Strafprozeßordnung

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Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet. Sie ist Teil des formellen Strafrechts, während das materielle Strafrecht vor allem im Strafgesetzbuch geregelt ist.

Die Strafprozessordnung wurde am 1. Februar 1877 erlassen. Sie ist wie viele deutsche Gesetze (allerdings nicht explizit) mit einem allgemeinen Teil und einem besonderen, nach dem Verlauf des Verfahrens geordneten, Teil gestaltet. Besondere Vorschriften umfassen auch das Opfer einer Straftat („Verletzter“), besondere Verfahrensarten (Strafbefehl, Sicherungsverfahren, beschleunigtes Verfahren etc.) und die Strafvollstreckung sowie das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister.

Flankiert wird die Strafprozessordnung durch Vorschriften im Gerichtsverfassungsgesetz, im Jugendgerichtsgesetz (für das Jugendstrafrecht), das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das Ordnungswidrigkeitengesetz, die Abgabenordnung sowie für bestimmte Verfahrenshandlungen auch die Zivilprozessordnung. Besonders hervorzuheben sind auch die anzuwendenden Verwaltungsvorschriften, namentlich die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV). Für die Strafvollstreckung treten die Strafvollstreckungsordnung und das Strafvollzugsgesetz hinzu.

Die Strafprozessordnung bindet die öffentliche Gewalt bei der Ermittlung von Straftaten. Die Strafprozessordnung ist ein Bundesgesetz. Bei präventiven Maßnahmen der Polizei gelten die jeweiligen Landesgesetze (Polizeirecht, Ordnungsrecht, Gefahrenabwehr).

Daneben ist zum Inkrafttreten das Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGStPO) erlassen worden.