Chromosom

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Definition

abgeleitet aus dem griech. chromos = Farbe & soma = Körper Zusammengefasst: anfärbbares Körperchen


Geschichte

Aristoteles (384 - 322 v.Ch.) macht als erster den Versuch, Sexualität als Voraussetzung & Grundlage für Vererbung zu erklären und stellt die Theorie der Pangenese auf. Er ging davon aus, das Blut, das durch den gesamten Körper fließt, den Samen aus allen Körperteilen beinhalte, welche durch den Geschlechtsakt übertragen werden. August Weismann (1834-1914) widerlegte Aristoteles Theorie der Pangenese mit der Keimplasmatheorie. Aus dem Keimplasma entwickeln sich die Geschlechtszellen. So wird das Keimplasma in jeder Generation weiter gegeben.

1843 entdeckte und missdeutete Carl Wilhelm v. Nägelin das Chromosom. Erst 67 Jahre später wird von Thomas Hunt Morgan das Chromosom als Träger von Genen identifiziert. Im 19 Jh. herrschte ein erbitterter Streit über die Theorien kriminellen Verhaltens. Einige vertraten die Auffassung kriminelles Verhalten sei eine vererbte Anlagen. Andere Meinungen besagten, die Ursache kriminellen Verhaltens sei durch soziale Umweltfaktoren bedingt. Zu dem diskutierenden Kreis gehörten Mediziner, Psychiater, Soziologen (Positive Schule, u.a. Lombroso) und Juristen (u.a. Franz v.Liszt). Lombrosos „skurriles“ Erkennen von der Verbrecherpersönlichkeit, fest gemacht an äußerlichen Merkmalen, ist heute nicht mehr vertreten. Heute lassen nur aufwendige wissenschaftliche Prozeduren mögliche genetische Verbindungen zu kriminellen Verhalten sichtbar werden. Gemeint ist hier die disponierende Anlagemöglichkeit (Neigungen zu Verhaltensauffälligkeiten), die durch die Umwelt ausgeschöpft werden können. Dementsprechend ist der Begriff der kriminellen Anlage zu verstehen im Sinne einer anlagebedingten Aggressions-bereitschaft bestimmter Menschentypen, deren Entwicklung je nach Umwelteinfluss auch in nichtkriminellen Bahnen verlaufen kann.

Studien in den 1960er Jahren zur Chromosomenanomalie wurde als Ursache für spektakuläre Kriminalfälle gesehen. Z.B. der 8fache Frauenmörder Richard Speck, der ein drittes Geschlechtschromosom (ein Y-Chromosom zusätzlich) aufwies. Das zusätzliche Y-Chromosom wurde somit als "Mörderchromosom" tituliert. Heutzutage ist diese Theorie als Mythos entlarvt; die damals untersuchten Stichproben waren nicht repräsentativ. 1944 lieferte Avery Beweise, dass Genmaterial aus Nucleinsäure besteht. Die Wissenschaftler James Watson und Francis Crick haben 1953 die DNA entschlüsselt und aufgeklärt.

Biologischer Begriff: Chromosom

Das Chromosom ist ein fadenförmiges Gebilde im Zellkern, welches als Träger von Erbeinheiten (Gene) bei der Zellteilung identisch dupliziert wird. Der Aufbau eines menschlichen Chromosoms besteht u.a. aus dem DNA-Strang und dem DNA-Bindungsprotein, der Histone. In der Teilungsphase (Mitose – Zellteilung) verdichtet sich das spiraligförmige Gebilde des DNA-Strangs (Doppelhelix) im Chromosom. Die Gesamtheit der Chromosomen einer Zelle heißen Chromosomensatz. Eine normale menschliche Körperzelle enthält 46 Chromosomen. Davon sind 22 Autosomenpaare + 1 Paar Geschlechtschromosomen (xx oder xy).


