Bundesstelle zur Verhütung von Folter

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Die 2009 gegründete Bundesstelle zur Verhütung von Folter (Leiter: der ehemalige Richter und JVA-Leiter Klaus Lange-Lehngut) soll sich mit Missständen bei Bundespolizei und Bundeswehr befassen. Für die Länderebene (z.B. Strafvollzug und Psychiatrie) ist die Bundesstelle nicht zuständig; gedacht ist aber an eine Kommission für die Bundesländer, die ihren Sitz ebenso wie die Bundesstelle in Wiesbaden (in den Räumen der Kriminologischen Zentralstelle) haben wird.

Rechtsgrundlage ist letztlich die Verpflichtung Deutschlands zur Einrichtung nationaler "Präventionsmechanismen", die sich aus dem 2008 ratifizierten "Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" (= OP-CAT) ergibt. OP-CAT setzt eine Mehrzahl von Experten voraus, die sich der Folterverhütung verschreiben. In Deutschland steht zur Zeit allerdings der Leiter der Einrichtung allein da und kann lediglich eine wissenschaftliche Mitarbeiter- und eine Sekretariatsstelle besetzen.

Quellen

  • Pensionär gegen Folter. FAZ 29.01.09: 8.

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