Uwe Steinhoff

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Der Deontologe Uwe Steinhoff (*22. Mai 1968) veröffentlichte moralphilosophische Arbeiten zur politischen Gewalt, darunter Moralisch Korrektes Töten (2005) und "On the Ethics of Torture" (2013).

Er studierte in Frankfurt am Main und ging nach Promotion in Würzburg zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Humboldt-Universität zu Berlin und nach Oxford, bevor er eine Stelle als Associate Professor am Department of Politics and Public Administration der Universität Hongkong annahm.


Publikationen von Uwe Steinhoff (Auswahl)

  • On the Ethics of Torture. Albany, SUNY Press 2013
  • Justifying Defensive Torture. In: Beverly Clucas, Gerry Johnstone, Tony Ward (Hg.): Torture: Moral Absolutes and Ambiguities, Nomos, Baden-Baden 2009, pp. 43-67.
  • Jeff McMahan on the Moral Inequality of Combatants. Journal of Political Philosophy 16 (2008), pp. 220-226.
  • On the Ethics of War and Terrorism. Oxford University Press, Oxford 2007
  • Why There Is No Barbarization but a Lot of Barbarity in Warfare. In: George Kassimeris (Hg.): The Warrior's Dishonour: Barbarity, Morality and Torture in Modern Warfare. Ashgate, London and Burlington 2006, pp. 101-111.
  • Torture: The Case for Dirty Harry and against Alan Dershowitz. Journal of Applied Philosophy 23 (2006), pp. 337-353.
  • Moralisch korrektes Töten. Zur Ethik des Krieges und des Terrorismus. Wunderkammer 2005
  • The Ethics of Terrorism. In: Georg Meggle (Hg.): Ethics of Terrorism & Counter Terrorism. ontos, Frankfurt am Main 2005, pp. 215-224.
  • How Can Terrorism Be Justified?. In: Igor Primoratz (Hg.): Terrorism: The Philosophical Issues. Palgrave, Basingstoke 2004 , pp. 139-156.
  • Wann ist Töten im Krieg moralisch erlaubt? In: Kompass 12/09 [1]

Weblinks

  • Summary von Moralisch korrektes Töten in Sowiport: Der Verfasser setzt sich zunächst mit den Kriterien des ius ad bellum auseinander. Aus liberal-individualrechtlicher Perspektive argumentiert er, dass jedes einzelne Individuum eine legitime Autorität sei und das Recht habe, anderen oder dem Staat den Krieg zu erklären, sofern ein "gerechter Grund" eine solche Entscheidung legitimiere. Die Perspektive wendet sich im Folgenden dem ius in bello zu. Hier geht es um das Prinzip der Immunität von Nichtkombattanten sowie die Frage von Schuld und Unschuld im Krieg. Als Terrorismus wird die Strategie der wiederholten, durch entsprechende Taten glaubhaft gemachten Drohung mit der gleichfalls wiederholten Tötung oder schweren Verletzung Unschuldiger oder der Zerstörung von deren Eigentum verstanden, mit dem Ziel, Andere einzuschüchtern, zu bedrohen oder sonstwie zu beeindrucken. Zur Bekämpfung des Terrorismus gibt es nach Einschätzung des Verfassers nur drei legitime Mittel: Aufgabe der Doppelmoral, gezielte Strafverfolgung, Einbeziehen der bislang von Freiheit und Gerechtigkeit Ausgeschlossenen.