Droge

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Begriff

Das Wort Droge gelangte als Lehnwort aus dem Niederländischen - wo sich aus dem Adjektiv droog für trocken u.a. ein Sammelbegriff für alle getrocknete Ware (aus den Kolonien) wie z.B. Tee und Gewürze entwickelt hatte - über das Französische (drogue) ins Deutsche. Unter einem Drogenhändler verstand man demzufolge (bis in das frühe 20. Jahrhundert) einen gewöhnlichen, d.h. legal operierenden Geschäftsmann, der entweder international Gewürze, Teeblätter und Arzneidrogen aller Art kaufte und den Großhandel, bzw. Einzelhandel belieferte oder aber als Einzelhändler (Drogist) eine Drogerie betrieb und die Endverbraucher versorgte.

Später verengte sich der Begriffsinhalt im allgemeinen Sprachgebrauch auf diejenigen psychoaktiven Substanzen, die unter Hinweis auf ihre besondere Gefährlichkeit einem internationalen Prohibitionsregime unterworfen wurden (Heroin, Opium; Kokain, Crack; Haschisch, Marihuana, LSD, Ekstasy etc.). Nur eine Minderheit in der Gesellschaft assoziiert mit dem Begriff der Droge über die verbotenen Substanzen hinaus auch die legalen Genussmittel Alkohol und Tabak.

Im antiken Griechenland gab es einen verwandten Begriff: Pharmakon (φάρμακον): a complex term meaning sacrament, remedy, poison, talisman, cosmetic, perfume or intoxicant.

Die Weltgesundheitsorganisation [1] (WHO) definiert für den Begriff Drogen alle Wirkstoffe, die Funktionen in einem lebenden Organismus zu verändern vermögen. Diese Definition erscheint jedoch etwas weit (vgl. weitere [2])

Im Weiteren bezieht sich der Begriff auf solche Substanzen, welche mit dem Ziel einer künstlich herbeigeführten Bewusstseinsveränderung konsumiert werden. Diese Veränderung des Bewusstseins, wird durch das Einwirken von (Fremd-) Stoffen auf Nervenzellen im Gehirn hervorgerufen. Der Zustand in dem sich der Konsument nach der Einnahme befindet bezeichnet man als Rausch. Regelmäßige Auswirkungen dieses Rausches sind die veränderte Wahrnehmung des eigenen Selbst sowie der Umwelt.

Historie

Es kann davon ausgegangen werden, dass Drogen (berauschende Pflanzen/ gegorene Früchte) seit ca. 8000 Jahren bekannt sind (Cranach von, D.: Drogen im Alten Ägypten). Die Verwendung erstreckte sich im Laufe der Geschichte von der medizinischen Anwendung (z.B. Betäubung) über kriegerische Zwecke (Heraufsetzten der Schmerzgrenze/ Hemmungsverlust) bis hin zu religiösen Ritualen (versetzten in Extasezustände). Die Nutzung der verschiedenen Substanzen war je nach kulturellen/geographischen Gegebenheiten unterschiedlich[3]. So war das Kauen von Kokablättern in Süd- und Mittelamerika eher verbreitet als das Nutzen des Saftes aus gegorenen Früchten, wie beispielsweise in Mitteleuropa. Erst mit steigender Mobilität der Menschen (insbesondere der Mittelmeerstaaten) wurden die regionalen Grenzen durchbrochen und es entstand ein erster Handel mit verschiedenen Rauschmitteln. Schon die Ägypter erzeugten vom Anbau bis zur konsumfertigen Einheit Rauschprodukte, die auch Gegenstand des Handels wurden. Und so gehört der Handel mit Drogen (je nach Kriminalisierungsgrad legal oder illegal) heute zu einem der ertragreichsten Wirtschaftszweige der Welt.

Rechtslage in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wird der Umgang mit Drogen durch das Betäubungsmittelgesetz [4] (BtmG) vom 28.07.1981 geregelt. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei Betäubungsmitteln um einen weiter gefassten Begriff als bei dem der Droge handelt. Unter diesem Begriff werden also nicht nur Drogen wie sie oben beschrieben wurden zusammengefasst, sondern weitaus mehr Substanzen wie z.B. bestimmte Medikamente. Was Betäubungsmittel sind, wird in den Anlagen I - III zu §1 Abs. I BtmG definiert.

