Michael Bock

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Michael Bock (* 1950) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Kriminologe und Soziologe.

Werdegang

Bock studierte von 1970 bis 1975 evangelische Theologie an der Universität Tübingen (Abschluss: 1. Ev.-Theologische Dienstprüfung) und schloss dann ein Soziologiestudium an, dass er 1978 ebenfalls an der Universität Tübingen mit einer Promotion zum Doktor der Sozialwissenschaften abschloss. 1983 promovierte er zudem (auch in Tübingen) zum Doktor der Rechtswissenschaften. 1985 habilitierte er sich dort für Soziologie. Seither ist er Professor im Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht.

Als Soziologe ist Bock ein Schüler Friedrich Tenbrucks, als Kriminologe Schüler Hans Göppingers, dessen großes Lehrbuch er inzwischen als alleiniger Herausgeber betreut. Bock ist somit eher einer idiographischen als einer nomothetischen Wissenschaftsauffassung verbunden. Er knüpft damit an Soziologietraditionen aus der Weimarer Republik und den frühen 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts an. Wichtige Bezugspunkte sind für ihn die Verstehende Soziologie Max Webers und dessen heuristische Idealtypus-Konstruktion.

Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der Angewandten Kriminologie (Kriminalprognose und Interventionsplanung bei Straffälligen). In seinen Publikationen dominieren neben der Angewandten Kriminologie Arbeiten zur Geschichte und Methodologie der Sozialwissenschaften. Bei der Kriminalprognose kommt die von Hans Göppinger begründete und von Bock weiter entwickelte Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse (MIVEA) zur Anwendung. Diese soll eine zuverlässige Möglichkeit darstellen, das künftige Legalverhalten einer straffällig gewordenen Person zu prognostizieren und sinnvolle Behandlungsvorschläge (Interventionsprognose) zu machen.

Als Reaktion auf die Debatte um die Verschärfung des Jugendstrafrechts im Vorfeld der Landtagswahl in Hessen 2008 veröffentlichte Bock die Mainzer Erklärung zum Jugendstrafrecht, die statt einer Änderung des Gesetzes die Verbesserung von Ausbildung und Kooperation der mit jugendlichen Straftätern befassten Institutionen und Personen fordert.

In der allgemeinen Öffentlichkeit wurde Bock als Vertreter der These bekannt, dass Häusliche Gewalt von beiden Geschlechtern gleichermaßen ausgehe.

Werke (Auswahl)

  • Soziologie als Grundlage des Wirklichkeitsverständnisses. Zur Entstehung des modernen Weltbildes (1980).
  • Kriminologie als Wirklichkeitswissenschaft (1984).
  • Recht ohne Maß: Die Bedeutung der Verrechtlichung für Person und Gemeinschaft; Schriften zur Kultursoziologie, Band 10 (1988).
  • Auguste Comte, in: Dirk Kaesler (Hrsg.), Klassiker der Soziologie 1. Von Auguste Comte bis Norbert Elias (1999).
  • Kriminologie. Für Studium und Praxis, 3. Auflage (2007).
  • Hans Göppinger: Kriminologie, 6. Auflage (als alleiniger Herausgeber - 2008).
  • The Selective Perception of Domestic Violence, in: Telemach Serassis/ Harald Kania/ Hans Jörg Albrecht (Hg.), Images of Crime III. Representations of Crime and the Criminal, Freiburg, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht 2009, S. 105-118, ISBN 978-3-86113-096-6.

Weblinks