Peter Strasser

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Univ.-Prof. Dr. Peter Strasser, 2009

Dr. Peter Strasser (* 1950) ist Universitätsprofessor am Institut für Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtsinformatik an der Karl-Franzens-Universität Graz (Österreich)[1].


Laufbahn

Nach seinem Studium der Germanistik und der Philosophie habilitierte Univ.-Prof. Dr. Peter Strasser 1980 im Fachbereich Philosophie. An der Karl- Franzens- Universität Graz (Österreich) unterrichtet er Philosophie und Rechtsphilosophie.

Im Frühjahr 1999 übernahm er eine Gastprofessur an der University of Arizona in Tucson (USA) und ist seit Sommer 1999 regelmäßig als Gastprofessor am Institut für Philosophie an der Universität Klagenfurt (Österreich) tätig.

Die Arbeits- und Forschungsschwerpunkte von Peter Strasser liegen in den Bereichen der Politischen Philosophie, der Rechtsphilosophie, der Geschichte und den philosophischen Grundlagen der Kriminologie sowie in der praktischen Ethik. In diesem wissenschaftlichen Arbeitsfeld befasst er sich insbesondere mit bioethischen Fragen und Menschenrechten. Weiterhin arbeitet Peter Strasser im Bereich der Religionsphilosophie und beschäftigt sich mit Themen der Metaphysik. In der Politischen Philosophie setzt er sich kritisch mit Kulturrelativismus und Postmodernismus auseinander. Einen Schwerpunkt bilden philosophische Untersuchungen zum Antisemitismus und Holocaust.

Die Etikettierung von Menschen als „Bös- Kranke“ erläuterte Strasser nicht nur in seinem Buch „Verbrechermenschen“, sondern griff dieses brisante und aktuelle Thema im Jahre 2008 erneut im Rahmen einer interdisziplinären Fachtagung auf, um auf das ethische Thema der AIDS- Archaik aufmerksam zu machen.[2].

Von 2002 bis 2008 war Peter Strasser, gemeinsam mit Adolf Holl und Thomas Macho, Mitherausgeber der im Styria- Verlag erschienenen „Bibliothek der Unruhe und des Bewahrens“. In dieser Buchreihe wurden kulturwissenschaftliche, religionsphilosophische und ethische Themen aufgegriffen.

Er ist regelmäßiger Mitarbeiter der österreichischen Zeitschrift "Die Presse". Seit April 2003 veröffentlicht Peter Strasser im Feuilleton dieser Zeitschrift eine wöchentliche Kolumne mit dem Titel "Die vorletzten Dinge"[3].

Kriminologisch relevante Aspekte seines Werkes

Das kriminologisch bedeutsame Werk „Verbrechermenschen- Zur kriminalwissenschaftlichen Erzeugung des Bösen“ von Strasser erschien 1984. Die zweite Auflage wurde im Jahr 2005 veröffentlicht und durch ein Vorwort sowie durch ein abschließendes Kapitel („Das neue Kontrolldenken in der Kriminologie“) ergänzt. Strasser setzt sich in dem Buch kritisch mit den biologischen und somit täterorientierten Betrachtungsweisen der Kriminologie auseinander. Insbesondere beschäftigt er sich mit dem Konzept des Verbrechermenschen, welches durch Cesare Lombroso (1835- 1909) geprägt wurde. Bereits in der Titelwahl des Buches, aber auch anhand diverser Aufsätze und Monographien, zeigt sich, dass Strasser sich sehr intensiv und kritisch mit den Lehren von Cesare Lombroso auseinandersetzt.

Moralismus

Strasser beschäftigt sich kritisch mit dem ethischen Thema des Moralismus[4] in der Wissenschaft. In seinem Buch „Verbrechermenschen- Zur kriminalwissenschaftlichen Erzeugung des Bösen“ vertritt Strasser die Meinung, dass die Kriminologie der Herausforderung des Moralismus unterliegt. [1]

Strasser kritisiert an der Entwicklung der (kriminologischen) Ethik, dass die „Wahrheit“ heute nur solange akzeptiert wird, solange sie mit den „erkenntnisleitenden Interessen der Wissensbegierigen“ [2] in Einklang steht bzw. diesen nicht widerstrebt. Als Resultat fließt einerseits eine monoperspektivische Betrachtung der Realität und eine damit verbundene entstellte Wirklichkeit in das Erkenntnissystem ein. Andererseits führt dies zu einer Moralisierung methodischer Ansichten, welche nicht nur theoretischen, sondern auch pragmatischen Überlegungen folgen (Selektionsprinzip). Zudem identifiziert Strasser die Zensur als ein zentrales Instrument des Moralismus.

