Intensivtäter

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Intensivtäter ist eine Bezeichnung für Mehrfach- bzw. Wiederholungstäter, die in einem begrenzten Zeitabschnitt mehrfach kriminell in Erscheinung treten. Intensivtäter unterscheiden sich von den so genannten intermittierenden, d.h. nur gelegentlich deliktisch handelnden, Rückfalltätern durch eine besonders hohe Sozialgefährlichkeit aufgrund von Art, Schwere und Häufigkeit der verübten Straftaten. Der Begriff des Intensivtäters steht damit im systematischen Zusammenhang mit dem des Rückfalltäters im kriminologischen Sinn und mit dem des Hangtäters im Sinne des § 66 StGB.

In der Regel werden Täter, denen mindestens zehn Delikte zur Last gelegt werden, als Intensivtäter bezeichnet. U.a.: „Als Intensivtäter wird bei der Berliner Staatsanwaltschaft geführt, wer mindestens zehn schwere Straftaten innerhalb eines Jahres begangen hat.“

Auf die Gruppe der Intensivtäter entfällt ein überproportional hoher Anteil an allen begangenen Straftaten, obschon nur ein Teil davon überhaupt bekannt wird. Bei dem Großteil der Intensivtäter handelt es sich um männliche Jugendliche, arabischer Herkunft, die ihre kriminellen Gewohnheiten auch als Erwachsener bei behalten.<ref>Der Tagesspiegel, 04. März 2010: Junge Intensivtäter bleiben auch als Erwachsene kriminell


Literatur