Menschliche Chromosomenanomalie (Mutation)

Eine Anomalie der Chromosomen liegt vor, sobald die Anzahl vom üblichen Chromosomensatz abweicht oder die Struktur eines Chromosoms verändert ist. Beispiele hier für sind:

  • ein fehlendes Chromosom von zwei homologenen Chromosomen führt i.d.R. zur Lebensunfähigkeit
  • Triploidie (der Chromosomensatz beinhaltet 69 Chromosomen )
  • Trisomie (46 + 1 Chromosomen); z.B. Trisomie 13, 18, 21 (Down Syndrom)
  • Monosomie (44 +1 Chromosomen ); trifft das bei Chromosom 21 zu, verursacht es eine Lebensunfähigkeit
  • Verlust von Teilstücken eines Chromosoms führen i.d.R. zu körperlichen oder geistigen Missbildungen


5 DNS (Desoxyribonucleinsäure); intern. DNA

Die DNA ist aus 2 Einzelsträngen, deren Verbindung/Koppelung aus 2 verschiedenen Basenpaaren (Adenin – Thymin & Cytosin – Guanin) besteht. Das Ganze wird als Doppelhelix (in sich spiralförmig drehend) bezeichnet. Drei hintereinander liegende Basenpaare entsprechen einen Codon (Code für eine Aminosäure) auf der DNA. Die gesamte DNA-Länge eines menschlichen Chromosoms beträgt ca. 1 Meter. Die DNA umwickelt dabei die Proteinmoleküle zum Chromosom. Siebzig Prozent der DNA (Basensequenz) sind einmalig und bilden so den Unterschied von Mensch zu Mensch. Die kleinste Einheit auf der DNA ist das Gen. Die Gesamtheit der Gene nennt man Genom. Das menschliche Genom besteht aus 3 Milliarden DNA-Basenpaaren in 22 autosomen Chromosomen und 2 Geschlechtschromosomen. In der DNA liegt die Information zur Synthese der für den Gesamtorganismus notwendigen Bausteine gespeichert. Daher auch die Bezeichnung genetischer Fingerabdruck. Spezielle Merkmale eines Menschen lassen sich hier ablesen z.B., ob DNA-Material eine Disposition zur Hypertonie, Diabetes mellitus, spez. Formen des Schwachsinns, Schizophrenie, Psychose, Epilepsie aufweist.

Im Bereich der Polizeiarbeit dient die DNA zur Täterüberführung. Hinterlassene Zellstrukturen (Spuren) eines Täters am Ort des Verbrechens/ beim Verbrechensopfer werden untersucht und durch einen Vergleich eine mögliche Übereinstimmung mit dem Täter bestimmt. In der Regel wird ein Speicheltest (Mundhöhlenabstrich) für die DNA-Probe vorgenommen. Die Probe geht anonym in ein Labor und darf nur mit einer richterlichen Genehmigung entnommen werden. Dazu muss eine konkrete Straftat nach dem StGB vorliegen oder dem Zweck der Identitätsfeststellung in einem künftigen Strafverfahren dienen.

Die Human-Genetik ist die Wissenschaft von der Vererbung (biol.). Sie beschreibt u.a. die manifestierende auffällige Ähnlichkeit zwischen Eltern & Kind. Nach Mendels (1822 – 1884) Erbsenexperiment liegt der Beweis offen, dass mittels Keimzelle Faktoren vom Vater & Mutter an die Nachkommen vererbt werden. Dominante Gene setzten sich gegenüber rezessiven (stille) Genen durch. Im Nachkommen werden Faktoren (die stillen Gene) konserviert, nicht aber vermischt mit den dominanten Genen. In der nächsten Generation können die stillen Gene zu dominanten Genen werden oder stille Gene bleiben. Jedem Chromosom sind bestimmte Gene zugeordnet. Z.B. Chrom X sagt etwas über die Blutgruppe einer Person aus. Die Human-Genetik untersucht(e) unterschiedlichste Umweltfaktoren, welche evtl. Auswirkungen auf Verhalten oder Zustand von Personen haben könnten. Chemische und physische Umwelteinflüsse, z.B. Strahlungen, Nahrung, Licht, Temperatur, Hormone, Krankheiten etc., können Genmutationen verursachen. Die Manipulation äußert sich bspw. durch das Fehlen/Zufügen einer Base auf der DNA. Die Folge führt zur Veränderung des Gen-Codes für die gesamte Lebensdauer eines Menschen.