In den gerade genannten Anlagen I - III zu §1 Abs. I BtmG sind alle Substanzen und Stoffe aufgezählt, welche der Gesetzgeber als regelungsbedürftig im Umgang befunden hat. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sie kann erweitert oder gekürzt werden. Im BtmG wird zwischen den so genannten "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln", "verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln" und "verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln" unterschieden.

Zu aktuellen Diskussionen zu diesem Thema siehe auch [5] [6] [7][8]

Prävention und Aufklärung

Das Thema wie sich ein sinnvoller und verantwortungsbewusster Umgang mit Drogen, sowie eine effektive Bekämpfungsstrategie von Drogenkriminalität darstellen soll, steht seit Jahren in der öffentlichen Diskussion. Eine zunehmend zentrale Rolle im Streit zur „Lösung des Drogenproblems“ nehmen die Gesichtspunkte von Prävention und Aufklärung ein. Neben den klassischen exekutiven Handlungsmöglichkeiten der Instanzen sozialer Kontrolle, gewinnen diese Aspekte immer mehr an Popularität, wenn es um die Frage einer nachhaltigen Lösung des Problems geht. Besondere Sensibilität und Aktionismus lässt sich hier im Bereich der Hilfe für Kinder und Jugendliche, als zukünftige "potentielle Süchtige" feststellen.

Als übergeordnete behördliche Institution in Deutschland rund um die Themen: Drogen, Drogenmissbrauch, Strategien und statistische Erfassungen, fungiert das Bundesministerium für Gesundheit. Hier bekleidet Frau Sabine Bätzing, Mitglied des Deutschen Bundestages, seit November 2005 die Stellung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Darüber hinaus beschäftigen sich noch andere staatliche sowie private Präventions-, Beratungs- und Hilfeeinrichtungen sowie Forschungseinrichtungen mit dem Thema Drogen und Drogensucht. Auch in Schulen gehört Drogenaufklärung mittlerweile zum pädagogischen Stoffverteilungsplan.


Entsprechende Einrichtungen sind z.B.:

  • Staatliche Drogenberatungsstellen der Städte und Gemeinden in Deutschland
  • Jugend hilft Jugend, Kontakt- und Drogenberatungsstellen – KODROBS
  • Weisser Ring e.V.
  • "Drogenhilfe" Vereine
  • Initiative Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität

Legalisierungsdebatte

Die seit der Drogen- Prohibition immer wieder diskutierte Legalisierung von Drogen in Deutschland ist ein nach wie vor aktuelles Thema. Grundsätzlich geht es hierbei um die Forderung den Konsum (der an sich auch derzeit nicht strafbar ist), den Besitz, die Produktion und die Weitergabe von illegalen Drogen zu legalisieren. Unterschieden werden muss hier allerdings die Forderung nach der Legalisierung der so genannten „weichen Drogen“ wie Cannabis und jener der „harten Drogen“ wie Heroin. Bei letzteren wird jedoch häufig eine kontrollierte Abgabe an den Konsumenten gefordert. Letzteres wird bereits in Pilotprojekten in den Bundesländern Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie in den Städten Bonn, Frankfurt, Hannover, Karlsruhe, Köln und München getestet. [9]

Die Befürworter des Legalisierungsgedankens, bei denen es sich um einzelne Bundesbürger, Parteien wie Bündnis 90/ Die Grünen [10], Vereine und lose Gruppen handelt, drängen auf eine Abschaffung/Änderung des in Deutschland geltenden Rechts.

