Antisemitismusbegriff: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Kritik des erweiterten Antisemitismus-Begriffs ===
=== Kritik des erweiterten Antisemitismus-Begriffs ===
Kritisch mit dem erweiterten A-Begriff haben sich neuerdings mehrere Autoren auseinandergesetzt.
Kritisch mit dem erweiterten A-Begriff haben sich neuerdings mehrere Autoren auseinandergesetzt.
* am Eingehendsten ist das Gutachten, welches Hugh Tomlinson, ein prominenter britischer Jurist (Q.C.), für eine Reihe jüdischer NGOs verfasst hat [http://freespeechonisrael.org.uk/wp-content/uploads/2017/03/TomlinsonGuidanceIHRA.pdf Hugh Tomlinson 2017]. Er unterscheidet dabei zwischen der eigentlichen Definition und den anschließend angegebenen beispielhaften Illustrationen. Die aus zwei Sätzen bestehende Definition hält er für unbestimmt ("vague and unclear"), weil sie auf eine "bestimmte Perzeption von Juden abstellt, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken "kann" (may). Das sei einerseits zu weit, weil es offen lässt, worin sich diese Perzeption oder Haltung noch ausdrücken kann. Andererseits sei dies zu eng, weil sie nicht ausdrücklich das Verhalten einbezieht "which, though not expressed as hatred of Jews is clearly a manifestation of antisemitisms". Was die angeführten Beispiele betrifft, so findet Tomlinson dass die meisten der genannten Aktivitäten "nicht als solche antisemitisch genannt werden können". Als echte Beispiele (im Sinne der Definition) lässt er nur gelten, den "Aufruf zur Tötung oder Schädigung von Juden im Namen einer radikalen Ideologie" bzw. den "Vorwurf gegenüber den Juden als Volk oder dem Staat Israel, den Holocaust zu erfinden oder übertrieben darzustellen". Im übrigen betont er, dass die Arbeitsdefinition selbst keine rechtliche Bindungswirkung beanspruche. Jede Berufung von Regierungen auf die Arbeitsdefinition müsse sich ohnehin an den rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit (etwa in Art. 10 EMRK) messen lassen.
* am Eingehendsten ist das Gutachten, welches Hugh Tomlinson, ein prominenter britischer Jurist (Q.C.), für eine Reihe jüdischer NGOs verfasst hat [http://freespeechonisrael.org.uk/wp-content/uploads/2017/03/TomlinsonGuidanceIHRA.pdf Hugh Tomlinson 2017]. Er unterscheidet dabei zwischen der eigentlichen Definition und den anschließend angegebenen beispielhaften Illustrationen. Die aus zwei Sätzen bestehende Definition hält er für unbestimmt ("vague and unclear"), weil sie auf eine "bestimmte Perzeption von Juden abstellt, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken "kann" (may). Das sei einerseits zu weit, weil es offen lässt, worin sich diese Perzeption oder Haltung noch ausdrücken kann. Andererseits sei dies zu eng, weil sie nicht ausdrücklich das Verhalten einbezieht "which, though not expressed as hatred of Jews is clearly a manifestation of antisemitisms". Was die angeführten Beispiele betrifft, so findet Tomlinson dass die meisten der genannten Aktivitäten "nicht als solche antisemitisch genannt werden können". Als echte Beispiele (im Sinne der Definition) lässt er nur gelten, den "Aufruf zur Tötung oder Schädigung von Juden im Namen einer radikalen Ideologie" bzw. den "Vorwurf gegenüber den Juden als Volk oder dem Staat Israel, den Holocaust zu erfinden oder übertrieben darzustellen". Im übrigen betont er, dass die Arbeitsdefinition selbst keine rechtliche Bindungswirkung beanspruche. Jede Berufung von Regierungen auf die Arbeitsdefinition müsse sich ohnehin an den rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit (etwa in Art. 10 EMRK) messen lassen. Auf dieser Grundlage haben eine Reihe kritisch-jüdischer Organisationen kurz vor dem Beschluss des Europaparlaments (am 24.5.2017) gegen eine Befürwortung der IHRA-Definition protestiert [https://mail.google.com/mail/u/0/?tab=wm#inbox/15c3be1a87cb6093].