Klonforschung ist ein weiteres Interessensgebiet der humangenetischen Wissenschaft. Ein Zellklon beinhaltet alle Zellen, die durch Zellteilung aus einer Stammzelle hervorgegangen sind und deshalb untereinander identisch sind. Der Zellklon ist eine identische Kopie der Ausgangs-DNA. Ein praktisches Ziel der Klonierung ist die Vermehrung zu untersuchender DNA in vielen Größenordnungen. Auf Grund der DNA-Klonierung ist es möglich, erbliche Defekte in Zellen zu heilen.


Zwillingsforschung

Vergangene Studien von 1961 behaupteten einen Bezug gefunden zu haben, der strafbares Verhalten bei erbgleichen Personen in ihrer Verhaltensübereinstimmung nachwies. Die Verhaltensübereinstimmung bei eineiigen Zwillingen lag demnach deutlich erhöht bei 67 Prozent. Neuere Studien beziehen sich auf erbliche Merkmale und Umwelteinflüsse. Die Forschung hat festgestellt, dass eineiige Zwillinge häufig eine engere Beziehung zueinander haben und so ähnlichen Umweltfaktoren ausgesetzt sind. Eineiige Zwillinge besitzen einen identischen Genomtyp, was bei zweieiigen Zwillingen nicht zutrifft. Alle Merkmale bei eineiigen Zwillingen sind konkordant mit Ausnahme der Hautleiste der Fingerbeeren (charakteristischer Fingerabdruck).

Die DNA-Aufschlüsselung und Klonierung ist derzeit Gegenstand vieler Diskussionen. Ethischer und rechtlicher Hintergrund sind insofern bedeutend, dass ein Einblick in persönliche Daten durch eine DNA-Aufschlüsselung möglich gemacht wird. Positive wie negative Folgen können daraus für das Individuum entstehen.


Literatur

  • Schweiger,M. (1996): Biologie für Mediziner und Naturwissenschaftler.
  • Passarge, E. (1994): Taschenatlas der Genetik
  • Kreutzig, T. (1997): Biochemie. Kurzlehrbuch zum Gegenstandskatalog 1
  • Kunz, K.-L. (1998): Kriminologie
  • Kaiser/Kerner/Sack/Schellhoss (1993): Kleines Kriminologisches Wörterbuch



Forensische Analyseverfahren

Definition

Forensik (von lat. Forum = der Marktplatz, das Forum). Vormals wurden Gerichtsverfahren, Untersuchungen, Urteilsverkündungen, sowie der Strafvollzug öffentlich und meist auf dem Marktplatz durchgeführt. Daher bezeichnet das Attribut forensisch alles was gerichtlichen oder kriminologischen Charakter hat.


