Feindstrafrecht
Version vom 6. Februar 2008, 04:19 Uhr von DanielBarros (Diskussion | Beiträge)
Der Begriff Feindstrafrecht wurde von Günther Jakobs in den 80 Jahren ins Leben gerufen. Das Feindstrafrecht richtet sich im Gegensatz zum "klassischen" Strafrecht gegen die Feinde einer Gesellschaft und versucht diese durch präventive oder repressive Maßnahmen zu "neutralisieren".