* ähnlich, aber weniger ausführlich äußert sich [https://www.lrb.co.uk/v39/n09/stephen-sedley/defining-anti-semitism Stephen Sedley 2017], ein britischer Jurist (bis 2011 Richter am Court of Appeals England & Wales; jetzt Prof. in Oxford)). Die IHRA-Definition sei "unbestimmt" und außerdem rechtlich nicht bindend ("policy is not law"). Das Verbot von Veranstaltungen, wegen antizipierter Kritik von Israels Politik und Praxis der Land-Annexion, "cannot be validated by a policy, much less one as protean in character and as open in shape as the IHRA definition".
* ähnlich, aber weniger ausführlich äußert sich [https://www.lrb.co.uk/v39/n09/stephen-sedley/defining-anti-semitism Stephen Sedley 2017], ein britischer Jurist (bis 2011 Richter am Court of Appeals England & Wales; jetzt Prof. in Oxford)). Die IHRA-Definition sei "unbestimmt" und außerdem rechtlich nicht bindend ("policy is not law"). Das Verbot von Veranstaltungen, wegen antizipierter Kritik von Israels Politik und Praxis der Land-Annexion, "cannot be validated by a policy, much less one as protean in character and as open in shape as the IHRA definition".
* ähnlich auch [https://www.rubikon.news/artikel/eine-neue-antisemitismus-nichtdefinition Norman Paech 2017], in einer kurzen Anmerkung zum Beschluss der Bundesregierung. Die Bundesregierung habe dem Druck nachgegeben, "den Freunden der israelischen Regierung beizustehen, um die Kritik an der israelischen Politik noch wirksamer bekämpfen zu können". Paech äußert erhebliche Zweifel, "ob diese Begriffserklärung jetzt helfen wird", abgesehen davon, dass sie rechtlich nicht bindend sei. Über diese "politisch multiplexe Formel" werde "auch der Zentralrat und all die verbissenen Parteigänger der israelischen Besatzungspolitik enttäuscht sein...wenn sie sie einmal genauer gelesen haben". Eine wissenschaftliche Deinition würde dem "politischen Ziel, die Kritik an der israelischen Politik zu unterbinden, nicht dienen". Leider vezichtet Paech auf Hinweise, wie eine nützlichere Definition aussehen könnte.
* ähnlich auch [https://www.rubikon.news/artikel/eine-neue-antisemitismus-nichtdefinition Norman Paech 2017], in einer kurzen Anmerkung zum Beschluss der Bundesregierung. Die Bundesregierung habe dem Druck nachgegeben, "den Freunden der israelischen Regierung beizustehen, um die Kritik an der israelischen Politik noch wirksamer bekämpfen zu können". Paech äußert erhebliche Zweifel, "ob diese Begriffserklärung jetzt helfen wird", abgesehen davon, dass sie rechtlich nicht bindend sei. Über diese "politisch multiplexe Formel" werde "auch der Zentralrat und all die verbissenen Parteigänger der israelischen Besatzungspolitik enttäuscht sein...wenn sie sie einmal genauer gelesen haben". Eine wissenschaftliche Deinition würde dem "politischen Ziel, die Kritik an der israelischen Politik zu unterbinden, nicht dienen". Leider vezichtet Paech auf Hinweise, wie eine nützlichere Definition aussehen könnte.
* Im Zusammenhang von Reaktionen auf ihre empirische Untersuchung "Antisemitismus als Problem und Symbol" (2015) gehen [http://www.cco.regener-online.de/2017_1/pdf/ullrich-kohlstruck2017_dt.pdf Peter Ullrich und Michael Kohlstruck 2017] auf Antisemitismus-Definitionen, insbesondere auf die der EUMC/FRA ein. Dies sei keine "klare Definition, sondern ein eher zur Sensibilisierunggeeigneter Beschreibungsversuch ''möglicher'' (aber jeweils nicht zwingender) Ausdrucksweisen von Antisemitismus." Anders als Tomlinson, Sedley und Paech geht es ihnen nicht um die juristische Anwendbarkeit der Definition. sondern um