Exklusion: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Formelle vs. informelle Exklusion ===
=== Formelle vs. informelle Exklusion ===


Formell ist eine Exklusion, wenn rechtliche Regelungen den Kreis der Berechtigten eingrenzen - etwa nach Maßgabe formaler Bildung, ethnischer Abstammung, familiärer Stellung oder finanzieller Leistungsfähigkeit
Formell ist eine Exklusion im Sinne sozialer Ausschließung, wenn rechtliche Regelungen den Kreis der Berechtigten eingrenzen - etwa nach Maßgabe formaler Bildung, ethnischer Abstammung, familiärer Stellung oder finanzieller Leistungsfähigkeit.
Formell ist eine Exklusion im Sinne sozialen Ausschlusses, wenn eine Person(engruppe) aufgrund von Satzungsbestimmungen, Gesetzen oder anderen rechtlichen Regeln bei (vorgeblichem) Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Zugehörigkeit zu einer sozialen Einheit - einem Staat, einer Religionsgemeinschaft, einem Verein oder einem Wirtschaftsunternehmen etc. - entzogen wird (Entlassung, Rausschmiss, Exkommunikation, Ausbürgerung...).


Informell ist eine Exklusion, wenn sie auf nicht-formalisierten Kriterien, etwa auf kollektiv geteilter Abneigung gegen Personen(gruppen), auf der Meinung und den Einstellungen einer Clique oder einer größeren sozialen Einheit (öffentliche Meinung) beruht.
Informell ist eine Exklusion im Sinne sozialer Ausschließung, wenn die Nicht-Aufnahme in eine soziale Einheit (z.B. eine Freundesgruppe) auf nicht-formalisierten Kriterien, etwa auf den gemeinsamen Abneigungen der Clique gegen bestimmte Merkmale, beruht.
 
Informell ist eine Exklusion im Sinne sozialen Ausschlusses, wenn der Entzug der Zugehörigkeit auf nicht-formalisierten Kriterien wie z.B. auf der öffentlichen Meinung, beruht und etwa durch bloße Meidung der Person durch ihre früheren politischen, ökonomischen und/oder sozialen Kontakte vollzogen wird.


== Manifestationen ==
== Manifestationen ==

Version vom 25. Dezember 2009, 13:17 Uhr

In seiner gesellschaftsbezogenen Verwendung bedeutet der Begriff Exklusion (lat.: exclusio: Ausschluss; Gegenbegriff lat.: inclusion: Einschließung) soviel wie "sozialer Ausschluss" oder "soziale Ausschließung/Ausgrenzung". Er lenkt die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass jede soziale Schließung für die Nicht-Dazugehörigen einen Entzug, bzw. eine Verweigerung der mit der Mitgliedschaft verbundenen Teilhabechancen bedeutet. Sowohl Exklusion als auch der Konflikt darüber sind integraler Bestandteil menschlicher Gesellschaften. Völlig exklusionsfreie menschliche Gesellschaften sind nicht bekannt. Der zeitgenössische Exklusionsdiskurs in den Wissenschaften betrifft nicht zuletzt die Frage, ob (und ggf. wie) sich die Globalisierung auf Phänomene des sozialen Ausschlusses bzw. der Ausschließung auswirken. Während überwiegend eine dramatische Verschärfung von Exklusionsprozessen konstatiert wird, resultieren der heutige Ausschließungsdikurs und sein "diakonischer" Charakter nach anderer Ansicht ganz im Gegenteil "aus der Tatsache, dass eine durchgehende historische Tendenz in Richtung Inklusionsgleichheit die Sensibilität für Exklusionen erhöht hat" (vgl. Hess 2009).

Typologie

In ihren Ursprüngen, Funktionen, Legitimationen und Folgen sind die Phänomene der Exklusion so vielfältig, dass eine Unterscheidung von Grundformen sowohl für die Beschreibung und Analyse als auch für die Bewertung von Exklusionen nützlich sein kann.

Verweigerung vs. Entzug der Zugehörigkeit

Exklusion kann bedeuten: die Zugehörigkeit zu einer sozialen Einheit wird verweigert. Personen(gruppen) werden "draußen gehalten", sie "bleiben außen vor". Als Kehrseite der sozialen Schließung kann man die Exklusion durch Verweigerung der Zugehörigkeit als soziale Ausschließung bezeichnen. Die soziale Ausschließung verteidigt gewissermaßen einen Status Quo gegen diejenigen Interessen und Personen, die ebenfalls "dazugehören" wollen. Einen Aspekt der Veränderung enthält die soziale Ausschließung, wenn sie Zugehörigkeitskriterien für die Zukunft verändert, also z.B. die Zulassungsbedingungen für eine bestimmte Laufbahn "verschärft" (Abitur statt Mittlere Reife).

