Abolizionismo 2.3

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L'abolizione del diritto penale

Die abolitionistische Bewegung setzt nicht nur auf die Abschaffung der Freiheitsstrafe, sondern in manchen ihrer Facetten auch auf die Abschaffung aller Institution der Strafrechtspflege von der spezfisch strafrechtlichen Sprache über die Institution der Strafe bis hin zu den Straf- und Strafzwecktheorien.

Protagonisti

  • Nils Christie
  • Louk Hulsman

Louk Hulsmans (1986) Kritik des Strafrechts umfasste u.a. folgende Punkte:

  1. Das sog. Strafrechtssystem ist gar kein System im Sinne zweckgerichteter Kooperation zur Erreichung der postulierten Ziele. Es erreicht de facto seine postulierten Ziele nicht. Dominant sind Eigendynamiken und unintendierte Nebenfolgen. Beweis: die unmittelbaren Erfahrungen der unmittelbar Beteiligten ebenso wie wissenschaftliche Untersuchungen.
  2. Die sog. Straftaten, also "kriminelle Ereignisse", unterscheiden sich nicht wesentlich von anderen "problematischen Ereignissen" im Leben der Menschen und verdienen deshalb auch keine spezielle Bezeichnung oder Reaktion - und schon gar keine staatlich monopolisierte Reaktion in Form der Kriminalstrafe.
  3. Weder die Eigenschaften der Personen ("Kriminelle") noch die Eigenschaften der Ereignisse oder Handlungen ("Straftaten") rechtfertigen eine spezialisierte Behandlung ("Bestrafung").


Debattiti

Muss Strafe sein?

Nicht die Verletzung eines Strafgesetzes, sondern die Situation, in der zwischenmenschliche Verletzungen entstanden, sollen im Vordergrund stehen.

Auch geht es nicht um die Identifikation eines schuldigen Täters und um dessen gerechte Bestrafung, sondern um die Frage der Verantwortlichkeit und der Möglichkeit einer Wiederherstellung verträglicher Lebensbedingungen für die Zukunft.

Gesellschaft ohne Strafe: eine Utopie?

Possible? (tipping point) Erfolge in der Vergangenheit? (steinert-scheerer) Der häufigste Vorwurf an die Adresse von Abolitionisten ist der Utopie-Vorwurf. Der Gegenvorwurf an die Adresse der Kritiker wurde von Gerhard Mauz (1975: 7) formuliert: "Es muss nicht bis zum Ende aller Tage angeklagt und verurteilt werden. Über die Verstöße gegen unsere Vereinbarungen, die wir Gesetze nennen, als hätten wir sie wie Moses vom Berge herabgebracht, kann auch solidarisch verhandelt, sie können auch leidenschaftslos ausgetragen werden (so jedenfalls, dass nicht noch mehr Leid entsteht, so schon gelitten wird). - Es setzt dies nur voraus, dass wir darauf verzichten, über Menschen zu befinden; dass wir uns dazu entschließen, mit ihnen, für sie und damit auch für uns nach Lösungen zu trachten. - Eine Utopie? Eine Utopie ist wohl eher die Vorstellung, es könne unsere Mühe um den kAustrag der Konflikte, die im Zusammenhang mit unseren Vereinbarungen entstehen, für alle Zeit im Anklagen und Verurteilen am Ziel sein - in einem Richt, das über uns richtet. Eine Utopie ist doch wohl eher die Vorstellung, wir könnten für alle Zeit damit am Ziel sein, dass wir strafen."

Abolizionismo nella litteratura

  • Tolstoi

Weblinks und Literatur

  • Heidbrink, Ludger & Alfred Hirsch (2006) Verantwortung in der Zivilgesellschaft. Zur Konjunktur eines widersprüchlichen Prinzips. Frankfurt: Campus Verlag.
  • Hulsman, Louk H.C. (1986) Critical criminology and the concept of crime. Contemporary Crises 10: 63-79.
  • Mauz, Gerhard (1975) Das Spiel von Schuld und Sühne. Die Zukunft der Strafjustiz. Düsseldorf, Köln.