ihre Praktikabilität in der Sozialforschung. "Wir vertreten die Position, dass Ereignisse und Handlungen als antisemitisch klassifiziert werden sollten, in denen sich ein 'negatives Verhältnis gegenüber dem Judentum bzw. gegenüber Jüdinnen und Juden als solchen dokumentiert. Dies trifft unseres Erachtens den inhaltlichen Kern der in der Forschung verbreiteten Antisemitismus-Begriffe (Nipperdey/Rürup 1972; Bergmann/Wywra 2011(". Der Antisemitismus könne dabei völlig offen artikuliert werden oder aber maskiert sein, "beispielsweise im antisemitischen Antizionismus oder anderen Varianten von Umwegkommunikation". Wenn man es aber nicht bei bloßen Motivunterstellungen belassen wolle oder (wie Salzborn 2010) von der apriorischen Annahme ausgehe, Antisemitismus bilde ein konstitutives Element der Moderne", müsse die empirische Forschung "Indikatoren benennen, an denen sich der antisemitische Gehalt intersubjektiv beobachten lässt". Die Autoren weisen auf den Vorschlag des Historikers Christoph Nonn (2008) hin, sich bei wissenschaftlichen Untersuchungen auf "antisemitische Akte" zu konzentrieren, da die Annahme von antisemitischen Mentalitäten problematisch sei.
* Im Zusammenhang von Reaktionen auf ihre empirische Untersuchung "Antisemitismus als Problem und Symbol" (2015) gehen [http://www.cco.regener-online.de/2017_1/pdf/ullrich-kohlstruck2017_dt.pdf Peter Ullrich und Michael Kohlstruck 2017] auf Antisemitismus-Definitionen, insbesondere auf die der EUMC/FRA ein. Dies sei keine "klare Definition, sondern ein eher zur Sensibilisierunggeeigneter Beschreibungsversuch ''möglicher'' (aber jeweils nicht zwingender) Ausdrucksweisen von Antisemitismus." Anders als Tomlinson, Sedley und Paech geht es ihnen nicht um die juristische Anwendbarkeit der Definition. sondern um ihre Praktikabilität in der Sozialforschung. "Wir vertreten die Position, dass Ereignisse und Handlungen als antisemitisch klassifiziert werden sollten, in denen sich ein 'negatives Verhältnis gegenüber dem Judentum bzw. gegenüber Jüdinnen und Juden als solchen dokumentiert. Dies trifft unseres Erachtens den inhaltlichen Kern der in der Forschung verbreiteten Antisemitismus-Begriffe (Nipperdey/Rürup 1972; Bergmann/Wywra 2011(". Der Antisemitismus könne dabei völlig offen artikuliert werden oder aber maskiert sein, "beispielsweise im antisemitischen Antizionismus oder anderen Varianten von Umwegkommunikation". Wenn man es aber nicht bei bloßen Motivunterstellungen belassen wolle oder (wie Salzborn 2010) von der apriorischen Annahme ausgehe, Antisemitismus bilde ein konstitutives Element der Moderne", müsse die empirische Forschung "Indikatoren benennen, an denen sich der antisemitische Gehalt intersubjektiv beobachten lässt". Die Autoren weisen auf den Vorschlag des Historikers Christoph Nonn (2008) hin, sich bei wissenschaftlichen Untersuchungen auf "antisemitische Akte" zu konzentrieren, da die Annahme von antisemitischen Mentalitäten problematisch sei.
Die unterschiedlichen Kritiken haben gemeinsam, dass
- sie die IHRA-Definition für "unbestimmt" halten (Sedley:"indefinite", Tomlinson "vague"). Diese Definition werfe eine Reihe von Fragen auf.
- dass die anschließend aufgelisteten Beispiele nur dann Anzeichen von Antisemitismus sind, wenn sich in ihnen eine Hass gegen Juden ausdrückt.
- sie darauf hinweisen, dass Definition & Beispiele am Recht auf Meinungsfreiheit bzw. Versammlungsfreiheit gemessen werden müssen (Art. 10 EMRK).
Auf dieser Grundlage haben eine Reihe kritisch-jüdischer Organisationen kurz vor dem Beschluss des Europaparlaments (am 24.5.2017) gegen eine Befürwortung der IHRA-Definition protestiert [https://mail.google.com/mail/u/0/?tab=wm#inbox/15c3be1a87cb6093].