Ein Charakteristikum der Moralisten sieht Strasser einerseits in der Erzeugung von Angst bei anderen vor einer theoretischen Differenzierung und einer abweichenden Vorgehensweise. Andererseits ist es die Angst der Moralisten, etwas Ungewolltes am Erkenntnisobjekt festzustellen: Insbesondere Kriminologen hatten lange Zeit Angst vor der Feststellung, das „Böse“ könne in jedem schlummern, so dass diese Sichtweise nicht in das Repertoire der Perspektiven und Methoden aufgenommen wurde.

Strasser sieht zudem das Risiko, dass Kriminologen der Versuchung unterliegen, ihre theoretischen Überzeugungen „am Leitfaden der Rechtfertigung einer Praxis“ [3] zu entwickeln. Diese orientieren sich an ihren bereits im Vorfeld gefassten, ethischen und als erstrebenswert erscheinenden Ansichten. Folglich besteht die Gefahr darin, dass die Kriminologie, „als Vehikel“ [4] von Politik, Religion und der aktuellen moralischen Anschauung missbraucht wird.

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Risiken vertritt Strasser die Meinung, dass eine methodenpluralistische Haltung die einzig Erkenntnisfördernde und somit erstrebenswerte Forschung darstellt. Sie darf sich nicht der systematischen Verzerrung des Erkenntnisgegenstandes sowie dem Missbrauch der Erkenntnismittel bedienen. Wissenschaftler dürfen keine Angst vor einer Bloßstellung fürchten. Sie müssen die Garantie haben, ohne Zensur nachdenken und sprechen zu dürfen. Nur unter diesen Umständen kann verhindert werden, dass der nicht erörterte Forschungsgegenstand eine Eigendynamik entwickelt und so zu einer unkontrollierten Größe der Erkenntnisverzerrung „pervertiert“ [5]. Insbesondere gilt dies für die, sich mit dem Bösen und dem Verbrechen befassende, Kriminologie.

Die Beccaria- Falle

Strasser beschäftigt sich in seinem Werk „Verbrechermenschen“ mit einer Forderung des Strafrechtsreformers Cesare Beccaria (1738 - 1794), der durch sein 1764 erschienenes Buch „Dei delitti e delle pene“ (deutsch: „Von den Verbrechen und von den Strafen“) als Begründer der Klassischen Schule der Kriminologie gilt.

In seinem Werk forderte Beccaria die Abschaffung der Todesstrafe und Folter sowie mildere Urteile („humanitäres Anliegen“). Beccaria bediente sich zur Erläuterung seines „humanitären Anliegens“ des „pragmatischen Argumentes“ der Optimierung des Gesellschaftsschutzes aufgrund einer größeren generalpräventiven Abschreckung. Er glaubte sein (ausschließlich) „humanitäres Anliegen“ würde die Bevölkerung nicht von seiner Vorstellung überzeugen.

Dem „humanitären Anliegen“ kann nach Meinung von Strasser durch die Realisierung solch einer Forderung nicht nachgekommen werden, da Delinquente durch diese Vorgehensweise möglicherweise trotz der positiven Intention der Wissenschaftler schlechter behandelt werden.

Die unendliche „Mühsahl“ [6] einer „lebenslänglichen Zwangsarbeit“ [7] ersetzt die Todesstrafe, so dass der humanitäre Elan instrumentalisiert wird. Dadurch wird der humanitäre Gedanke jedoch verfehlt, da härtere Sanktionen an die Stelle milderer Strafen treten. Strasser warnt vor solch einer Instrumentalisierung. Solidarität[5] basiert auf einer freiwilligen, nicht von einem gesellschaftlichen Nutzen geleiteten Handlung gegenüber dem Delinquenten. Durch die Verwendung eines „pragmatischen Argumentes“ wird die tatsächliche Solidarität nicht in Anspruch genommen.