Geschichte der Rechtsmedizin

Die Rechtsmedizin schaut mit Wurzeln in der Antike auf eine lange Tradition zurück. Das erste Lehrbücher für Gerichtmedizin stammt aus dem China des 13. Jahrhunderts. In Europa gewann hingegen erst durch die Constitutio Bambergensis Criminalis von 1507 die Gerichtsmedizin an Bedeutung. Diese Gerichtsverordnung wies im Verfahren um Kindstötung oder Körperverletzung die Konsultation eines Arztes an. Auf Erlass des Kaisers Karl V wurde am 27.07.1532 auf dem Reichstag zu Regensburg das ersten Gesetzbuch des Straf- und Strafprozessrechts für das gesamte Reich verabschiedet. Es beinhaltete u.a. Regelungen zu Anhörung von Ärzten bei Totschlag, Vergiftungen und Abtreibungen. Im Jahre 1602 veröffentlichte Fortunatus Fidelis vier Bücher über die Berichte der Ärzte (De relationibus medicorum). Fidelis diskutierte darin unter anderem Arten der Verletzungen, gewaltsame Todesursachen, Simulation und Sexualdelikte. Das erste deutsche Lehrbuch zur Gerichtsmedizin geht auf den Stadtphysicus der Stadt Nürnberg zurück und entstand im Jahre 1668. Ende des 16. Jahrhundert veröffentlichten der Chirurg Ambroise Paré und der italienische Arzt Giovanni Battista Codronchi die Publikation Wissenschaftliche Bearbeitung forensisch – medizinischer Probleme. Dieses Scriptum bestand u.a. aus der Lehre von Wunden. Im Jahre 1790 führte Johann Bohn den Terminus „Medicina forensis“ ein. Der erste praktische Lehrstuhl für gerichtliche Medizin entstand im Jahre 1813 in Wien. Besetzt wurde diese Professur von Johann Josef Bent (Lehrkanzel für Staatsarzneikunde und Gerichtliche Arzneykunde). Sechs Jahre später würde durch Mathéo – José – Bonaventure die forensische Toxikologie ins Leben gerufen. 1968 wurde der Begriff Gerichtsmedizin durch den der Rechtsmedizin ersetzt.


Technische Errungenschaften

Durch die Entdeckung der Röntgenstrahlung (1895) wurde ein neues Teilgebiet der Rechtsmedizin erschlossen: die forensische Radiologie. Durch die der Entdeckung der Blutgruppen durch Karl Landsteiner im Jahre 1901 bildete sich die forensische Serologie als weiteres Fachgebiet in der Rechtsmedizin heraus. Zudem wird zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Daktyloskopie in der forensischen Wissenschaften integriert. Die Struktur der DNA wurde im Jahre 1953 von James Watson und Francis Crick aufgeklärt. Und mit der Erfindung des Rasterelektronenmikroskops (REM) Anfang der 70er wurden die Auswertungsmöglichkeiten morphologischer Befundmuster deutlich erweitert.


Forensische Analyseverfahren - Die DNA – Analyse

Ziel der DNA-Analyse ist es, Spurenmaterial menschlicher Herkunft – z.B. Blut, Sekret, Sperma – einer bestimmten Person zuzuordnen oder diese Person als Spurenverursacher auszuschließen. Für die DNA-analytische Untersuchung stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Mit Hilfe der RFLP- Analyse (= Restriktionsfragmentlängenpolymorphismus) werden DNA-Muster bestimmbar. Hierzu erfolgt zuerst die Freisetzung der DNA aus dem Zellkern. Im nächsten Schritt wird die DNA durch sogenannte Restriktionsenzyme an bestimmten Stellen in Stücke geschnitten. Diese werden nun auf eine Gelplatte pipettiert (Agarosegel) und einem elektrischen Spannungsfeld ausgesetzt. Dadurch sortieren sich die DNA-Stücke ihrer Größe nach (=Elektrophorese). Im vierten Schritt werden diese Stücke auf dem Gel denaturiert und die Einzelstränge schließlich vom Gel auf eine Nylonfolie übertragen (Blotting). Der fünfte Schritt ist die sogenannte Markierung und Hybridisierung. DNA-Sonden, die radiaktiv markiert sind, besetzen nun einen bestimmten Abschnitt an der Ziel- DNA. Nach dem Abwaschen der überzähligen Sonden werden die Nylonfolien auf einen Röntgenfilm gelegt. Nach unterschiedlich langer „Belichtung“ (=Einwirken der radioaktiven Strahlung auf den Röntgenfilm im Dunkeln) entsteht dort, wo sich die Sonden angelagert haben, eine Schwärzung des Röntgenfilms in Form eines Strichcodes. Nachteile: Die zeitaufwendige Methodik erfordert eine große Menge an Ausgangs- DNA. Heutzutage werden DNA-analytische Auswertungen kriminalistischen Spuren durch die sogenannte PCR- Technik (= polymermerase chain reaction) vorgenommen. Durch ihren Einsatz ist es möglich, DNA Abschnitte expotentiell zu vermehren, so dass auch kleinste Spurenmengen untersucht werden können. Bei den interessierenden, merkmalstragenden Abschnitten der DNA handelt es sich um Stellen im nichtcodierten Bereich, an denen bestimmte kurze Basensequenzen (z.B. –TCAT-) tandemartig mehrmals wiederholt werden (short tandem repeat - Sequenzen). Die Anzahl dieser Wiederholungen, die sich bei verschiedenen Personen unterscheidet, ist das eigentliche analytische Merkmal. Nach der Vermehrung dieser str- Sequenzen werden sie elektrophoretisch der Größe nach getrennt und mit den Merkmalen der möglichen Herkunftspersonen verglichen.


