Soziale Normen

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Als soziale Normen (lat. Socius = Gefährte; lat. Norma = Winkelmaß, Richtschnur, Regel) werden im Unterschied zu technischen Normen (z.B. DIN, ISO) Beurteilungsmaßstäbe und verbindliche Vorschriften für menschliches Verhalten bezeichnet, die gesellschaftlichen Ursprungs und für menschliches Miteinander unerlässlich sind.

Definition(en)

Obwohl oder gerade weil der Begriff der sozialen Norm für die Sozialwissenschaften so grundlegend und zentral ist, gibt es eine Vielzahl von Normkonzeptionen (Pluralität). Unklar bleibt dabei oft, ob es sich um Definitions-, Beschreibungs- und/oder Erklärungsversuche handelt. Unterschiede bestehen dabei vor allem hinsichtlich der Frage, ob und auf welche Art und Weise die Norm mit Sanktionen verknüpft wird. Das Spektrum reicht von engen (Mikro-) Definitionen bis hin zu eher weiten (Makro-)Definitionen. Hierfür je ein Beispiel:

‚Soziale Normen‘ sind mit Sanktionen verbundene Aufforderungen von Alter an Ego, in bestimmten wiederkehrenden Situationen ein bestimmtes Verhalten zu zeigen. (Korthals-Beyerlein 1979: 98)
Normen sind allgemein geltende und in ihrer Allgemeinheit verständlich mitteilbare Vorschriften für menschliches Handeln, die sich direkt oder indirekt an weitverbreiteten Wertvorstellungen orientieren [...]. Normen suchen menschliches Verhalten in Situationen festzulegen [...]. Damit schaffen sie Erwartbarkeiten. Sie werden durch Sanktionen abgesichert. (Bahrdt 2000: 49)

Die Entstehung von Normen

Hans Jürgen Kerner (s. Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 437) geht davon aus, dass menschliches Verhalten grundsätzlich an bestimmten Handlungsmustern ausgerichtet ist, welche sich über lange Entwicklungszeiträume hinweg bilden. Allem Anschein nach werden diese Muster mit je unterschiedlicher Häufigkeit tatsächlich befolgt. Auf diese Weise bilden sie statistische Normen oder auch das gesellschaftlich faktische Normale.

Exkurs: Abgrenzung von (sozialen) Normen zu Werten

„Werte sind allgemein und rechtfertigen Normen; Normen sind spezifisch und grenzen das Handeln ein – oder anders gesagt: Werte enthalten Anweisungen für die Begründung von Normen, Normen enthalten Begründungen für das Handeln.“ (Meulemann 2001: 196)
Unter Werten sind also etwa Ziele, Ideale und wünschbare Zustände zu verstehen; unter Normen jene erwarteten Handlungen, die der Wertverwirklichung dienen. Technischer ausgedrückt: Normen stellen Operationalisierungen verschiedener Werte dar; hierbei kann sich einerseits ein Wert in bestimmten Normen konkretisieren (mehrere Normen haben den gleichen Wert als Bezugspunkt), andererseits kann eine bestimmte Norm ihre Quelle aber auch in mehreren Werten haben (Repräsentation verschiedener Werte durch eine spezielle Norm).
Das Problem der Begründbarkeit sozialer Normen erschöpft sich letztlich in der Formulierung oberster/letzter Werte (absolute Beurteilungsmaßstäbe). Bei Analysen zur Normentstehung stellen Werte somit keine theorietaugliche Annahme dar, da sie in letzter Konsequenz nicht falsifizierbar sind.

Wozu (sind) soziale Normen (gut)?