Sofern gewisse empirische Annahmen bezüglich der Auswirkungen bestimmter Maßnahmen die Basis eines „pragmatischen Argumentes“ darstellen, ergibt sich in demjenigen Moment eine Schwierigkeit, in welchem sich die empirischen Annahmen als falsch heraus kristallisieren und die Plausibilität des „humanitären Argumentes“ von der Plausibilität des „pragmatischen Argumentes“ abhängt. Durch die Abhängigkeit wird das „humanitäre Anliegen“ nicht logisch erklärt sondern vernichtet, um es übergeordneten sozialen Zielen unterzuordnen, z.B. dem Gedanken der Generalprävention [8].

Durch die Zuhilfenahme des in der „Beccaria- Falle“ beschriebenen „pragmatischen Argumentes“, steht der Gesellschaftsschutz stets im Vordergrund. Die eigentliche Zielrichtung wird nicht hinterfragt. Gleichzeitig werden den Kriminellen Ansprüche auf Wahrung ihrer Würde und die Verringerung ihres von Staats wegen zugefügten Leids verwehrt.

Der Neolombrosianismus und das neue Kontrolldenken in der Kriminologie

Durch die andauernde Forschung mit neuen biologischen Methoden, insbesondere im Bereich des Hirns, kam es zu einem Comeback der Lehren von Cesare Lombroso. Die Ursache für diese Renaissance der biologischen Erklärungsansätze wird in der Kriminologie in einem neuen Ordnungsdenken [9] gesehen, in welchem der Mensch seinen besonderen Status verloren hat und die Funktionsweise des menschlichen Gehirns mit der eines Computers verglichen wird. Der Mensch wird immer mehr als Biomaschine [10] betrachtet und verliert damit einen Teil seiner Freiheit und Würde. Das neue Ordnungsdenken basiert auf der Unterlegenheit gegenüber der Eigendynamik des globalisierten Marktes, so dass der Mensch stärker nach Technologien verlangt, welche die Ausmerzung und Isolierung antisozialer, also auch delinquenter Verhaltensweisen anstreben [11]. Die neolombrosianische Sichtweise auf den Kriminellen oder der „Naturalismus“ [12] des Delinquenten erzeugt, kennzeichnet und isoliert den „Anderen“ in einer Welt, in der sich die Überwachungsdemokratie entwickelt. Man versucht der Gesellschaft zu vermitteln, dass der Gewohnheits- und der Schwerverbrecher „anders“ [13] ist und sowohl eine psychologische als auch eine biologische Andersartigkeit aufweist, weil er die Welt anders sieht und erlebt als Nicht- Kriminelle. Zusätzlich treibt die unterschwellige Angst vor dem Fremden, terroristischen Anschlägen, Gewaltverbrechen und auch vor Ausländerkriminalität, das neue Ordnungsbedürfnis und damit auch die Suche nach biologischen Ansätzen, voran. Durch die fortwährende Betonung der Grundfreiheiten und der Menschenrechte ist die Gefahr, künftig in einem Überwachungs- und Präventionsstaat zu leben, wirklichkeitsnah, da die technischen Kontrollmöglichkeiten zu dessen Realisierung beitragen. Damit einher geht die Bereitschaft, Menschen zunehmend als „Gefahrenherde“ [14] zu sehen. Strasser kritisiert, dass im Bereich der neuen biologischen Forschung methodisch vieles bedenklich ist und dass das reflexive Niveau erschütternd sei. Er äußert, dass es keine kritische Intelligenz in der Kriminologie mehr gibt, bzw. sich die kritischen Köpfe in der Kriminologie nicht zur Thematik der Biorenaissance in der Kriminologie äußern. [15]


Ausgewählte Zitate von Peter Strasser

„Weil eine Antwort auf die Frage >Warum hat die Person so und so gehandelt?< niemals vollständig sein wird, lässt sich auf jedem Erklärungsniveau im Prinzip immer noch fragen: >Aber warum gerade diese Handlung?<“ („Verbrechermenschen“, S.9)