== Antisemitismus-Vorwurf ==
== Antisemitismus-Vorwurf ==

Version vom 8. November 2017, 15:26 Uhr

Als Antisemitismus wird eine allgemeine, gelegentlich aber auch speziell die mit Nationalismus, Sozialdarwinismus und Rassismus begründete Judenfeindlichkeit bezeichnet. Ältere Formen dieser Feindseligkeit gegenüber Juden werden auch als Antijudaismus bezeichnet. Der Begriff Antisemitismus wurde zum zentralen Bestandteil der nationalsozialistischen Ideologie. Seit dem Holocaust tritt "Antisemitismus" und "antisemitisch" als Selbstbezeichnung deutlich in den Hintergrund. Diese Begrifflichkeit wird nunmehr fast ausschließlich pejorativ, als stigmatisierendes Etikett verwendet, das die Chancen auf gleichberechtigte Interaktion und Kommunikation mit den auf ihre Reputation bedachten Kreisen der Gesellschaft reduziert. Unter der Bezeichnung "Neuer Antisemitismus" ist es im 21.Jhd. zu einer deutlichen Erweiterung des Begriffes gekommen.

Antisemitismus als Selbstbezeichnung

Der Begriff "Semitismus", im Sinne von Jüdischkeit, wurde erstmals von Wilhelm Marr mit seinem Buch "Der Sieg des Judenthums über das Germanenthum" (1879) in die politische Debatte eingeführt. Noch im gleichen Jahr, am 26.9.1879, gründete Marr in Berlin die Antisemiten-Liga als eine der ersten Vereinigungen von Judengegnern im deutschen Kaiserreich. In § 1 der Statuten des Vereins heißt es: "Der unter dem Namen der 'Antisemiten-Liga' gegründete Verein von nichtjüdischen Männern hat den Zweck, die nichtjüdischen Deutschen aller Konfessionen, aller Parteien, aller Lebenslagen zu einem gemeinsamen innigen Verbunde zu bringen, der, mit Hintansetzung aller Sonderinteressen, aller politischer Differenzen, mit aller Energie, mit allem Ernst und Fleiß dem einen Ziel zustrebt, unser deutsches Vaterland vor der vollständigen Verjudung zu retten und den Nachkommen der Urbewohner den Aufenthalt in demselben erträglich zu machen" (slub-dresden.de judaica-frankfurt.de). Durch den Namen sollte sie sich offenbar von Adolf Stöckers, ebenfalls judenfeindlicher, Christlich-sozialen Partei unterscheiden. Der Begriff A. war also zunächst eine stolze Selbstbezeichnung derer, die das Germanentum vor dem befürchteten Sieg des Judentums retten wollten. Dementsprechend publizierte Marr ein weiteres Pamphlet mit dem Titel "Wege zum Siege des Germanenthums über das Judenthum" (1880), in welchem er den Begriff A. benutzte. Die Antisemiten-Liga existierte nur ein Jahr (bis Ende 1880). Die Selbstbezeichnung als "Antisemiten" lebte jedoch zunächst in zahlreichen anderen Vereinigungen fort, z.B. dem Antisemitenbund (Österreich, 1919-1938).

Traditionell lexikalische Definitionen

  • "Antisemitismus, Gegnerschaft gegen die Juden aus rassistischen Gründen seitens ihrer Wirtvölker; die Vertreter diese Richtung heißen A n t i s e m i t e n. Der früher mehr gefühlsmäßig und aus religiösen Gründen zutage getretene Gegensatz hat sich seit etwa 1875 in den bewußten A. umgewandelt und ist in allen Ländern , wo Juden wohnen, zu beobachtebn gewesen, von den schlimmsten Ausschreitungen begleitet in Rußland (Pogrome)..." (Meyers Lexikon, 7. Auflage, Leipzig 1924).
  • Encyclopedia Britannica Online: "Anti-Semitism, hostility toward or discrimination against Jews as a religious or racial group. The term anti-Semitism was coined in 1879 by the German agitator Wilhelm Marr to designate the anti-Jewish campaigns under way in central Europe at that time. Although the term now has wide currency, it is a misnomer, since it implies a discrimination against all Semites. Arabs and other peoples are also Semites, and yet they are not the targets of anti-Semitism as it is usually understood. The term is especially inappropriate as a label for the anti-Jewish prejudices, statements, or actions of Arabs or other Semites. Nazi anti-Semitism, which culminated in the Holocaust, had a racist dimension in that it targeted Jews because of their supposed biological characteristics—even those who had themselves converted to other religions or whose parents were converts. This variety of anti-Jewish racism dates only to the emergence of so-called “scientific racism” in the 19th century and is different in nature from earlier anti-Jewish prejudices".
  • Wikipedia 2017 "Judenfeindlichkeit" weitergeleitet von "Antisemitismus" "Judenfeindlichkeit (auch Judenhass, Judenfeindschaft, gegebenenfalls Judenverfolgung) bezeichnet eine pauschale Ablehnung der Juden und des Judentums. Dieses Phänomen erscheint seit etwa 2500 Jahren und hat besonders die Geschichte Europas über weite Strecken begleitet. Es reicht von Verleumdung, Diskriminierung und Unterdrückung über lokale und regionale Ausgrenzung, Verfolgung und Vertreibung bis zum Genozid an etwa sechs Millionen europäischen Juden (Schoah) in der Zeit des Nationalsozialismus. Sind die Motive der Feindschaft überwiegend religiös, wird von Antijudaismus gesprochen. Sind die Motive nationalistisch, sozialdarwinistisch oder rassistisch, wird dies im Anschluss an die Antisemiten selbst seit etwa 1870 als Antisemitismus bezeichnet. Dieser Begriff wird heute oft als Oberbegriff und Synonym für alle Formen pauschaler Judenfeindlichkeit gebraucht. Wie zu erwarten ist die Wikipedia-Definition Gegenstand einer heftigen Kontroverse (vgl. dazu einen Artikel des alten Wikipedisten Jürgen Ötting in der FAZ vom 10.09.2012 [1]

Lexikalische Definitionen lassen sich dahin zusammenfassen, dass es beim klassischen Antisemitismus um die pauschale Ablehnung, Diskriminierung und/oder Verfolgung von Juden als "Juden" geht Klug 2013. Das heißt: es werden Menschen aufgrund ihrer Religion, ihres Aussehens, ihres Namens "jüdische" Eigenschaften zugeschrieben, welche dann als Begründung für ihre Ablehnung, Diskriminierung und Verfolgung dienen.

