Kriminalprognose: Unterschied zwischen den Versionen

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Kriminalprognosen sind (Wahrscheinlichkeits-) Aussagen über künftige kriminelle Handlungen, Ereignisse oder Entwicklungen. In der Strafrechtspraxis liegen sie den meisten Entscheidungen über die Ausgestaltung, bzw. die Beendigung von Freiheitsentziehungen zugrunde. In der Polizeistrategie und in der Kriminalpolitik spielen sie ebenfalls eine Rolle. Unter dem Gesichtspunkt ihrer technischen Güte ("Zuverlässigkeit") erweisen sich Prognosen allerdings häufig als ebenso problematisch wie unter demjenigen ihrer rechtlichen Qualität ("Zulässigkeit").
Kriminalprognosen sind (Wahrscheinlichkeits-) Aussagen über künftige kriminelle Handlungen, Ereignisse oder Entwicklungen. In der Strafrechtspraxis liegen sie den meisten Entscheidungen über die Ausgestaltung, bzw. die Beendigung von Freiheitsentziehungen zugrunde. In der Polizeistrategie und in der Kriminalpolitik spielen sie ebenfalls eine Rolle. Unter dem Gesichtspunkt ihrer technischen Güte ("Zuverlässigkeit") erweisen sich Prognosen allerdings häufig als ebenso problematisch wie unter demjenigen ihrer rechtlichen Qualität ("Zulässigkeit"). Prognosefehler sind deshalb sozusagen ein Kapitel für sich.  




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Externe Gutachter beraten das Gericht oder die Behörde als Sachverständige, dürfen aber nicht selbst die rechtliche Entscheidung fällen. Während Gutachten das Risiko auf einem Kontinuum verorten, ist der Rechtsanwender zu einer Ja/Nein-Entscheidung genötigt: ist die Prognose "günstig genug" oder ist sie es nicht, um eine bestimmte Entscheidung zu tragen? „Der Umschlagspunkt zwischen günstig und ungünstig ist nicht naturgegeben. Der Rechtsanwender hat die Grundlagen für den Ort des Umschlagspunktes zu ermitteln und diesen dann selbst zu bestimmen“ (Volckart 2006).
Externe Gutachter beraten das Gericht oder die Behörde als Sachverständige, dürfen aber nicht selbst die rechtliche Entscheidung fällen. Während Gutachten das Risiko auf einem Kontinuum verorten, ist der Rechtsanwender zu einer Ja/Nein-Entscheidung genötigt: ist die Prognose "günstig genug" oder ist sie es nicht, um eine bestimmte Entscheidung zu tragen? „Der Umschlagspunkt zwischen günstig und ungünstig ist nicht naturgegeben. Der Rechtsanwender hat die Grundlagen für den Ort des Umschlagspunktes zu ermitteln und diesen dann selbst zu bestimmen“ (Volckart 2006).


Eine weitere Unterscheidung lässt sich zwischen destruktiven, konstatierenden und konstruktiven Prognosen treffen. Eine Vorhersage der Rückfälligkeit kann aufgrund von Rückkopplungs- und Wechselwirkungseffekten zum Eintreffen des vorhergesagten Ereignisses beitragen, also zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung (self-fulfilling prophecy) werden. Dann ist sie destruktiv. Sie kann aber auch bloß konstatieren, was zu erwarten steht und keinerlei Einfluss auf die weitere Entwicklung nehmen. Oder sie kann mit dem Angebot von Hilfen zur Verbesserung der Lebenschancen für den Klienten kombiniert werden und daher ihre Legitimität beziehen bzw. erhöhen: "Prognoseinstrumente sollten so konzipiert sein, dass die Datenerhebung gleichzeitig mit einer Verbesserung der Behandlung einhergeht" (Pfäfflin 2006: 268).
Eine weitere Unterscheidung lässt sich zwischen distanzierten und engagierten, bzw. destruktiven, konstatierenden und konstruktiven Prognosen treffen. Eine Vorhersage der Rückfälligkeit kann aufgrund von Rückkopplungs- und Wechselwirkungseffekten zum Eintreffen des vorhergesagten Ereignisses beitragen, also zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung (self-fulfilling prophecy) werden. Dann ist sie destruktiv. Sie kann aber auch bloß konstatieren, was zu erwarten steht und keinerlei Einfluss auf die weitere Entwicklung nehmen. Diese Art von Prognose könnte man auch als distanzierte Prognose bezeichnen. Oder sie kann - als engagierte Prognose - mit dem Angebot von Hilfen zur Verbesserung der Lebenschancen für den Klienten kombiniert werden und daher in diesem Sinne konstruktiv ausgerichtet sein (vgl. hierzu das Postulat von Pfäfflin (2006: 268): "Prognoseinstrumente sollten so konzipiert sein, dass die Datenerhebung gleichzeitig mit einer Verbesserung der Behandlung einhergeht."




