Generalprävention

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Definition

Das Wort Prävention stammt von dem lateinischen prae-venire "zuvorkommen, verhüten", General von lateinisch generalis "allgeimein, die ganze Gattung betreffend".

Erläuterung

Die Theorie der Generalprävention enthält folgende zwei Aussagen:

1. Je schwerer eine angedrohte Strafe ist, desto weniger würde man ein Verbot übertreten

2. Je wahrscheinlicher eine angedrohte Strafe auch wirklich verhängt wird, desto weniger übertritt man ein Verbot.

Diese Idee, andere durch die Bestrafung eines Täters von der Begehung ähnlicher Taten abzuschrecken (vgl. Abschreckungseffekt) findet sich schon in der Philosophie der griechischen Antike. Häufig wird in diesem Zusammenhang der Dialog Protagoras von Platon genannt, in dem es in 324a,b (Kapitel: Jeder hält diese Tugden für lehrbar, nach der Ausgabe von Heinz Hofmann, Gesammelte Werke) heißt:

"Denn wenn du bedenken willst das Bestrafen der Unrechttuenden, was damit wohl gemeint ist, so wird schon dieses dich lehren, dass alle Menschen glauben, die Tugend sei zu erwerben. Denn niemand bestraft die, welche Unrecht getan haben, darauf seinen Sinn richtend und deshalb, weil einer eben Unrecht getan hat, außer wer sich ganz vernunftlos wie ein Tier eigentlich nur rächen will. Wer aber mit Vernunft sich vornimmt, einen zu strafen, der bestraft nicht um des begangenen Unrechts willen - denn er kann ja doch das Geschehene nicht ungeschehen machen - sondern des zukünftigen wegen, damit nicht auf ein andernmal wieder weder derselbe noch einer, der diesen bestraft gesehen hat, dasselbe Unrecht begehe. Und indem er dieses beabsichtigt, denkt er doch wohl, dass die Tugend kann angebildet werden; denn der Ablenkung (Abschreckung) wegen straft er ja. Dieser Meinung sind also alle zugetan, welche Strafen verhängen von Volks wegen und zu Hause."

Später übersetzt Seneca (1. Jahrhundert v.Ch.): "Nemo prudens punit quia peccatum est, sed ne peccetur" (Kein vernünftiger Mensch straft, weil jemand gesündigt hat, sondern damit nicht gesündigt werde." (De ira I, 19,7)

Dieser Satz gilt einigen als die Idee der Generalprävention (vgl. Killias 2002, 441).

Berühmt wurde die Theorie der Generalprävention im 18. und 19. Jahrundert, auch durch Autoren wie Cesare Beccaria, Samuel von Pufendorf und Anselm von Feuerbach, die die Auffassung vertraten, dass Kriminalität dann durch harte Strafen bekämpft werden könne, wenn das Verhängen der Strafen auch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei.

Vor allem die Gesetzgeber des 18. und 19. Jahrhunderts wurden von der Theorie der Generalprävention beeinflußt. Ausgehend von einem rationalistischen Menschenbild herrschte die Auffassung, es genüge, bestimmte Handlungen unter Strafe zu stellen, schwere Strafen vorzusehen und diese mit einer hohen Wahrscheinlichkeit der Verhängung abzusichern. Selbstverständlich mußten dafür die Strafen zuvor öffentlich bekannt gemacht werden (Veröffentlichung der Gesetze in Gaststätten und anderen öffentlich zugänglichen Orten).

Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts kamen Zweifel an der Theorie der Generalprävention auf. So verschob sich die Präferenz der Strafrechtler vor allen Dingen nach dem Marburger Manifest von Franz von Liszt (1883) auf die Spezialprävention.

Generalprävention und Lernen

Die Theorie der Generalprävention beruht auf kognitiven Lerntheorien, denn sie postuliert unausgesprochen die Existenz von Lernprozessen durch Beobachtung: können die Zuschauer aus einer beobachteten Bestrafung eines Fehlbaren keine Schlüsse ziehen, könnte diese niemals präventive Wirkung entfalten. Dieser Gedanke kann auch schon in Platons Protagoras gefunden werden (s.o.).

Literatur

((Ergänzung folgt))