Erweiterung des Begriffs

Arbeitsdefinition des EUMC

Eine Erweiterung des Begriffs erfolgte im Rahmen des EUMC (European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia, 2005). Diese sogenannte "Working Definition of Antisemitism" beginnt relativ konventionell mit einer formalen Begriffsbestimmung:

“Antisemitism is a certain perception of Jews, which may be expressed as hatred toward Jews. Rhetorical and physical manifestations of antisemitism are directed toward Jewish or non-Jewish individuals and/or their property, toward Jewish community institutions and religious facilities”. Schon hier ist allerdings auffällig, dass dass darauf verzichtet wird, Antisemitismus auf die Ablehnung "von Juden als Juden" zu beschränken. Die Erweiterung wird deutlicher in folgendem Zusatz: "In addition, such manifestations could also target the state of Israel, conceived as as Jewish collectivity". Operationalisiert wird die Erweiterung, im Rahmen der Arbeitsdefiniton, in einer Reihe von "heutigen Beispielen von Antisemitismus im öffentlichen Leben, den Medien, Schulen, am Arbeitsplatz und im religiösen Bereich", darunter die Folgenden:

  • Anspielungen auf eine jüdische Weltverschwörung
  • Behauptung, jüdische Bürger verhielten sich loyaler gegenüber Israel als gegenüber ihrem eigenen Staat
  • Verneinung eines Selbstbestimmungsrechts des jüdischen Volkes, z.B. durch die Behauptung, der Staat Israel sei ein rassistisches Unterfangen
  • Doppelstandard, indem von Israel ein Verhalten gefordert wird, welches von anderen demokratischen Staaten nicht erwartet wird
  • Übertragung klassisch antisemitischer Symbole und Bilder auf Isreal und Israelis (z.B. Juden als Mörder von Jesus Christus oder das fordern von "Blutzoll")
  • Vergleiche zwischen der Politik Israels und der der Nazis

Allerdings soll Kritik am Staat Israel nach der ursprünglichen EUMC-Definition dann nicht als antisemitisch gelten, wenn sie einer Kritik entspricht, wie sie auch gegenüber anderen Staaten geäußert wird ("However, criticism of Israel similar to that leveled against any other country cannot be regarded as antisemitic"). Diese Einschränkung ist allerdings in späteren Fassungen fallen gelassen worden.

Israel-Kritik als Antisemitismus

In Deutschland hat es vor allem Samuel Salzborn unternommen, eine erweiterte Antisemitismus-Definition theoretisch zu untermauern. Er tut dies einerseits in einer Art enzyklopädischen Stichwort "Antisemitismus" (2011), wo er neben den "klassischen" Typen des religiös antijüdischen Antijudaismus und völkisch-rassistischen Antisemitismus drei weitere unterschiedet: den "sekundär-schuldabwehrenden", den "antizionistisch/antiisraelischen" und den "arabisch-islamischen" Antisemitismus [file:///I:/aAnti-Antisemitismus/Definition/Salzborn%20Antisemitismus%202011.html Salzborn 2011]. Diese Erweiterung hat er in einem späteren Beitrag weiter differenziert, indem er zwischen anti-zionistischen, anti-israelischen und "internationalem Antisemitismus: die BDS-Kampagne" unterscheidet Salzborn 2013. Er bezieht sich dabei auf die seit 2003 erschienene Literatur zum "Neuen Antisemitismus", vor allem aber auf die "Arbeitsdefinition der EU".

Allerdings war zu diesem Zeitpunkt das EUMC durch die Fundamental Rights Agency (FRA) abgelöst worden. Eine Sprecherin dieser EU-Organisation teilte auf Nachfrage der Jerusalem Post mit, dass es keine ofizielle EU-Definition des Antisemitismus gäbe und auch keine solche beabsichtigt sei. Die Arbeitsdefinition des EUMC sei inzwischen von der Webpage entfernt worden [1] Die erweiterte Definition wird jedoch von der International Holocaust Remembrance Alliance[2], einer 1998 gegründeten intergouvernmentalen Organisation, verbreitet und das nicht ohne Erfolg. Die englischsprachige Wikipedia hält sie für die nach wie vor verbreiteteste Antisemitismus-Definition (https://en.wikipedia.org/wiki/Antisemitism#Definition).

Am 31.05.2017 hat das Europaparlament den europäischen Staaten mehrheitlich empfohlen, die Definition der IHRA zu übernehmen, wie dies bereits Großbritannien und Österreich getan hätten.[2] Auszug aus dem Beschluß: "Calls on the Member States and the Union institutions and agencies to adopt and apply the working definition of anti-Semitism employed by the International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)(4) in order to support the judicial and law enforcement authorities in their efforts to identify and prosecute anti-Semitic attacks more efficiently and effectively, and encourages Member States to follow the example of the UK and Austria in this regard"]. Vorarbeiten für diesen Beschluss hatte eine "European Parliament Working Group in Antisemitism" geleistet, als dessen Sektretariat der European Jewish Congress fungiert [http://www.ep-wgas.eu/).

