Benutzer:PamelaR

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vermögensabschöfung im deutschen Strafrecht

Begriff

Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung oder auch Gewinnabschöpfung unterteilt sich grundsätzlich in die zwei Bereiche Verfall und Einziehung. Gemäß den Verfallsvorschriften sollen dem Täter bzw. Teilnehmer einer Straftat deliktisch erlangtes Vermögen entzogen werden. Die Einziehung erlaubt es dagegen, Gegenstände aus einer vorsätzlich begangenen Straftat einzuziehen.


Intention und Ziel der Vermögensabschöpfung

Der Grundgedanke hinter den Vorschriften zur Vermögensabschöpfung äußert sich insbesondere in der Rechsprechung zu den Verfallsvorschriften. So dürfen die Täter/ Teilnehmer einer Straftat keinen finanziellen Nutzen aus ihrer Tat ziehen, und es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass sich kriminelles Handeln lohnen würde. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung könnte Schaden nehmen, wenn Täter/ Teilnehmer einer Straftat deliktisch erlangtes Vermögen bzw. die daraus gewonnenen Vorteile dauerhaft behalten dürfen.

Der Gesetzgeber beabsichtigt mit den Verfallsvorschriften im Wesentlichen, einen aus einer Straftat erlangten finanziellen Vorteil abzuschöpfen. Dem Grundgedanken folgend, ist der Staat verpflichtet, jegliche Anreize zur Begehung gewinnorientierter Delikte abzuwenden.

Ziel der Vermögensabschöpfung ist es, die Vermögensordnung nach einer deliktischen Handlung wiederherzustellen. Die Verfallsvorschriften sollen darüber hinaus eine general- und spezialpräventive Wirkung entfalten, indem der Staat dem Täter/ Teilnehmer deliktisch Erlangtes entzieht und vor Augen führt, dass strafrechtswidrige Bereicherung nicht gedultet werden und Straftaten sich nicht lohnen.