Soziale Normen entlasten den Menschen als ein nicht festgelegtes (instinktarmes) und weltoffenes (reizüberflutetes) Wesen bei der Entscheidung für eine der sozialen Situation angemessene Handlung (Norm als Handlungsorientierung). Dadurch wird das Verhalten des jeweils Einzelnen für seine Mitmenschen/seine Umwelt erwart- und kalkulierbar, d.h. soziale Normen konstituieren verbindliche Standards. Konsistente Handlungssequenzen sind die Voraussetzung für das Knüpfen sozialer Beziehungen und somit für gesellschaftliche Strukturbildung. Trotz der Existenz sozialer Normen besteht durch die grundsätzliche Wahl- und Handlungsfreiheit des Menschen eine (gewisse) Offenheit des Handelns.
Soziale Normen bilden den Bezugspunkt für die Bestimmung konformen und abweichenden Verhaltens. Konformes (Übereinstimmung mit der Norm) und abweichendes (nonkomformes) Verhalten (Devianz) sind also zwei unterschiedliche Arten sozialen Handelns. In der Regel gewährleisten interne und externe soziale Kontrollinstanzen Normbefolgung. Interne soziale Kontrolle meint die Internalisierung von Normen (Ausbildung eines „Gewissens“) während der (lebenslangen) Sozialisation. Externe soziale Kontrolle meint jegliche Mechanismen von anderen Gesellschaftsmitgliedern zur Verhinderung der Entstehung oder Wiederholung unerwünschten Verhaltens.
Da Normen intra- und interkulturelle Varianz aufweisen und situativ determiniert (d.h. an bestimmte Orte, Zeiten, Gruppen oder Situationen gebunden) sind, bestimmt sich Devianz in Abhängigkeit zur aktuellen Kultur.

Bestandteile und Klassifizierung sozialer Normen

Anhand der Definitionen lassen sich die einzelnen Elemente zur Konstitution einer sozialen Norm herausfiltern (die beteiligten Akteure können je nach spezieller Ausformung der Norm bzw. Situation auch zusammenfallen):

(a) Absender von Verhaltensforderungen (Normsender/-setzer)
(b) Empfänger von Verhaltensforderungen (Normempfänger/-adressat)
(c) Sanktionssubjekte, welche die Sanktionen ausführen (Normhüter/-überwacher)
(d) evtl. Personen, zu deren Gunsten die Norm wirkt (Normbenefiziare /-nutznießer)
(e) normierte Situationen
(f) bestimmtes menschliches Verhalten
(g) Sanktionen nach einem abweichenden Verhalten

Es lassen sich je nach Bezugspunkt unterschiedliche Normarten differenzieren:

(a) nach ihrer Verwirklichung: Idealnormen vs. praktische/typische Normen
(b) nach ihrer Herkunft: profane/relative vs. religiöse/absolute Normen
(c) nach der Art der Sanktion: Verbotsnorm vs. Gebotsnorm
(d) nach dem Grad ihrer Institutionalisierung: formelle vs. informelle Normen
(e) nach den Anreizen zur Befolgung: Koordinationsnorm = Konvention vs. Kooperationsnorm

Bei einer Koordinationsnorm überwiegt Eigeninteresse zur Konformität (z.B. in Deutschland (auch) auf der rechten Seite im Straßenverkehr zu fahren). Bei einer Kooperationsnorm überwiegt das Eigeninteresse zur Abweichung (Kollektivgutproblem), so dass hier zum Schutze der anderen Sanktionen (bzw. zumindest deren Androhung) als Anreiz zur Normbefolgung gegeben werden müssen.

(f) nach der Allgemeinheit ihres Geltungsanspruches (= Adressatenkreis): allgemeine/generelle Normen vs. Partikular-/Rollennormen

Popitz (2006) identifiziert drei Grundkonstrukte, die in allen Gesellschaften vorkommen: Allgemeine sowie reziproke und nicht-reziproke Partikularnormen bilden das primäre soziale Gehäuse, die normative Struktur einer Gesellschaft. Generelle Normen sind solche, die für ihre Mitglieder ungeachtet ihrer Geschlechts-, Alters- und Positionsunterschiede in gleicher Weise gelten (Gleichrangigkeit und Gleichberechtigung aller Gesellschaftsmitglieder im Gegensatz zu allen Nicht-Mitgliedern). Partikulare Normen spalten die Mitglieder einer Gesellschaft anhand bestimmter Merkmalskategorien auf, d.h. sie basieren auf der (biologischen/sozialen) Ungleichheit der Menschen. Je differenzierter eine Gesellschaft ist, desto wahrscheinlicher ist ein gewisses Maß an Norm- bzw. Rollenkonflikten.

