Theorie

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Definition

Eine Theorie (griech. theoria = das Schauen, das Anschauen; theorein = betrachten; Gegensatz: praxis = Tätigkeit; praxein = agieren, handeln) ist der Versuch, ein Objekt des Nachdenkens (das Explanandum) auf rationale Weise richtig zu erklären. Dabei wird der gedankliche Entwurf der Erklärung (das Explanans) in aller Regel (weit) über den Komplexitätsgrad einer schlichten Vermutung hinausgehen.

Gute Theorie

Eine gute Theorie ist der erfolgreiche Versuch, das Explanandum so korrekt, präzise und simpel wie möglich zu erklären. Eine Theorie muss allerdings nicht gut sein, um nützlich sein zu können. Gerade falsche Erklärungsentwürfe können dadurch, dass sie Widerlegungsversuche herausfordern, indirekt zur Entwicklung guter Theorien beitragen.

Das als Theorie bezeichnete System von Annahmen sollte eine innere Struktur aufweisen, die in sich widerspruchsfrei ist - und es sollte insofern "informationsreich" sein, als es in der Lage sein sollte, bestimmte Phänomene auch auszuschließen. Von Vorteil ist es zudem, wenn eine Theorie sich offener und verdeckter Werturteile enthält, mit möglichst präzise definierten Begriffen arbeitet und schon möglichst viele Widerlegungsversuche überstanden hat. Je besser die Theorie, desto stärker wird sie sich von Weltanschauungen, Ideologien oder so genannten Alltagstheorien und deren "Behauptungswissen" unterscheiden (auch wenn sie, was durchaus vorkommen kann, ähnliche Zusammenhänge darstellt).

Entstehung

Weiterhin lassen sich zwei Arten der wissenschaftlichen Theoriengenerierung herausstellen, wobei die Grenzen hierbei fließend sind. Zum einen sieht die induktive Verfahrensweise ihren Ausgangspunkt in Erfahrungssätzen. Diese Hypothesen werden empirisch geprüft und so in direktem Bezug auf die soziale Realität die Theorie entwickelt und gegebenenfalls modifiziert oder korrigiert. Zum anderen verwenden Vertreter des deduktiven Vorgehens historisch vorausgehendes, verifiziertes Wissen und entwickeln mittels logischen Schließens die Theorie.

Geltung

Theorien gelten im Rahmen bestimmter Paradigmen und auch innerhalb dieser Paradigmen nur so lange, bis sie von (vorgeblich) korrekteren, präziseren und/oder zumindest einfacher formulierten Theorien abgelöst werden.

Erklärungsanspruch

Theorien können, entsprechend ihrem angegebenen Geltungsrahmen, verschieden große Bereiche der sozialen Realität umfassen. Zwischen den Theorien, die Aussagen über einzelne, raumzeitlich eng begrenzte empirische Regelmäßigkeiten treffen und umfassenden, komplexen Gesellschaftstheorien liegen die sogenannten "Theorien mittlerer Reichweite" (Robert K. Merton). Mit zunehmender Weite des Erklärungsanspruchs nehmen allerdings auch die Schwierigkeiten bei der empirischen Überprüfung zu. Wer die einfache empirische Überprüfbarkeit zum dominanten Maßstab für die Bewertung des "Nutzens" von Theorien macht, wird weder der Kritischen Theorie der Gesellschaft ("Frankfurter Schule") noch der Psychoanalyse noch solchen "Allgemeinen Kriminalitätstheorien", die sich die Erklärung des gesellschaftlichen Phänomens der Kriminalität als Gesamterscheinung zur Aufgabe machen, viel abgewinnen können.

Funktionen

Theorien steuern Forschungsprozesse und organisieren Verständigungsprozesse über die grundlegenden Orientierungen innerhalb des jeweiligen wissenschaftlichen Fachs. Sozialwissenschaftliche Theorien stellen sie zudem Stimuli für die Entwicklung neuer - und mehr noch für die Legitimation existierender - politischer Programme bereit.

Kriminalitätstheorien

Kriminalitätstheorien behandeln Ursachen und Konsequenzen kriminellen Verhaltens und sind dem gesellschaftlichen Wandel unterworfen. Sie sind demnach zeit- und ortsabhängig, beeinflussen bzw. reagieren auf soziale Wertvorstellungen und das gesellschaftliche Verständnis von Kriminalität(sursachen) sowie die Art der Reaktionen auf abweichende Handlungen. Unterschiedliche wissenschaftstheoretische Auffassungen und fachspezifische Zugänge der verschiedenen Bezugswissenschaften der Kriminologie über den Geltungsanspruch einer Theorie und auch den Gegenstandsbereich selbst führen zu einer Vielfalt von Konzepten, Modellen und Erklärungsansätzen zum Thema Kriminalität, welche allerdings nicht in allen Fällen eine Theorie im engeren Sinn darstellen. Aus diesem Grund fällt eine klassifizierte Darstellung von Kriminalitätstheorien schwer. Dennoch zeigt die historische Entwicklung der kriminologischen Forschung und Theoriebildung nach dem Anlage-Umwelt-Streit der italienischen (Kriminalanthropologen) und französischen (kriminalsoziologische Richtung) Schule im 19. Jahrhundert im darauf folgenden Jahrhundert einen Paradigmenwechsel. Dieser ist von den biologischen Theorien und Ansätzen, in denen Vererbung eine essentielle Rolle in der Ursachenforschung spielt, über die Dominanz der psychologischen und sozialpsychologischen Theorien, deren Hauptrichtungen psychodynamische Konzepte, kontroll- und lerntheoretische Ansätze, Aggressionstheorien und auch der Rational-Choice-Ansatz darstellen, bis hin zu den soziologisch und strafrechtssoziologisch orientierten Theorien zu verfolgen. Vertreter letzterer Richtung führen das Auftreten abweichender und krimineller Phänomene auf vorwiegend sozialstrukturelle Probleme zurück. Als Beiträge dieser gesellschaftstheoretischen Ausrichtung sind hier Kulturkonflikttheorien, Subkulturtheorien, Anomie-Theorie oder auch der Labeling-Ansatz zu nennen. Einen weiteren Zugang zur Einordnung der verschiedenen Ansätze und Vorstellungen bieten die unterschiedlichen Erklärungsebenen, auf denen diese ansetzen. Zu differenzieren ist hier die individuelle, täter- bzw. opferzentrierte Perspektive auf die Entstehung von kriminellen Handlungen von der strukturellen und auch von der institutionell orientierten Sichtweise auf das Phänomen, welche sich vor allem auf die Verbrechenskontrolle bezieht.Generell sind allerdings zahlreiche Verbindungen und Überschneidungen zwischen den einzelnen Theorien und Konzepten zu finden.


Literatur

  • Albert, H u.a.: Forschungslogik der Sozialwissenschaften. Düsseldorf. 1974
  • Göppinger, H.: Kriminologie. 5. vollst. neubearb. und erw. Aufl. München. 1997
  • Kant, I.: Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis,1793.
  • Kaiser, G.; Schellhoss, H. (Hrsg.): Kleines kriminologisches Wörterbuch. Freiburg. 1974
  • Schneider, H.-J.: Kriminologie. Berlin. New York. 1987
  • Popper, K. R.: Logik der Forschung. 2. durchges. Aufl. Berlin. 2004 (1935)

Weitere Informationen zum Stichwort Kriminalitätstheorien finden Sie im Kriminologie-Lexikon ONLINE unter Kriminalitätstheorien.