Exklusion kann bedeuten: die Zugehörigkeit zu einer sozialen Einheit wird entzogen. Diese Art der Exklusion kann man auch als sozialen Ausschluss bezeichnen. Ein solcher sozialer Ausschluss greift in den Status Quo bestehender Positionen, Rechte und "Selbstverständlichkeiten" ein und provoziert regelmäßig Gegenwehr und/oder Fragen nach der Legitimation der entsprechenden Prozesse und Maßnahmen.

Formelle vs. informelle Exklusion

Formell ist eine Exklusion im Sinne sozialer Ausschließung, wenn rechtliche Regelungen den Kreis der Berechtigten eingrenzen - etwa nach Maßgabe formaler Bildung, ethnischer Abstammung, familiärer Stellung oder finanzieller Leistungsfähigkeit. Formell ist eine Exklusion im Sinne sozialen Ausschlusses, wenn eine Person(engruppe) aufgrund von Satzungsbestimmungen, Gesetzen oder anderen rechtlichen Regeln bei (vorgeblichem) Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Zugehörigkeit zu einer sozialen Einheit - einem Staat, einer Religionsgemeinschaft, einem Verein oder einem Wirtschaftsunternehmen etc. - entzogen wird (Entlassung, Rausschmiss, Exkommunikation, Ausbürgerung...).


Informell ist eine Exklusion im Sinne sozialer Ausschließung, wenn die Nicht-Aufnahme in eine soziale Einheit (z.B. eine Freundesgruppe) auf nicht-formalisierten Kriterien, etwa auf den gemeinsamen Abneigungen der Clique gegen bestimmte Merkmale, beruht.

Informell ist eine Exklusion im Sinne sozialen Ausschlusses, wenn der Entzug der Zugehörigkeit auf nicht-formalisierten Kriterien wie z.B. auf der öffentlichen Meinung, beruht und etwa durch bloße Meidung der Person durch ihre früheren politischen, ökonomischen und/oder sozialen Kontakte vollzogen wird.

Manifestationen

Exklusion kann sich in räumlicher Absonderung der Betroffenen (z.B. Ghetto) niederschlagen.

Tendenzen

Die jüngere, stark von Frankreich ("exclusion") und den USA ("underclass") geprägte Diskussion behandelt nicht zuletzt die Frage, ob und aus wessen Sicht die Exkludierten noch eine ökonomisch oder sozial bedeutsame Funktion erfüllen, oder ob diese als gänzlich "Überflüssige" von kompletter Vernachlässigung bedroht sind. Auch wird vielfach angenommen, dass die jüngste Phase der Globalisierung zu einer Verschärfung der Exklusionsphänomene geführt habe. Gelegentlich wird die lebhafte Kritik an aktuellen Exklusionsprozessen jedoch auch ganz im Gegenteil als Ausdruck einer ungebrochenen Inklusionstendenz interpretiert: je stärker der Drang zur All-Inklusion, desto intensiver die Kritik an verbleibenden Ausschlussphänomenen (Hess 2009).

Literatur

  • Bauman, Zygmunt (2005) Verworfenes Leben. Die Ausgegrenzten der Moderne. Hamburg: Hamburger Edition ISBN 3-9360-9657-0
  • Bude, Heinz (2008) Die Ausgeschlossenen. Das Ende vom Traum einer gerechten Gesellschaft. München.
  • Bude, Heinz, Andreas Willisch, Hrsg. (2006) „Das Problem der Exklusion. Ausgegrenzte, Entbehrliche, Überflüssige“. Hamburg: Hamburger Edition ISBN 978-3-936096-69-9
  • Hess, Henner (2009) Seid umschlungen, Millionen. Das eherne Gesetz der zunehmenden Inklusion. Unv. Manuskript. Heidelberg.
  • Kronauer, Martin (2002) Exklusion. Die Gefährdung des Sozialen im hoch entwickelten Kapitalismus, Frankfurt am Main/New York.
  • Leisering, Lutz (2004) Desillusionierung des modernen Fortschrittglaubens. „Soziale Exklusion“ als gesellschaftliche Selbstbeschreibung und soziologisches Konzept, in: Schwinn, Thomas (Hrsg.): Differenzierung und soziale Ungleichheit, Frankfurt am Main: 238-268.
  • Luhmann, Niklas (1995) Inklusion und Exklusion, in: ders.: Soziologische Aufklärung 6. Die Soziologie und der Mensch, Opladen: 237-264.


Weblinks

  • Exklusion in Wikipedia deutsch: [[1]] (Arbeitsgrundlage für diesen Beitrag).