Am 20.09.2017 hat auch das Bundeskabinett beschlossen, sich die IHRA-Definition zu eigen zu machen Webpage des AA. In der Presseerklärung wird die Definition ausdrücklich als eine "erweiterte" bezeichnet. "Die Definition lautet in der erweiterten Form wie folgt: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“ Die Erweiterung gegenüber der engeren Antisemitismus-Definition des EUMC bzw. der IHRA besteht in Satz 3 und betrifft die ausdrückliche Erwähnung eines israelbezogenen Antisemitismus. + .


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Kritik des erweiterten Antisemitismus-Begriffs

Kritisch mit dem erweiterten A-Begriff haben sich neuerdings mehrere Autoren auseinandergesetzt.

  • am Eingehendsten ist das Gutachten, welches Hugh Tomlinson, ein prominenter britischer Jurist (Q.C.), für eine Reihe jüdischer NGOs verfasst hat Hugh Tomlinson 2017. Er unterscheidet dabei zwischen der eigentlichen Definition und den anschließend angegebenen beispielhaften Illustrationen. Die aus zwei Sätzen bestehende Definition hält er für unbestimmt ("vague and unclear"), weil sie auf eine "bestimmte Perzeption von Juden abstellt, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken "kann" (may). Das sei einerseits zu weit, weil es offen lässt, worin sich diese Perzeption oder Haltung noch ausdrücken kann. Andererseits sei dies zu eng, weil sie nicht ausdrücklich das Verhalten einbezieht "which, though not expressed as hatred of Jews is clearly a manifestation of antisemitisms". Was die angeführten Beispiele betrifft, so findet Tomlinson dass die meisten der genannten Aktivitäten "nicht als solche antisemitisch genannt werden können". Als echte Beispiele (im Sinne der Definition) lässt er nur gelten, den "Aufruf zur Tötung oder Schädigung von Juden im Namen einer radikalen Ideologie" bzw. den "Vorwurf gegenüber den Juden als Volk oder dem Staat Israel, den Holocaust zu erfinden oder übertrieben darzustellen". Im übrigen betont er, dass die Arbeitsdefinition selbst keine rechtliche Bindungswirkung beanspruche. Jede Berufung von Regierungen auf die Arbeitsdefinition müsse sich ohnehin an den rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit (etwa in Art. 10 EMRK) messen lassen. Auf dieser Grundlage haben eine Reihe kritisch-jüdischer Organisationen kurz vor dem Beschluss des Europaparlaments (am 24.5.2017) gegen eine Befürwortung der IHRA-Definition protestiert [3].
  • ähnlich, aber weniger ausführlich äußert sich Stephen Sedley 2017, ein britischer Jurist (bis 2011 Richter am Court of Appeals England & Wales; jetzt Prof. in Oxford)). Die IHRA-Definition sei "unbestimmt" und außerdem rechtlich nicht bindend ("policy is not law"). Das Verbot von Veranstaltungen, wegen antizipierter Kritik von Israels Politik und Praxis der Land-Annexion, "cannot be validated by a policy, much less one as protean in character and as open in shape as the IHRA definition".
  • ähnlich auch Norman Paech 2017, in einer kurzen Anmerkung zum Beschluss der Bundesregierung. Die Bundesregierung habe dem Druck nachgegeben, "den Freunden der israelischen Regierung beizustehen, um die Kritik an der israelischen Politik noch wirksamer bekämpfen zu können". Paech äußert erhebliche Zweifel, "ob diese Begriffserklärung jetzt helfen wird", abgesehen davon, dass sie rechtlich nicht bindend sei. Über diese "politisch multiplexe Formel" werde "auch der Zentralrat und all die verbissenen Parteigänger der israelischen Besatzungspolitik enttäuscht sein...wenn sie sie einmal genauer gelesen haben". Eine wissenschaftliche Deinition würde dem "politischen Ziel, die Kritik an der israelischen Politik zu unterbinden, nicht dienen". Leider vezichtet Paech auf Hinweise, wie eine nützlichere Definition aussehen könnte.
  • Im Zusammenhang von Reaktionen auf ihre empirische Untersuchung "Antisemitismus als Problem und Symbol" (2015) gehen Peter Ullrich und Michael Kohlstruck 2017 auf Antisemitismus-Definitionen, insbesondere auf die der EUMC/FRA ein. Dies sei keine "klare Definition, sondern ein eher zur Sensibilisierunggeeigneter Beschreibungsversuch möglicher (aber jeweils nicht zwingender) Ausdrucksweisen von Antisemitismus." Anders als Tomlinson, Sedley und Paech geht es ihnen nicht um die juristische Anwendbarkeit der Definition. sondern um ihre Praktikabilität in der Sozialforschung. "Wir vertreten die Position, dass Ereignisse und Handlungen als antisemitisch klassifiziert werden sollten, in denen sich ein 'negatives Verhältnis gegenüber dem Judentum bzw. gegenüber Jüdinnen und Juden als solchen dokumentiert. Dies trifft unseres Erachtens den inhaltlichen Kern der in der Forschung verbreiteten Antisemitismus-Begriffe (Nipperdey/Rürup 1972; Bergmann/Wywra 2011(". Der Antisemitismus könne dabei völlig offen artikuliert werden oder aber maskiert sein, "beispielsweise im antisemitischen Antizionismus oder anderen Varianten von Umwegkommunikation". Wenn man es aber nicht bei bloßen Motivunterstellungen belassen wolle oder (wie Salzborn 2010) von der apriorischen Annahme ausgehe, Antisemitismus bilde ein konstitutives Element der Moderne", müsse die empirische Forschung "Indikatoren benennen, an denen sich der antisemitische Gehalt intersubjektiv beobachten lässt". Die Autoren weisen auf den Vorschlag des Historikers Christoph Nonn (2008) hin, sich bei wissenschaftlichen Untersuchungen auf "antisemitische Akte" zu konzentrieren, da die Annahme von antisemitischen Mentalitäten problematisch sei.

