Paramilitär

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Der Begriff Paramilitär findet nicht nur auf legale Kollektive Anwendung, die militärische Gewalt ausüben, ohne formell in die Organisation des regulären Militärs eingebunden zu sein, sondern auch auf militärisch organisierte Gruppen, die einer kriminellen oder mafiösen Organisation, einer Selbstschutzorganisation oder Partei zugeordnet sind oder von dieser befehligt werden. Häufig agieren solche Paramilitärs halblegal oder vollständig außerhalb der Legalität, operieren aber faktisch im Auftrag oder im Interesse einer offiziellen Institution oder der Regierung ([1]).

Literatur

  • Zelik, Raul (2009) Die kolumbianischen Paramilitärs: "Regieren ohne Staat?" oder terroristische Formen der inneren Sicherheit. Münster: Dampfboot. (Das Buch kritisiert die These, das Auftreten der Paramilitärs und der Ausbruch der Gewalt seien Ausdruck der Schwäche des Staates. Die Gewaltakte seien, so Zelik, eher eine Erscheinungsform staatlicher Gewaltausübung. Den Paramilitärs gehe es darum, staatliche Ordnungsaufgaben in irregulärer, von rechtlichen Vorgaben befreiter Weise zu erfüllen. Ziel sei die Wiederherstellung von Ordnung mit irregulären Mitteln. Schon die us-amerikanischen Schulungsmaterialien zur Aufstandsbekämpfung fordern im Kampf gegen irreguläre Aufständische eine Absonderung staatlicher Gewalt in einen irregulären Graubereich. Gegen die in der Bevölkerung verankerte Guerilla stellt man eine ebenso irreguläre, ebenso verankerte Anti-Guerilla, weil diese "besser in und auf die Bevölkerung wirken (kann) als von außen kommende Heeresverbände. Mit dieser Strategie - die seit Machiavelli als implizite und summe Wahrheit staatlichen Handelns gelten darf - werde erreicht, dass der Staat nicht als Aggressor wahrgenommen werde, sondern als ordnungsstifende Instanz, während die Terrorakte aus einem undefinierbaren Außen zu stammen scheinen" - Stefan Krauth in: KrimJ 2013:70-72).