Generalprävention: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 15: Zeile 15:
((Ergänzung folgt))
((Ergänzung folgt))


Berühmt wurde die Theorie der Generalprävention im 18. und 19. Jahrundert, auch durch Autoren wie [[Cesare Beccaria]], [[Samuel von Pufendorf]] und [[Anselm von Feuerbach]], die die Auffassung vertraten, dass Kriminalität durch harte Strafen bekämpft werden könnte, wenn das Verhängen der Strafen auch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei.
Berühmt wurde die Theorie der Generalprävention im 18. und 19. Jahrundert, auch durch Autoren wie [[Cesare Beccaria]], [[Samuel von Pufendorf]] und [[Anselm von Feuerbach]], die die Auffassung vertraten, dass Kriminalität durch harte Strafen bekämpft werden könne, wenn das Verhängen der Strafen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei.


===Literatur===
===Literatur===


((Ergänzung folgt))
((Ergänzung folgt))

Version vom 19. Oktober 2007, 21:45 Uhr

Definition

Das Wort Prävention stammt von dem lateinischen prae-venire "zuvorkommen, verhüten", General von lateinisch generalis "allgeimein, die ganze Gattung betreffend".

Erläuterung

Die Theorie der Generalprävention enthält folgende zwei Aussagen:

1. Je schwerer eine angedrohte Strafe ist, desto weniger würde man ein Verbot übertreten

2. Je wahrscheinlicher eine angedrohte Strafe auch wirklich verhängt wird, desto weniger übertritt man ein Verbot.

Diese Idee, andere durch die Bestrafung eines Täters von der Begehung ähnlicher Taten abzuschrecken (vgl. Abschreckungseffekt) findet sich schon bei dem griechischen Philosophen. Häufig wird in diesem Zusammenhang der Dialog Protagoras von Platon genannt, in dem es in 324a,b heißt:

((Ergänzung folgt))

Berühmt wurde die Theorie der Generalprävention im 18. und 19. Jahrundert, auch durch Autoren wie Cesare Beccaria, Samuel von Pufendorf und Anselm von Feuerbach, die die Auffassung vertraten, dass Kriminalität durch harte Strafen bekämpft werden könne, wenn das Verhängen der Strafen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei.

Literatur

((Ergänzung folgt))