Haaranalyse

Eine der häufigsten Spurenarten ist das menschliche Haare. Ein gesunder Mensch verliert durchschnittlich 70 – 100 Haare pro Tag, das heißt, dass ein Mensch alle 15 Minuten ein Haare verliert. Man unterscheidet zwischen anagenem Haar (im Wachstum befindliches, lebende Haar) und telogenen Haar (verhorntes, abgestorbenes Haar, durch Abbauprozesse beinhaltet es nur noch Bruchstücke von DNA Strängen). Um ein telogenes Haar eindeutig zuweisen zu können, wird es mikroskopisch –morphologisch und molekularbiologisch untersucht werden (erfassen von z.B. Kortexstruktur, Pigmentierung). In der molekularbiologischen Untersuchung unterscheidet man drei Verfahren. Die Kreatin-Analyse (Untersuchung des am Aufbau der Haare beteiligten Kreatine), Analyse der mitochondrialen DNA (mtDNA) und die Analyse der Kern-DNA. Letzteres ist identisch mit der DNA-Analyse anderer Spuren menschlicher Herkunft und wird mittels PCR-Technik an intakten lebenden Zellen im Wurzelbereich ebenso wie am verhornten telogenen Haar möglich. Natürlich sind dazu einige Modifikation der Extraktion und Vermehrung von DNA Bruchstücke notwendig


Forensische Textilkunde

Oftmals werden am Tatort Textilspuren vorgefunden. Dem Axiom von Loccard zufolge, dass beim Kontakt zweier Gegenstände Materie ausgetauscht und/oder verändert wird, unterteilt die forensische Texilkunde drei Spurenklassen: Gegenstandsspuren, Formspuren und Materialspuren. Materialspuren bedürfen der besonderen Spurensicherung. Textilspuren sind oftmals nur Bruchstücke von Einzelfasern. Zur sicherstellen solcher Spurer (Spurträger sind Opfer und Umgebung) wird ein Klebeband auf Acrylkleberbasis verwendet, durch welches bis zu 90-95 % aller Spuren asserviert werden können. Nach Codierung und fotographischer Dokumentation der abgenommenen Spuren werden die Klebestreifen nach Muster analysiert, registriert und gezielt mit Bekleidungsstücken tatverdächtiger Personen verglichen. Spurensuche ist mit Hauptkriterium auf Farben visuell-manuell mit Hilfe eines Stereomikroskop (SteMi) und mittels Fibre Finder (Automatisches Fasersuchsystem) möglich. Nach Herauslösen aus den Folien, werden die Fasern präpariert und mit einem präzisen Zahlencode versehen. Unter dem Lichtmikroskop (LiMi) werden schließlich die Fasern bezüglich Faserart (Naturfasern oder Chemiefasern), Fasermorphologie, Fluoreszenzverhalten und Einfärbungen untersucht. Die abschließende Vergleichsmikroskopie dient dann schließlich zur genauen Klassifizierung. Bei der Analyse der Gegenstandsspuren bedarf es der Kenntnis von textilen Herstellungstechniken und Produktionsverfahren, da sich häufig die Frage nach Herkunft und Hersteller stellt. In vier Schritten wird zum einen die vorliegende Spur visuell in Web- oder eine Maschenware eingeteilt, Stoffflächen analysiert und das Warengewicht ermittelt, zum anderen die Fadenkonstruktion (Garn oder Zwirn) untersucht, daraufhin Merkmale jedes einzelnen Garnes herausgearbeitet und Schließlich Einzelfaserkomponenten im Faserquerschnitt betrachtet. Die Analyse der Formspuren betrachtet Beschädigungen, Pa?spuren sowie Ein- und Abdrücke. Zu den häufigsten Beschädigungen an Textilien zählen Durchtrennungen von Stoffen, Fäden, und Fasern. Hierbei muss zwischen Reißen und Schneiden unterschieden werden. Risse entstehen durch stumpfe Werkzeuge oder durch Zerreißen des Stoffes. Schnitte wiederum entstehen immer durch scharfe Werkzeuge. Die Untersuchung von Durchtrennungen verläuft nach der Form der Schadkante und deren Verlauf, der Form der Schadbereichsenden, der Oberfläche der Schadbereichsenden, der Morphologie der Fadenenden und der Morphologie der Fasernenden.