(g) nach dem Grad ihrer Verbindlichkeit/Sanktionsstärke (Kann-, Soll- und Muss-Normen)

Kann-Normen sind die am wenigsten zwingenden Verhaltensmuster, d.h. sie basieren nicht auf allgemein geltenden Sollvorschriften und ziehen bei Abweichungen kaum/schwache Sanktionen nach sich. Sie entstehen durch einen Prozess der Gewöhnung. Bei Gewohnheiten handelt sich um regelmäßige, gleichartige und selbstverständlich auftretende Handlungs- und Verhaltensweisen in bestimmten sozialen Situationen, die den Aufwand für Interpretationsleistungen bei der Bewältigung von Situationen verringern (vgl. Punkt 3). Gewohnheiten, die in einem Kollektiv verbreitet sind und Anerkennung genießen, sind Bräuche.
Sitten sind typische Beispiele für Soll-Normen. Es handelt sich um Verhaltensweisen, die zwar nicht strafrechtlich abgesichert sind, deren Einhaltung aber durch das höchste Gericht der „öffentlichen Meinung“ gefordert wird und bei denen im Fall von Normverletzungen faktisch „jedermann“ Sanktionen verhängen kann (informelle Sanktionierung).
Rechtliche Normen sind Muss-Normen. Die Einhaltung (straf-)rechtlicher Normen wird von einer staatlichen Sanktionsinstanz mit spezifischen Zwangsmitteln garantiert. Rechtsnormen gelten unabhängig von einer Zustimmung durch den Adressaten. Recht ist das Instrument sozialer Kontrolle und normativer Steuerung, das am stärksten formalisiert ist (Gesetze), einen eigenen Apparat zur Erzwingung unterhält (Polizei/Justiz) und über die einschneidensten Mittel und Möglichkeiten der Sanktionierung verfügt. Rechtliche Normen werden daher meist als ein Segment sozialer Normen definiert (Recht als Sonderform sozialer Normen); sie unterscheiden sich vor allem durch die Art der formellen Sanktion.


Durch die Etablierung von Strafrechtsnormen und somit der Kriminalisierung sich abweichend verhaltender Personen (Definitions- und Selektionsmacht der Kontrollinstanzen) entsteht laut Labeling Approach die Kriminalität (= Delinquenz) einer Gesellschaft.
Abweichendes Verhalten und illegales/delinquentes/kriminelles Verhalten sind nicht deckungsgleich; verschiedene Formen des abweichenden Verhaltens sind nicht (z.B. Alkoholismus) oder nicht mehr (Homosexualität wurde z.B. entkriminalisiert) illegal, d.h. sie werden inzwischen in unserem Kulturkreis nicht mehr als strafwürdig angesehen.

Weitere Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit sozialen Normen

Die Gültigkeit (= Geltung) von Normen setzt sich zusammen aus:

(1) Verhaltensgeltung: freiwillige Einhaltung der Sollenserwartung/Norm durch die Normadressaten
(2) Sanktionsgeltung: Möglichkeit der Sanktionierung bei Übertretung der Sollenserwartung/Norm

Mit dem Wirkungsgrad (= tatsächliche Geltung) einer sozialen Norm wird das Ausmaß bezeichnet, in dem Normen befolgt bzw. nicht befolgt werden. Der Wirkungsgrad einer Norm kann ein Kriterium zur Messung der Gültigkeit von Normen darstellen. Ein 100%iger Wirkungsgrad von Normen (= vollständige Befolgung der Norm durch die Normadressaten) ist unrealistisch, abweichendes Verhalten ist in der sozialen Realität eine notwendige Folge der Unterschiede zwischen den einzelnen Individuen. Anhand von Dunkelfeldforschungen wird versucht, die tatsächliche Geltung spezieller Normen festzustellen. Abweichungen sind nach Durkheim (1968) ein integrierender Bestandteil einer nicht-pathologischen Gesellschaft. Bei kollektiver Befolgung sozialer Normen und somit kollektivem konformen Verhalten gäbe es in Ermangelung von Abweichungen auch keine sozialen Normen mehr, da erst abweichendes Verhalten die Gültigkeit sozialer Normen in Erinnerung ruft (Normverdeutlichung) und einen Indikator für Normwandel darstellen kann.