 
===Prognose-Instrumente===
(3) Prognose-Instrumente  


Der allgemeinen Risikodiagnose und Rückfallprognose dient die Psychopathie-Checkliste in der Form der Psychopathy Checklist Revisited (PCL-R; Hare & Neumann 2006). Überprüft werden 20 Items, die sich auf den Verhaltens- und Lebensstil des Probanden beziehen. Inzwischen gibt es auch eine 12 Items umfassende Screening-Variante (PCL: SV) und eine Version für Jugendliche (PCL-YV). Eine deutsche Version, die zur Begutachtung eines Probanden ein 90-120minütiges Interview erfordert, stammt von Sevecke und Krischer (2005). Ein weiteres Verfahren - das ebenfalls in deutscher Übersetzung vorliegt - ist der Violence Risk Appraisal Guide (VRAG). Zudem gibt es neuerdings das Kieler Psychopathie Inventar (KPI) von Dennis Köhler. - Speziell für Straftäter mit einer psychischen Störung ist das Historical Clinical Risk Assessment (HCR-20) bestimmt (deutsche Version: Müller-Isberner u.a. 1998).
Der allgemeinen Risikodiagnose und Rückfallprognose dient die Psychopathie-Checkliste in der Form der Psychopathy Checklist Revisited (PCL-R; Hare & Neumann 2006). Überprüft werden 20 Items, die sich auf den Verhaltens- und Lebensstil des Probanden beziehen. Inzwischen gibt es auch eine 12 Items umfassende Screening-Variante (PCL: SV) und eine Version für Jugendliche (PCL-YV). Eine deutsche Version, die zur Begutachtung eines Probanden ein 90-120minütiges Interview erfordert, stammt von Sevecke und Krischer (2005). Ein weiteres Verfahren - das ebenfalls in deutscher Übersetzung vorliegt - ist der Violence Risk Appraisal Guide (VRAG). Zudem gibt es neuerdings das Kieler Psychopathie Inventar (KPI) von Dennis Köhler. - Speziell für Straftäter mit einer psychischen Störung ist das Historical Clinical Risk Assessment (HCR-20) bestimmt (deutsche Version: Müller-Isberner u.a. 1998).
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(4) Zuverlässigkeit von Methoden und von Gutachten
===Zuverlässigkeit von Methoden und von Gutachten===
 
Es gibt temporäre und grundsätzliche Zuverlässigkeitsprobleme der Prognoseinstrumente. Und es gibt das Problem, dass Gutachter die vorhandenen Qualitätskriterien nicht kennen oder aus Schlampigkeit nicht erfüllen.
 
Zu den temporären Zuverlässigkeitsproblemen gehören diejenigen, die mit der Erprobung von neuen Prognoseinstrumenten zusammenhängen. Für viele der in großer Zahl jetzt neu entwickelten aktuarischen Verfahren gilt, dass ihre Erprobungsphase noch andauert. Die systematische Validierung steht oft insbesondere dort noch aus, wo angloamerikanische Instrumente auf deutsche Verhältnisse angepasst werden sollen. Darüber hinaus ist mangels Kreuzvalidierungen in unabhängigen Stichproben bei den quantitativen Verfahren die richtige Gewichtung einzelner Prädiktoren keineswegs gesichert.


Vor allem für statistische Verfahren gilt: Noch ist die Erprobungsphase bei vielen Verfahren noch nicht abgeschlossen. Besonders die deutschen Versionen angloamerikanischer Instrumente befinden sich meist noch im Prozess systematischer Validierung. Die statistischen Verfahren haben zudem typischerweise mit der sog. Mittelfeld-Problematik zu tun. Die meisten Probanden werden sich dank der Normalverteilungskurve in der Mitte wiederfinden, wo sie keine eindeutige Prognose erhalten ("Tendenz zur Mitte"). Die juristische Entscheidung ist aber eine Ja/Nein-Entscheidung und erfordert eine klare Wertung. Der Nutzen statistischer Verfahren ist damit für die große Zahl "mittlerer Fälle" eher gering. Darüber hinaus ist mangels Kreuzvalidierungen in unabhängigen Stichproben bei den quantitativen Verfahren die richtige Gewichtung einzelner Prädiktoren keineswegs gesichert.
Grundsätzliche Probleme wirft hingegen bei den statistischen Verfahren deren "Tendenz zur Mitte" auf. Die meisten Probanden werden sich dank der Normalverteilungskurve in der Mitte wiederfinden, wo sie keine eindeutige Prognose erhalten. Das hilft für die juristische Entscheidungsfindung im Sinne eines Ja oder Nein dann nicht viel weiter. Der Nutzen statistischer Verfahren ist damit für die große Zahl "mittlerer Fälle" eher gering.  


