Ethik des Terrorismus

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Nach einer verbreiteten Ansicht ist Terrorismus schon deshalb immer verwerflich und moralisch verboten, weil es sich dabei definitionsgemäß um eine Gewaltanwendung handelt, die sich immer (zumindest auch) gegen Unschuldige richtet. Nach Steinhoff (2003) kann Terrorismus jedoch unter bestimmten Umständen gleichwohl gerechtfertigt sein. So könnte der Angriff auf Nichtkombattanten unter dem Gesichtspunkt der ausgleichenden Gerechtigkeit (iustitia commutativa) gerechtfertigt sein - dann nämlich, wenn eine Partei, die überproportional viele Rechtsverletzungen zu erdulden hatte, nun ihrerseits in einer Übergangsperiode Rechtsverletzungen begeht, um die andere Seite zur Einstellung der Rechtsverletzungen zu bewegen. Eine solche Angleichung der Rechtsverletzungen auf beiden Seiten kann der Fortsetzung unilateraler Rechtsverletzungen jedenfalls im Falle vergleichbarer Schweregrade der Rechtsverletzungen vorzuziehen sein: "If we must have rights violations, a more equitable distribution of such violations is better than a less equitable distribution" (Held 1991: 78).



Literatur

  • Held
  • Meggle, Georg (2003) Terror & Gegen-Terror: Erste ethische Reflexionen. In: Christian Schicha & Carsten Brosda (Hg.) Medien und Terrorismus. Reaktionen auf den 11. September 2001. Münster: LIT, 174–187.
  • Steinhoff, Uwe (2003) Die Ethik des Terrorismus. In: Christian Schicha & Carsten Brosda (Hg.) Medien und Terrorismus. Reaktionen auf den 11. September 2001. Münster: LIT, 188-197.