Anti-Folter-Konvention

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Version vom 23. April 2009, 15:55 Uhr von Tiao (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Anti-Folter-Konvention" ist die Kurzbezeichnung für die "Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" sowie fuer die UN-Anti-Folter-Konvention.

EU-Konvention

Die Europäische Anti-Folter-Konvention ist insofern einzigartig, als sie darauf abzielt, Folter bereits durch vorbeugende Maßnahmen im Vorfeld zu verhindern.

UN-Konvention

Artikel 2 Absatz 2: "Aussergewoehnliche Úmstaende" duerfen nicht als Rechtfertigung geltend gemacht werden. Auch Krieg nicht. Absatz 3: Weisungen von Vorgesetzten duerfen nicht geltend gemacht werden.