Kriminalprävention im Städtebau: Unterschied zwischen den Versionen
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„'''Kriminal[[prävention]] im Städtebau'''“ (KiS) zielt auf | „'''Kriminal[[prävention]] im Städtebau'''“ (KiS) zielt auf die Beeinflussung „städtebauliche Sicherheit“ in den Wirkungsräumen städtebaulicher Kriminalprävention beim Planen, Gestalten oder Sanieren von Wohnquartieren, öffentlichen Räumen, Flächen und Gebäuden, um Wohlbefinden und Lebensqualität von Bewohnern bzw. Nutzern zu fördern und sozialen Benachteiligungen sowie [[Devianz]], [[Delinquenz]] und [[Kriminalitätsfurcht]] entgegenzuwirken. | ||
'''Wirkungsräume städtebaulicher Kriminalprävention''' sind Stadtplanung, Architektur, Bautechnik, Stadtteil-/Quartiersmanagement, Wohnungsverwaltung, Bewohnerzusammensetzung, Bewohnerintegration, Bewohnerselbstorganisation, lokale Netzwerke sowie Sicherheitsbehörden und –einrichtungen. | |||
Der Begriff '''städtebaulicher Sicherheit''' umfasst in diesem Zusammenhang nicht nur bauliche und räumlich-gestalterische, sondern auch soziale Aspekte und die Orientierung an allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, an der Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, an den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung, an der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie an den sozialen und kulturellen Befürfnissen der Bevölkerung. Dies umfasst Maßnahmen, die die materiellen, sozialen und kulturellen Ressourcen sowie Sozialisationseffekte eines Quartiers oder anderer öffentlicher Räume betreffen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 -3 BauGB). Dazu gehören insbesondere Faktoren wie sozialräumliche und kulturell nachteilige Polarisierung (räumliche Konzentration sozialer Benachteiligung auf Indvidual- und sozialstruktureller Ebene durch Armut bzw. Arbeitslosigkeit), Baustruktur, symbolische Barrieren, Quartiersimage, Mobilität, historische Gesellschaftsentwicklungen, Bautechnik und [[soziale Kontrolle]]. '''Handlungsebenen''' in diesem Zusammenhang sind Länder, Kommunen, Stadtteile, Quartiere, Baugebiete, Gebäudekomplexe, Einzelgebäude und schließlich die individuellen Bewohner oder Nutzer. | |||