Antisemitismus-Vorwurf

Der Streit um die Antisemitismus-Definition ist vor allem deshalb bedeutsam, weil der Begriff als Waffe im politischen Meinungskampf verwendet wird und geeignet ist, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Was folgt, ist eine Materialsammlung neuerer Beispiele.

  • Antisemitismus-Vorwurf der SPD-Stadträtin Sara Rihl gegen den Lehrer Christoph Glanz wegen seines Eintretens für BDS; Schulbehörde leitet Disziplinarverfahren ein (später eingestellt). - Im Januar 2017 kommt es zu einem Vergleich beim LG Oldenburg: Rihl unterlässt es, Glanz als "bekannten Antisemiten" zu bezeichnen, darf aber bei ihrer Meinung zu BDS bleiben.
  • Verhinderung eines für den 23.9. 2017 geplanten Vortrages von Abi Melzer im "Erste Welt Haus" München (durch Intervention der Stadtverwaltung veranlasst durch Charlotte Knobloch, die Melzer als "berüchtigten Antisemiten" bezeichnet)(Unterlassungsurteil vom 31.11.2017 des LG München verbietet Charlotte Knobloch diese Behauptung aufzustellen).
  • Verhinderung der für November 2017 in der Uni Göttingen geplante NAKBA-Ausstellung durch die Rektorin (aufgrund von Protesten des AStA); die Ausstellung muss kurzfristig in eine private Galerie verlegt werden
  • Eleonora Roldan Mendevil, Lehrbeauftragte am Otto Suhr Institut der FU Berlin, wird Anfang Januar 2017 wegen Befürwortung von BDS suspendiert. Weinthal/Wiesental: "offensichtliche Antisemitin". - Im Juli 2017 widerlegt ein von der FU in Auftrag gegebenes Gutachten von Wolfgang Benz die Vorwürfe.
  • Farid Esack 2017
  • Kopi-Konferenz "50 Jahre israelische Besatzung" mietet Räume bei Ökohaus Frankfurt; Kündigung am 20.3.17 (nach Intervention von Bürgermeister Uwe Becker: "in Frankfurt unerwünscht"). - Das LG Frankfurt hebt die Kündigung am 3.5.2017 auf.
  • Antrag von CDU und SPD im Münchner Stadtrat (11.07.2017) auf ein Verbot "jeglicher Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit der "antisemitischen BDS-Bewegung" (BIB #31)
  • Beschluss des Frankfurter Magistrats zu BDS (25.08.2017): In Frankfurt sollen keinerlei Räumlichkeiten oder Flächen für BDS-Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Vereinen oder Organisationen, die antisemitischen Aktivitäten von BDS unterstützen sollen Zuschüsse verwehrt werden. Dies soll für städtische Räumlichkeiten und Räume von städtischen Gesellschaften gelten. Gleichzeitig appelliert der Magistrat auch an private Vermieter in der Stadt, ebenso zu verfahren.
  • Buchvorstellung "Die Antisemitenmacher". Saalbau Betriebsgesellschaft (Tochter des AGB Holding, Besitz der Stadt Frankfurt) kündigt Mietvertrag vom 14.9. 17 (aufgehoben vom LG Frankfurt 9.10.2017)
  • Kündigung des Mietvertrages im "Gasteig", München, zur Verhinderung eines Vortrages von Judith Bernsteins. Aufgehoben durch LG München.
  • Weigerung der HU einen Saal im "Gasteig", München, für die Ehrung des Ehepaaars Bernstein zu überlassen, unter Berufung auf die geplante Verfügung des Stadtrates