Vor allem für klinische Prognosen gilt: die Qualität von Prognosegutachten wird häufig und gravierend von methodischen Unzulänglichkeiten (Pseudotheorien, Zirkelschlüsse, schwammige Begriffe), von sozialen und moralischen Vorurteilen, von einer negativen Beziehung zwischen Gutachtern und Probanden sowie von sachfremden Rollenkonzepten der Gutachter bezüglich ihrer Stellung im Strafprozess beeinträchtigt (Verrel 1995, Wolff 1995).
Vor allem für klinische Prognosen gilt: die Qualität von Prognosegutachten wird häufig und gravierend von methodischen Unzulänglichkeiten (Pseudotheorien, Zirkelschlüsse, schwammige Begriffe), von sozialen und moralischen Vorurteilen, von einer negativen Beziehung zwischen Gutachtern und Probanden sowie von sachfremden Rollenkonzepten der Gutachter bezüglich ihrer Stellung im Strafprozess beeinträchtigt (Verrel 1995, Wolff 1995).
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Fehlerhafte Individualprognosen können sich auf zwei sehr unterschiedliche Weisen auswirken. Zum einen kann eine irrtümlich günstige Prognose zukünftige, theoretisch vermeidbar gewesene Opfer nach sich ziehen und negative Folgen auch für den Gutachter zeitigen (z.B. § 839a BGB; Ausschluss von künftigen Begutachtungen). Zum anderen kann eine Freiheitsentziehung aufgrund einer irrtümlich ungünstigen Prognose unnötigerweise fortgesetzt werden. Da irrtümlich günstige Prognosen erkannt und oft auch skandalisiert werden, während irrtümlich ungünstige Prognosen mangels Freilassung der Inhaftierten nicht erkannt werden können, besteht ein starker Anreiz für eine restriktive, eher "falsche Positive" in Kauf nehmende Gutachtenpraxis.
Fehlerhafte Individualprognosen können sich auf zwei sehr unterschiedliche Weisen auswirken. Zum einen kann eine irrtümlich günstige Prognose zukünftige, theoretisch vermeidbar gewesene Opfer nach sich ziehen und negative Folgen auch für den Gutachter zeitigen (z.B. § 839a BGB; Ausschluss von künftigen Begutachtungen). Zum anderen kann eine Freiheitsentziehung aufgrund einer irrtümlich ungünstigen Prognose unnötigerweise fortgesetzt werden. Da irrtümlich günstige Prognosen erkannt und oft auch skandalisiert werden, während irrtümlich ungünstige Prognosen mangels Freilassung der Inhaftierten nicht erkannt werden können, besteht ein starker Anreiz für eine restriktive, eher "falsche Positive" in Kauf nehmende Gutachtenpraxis.


Obwohl die Gütekriterien von Gutachten im Prinzip bekannt sind, weisen Gutachten in der Praxis immer wieder erhebliche Mängel auf. Ob Schuldfähigkeits- oder Prognosegutachten: immer wieder fehlen Familien-, Sexual-, Eigen- und Deliktanamnesen, Angaben zum Krankheitsverlauf und testpsychologische Befunde; Vorbefunde werden unkritisch übernommen, die Auslösetat wird nicht hinreichend (z.B. im Hinblick auf psychotrope Substanzen) analysiert, der jüngere Entwicklungsverlauf des Begutachteten, seine Außenkontakte und Zukunftsperspektive werden nicht berücksichtigt. In diesem Sinne "schlecht" oder "sehr schlecht" sind sicherlich nicht alle Gutachten, wohl aber ein großer Teil - vielleicht die Hälfte.


(5) Klinische vs. diagnostisch-statistische Prognosestrategien
===Klinische vs. diagnostisch-statistische Prognosestrategien===


Anstatt die klinische Einzelfallprognose und die auf statistischen Verfahren beruhenden Instrumente gegeneinander auszuspielen, haben Endres (2000) und Dahle (2005) Kombinationsverfahren vorgeschlagen, die eine differenzierte Datensammlung mit hoher Transparenz des Vorgehens verbinden.  
Anstatt die klinische Einzelfallprognose und die auf statistischen Verfahren beruhenden Instrumente gegeneinander auszuspielen, haben Endres (2000) und Dahle (2005) Kombinationsverfahren vorgeschlagen, die eine differenzierte Datensammlung mit hoher Transparenz des Vorgehens verbinden.  