(Norm-/Werte-)Wandel: Der Geltungswandel von Normen geht einher mit einem Wandel von Überzeugungen und Verhaltensweisen in der Bevölkerung, d.h. es kommt auch zur Veränderung von Institutionen. Beide Wandlungen beginnen mit abweichenden Überzeugungen (moralische Unternehmer (Becker 1973); Normdistanz) oder Handlungen einzelner. Beide verstärken sich, weil sich die Betroffenen aneinander orientieren. Da aber die Häufigkeiten der Delikte oft nicht bekannt ist (Dunkelfeld), liegt die Vermutung nahe, dass der Überzeugungswandel wichtiger ist als der Wandel der Verhaltensweisen.
Die Entwicklung zur modernen Industriegesellschaft und die damit verbundene Rationalisierung immer umfassenderer Lebensbereiche führten zu einer zunehmenden Normierung des sozialen Handelns durch rechtliche Vorschriften. Vor dem Hintergrund der Krise alter Governance und Globalisierungstendenzen ist mit einer Bedeutungszunahme von transnationalen Normgenerierungsprozessen im Spannungsverhältnis von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu rechnen.

Kriminologische Relevanz

Der Objektbereich der Kriminologie stellt durch die Beschränkung auf (Straf-)Rechtsnormen eine Teilmenge der Soziologie abweichenden Verhaltens dar.
Der Begriff der sozialen Norm liefert somit die Grundlage für kriminologisch relevante Begriffe wie abweichendes Verhalten/Devianz, Delinquenz/Kriminalität. Kurz: Ohne ((Straf-)Rechts-)Normen keine Kriminologie!
Die Analyse der Bedingungen, unter denen abweichendes Verhalten auftritt, bietet zugleich den Schlüssel zur Erklärung der Konformität.

Literatur

  • Bahrdt, Hans Paul (2000): Schlüsselbegriffe der Soziologie. Eine Einführung mit Lehrbeispielen. München: C.H. Beck
  • Becker, Howard (1973): Außenseiter. Zur Soziologie abweichenden Verhaltens. Frankfurt am Main: Fischer
  • Bellebaum, Alfred (1983): Soziales Handeln und soziale Normen. Paderborn: Schöningh
  • Durkheim, Emile (1968): Kriminalität als normales Phänomen. In: Sack, Fritz / König, René (Hrsg.): Kriminalsoziologie. Frankfurt am Main: Akademische Verlagsgesellschaft, S. 3-8
  • Eichner, Klaus (1981): Die Entstehung sozialer Normen. Opladen: Westdeutscher Verlag
  • Kaiser, Günther / Kerner, Hans-Jürgen / Sack, Fritz / Schellhoss, Harmut (Hg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch. üller, Heidelberg. 3. Auflage.
  • Korthals-Beyerlein, Gabriele (1979): Soziale Normen. Begriffliche Explikation und Grundlagen empirischer Erfassung. München: Fink
  • Meulemann, Heiner (2001): Soziologie von Anfang an. Eine Einführung in Themen, Ergebnisse und Literatur. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag
  • Popitz, Heinrich (2006): Soziale Normen. Frankfurt am Main: Suhrkamp
  • Wesche, Steffen (2001): Gegenseitigkeit und Recht. Eine Studie zur Entstehung von Normen. Berlin: Duncker und Humblot
  • Wiswede, Günter (1976): Soziologie konformen Verhaltens. Stuttgart u.a.: Kohlhammer