Feindstrafrecht

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Version vom 6. Februar 2008, 04:19 Uhr von DanielBarros (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Feindstrafrecht wurde von Günther Jakobs in den 80 Jahren ins Leben gerufen. Das Feindstrafrecht richtet sich im Gegensatz zum "klassischen" Strafrecht gegen die Feinde einer Gesellschaft und versucht diese durch präventive oder repressive Maßnahmen zu "neutralisieren".