(6) Standards


Ein Zug zur Etablierung von Standards ist unverkennbar. Ausgehend von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1999 zu Mindeststandards bei Glaubhaftigkeitsgutachten (BGHSt 45: 164) ist auch die Qualität von Prognosegutachten erneut in den Blickpunkt gerückt worden (vgl. Dahle 2005: 13). Standardisierungsversuche wurden etwa von Bötticher u. a. (2006) unternommen. Danach muss der Prognosegutachter belegte Informationen und Befunde transparent und für den Rechtsanwender nachvollziehbar zu Grunde legen und aus diesen seine Wahrscheinlichkeitsaussagen nachvollziehbar ableiten. Prognosegutachter werden die verfügbaren schriftlichen Informationen wie Gerichtsakten, Urteilsbegründungen, ggf. vorhandene Vorgutachten sowie die Dokumentation der bisherigen Vollstreckung auswerten. In der ausführlichen Exploration wird neben der biografischen und insbesondere kriminellen Anamnese zu beurteilen sein, wie der Verurteilte zum Anlassdelikt steht, welche Sichtweisen zum Tatvorlauf bzw. mit Blick auf eventuell Geschädigte der Verurteilte aktuell einnimmt usw. Eigenes Beziehungsverhalten sowie Suchtmittelkonsum sind weitere unverzichtbare Themenfelder. Zudem wird der Prognosegutachter in der Exploration im Zuge seiner Verhaltensbeobachtung, die er gegebenenfalls durch testpsychologische Befunde ergänzt, seinen Eindruck zur Persönlichkeitsentwicklung bzw. zur aktuellen psychischen Befindlichkeit des Betroffenen erheben. Darüber hinaus werden in jüngster Zeit empirisch relativ gut abgesicherte Schätzverfahren verwendet (vgl. Hart u. a. 1995 sowie Müller-Isberner u. a. 1998)), die auf der Grundlage der erhobenen Daten geeignet sind, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens künftiger Verhaltensauffälligkeiten abzuschätzen. Am Ende hat sich die kriminalprognostische Aussage auf die Umstände einzugrenzen, für die die Prognose gelten soll. Es sind diejenigen Variablen zu benennen, die dass individuelle Rückfallrisiko beeinflussen können. Kritisch zu solchen Standards äußert sich Pfäfflin (2006).


===Zulässigkeit===
===Kritik===


(7) Zulässigkeit
Karl Schumann (1994: 41) äußerte angesichts der Tendenz zu immer ausgefeilter differenzierenden Klassifikationen die Vermutung, "echte Vorhersagen" immer mehr durch bloße Zuordnungen zu einem Typus abgelöst würden, die nur noch "als Prognose verkleidet" würden.
Als eine ähnliche "prognostische Verkleidung" sieht Pollähne (2006: 246, 252-255) die Vorhersage des Rückfalls aufgrund einer hochspezifischen Basisrate an.


== Gruppenprognosen ==
== Gruppenprognosen ==


Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von strafbaren Handlungen in bestimmten Kollektiven gewinnen in der neueren Kriminalpolitik an Bedeutung. Sie stellen als Mittel des Risikomanagements den Kern der "new penology" und der "actuarial justice" dar.
Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von strafbaren Handlungen von Kollektiven sind z.B. im Hinblick auf die Vorhersage der Entstehung oder des künftigen Verhaltens von Terror-Gruppen von Bedeutung. Daneben erhält die Kollektivprognose in der allgemeinen Kriminalpolitik durch den Aufschwung der "actuarial justice" einen gewissen Bedeutungszuwachs.
 
Was Terror-Gruppen angeht, so hat das Institute for Advanced Computer Studies an der University of Maryland mit Geldern der US-Luftwaffe ein Programm namens SOMA (= Stochastic Opponent Modeling Agents) entwickelt, das es ermöglichen soll, aus Informationen über das vergangene Verhalten solcher Gruppen situationsbezogene Prognosen abzuleiten. SOMA erlaubt Aussagen über die Wahrscheinlichkeit, mit der "an organization, community, or person" in je verschiedenen Situationen auf diese oder jene Weise reagieren wird. SOMA hat Zehntausende von Verhaltensregeln bezüglich des wahrscheinlichen Verhaltens von rund 30 Gruppen herausdestilliert, darunter der Hizbollah, der Hamas, von Hezb-I-Islami und anderen. Aufschluss über die Funktionsweise des gegenwärtig von vier us-amerikanischen Militär-Behörden benutzten Vorhersagemodells gibt dieses Paper (pdf): Stochastic Opponent Modeling Agents: A Case tudy with Hezbollah.


