eine bestimmte Entscheidung zu tragen? „Der Umschlagspunkt zwischen günstig und ungünstig ist nicht naturgegeben. Der Rechtsanwender hat die Grundlagen für den Ort des Umschlagspunktes zu ermitteln und diesen dann selbst zu bestimmen“ (Volckart 2006). | Externe Gutachter beraten das Gericht oder die Behörde als Sachverständige, dürfen aber nicht selbst die rechtliche Entscheidung fällen. Während Gutachten das Risiko auf einem Kontinuum verorten, ist der Rechtsanwender zu einer Ja/Nein-Entscheidung genötigt: ist die Prognose "günstig genug" oder ist sie es nicht, um eine bestimmte Entscheidung zu tragen? „Der Umschlagspunkt zwischen günstig und ungünstig ist nicht naturgegeben. Der Rechtsanwender hat die Grundlagen für den Ort des Umschlagspunktes zu ermitteln und diesen dann selbst zu bestimmen“ (Volckart 2006). | ||
Eine weitere Unterscheidung lässt sich zwischen destruktiven, konstatierenden und konstruktiven Prognosen treffen. Eine Vorhersage der Rückfälligkeit kann aufgrund von Rückkopplungs- und Wechselwirkungseffekten zum Eintreffen des vorhergesagten Ereignisses beitragen, also zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung (self-fulfilling prophecy) werden. Dann ist sie destruktiv. Sie kann aber auch bloß konstatieren, was zu erwarten steht und keinerlei Einfluss auf die weitere Entwicklung nehmen. Oder sie kann mit dem Angebot von Hilfen zur Verbesserung der Lebenschancen für den Klienten kombiniert werden und daher | Eine weitere Unterscheidung lässt sich zwischen distanzierten und engagierten, bzw. destruktiven, konstatierenden und konstruktiven Prognosen treffen. Eine Vorhersage der Rückfälligkeit kann aufgrund von Rückkopplungs- und Wechselwirkungseffekten zum Eintreffen des vorhergesagten Ereignisses beitragen, also zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung (self-fulfilling prophecy) werden. Dann ist sie destruktiv. Sie kann aber auch bloß konstatieren, was zu erwarten steht und keinerlei Einfluss auf die weitere Entwicklung nehmen. Diese Art von Prognose könnte man auch als distanzierte Prognose bezeichnen. Oder sie kann - als engagierte Prognose - mit dem Angebot von Hilfen zur Verbesserung der Lebenschancen für den Klienten kombiniert werden und daher in diesem Sinne konstruktiv ausgerichtet sein (vgl. hierzu das Postulat von Pfäfflin (2006: 268): "Prognoseinstrumente sollten so konzipiert sein, dass die Datenerhebung gleichzeitig mit einer Verbesserung der Behandlung einhergeht." | ||
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Fehlerhafte Individualprognosen können sich auf zwei sehr unterschiedliche Weisen auswirken. Zum einen kann eine irrtümlich günstige Prognose zukünftige, theoretisch vermeidbar gewesene Opfer nach sich ziehen und negative Folgen auch für den Gutachter zeitigen (z.B. § 839a BGB; Ausschluss von künftigen Begutachtungen). Zum anderen kann eine Freiheitsentziehung aufgrund einer irrtümlich ungünstigen Prognose unnötigerweise fortgesetzt werden. Da irrtümlich günstige Prognosen erkannt und oft auch skandalisiert werden, während irrtümlich ungünstige Prognosen mangels Freilassung der Inhaftierten nicht erkannt werden können, besteht ein starker Anreiz für eine restriktive, eher "falsche Positive" in Kauf nehmende Gutachtenpraxis. | Fehlerhafte Individualprognosen können sich auf zwei sehr unterschiedliche Weisen auswirken. Zum einen kann eine irrtümlich günstige Prognose zukünftige, theoretisch vermeidbar gewesene Opfer nach sich ziehen und negative Folgen auch für den Gutachter zeitigen (z.B. § 839a BGB; Ausschluss von künftigen Begutachtungen). Zum anderen kann eine Freiheitsentziehung aufgrund einer irrtümlich ungünstigen Prognose unnötigerweise fortgesetzt werden. Da irrtümlich günstige Prognosen erkannt und oft auch skandalisiert werden, während irrtümlich ungünstige Prognosen mangels Freilassung der Inhaftierten nicht erkannt werden können, besteht ein starker Anreiz für eine restriktive, eher "falsche Positive" in Kauf nehmende Gutachtenpraxis. | ||
===Klinische vs. diagnostisch-statistische Prognosestrategien=== | ===Klinische vs. diagnostisch-statistische Prognosestrategien=== | ||
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Anstatt die klinische Einzelfallprognose und die auf statistischen Verfahren beruhenden Instrumente gegeneinander auszuspielen, haben Endres (2000) und Dahle (2005) Kombinationsverfahren vorgeschlagen, die eine differenzierte Datensammlung mit hoher Transparenz des Vorgehens verbinden. | Anstatt die klinische Einzelfallprognose und die auf statistischen Verfahren beruhenden Instrumente gegeneinander auszuspielen, haben Endres (2000) und Dahle (2005) Kombinationsverfahren vorgeschlagen, die eine differenzierte Datensammlung mit hoher Transparenz des Vorgehens verbinden. | ||
===Zulässigkeit=== | |||
=== | ===Kritik=== | ||
Karl Schumann (1994: 41) äußerte angesichts der Tendenz zu immer ausgefeilter differenzierenden Klassifikationen die Vermutung, "echte Vorhersagen" immer mehr durch bloße Zuordnungen zu einem Typus abgelöst würden, die nur noch "als Prognose verkleidet" würden. | |||