„(...) denn ihre Verstehensbemühungen werden sich fortan am Gängelband vorgelagerter kriminalpolitischer Zielsetzungen bewegen. Der Kriminologe wird fortan von der Realität des Rechtsbrechers nur wahrnehmen, was sich vom Standpunkt der jeweiligen kriminalpolitischen Zielsetzung aus der Realität legitimiert, und alles andere wird nicht in den Blick geraten.“
(„Verbrechermenschen“, S.11)


„(...) eine Erkenntnis des Bösen >dort draußen<, die nicht primär ein Produkt der Abwehrmechanismen des eigenen Ich darstellt, hat stets zur Voraussetzung, dass der Erkennenwollende in der Lage ist, das Böse in sich selbst zu erfahren- dass er also nicht gezwungen ist, sich zu verhalten wie jene Kriminologen, die im Vollzug ihrer saubermännischen Wissenschaft noch die absurdesten Chimären des Bösen kreieren- vom Affenverbrecher bis zum moralisch Schwachsinnigen- bloß, um nicht beim Studium des bösen Draußen einen ungeliebten, angstbesetzten Teil ihrer selbst entdecken zu müssen.“ („Verbrechermenschen“, S.181 f.)


„Das führt dazu, dass der Kriminologe beginnt, das Konzept der Moral kontrolltechnisch- und das heißt: nicht wahrheitsorientiert, sondern strategisch- zu nutzen." („Die Rückkehr der Biowissenschaften“, S.59)


„Auch 2084 wird das Bedürfnis nach Kontrollierbarkeit der Kontrolleure und ihrer Kontrollmittel keineswegs verschwunden sein. Es wird daher ein logistisches Dauerziel des sanften Überwachungsstaates werden, genügend öffentliche Sichtbarkeit zu produzieren- im Strassenverkehr, auf öffentlichen Plätzen, (...)-, um für die Mikrotechniken der Kontrolle, auf die es wesentlich ankommt, genügend Legitimation zu erhalten.“ („Der Verbrechermensch- von der Makro- zur Mikrovermessung“, S.6 f.)


„(...), wäre das philosophische Denken schlecht beraten, würde es die naturalistische Weltanschauung adoptieren, statt deren Grenzen aufzuzeigen!“ ("Naturalismus, Personsein und Moral", S.11)


„Denn die Kriminologie als Wissenschaft stellt sich seit jeher in den Dienst des Machtdenkens, des etablierten wie desjenigen einer Gegenmachtutopie.“ („Verbrechermenschen“, S.198)


Kriminologisch relevante Publikationen

Monografien

  • Die verspielte Aufklärung, Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag 1986.
  • Dunkle Gnade. Willkür und Wohlwollen, München: Wilhelm Fink Verlag 2007.
  • Gut in allen möglichen Welten. Der ethische Horizont, Paderborn: Schöningh 2004.
  • Verbrechermenschen. Zur kriminalwissenschaftlichen Erzeugung des Bösen, Frankfurt am Main/ New York: Campus Verlag 1984.
  • Verbrechermenschen. Zur kriminalwissenschaftlichen Erzeugung des Bösen, 2., erweiterte Neuauflage, Campus Bibliothek, Campus Verlag 2005,ISBN 978-3-593-37747-6 <a href="javascript:Pick it!ISBN: 978-3-593-37747-6"><img style="border: 0px none ;" src="http://www.citavi.com/softlink?linkid=FindIt" alt="Pick It!" title='Titel anhand dieser ISBN in Citavi-Projekt übernehmen'></a> [6].