Links zum Antisemitismus-Vorwurf (gestartet von Sebastian)

Günter Grass

Jakob Augstein

  • "Der Fall Augstein". Rabbi Abraham Cooper vom Simon Wiesenthal Center (SWC): "Er ist ein Antisemit" (FAZ 1.2.2013: 35). Er habe die Gelegenheit verstreichen lassen, sich für seine Äußerungen zu entschuldigen und habe seinen Glauben an die Richtigkeit seines Tuns bekräftigt." Top Ten anti-Israel/Anti-Semitic Slurs. 3D-Test für Antisemitismus (entwickelt von Natan Sharansky, ehemals Dissident in der Sowjetunion, dann rechtsgerichteter Politiker in Israel, veröffentlicht im Jewish Political Studies Review. Danach sei der moderne Antisemitismus schwer zu erkennen, weil er sich hinter dem Schein legitimer Israel-Kritik und sogar hinter dem Eintreten für die Menschenrechte verstecke. Dennoch sei er zu erkennen an: Delegitimation, Dämonisierung, Doppelstandard. In-Zweifel-Ziehen von Israels Existenzrecht; Vergleich Israels mit Nazideutschland oder mit Terror oder mit gewalttätigen Islamisten. Israel selektiv für Dinge kritisieren, die andere auch machen. "Antisemitismus, das sei heute vor allem Antiisraelismus, da waren sich Cooper und der ebenfalls geladene Antisemitismusforscher Matthias Küntzel sowie der Veranstalter Michael Spaney einig" (Leander Steinkopf, FAZ 1.2.13: 35. Wir wird man einer der schlimmsten Antisemiten? Abraham Cooper erklärt sich in Berlim zum 'Fall Augstein'.).

Martin Luther

Der Vizepräsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Christoph Markschies, konstatierte in der FAZ (30.10.2017: 7) in einem Resümee des Luther-Jahres unter Verweis auf den "Antijudaismus Martin Luthers, der stellenweise als Antisemitismus zu bezeichnen ist", dass der Reformator "sich tatsächlich nicht als protestantischer Heros der Neuzeit eignet".

  • "Das Problem in Deutschland besteht indessen darin, dass einige Politiker, Medienleute und der Zentralrat der Juden für sich die Deutungs- und Bestimmungshoheit über das beanspruchen, was angeblich oder tatsächlich antisemitisch ist, tatsächlich oder angeblich den Holocaust verharmlost oder wie wir der Opfer der Gewaltherrschaft zu gedenken haben. Auch Kritik in Deutschland am Vorgehen Israels gegen seine Nachbarn wird schnell und gern in die antisemitische Ecke gerückt und damit kleingehalten" (Kosmier 2008).
  • Ein Journalist bezeichnete einmal nicht nur die Empfehlung, zur Vorbereitung einer israelisch-palästinensischen Zwei-Staaten-Lösung einen gemeinsamen Rat zu bilden, als "antisemitisch", sondern auch die Transsexuelle, die diesen Vorschlag unterstützt hatte, als "antisemitischen Schlamperich" - und deren Auflistung jüdischer Autoren mit der Begründung als "antisemitisch" (denn sie besitze ja wohl eine "Judenkartei"). Nachdem die Transsexuelle dem Journalisten diese Behauptungen hatte untersagen lassen (250 000 Euro bei Zuwiderhandlung), beurteilte sie den Gebrauch des Antisemitismus-Begriffs bei diesem Journalisten als "Versuch der willkürlichen Brandzeichnung zum Zwecke der politischen Ausschaltung und menschlichen Herabwürdigung". Dass augerechnet dieser Journalist dann vor einem Bundestagsausschuss über den Antisemitismus sprechen durfte, fasste sie als unverständlichen Affront auf (Krienen 2008).
  • Ein Benennungskonflikt hinsichtlich des Inhalts einer Broschüre führte im Herbst 2010 zu einem Wandel öffentlicher Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden der Stiftung "Erinnerung, Verantwortund und Zukunft" (Martin Salm) und zu einer Überprüfung der Förderungspraxis der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft". Kurz nach dieser Affäre schied Martin Salm "aus gesundheitlichen Gründen" aus dem mit der Erarbeitung des Berichts Antisemitismus in Deutschland befassten "unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus" aus.
  • Nazi-Sympathie in der Bremer Linken? BILD-Überschrift: "Wieviel Nazi-Sympathie steckt in den Bremer Linken?"
  • Bremer Friedensforum ein "antisemitischer Verein"? Nach Meinung von Benjamin Weinthal, dem deutschen Korrespondenten der "Jerusalem Post" ist das Bremer Friedensforum ein "antisemitischer Verein", dem der Bürgermeister das Recht entziehen sollte, in der Villa Ichon Veranstaltungen abzuhalten (taz 07.10.2016)

Weblinks und Literatur

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