Als eine ähnliche "prognostische Verkleidung" sieht Pollähne (2006: 246, 252-255) die Vorhersage des Rückfalls aufgrund einer hochspezifischen Basisrate an. | |||
== Gruppenprognosen == | == Gruppenprognosen == | ||
Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von strafbaren Handlungen | Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von strafbaren Handlungen von Kollektiven sind z.B. im Hinblick auf die Vorhersage der Entstehung oder des künftigen Verhaltens von Terror-Gruppen von Bedeutung. Daneben erhält die Kollektivprognose in der allgemeinen Kriminalpolitik durch den Aufschwung der "actuarial justice" einen gewissen Bedeutungszuwachs. | ||
Was Terror-Gruppen angeht, so hat das Institute for Advanced Computer Studies an der University of Maryland mit Geldern der US-Luftwaffe ein Programm namens SOMA (= Stochastic Opponent Modeling Agents) entwickelt, das es ermöglichen soll, aus Informationen über das vergangene Verhalten solcher Gruppen situationsbezogene Prognosen abzuleiten. SOMA erlaubt Aussagen über die Wahrscheinlichkeit, mit der "an organization, community, or person" in je verschiedenen Situationen auf diese oder jene Weise reagieren wird. SOMA hat Zehntausende von Verhaltensregeln bezüglich des wahrscheinlichen Verhaltens von rund 30 Gruppen herausdestilliert, darunter der Hizbollah, der Hamas, von Hezb-I-Islami und anderen. Aufschluss über die Funktionsweise des gegenwärtig von vier us-amerikanischen Militär-Behörden benutzten Vorhersagemodells gibt dieses Paper (pdf): Stochastic Opponent Modeling Agents: A Case tudy with Hezbollah. | |||
== Globalprognosen == | == Globalprognosen == | ||
Globalprognosen suchen eine Antwort auf die Frage nach der künftigen Entwicklung der Kriminalitätsarten und -raten. Henner Hess (1998: 146) leitet z.B. aus einer Diagnose ökonomischer, demographischer und politischer Spannungen und Brüche ab, dass die Globalisierung den Lebensstandard großer Teile der Bevölkerung senken und die Armutsbevölkerung zusätzlich durch Immigration erhöhen dürfte. Da dem Staat aber zugleich aufgrund seiner geringer werdenden Kapazitäten die Mittel für eine präventive Kontrolle durch wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen ebenso abhanden kommen werden wie die Mittel für eine umfassende panoptische Überwachung, wird die für vergangene Zeiten typische Tendenz zur sanften', d.h. medizinalisierten, therapeutischen, normalisierenden Reaktion zugunsten einer 'harten', repressiv-ausschließenden Kriminalpolitik aufgegeben werden. Es werden also - so Hess - "sowohl die Kriminalität als auch die Punitivität zunehmen." Noch prononcierter wird die Auffassung von der zunehmenden Bedeutung der Kriminalität im 21. Jahrhundert von Robert D. Kaplan vertreten, der 1997 (S. 14) die Auffassung äußerte, dass sich Kriminalität womöglich zu "the greatest danger of the next century" entwickeln würde (vgl. auch für Großbritannien: Association of British Insurers 2000). | Globalprognosen suchen eine Antwort auf die Frage nach der künftigen Entwicklung der Kriminalitätsarten und -raten. Henner Hess (1998: 146) leitet z.B. aus einer Diagnose ökonomischer, demographischer und politischer Spannungen und Brüche ab, dass die Globalisierung den Lebensstandard großer Teile der Bevölkerung senken und die Armutsbevölkerung zusätzlich durch Immigration erhöhen dürfte. Da dem Staat aber zugleich aufgrund seiner geringer werdenden Kapazitäten die Mittel für eine präventive Kontrolle durch wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen ebenso abhanden kommen werden wie die Mittel für eine umfassende panoptische Überwachung, wird die für vergangene Zeiten typische Tendenz zur sanften', d.h. medizinalisierten, therapeutischen, normalisierenden Reaktion zugunsten einer 'harten', repressiv-ausschließenden Kriminalpolitik aufgegeben werden. Es werden also - so Hess - "sowohl die Kriminalität als auch die Punitivität zunehmen." Noch prononcierter wird die Auffassung von der zunehmenden Bedeutung der Kriminalität im 21. Jahrhundert von Robert D. Kaplan vertreten, der 1997 (S. 14) die Auffassung äußerte, dass sich Kriminalität womöglich zu "the greatest danger of the next century" entwickeln würde (vgl. auch für Großbritannien: Association of British Insurers 2000). | ||
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Association of British Insurers (2000) Future Crime Trends in Great Britain. London http://projects.bre.co.uk/frsdiv/crimetrends/Crime_Trends_Report.pdf (aufgerufen 12.02.08) | Association of British Insurers (2000) Future Crime Trends in Great Britain. London http://projects.bre.co.uk/frsdiv/crimetrends/Crime_Trends_Report.pdf (aufgerufen 12.02.08) | ||
Dreyer, Michaela (o.J.) Die Vorhersage von Gewaltdelikten. Welche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Prognosestellung im Zusammenhang mit schweren Gewalttaten? | |||
http://www.uni-greifswald.de/~fsrpsych/Studium/harb/sicher.pdf (aufgerufen 18.02.08) | |||
SOMA (2008) http://criminologia.de/?p=106 (aufgerufen 28.08.08) |