Die Diatomeen – Assoziations- Methode

Die Diatomeen – Assoziations- Methode findet bei Tod durch Ertrinken Anwendung. Bei Ertrinkungsopfern stellt sich aus kriminalistischer Sicht oft die Frage, ob die Fundstelle eines Opfers gleichzeitig auch Tatort ist und ob das Opfer wirklich ertrunken ist. Zum Nachweis des Ertrinkungstodes kann die Analyse von Diatomeen (Kieselalgen) herangezogen werden. Anhand von in den Wasserproben gefundenen Diatomeenarten und deren Verteilungsmuster kann ein genaues spezifisches Gewässerprofil erstellt werden. Zu beachten ist, dass jedes Gewässer ein ganz spezifisches Diatomeenmuster aufweist. Beim Ertrinkungstod gelangen durch den hohen Inhalationsdruck Diatomeen nicht nur in die Lunge, sondern auch in den Kreislauf. Beim Todeskampf werden sie rasch verteilt, sodass in den Nieren und der Leber Kieselalgen zu finden sind. Um nun Kieselalgen bei ertrunkenen Personen festzustellen, bedarf es zum einen einer Aufbereitung von Organproben und zum anderen dem Sammeln und Aufbereiten der Referenzwasserproben und dem Vergleich mit den zu erwartenden Menge und Art der Diatomeen.


Die Forensische Entomologie

Die Forensische Entomologie beschäftigt sich mit der Untersuchung von Insekten, welche den Körper nach dem Tod besiedeln. Jean Pierre Mégnin, einer der Wegbereiter der forensischen Entomologie, teilte im Jahre 1881 die Besiedelung der Leichen durch Insekten in Besiedlungswellen ein (Intervallbesiedelung). Jede Insektenarte bevorzugt „ihr eigenes“ Zersetzungsstadium der Leiche, die Mégnin folgend definierte: „Frischtot –beginnende Fäulnis – fettartig – käseartige Produkte – ammoniakalische Fäulnis – Schwärzung – beginnende Vertrocknung – Vertrocknung – Skelettierung“. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Verwesungsgeschwindigkeit stark von Externen Faktoren beeinflusst wird (heiß- feucht = schnelle Zersetzung, kalten- trocken = langsame Zersetzung bis zu einem Jahr, Temperaturen unter 10°C = keine Eiablage und Mumifizierung). Aus diesem Grunde ist die Liegezeitbestimmung allein durch die Intervallbesiedelung zu ungenau. Eine genauere Methode ist die Altersbestimmung von gefundenen Insektenstadien auf der Leiche. Rückschlüsse auf den Todesort sind durch die „Leichenfauna“ möglich. Die Analyse der Fauna birgt Hinweise, ob der Fundort der Leiche mit dem Todesort identisch ist (Waldinsekten,...). Ferner sind an Hand von Maden Giftstoffe nachweisbar, welche das Opfer zu sich genommen hatte. Ein toxikologisches Gutachten gibt Aufschluss über Drogenkonsum und Medikamentenmissbrauch.