Aufsätze

  • Krankheit und Verbrechen. Ein Beitrag zur Pathologisierungspolitik der Gerichtspsychiatrie, in: Kritische Justiz11 (1978), S 1-19.
  • Unschädlichmachen. Ein Beitrag zur therapeutischen Kriminologie, in: Kriminalsoziologische Bibliographie 5/18 (1978), S33-57.
  • Verbrechenserklärungen und Strafkonzeptionen, in: Kriminologisches Journal 11/1 (1979), S.1-21.
  • Die Beccaria- Falle. Eine kritische Analyse des „Therapie statt Strafe“- Arguments, in: Bewährungshilfe 26/4 (1979), S.288-301.
  • Forensische und therapeutische Kriminologie als „Etikettierungswissenschaften“, in: Reformen des Rechts. Festschrift zur 200-Jahr-Feier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz, Graz 1979, S.281-290.
  • Das Böse erklären, in: Studia Philosophica 52 (1993), S. 29-44.
  • Ist die Ethik der Psychiatrie eine Bioethik? In: Zeitschrift für Klinische Psychiologie, Psychiatrie und Psychiotherapie, Jg. 46/2 (1998), S.93- 104. Wiederabgedruckt in: Hans K.Rose (Hrsg.): Psychiatrie heute, München: Eberhard Verlag 1998, S.125-144.
  • Constructing „Those“, in: Ratio Juris 12/2 (1999), S.226-237.
  • Ausgrenzung nach innen, 5. Christian Broda- Vorlesung, Wien: Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit 2000, Broschüre, S. 5-25.
  • Das Ende der Solidarität. Bemerkungen zum Umgang mit Außenseitern um die Jahrtausendwende, in: Recht & Psychiatrie, 19.Jg., H.2 (2001), S.63-68.
  • Naturalismus, Personsein und Moral, in: www.aurora-magazin.at
  • Bodenlosigkeit- Über den Verlust moralischer Sicherheiten, in: Die unsichere Gesellschaft. Risiken, Trends, Zukünfte, hg.v. Othmar Ederer u. Manfred Prisching, „Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für Wirtschafts- und Sozialgeschichte“, Graz 2003, S. 101-115.
  • Leistungsschwach und lustlos. Kriterien der Ausgrenzung heute, in: Insider und Outsider, hg.v. Hans Georg Zilian, München und Mering: Rainer Hampp Verlag, 2004, S. 144-157. Erweiterter Zweitabdruck (zeitlich: Erstabdruck) unter dem Titel: Der schleichende Ausnahmezustand, in: wespennest. Zeitschrift für brauchbare Texte und Bilder, Schwerpunkt: „Reichtum und Armut“, 134 (2004), S.31-37.
  • Das neue Kontrolldenken in der Kriminologie, In: KrimJ (Kriminologisches Journal) 37/1 (2005), S. 39-52.
  • Die Rückkehr der Biowissenschaften in die Kriminologie, in: Jahrbuch für Rechts- und Kriminalsoziologie 04, „ Kriminologie- Akteurin und Kritikern gesellschaftlicher Entwicklung“, hg. v. Arno Pilgram und Cornelius Prittwitz, Baden- Baden (Nomos) 2005, S. 51-62.
  • Die Vermessung des Verbrechermenschen. Die Entwicklung der Menschenvermessung – von den Körperlesern über die Psychojäger bis zu den Mikrologen der Devianz, in: Digma. Zeitschrift für Datenrecht und Informationssicherheit, Jg.5, H.4, Dez. 2005, S. 162 -167.
  • Biometrie- ein Schritt in die Überwachungsdemokratie?, in: Biometrie und Datenschutz- Der vermessene Mensch, hg. v. Peter Schaar, Tagungsband zum Symposium des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit am 27.Juni 2006 in Berlin, [Bonn 2007], 11- 25.
  • Wie der Mensch zum Anderen wird - Fremdenangst und Abgrenzungslust, in: Montagsakademie der Karl- Franzens- Universität Graz, Band 3, Graz 2007, S.143- 167.
  • Naturalistische Kriminologie?, in Paradigmenwechsel im Strafverfahren! Neurobiologie auf dem Vormarsch, hg. v. Irmgard Rohde, Heinz Kammeier, Matthias Leipert, „Schriftenreihe des Instituts für Konfliktforschung“, Bd.30, Berlin 2008, 65-80.
  • Asozialität, Gesellschaftsschutz und die Krise unserer Moral. In: Gewalt und Frieden. Verständigungen über die Sicherheitsexekutive, Schriftenreihe der Sicherheitsakademie des Bundesinnenministeriums für Inneres, Bd.I, hrsg.v. FEHÈRVÁRY, J., STANGL,W., Wien, S141-155