== Globalprognosen ==
== Globalprognosen ==


Globalprognosen suchen eine Antwort auf die Frage nach der künftigen Entwicklung der Kriminalitätsarten und -raten. Henner Hess (1998: 146) leitet z.B. aus einer Diagnose ökonomischer, demographischer und politischer Spannungen und Brüche ab, dass die Globalisierung den Lebensstandard großer Teile der Bevölkerung senken und die Armutsbevölkerung zusätzlich durch Immigration erhöhen dürfte. Da dem Staat aber zugleich aufgrund seiner geringer werdenden Kapazitäten die Mittel für eine präventive Kontrolle durch wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen ebenso abhanden kommen werden wie die Mittel für eine umfassende panoptische Überwachung, wird die für vergangene Zeiten typische Tendenz zur sanften', d.h. medizinalisierten, therapeutischen, normalisierenden Reaktion zugunsten einer 'harten', repressiv-ausschließenden Kriminalpolitik aufgegeben werden. Es werden also - so Hess - "sowohl die Kriminalität als auch die Punitivität zunehmen." Noch prononcierter wird die Auffassung von der zunehmenden Bedeutung der Kriminalität im 21. Jahrhundert von Robert D. Kaplan vertreten, der 1997 (S. 14) die Auffassung äußerte, dass sich Kriminalität womöglich zu "the greatest danger of the next century" entwickeln würde (vgl. auch für Großbritannien: Association of British Insurers 2000).
Globalprognosen suchen eine Antwort auf die Frage nach der künftigen Entwicklung der Kriminalitätsarten und -raten. Henner Hess (1998: 146) leitet z.B. aus einer Diagnose ökonomischer, demographischer und politischer Spannungen und Brüche ab, dass die Globalisierung den Lebensstandard großer Teile der Bevölkerung senken und die Armutsbevölkerung zusätzlich durch Immigration erhöhen dürfte. Da dem Staat aber zugleich aufgrund seiner geringer werdenden Kapazitäten die Mittel für eine präventive Kontrolle durch wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen ebenso abhanden kommen werden wie die Mittel für eine umfassende panoptische Überwachung, wird die für vergangene Zeiten typische Tendenz zur sanften', d.h. medizinalisierten, therapeutischen, normalisierenden Reaktion zugunsten einer 'harten', repressiv-ausschließenden Kriminalpolitik aufgegeben werden. Es werden also - so Hess - "sowohl die Kriminalität als auch die Punitivität zunehmen." Noch prononcierter wird die Auffassung von der zunehmenden Bedeutung der Kriminalität im 21. Jahrhundert von Robert D. Kaplan vertreten, der 1997 (S. 14) die Auffassung äußerte, dass sich Kriminalität womöglich zu "the greatest danger of the next century" entwickeln würde (vgl. auch für Großbritannien: Association of British Insurers 2000).
== Kritik der Kriminalprognosen ==
Engagement und Distanzierung
Gelegentlich wird in der Diskussion um Individualprognosen unterschieden zwischen solchen, die distanziert vorhersagen, wie die Chancen eines Strafgefangenen oder Maßregelinsassen auf eine rückfallfreie Zukunft stehen (einerseits) und solchen, die auf eine Verbesserung der Bewährungschancen abzielen (andererseits). Man kann demnach "distanzierte Prognosen" von "engagierten Prognosen" unterscheiden.




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Association of British Insurers (2000) Future Crime Trends in Great Britain. London http://projects.bre.co.uk/frsdiv/crimetrends/Crime_Trends_Report.pdf (aufgerufen 12.02.08)
Association of British Insurers (2000) Future Crime Trends in Great Britain. London http://projects.bre.co.uk/frsdiv/crimetrends/Crime_Trends_Report.pdf (aufgerufen 12.02.08)
Dreyer, Michaela (o.J.) Die Vorhersage von Gewaltdelikten. Welche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Prognosestellung im Zusammenhang mit schweren Gewalttaten?
http://www.uni-greifswald.de/~fsrpsych/Studium/harb/sicher.pdf  (aufgerufen 18.02.08)
SOMA (2008) http://criminologia.de/?p=106  (aufgerufen 28.08.08)
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