Kriminologische Relevanz

Die DNA- Analyse an lebenden und nicht leben Zellen des Menschen ist das bedeutendste Analyseverfahren im Täterfindungsprozess und hat damit die Bedeutung der aufwendigen Analyse von Faserspuren geschmälert. Das BKA verfügt inzwischen über eine Gendatenbank (eingerichtet 1998), in welcher ca. 386.000 DNA- Datensätzen/ Genetischer Fingerabdruck (Stand Ende 2004) gespeichert sind. Jeden Tag kommen 200 bis 300 Datensätze dazu.
Eine eineindeutige Zuordnung ist allerdings nicht möglich, nur eine Angabe zu Wahrscheinlichkeiten, vgl etwa. Der Spiegel, 06.10.2008 und Spiegel Online vom 19.10.2008.

Literatur

  • Adolf, F.; Brüschweiler, W.: Sicherung und Auswertung von Textilfaserspuren, in: Kriminalistik, 1987, Seite 393 – 397.
  • Amendt, J; Krettek, R.; Niess, C.; Zehner, R.; Bratzke, H: Made in Frankfurt. Mit Insekten dem Täter auf der Spur, in: Forensische *Entomologie, 2000, Seite 26 – 32
  • Benecke, M.: Kriminalbiologie, Bergisch Gladbach, Verlagsgruppe Lübbe, 1999.
  • Biermann, T.: KT 33. Forensische Textilkunde im kriminaltechnischen Institiut. BKA Wiesbaden, Wiesbaden, o.J., 20002
  • Brinkmann, B.; Wiegand, P.: DNA-Analysen. Neue Entwicklungen und Trends, in: Kriminalistik, 1993.
  • Demmelmeyer, H.; Hellmann, A.; Herold, K.; Schmitter, H.: Die Untersuchung telogener Haare, in: Kriminalistik, 2000, 4. Heft, Seite 255 – 257
  • Förster, B; Ropohl, D: Rechtsmedizin, Stuttgart, Ferdinand Enke Verlag, 1989.
  • Hagen-Mann, K.: Die Polymersae-Chain-Reaction und ihre Optimierung, in: Chemie im Labor und Biotechnik, 42. Jahrgang, 1991, Heft 2, Seite 77 –79.
  • Hellmann, A; Rohleder, U.; Schmitter, H.; Wittig, M.: STR typing of human hairs – a new approach, o.O., Springer-Verlag, 2001.
  • Rumrich, U.; Lange-Bertalot, H.; Rumrich, M.: Tod durch Ertrinken? Eine Methode zur kritischen Differenzierung mit Hilfe von Diatomeen, in: *Kriminalistik, 1990, Nr. 6, Seite 325 – 330Schleenbecker, U.; Schmitter, H.: DNA-Analyse in der forensischen Spurenuntersuchung, in: Biochemie, 1994, 28. Jahrgang, Seite 58 – 63.
  • Schwerd, W.: Rechtsmedizin. Lehrbuch für Mediziner und Juristen, Köln, Dt. Ärzte-Verlag, 1992.
  • Wirth, I: Tote geben zu Protokoll. Berühmte Fälle aus der Gerichtsmedizin, Himberg, Wiener Verlag, 1999.
  • Erfolgsgarant Gen- Analyse? – Diskussion um Erweiterung der polizeilichen Gen- Datenbank vom 17. Januar 2005 unter[1]