Literaturverzeichnis

  • Beccaria, C.: Über Verbrechen und Strafen, in: Zur Einführung in Beccarias Leben und Denken, Frankfurt am Main, 1966.
  • Krimpedia- Eintrag über das Werk "Verbrechermenschen", [7], zuletzt gesehen am 16.02.09.
  • Stasser, P.: Das Ende der Solidarität. Bemerkungen zum Umgang mit Außenseitern um die Jahrtausendwende, in: Recht& Psychiatrie, 19. Jg., H. 2, S.63-68.
  • Strasser, P.: Der Verbrechermensch - von der Makro- zur Mikrovermessung, [8], zuletzt aufgerufen am 21.01.2009.
  • Strasser, P.: Die Beccaria-Falle. Eine kritische Analyse des „Therapie statt Strafe“- Arguments, in: Bewährungshilfe, 26. Jg., Heft 4, S.288-301.
  • Strasser, P.: Die Rückkehr der Biowissenschaften in die Kriminologie, in: Jahrbuch für Rechts- und Kriminalsoziologie 04, „ Kriminologie- Akteurin und Kritikern gesellschaftlicher Entwicklung“, hg. v. Arno Pilgram und Cornelius Prittwitz, Baden-Baden, 2005, S. 51-62.
  • Strasser, P.: „Naturalismus, Person und Moral“[9], zuletzt aufgerufen am 21.01.2009.
  • Strasser, P.: Publikationen von Peter Strasser, [10], zuletzt aufgerufen am 21.01.2009.
  • Strasser, P.: Unschädlichmachen. Ein Beitrag zur therapeutischen Kriminologie, in: Kriminalsoziologische Bibliographie 5/18, 1978, S. 33-57.
  • [http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1978/19781Strasser_S_1.pdf Strasser, Peter (1978) Krankheit und Verbrechen, Kritische Justiz
  • Strasser, P.: Verbrechermenschen. Zur kriminalwissenschaftlichen Erzeugung des Bösen, erweiterte Neuausgabe, Frankfurt am Main, 2005.
  • Webseite des Lehrstuhls von Univ.-Prof. Dr. Peter Strasser, Universität Graz, [11]zuletzt gesehen am 21.01.2009.
  • Wiesendanger, H.: Verbrechermenschen. Zur kriminalwissenschaftlichen Erzeugung des Bösen (Buchbesprechung) in: Kriminologisches Journal, 18 (1), 1986, 69-73.
  • Wikipedia- Eintrag über Peter Strasser (Philosoph),[12], zuletzt gesehen am 21.01.2009.

Anmerkungen

  • [1] aus „Verbrechermenschen“, a.a.O., S. 38.
  • [2] aus „Verbrechermenschen“, a.a.O., S.183.
  • [3] aus „Verbrechermenschen“, a.a.O., S. 186.
  • [4] aus „Verbrechermenschen“, a.a.O., S. 184.
  • [5] aus „Verbrechermenschen“ a.a.O., S. 186.
  • [6] aus Beccaria, Cesare: Über Verbrechen und Strafen, in: Zur Einführung in Beccarias Leben und Denken, F.a.M.:1966, S. 114.
  • [7] aus Beccaria, Cesare: Über Verbrechen und Strafen, in: Zur Einführung in Beccarias Leben und Denken, F.a.M.:1966, S. 112.
  • [8] Die Beccaria- Falle. Eine kritische Analyse des „Therapie statt Strafe“- Arguments, in: Bewährungshilfe 26/4 (1979), S.295.
  • [9] aus „Verbrechermenschen“, a.a.O., S. 240.
  • [10] Peter Strassers Aufsatz: „Der Verbrechermensch- von der Makro- zur Mikrovermessung“, S5.
  • [11] „Die Rückkehr der Biowissenschaften in die Kriminologie“, a.a.O., S. 58.
  • [12] Peter Strassers Aufsatz „Der Verbrechermensch- von der Makro- zur Mikrovermessung“, S.5.
  • [13] aus „Verbrechermenschen“, a.a.O., S.233.
  • [14] Peter Strassers Aufsatz „Der Verbrechermensch- von der Makro- zur Mikrovermessung“, S.6.
  • [15] aus „Verbrechermenschen“, a.a.O., S. 240.


Weblinks