Gefängnisdemokratie: Unterschied zwischen den Versionen

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''Gefängnisdemokratie'' wurde hin und wieder gefordert, muss aber in einer totalen Institution als ein Widerspruch in sich selbst, eine contradictio in adjecto, ein Oxymoron gelten. Die in Deutschland vorgesehene "Gefangenenmitverwaltung" (GMV) kann schon einen deutlich niedrigere Anspruch nicht erfüllen.
''Gefängnisdemokratie'' wurde hin und wieder gefordert, muss aber in einer totalen Institution als ein Widerspruch in sich selbst, eine contradictio in adjecto, ein Oxymoron gelten. Die in Deutschland vorgesehene "Gefangenenmitverwaltung" (GMV) kann schon einen deutlich niedrigere Anspruch nicht erfüllen.
== Ruf nach "Gefängnisdemokratie" ==
== Ruf nach "Gefängnisdemokratie" ==
== Widerspruch zwischen Gefängnis und Demokratie ==
== Widerspruch zwischen Gefängnis und Demokratie ?==
 
== Gefangenenmitverwaltung ==
== Gefangenenmitverwaltung ==
== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 13. Februar 2014, 19:33 Uhr

Gefängnisdemokratie wurde hin und wieder gefordert, muss aber in einer totalen Institution als ein Widerspruch in sich selbst, eine contradictio in adjecto, ein Oxymoron gelten. Die in Deutschland vorgesehene "Gefangenenmitverwaltung" (GMV) kann schon einen deutlich niedrigere Anspruch nicht erfüllen.

Ruf nach "Gefängnisdemokratie"

Widerspruch zwischen Gefängnis und Demokratie ?

Gefangenenmitverwaltung

Literatur

  • Frank Tannenbaum: Wall Shadows. Auburne, N.Y., 1921 (with foreword by Thomas Mott Osborne); Reprint 1975 (with new foreword by William J.Mathias)
  • Tom Murton: (mit Phyllis Jo Baunach) Shared Decision-Making in Prison Management: a Survey of Demonstrations Involving the Inmate in Participatory Government. In: Michele G. Hermann/Marilyn G.Haft (Hrsg.) Prisoners' Rights Sourcebook. Theory, Litigation, Practice. New York 1973, S. 543-573.
  • Christoph Nix: Die Vereinigungsfreiheit im Strafvollzug. Gießen: Focus Verlag 1990.