Diversion: Unterschied zwischen den Versionen

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International maßgeblich ist die Definition des japanischen Strafrechtslehrers Hirano. Er versteht unter Diversion „jede Abweichung von dem normalen Strafverfahren vor der gerichtlichen Schuldfeststellung, die zur Teilnahme des Verdächtigen in einem nicht- strafrechtlichen Programm führt, dessen Zweck nicht in der Bestrafung des Verbrechers sondern in seiner Resozialisierung oder in der Lösung des Konflikts, aus dem die Straftat entstanden ist, besteht“ (Hirano, 1981).
International maßgeblich ist die Definition des japanischen Strafrechtslehrers Hirano. Er versteht unter Diversion „jede Abweichung von dem normalen Strafverfahren vor der gerichtlichen Schuldfeststellung, die zur Teilnahme des Verdächtigen in einem nicht- strafrechtlichen Programm führt, dessen Zweck nicht in der Bestrafung des Verbrechers sondern in seiner Resozialisierung oder in der Lösung des Konflikts, aus dem die Straftat entstanden ist, besteht“ (Hirano, 1981).


== historischer Überblick über die Diversionsbewegung==
== Historischer Überblick über die Diversionsbewegung==


In dem 1967 veröffentlichten Schlussbericht der vom amerikanischen Präsidenten eingesetzten „Commission on Law Enforcement and Administration of Justice“ wurde die Bezeichnung „Diversion“ zu einem grundlegenden Begriff  und in die kriminalpolitische Diskussion eingeführt.
In dem 1967 veröffentlichten Schlussbericht der vom amerikanischen Präsidenten eingesetzten „Commission on Law Enforcement and Administration of Justice“ wurde die Bezeichnung „Diversion“ zu einem grundlegenden Begriff  und in die kriminalpolitische Diskussion eingeführt.

Version vom 25. Oktober 2007, 15:50 Uhr

Begriff

Diversion
[lat.] "diversus" Angriff von der Seite, Ablenkung
[eng.] "diversion" Kurswechsel, Umleitung


Mit "Diversion" werden kriminalpolitische Strategien und Tendenzen bezeichnet, die die "Ablenkung", "Umlenkung" oder "Wegführung" des Täters vom System formeller Sozialkontrolle bezwecken, nachdem eine strafrechtliche Normverletzung amtlich festgestellt wurde. Diversion zielt auf die Bewältigung der Kriminalität, insbesondere der Jugend- und Bagatellkriminalität, außerhalb der Justiz und der justiziellen Instanzen. Es geht weiterhin um die Ablenkung bestimmter Rechtsfälle von förmlichen Verfahren und die Zuführung der Betroffenen in Alternativprogramme der informellen Sozialkontrolle. (Kaiser, 1993)

International maßgeblich ist die Definition des japanischen Strafrechtslehrers Hirano. Er versteht unter Diversion „jede Abweichung von dem normalen Strafverfahren vor der gerichtlichen Schuldfeststellung, die zur Teilnahme des Verdächtigen in einem nicht- strafrechtlichen Programm führt, dessen Zweck nicht in der Bestrafung des Verbrechers sondern in seiner Resozialisierung oder in der Lösung des Konflikts, aus dem die Straftat entstanden ist, besteht“ (Hirano, 1981).

Historischer Überblick über die Diversionsbewegung

In dem 1967 veröffentlichten Schlussbericht der vom amerikanischen Präsidenten eingesetzten „Commission on Law Enforcement and Administration of Justice“ wurde die Bezeichnung „Diversion“ zu einem grundlegenden Begriff und in die kriminalpolitische Diskussion eingeführt. Seitdem erlebte das Diversionskonzept eine internationale Ausbreitung und Beachtung. Inzwischen wird die Diversion in ihrem Ursprungsland als Randphänomen bezeichnet. Dafür verantwortlich ist das Aufkommen neoklassischer Tendenzen in der amerikanischen Strafrechtslehre und Kriminalpolitik und die restriktive Finanzpolitik der Reagan- Administration in den 80er Jahren. Viele lokale Diversionsprogramme wurden wegen Streichung der Bundesmittel geschlossen.

Diversionsmöglichkeiten im Jugendsttrafrecht und im allgemeinen Strafrecht

kriminalpolitische Ziele

kritische Einwände

Literatur