Die grundlegenden Argumentationsstränge lassen sich in zentrale Aspekte zusammenfassen:

Pro Legalisierung:

  1. Die entstehenden Kosten der Prohibition für die Gesamtgesellschaft seien höher als solche die durch eine Legalisierung entstehen würden.(Kostenaspekt)
  2. Drogensucht ist eine Krankheit die der Hilfe bedarf, Prohibition verhindert aber die Hilfe oder schränkt diese zumindest stark ein. (Hier sind jedoch auch Überschneidungen mit Legalisierungsgegnern festzustellen)(Krankheitsaspekt)
  3. Jeder Mensch sollte im Rahmen seines Grundrechtes der Selbstbestimmung das Recht haben selbst entscheiden zu können ob er Drogen konsumieren will oder nicht. Der Staat habe kein Recht diese Freiheit zu beschränken.(Freiheitsaspekt)
  4. Der hygienische Standard der Drogenabhängigen würde sich stark verbessern (saubere Spritzen, hygienische Konsumräume e.t.c.)

Auf Seiten der Prohibitionsanhänger welche seit Beginn der Drogenkriminalisierung bis heute die aktuelle Politik bestimmen, kristallisieren sich folgende Hauptargumentationsstränge heraus:

Contra Legalisierung:

  1. Gerade „weiche Drogen“ sind Einstiegsdrogen für den späteren Konsum von „harten Drogen“.
  2. Aufgrund der entstehenden allgegenwärtigen Verfügbarkeit von „weichen Drogen“ könnte es zu einem unüberschaubaren Anstieg der Neukonsumenten und einem Absinken der Hemmschwelle gegenüber Drogen im Allgemeinen kommen (sog. Drogenboom).
  3. Besonders junge Menschen könnten „weiche Drogen“ in exzessiver Weise konsumieren, so dass es zu Langzeitschäden kommen könnte, wie es besonders in jüngerer Zeit bei „Alkoholexzessen“ zu beobachten sei.
  4. Die Anzahl rauschbedingter Verkehrsunfälle würde steigen.
  5. Bei der kontrollierten Abgabe von „harten Drogen“ an Suchtkranke bestehe ein zu hohes Risiko des Missbrauches.
  6. Der Wirkstoffgehalt (THC Konzentration) von Cannabisprodukten hat sich im Laufe der Zeit enorm erhöht, was ein unkalkulierbares Risiko für die Konsumenten zur Folge haben würde.

Erste Schritte in Richtung eines liberaleren Umganges gegenüber Drogen lassen sich zum Beispiel anhand von eingerichteten Drogenkonsumräumen (§10a Abs.1 BtmG) in einigen Bundesländern und Urteilen[11] des Bundesverfassungsgerichtes zum Besitz von geringen Mengen (§§ 29 Abs. 5, 31a BtmG) Cannabis und deren Strafbarkeit beobachten.

Ein Beispiel für einen offenen Umgang mit „weichen Drogen“ im europäischen Raum stellen die Niederlande dar. Zum Umgang mit Drogen in den Niederlanden siehe [12]

Weblinks

  • http://www.drugcom.de Ein Informationsportal zum Thema Drogen und Suchtstoffe betrieben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)

Pro Legalisierung

Contra Legalisierung

Literatur

  • Cranach von, D.: Drogen im Alten Ägypten. In: Völger G, Welck K: Rausch und Realität: Drogen im Kulturvergleich Bd 2., Reinbek, Rowohlt, 1982
  • Pschyrembel: Klinisches Wörterbuch, 260. Aufl., Berlin/ New York, Walter de Gruyter, 2004
  • Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, Pressemitt: Eine Geschlechterspezifische Perspektive zum Drogenkonsum, EU Drogenbeobachtungsstelle Lissabon, 23.11. 2006, S.1-3
  • Helmut Kuntz: Cannabis ist immer anders. Haschisch und Marihuana: Konsum-Wirkung-Abhängigkeit. Ein Ratgeber.", Weinheim/Basel, Beltz Taschenbuch 2002
  • Stachowske, R.: Sucht und Drogen. Generation und Zeitgeschichte. Drogenabhängigkeit im Kontext des ICF, Lüneburg, Asanger, Kröning, 2007
  • Färber, W.: Wenn ich will, hör ich auf, Ravensburg, Ravensburger Verlag, 2007