Gotthold Bohne

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gotthold Hermann Bohne (*25.07.1890, Burgstädt/Chemnitz - † 28.08.1957, Köln) war ein deutscher Professor für Strafrecht, Zivil- und Strafprozessrecht (und Rektor der Universität Köln von 1949 - 1951) mit ausgeprägtem Interesse an Kriminalistik und Kriminologie.

Bohne studierte Theologie, Philosophie, Medizin und Rechtswissenschaften an den Universitäten Greifswald, Jena und Leipzig und war Soldat im Ersten Weltkrieg. Nach juristischer Promotion und Habilitation in Leipzig (1920/21) und einer Zeit als Gerichtsassessor (1922) wurde er Ordinarius und Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts an der Universität Köln (1923). Am Institut für Kriminalwissenschaften, dessen damals geplanter Ausbau zu einer Zentralstelle für die gesamte kriminalwissenschaftliche Forschung des Rheinlands mit integrierter Polizeiakademie nie realisiert wurde, förderte Bohne die Verbindung von Strafrecht und Psychoanalyse und betrieb intensiv Kriminalistik (mit eigenem Labor).

Gotthold Bohne war zwei Mal Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät in den Jahren 1926-27 und 1934-35. Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte er mit Prof. Hans Carl Nipperdey und Prof. Ottmar Bühler der von der britischen Militärregierung zusammengerufenen Verfassungskommission der Universität zu Köln an und sorgte dafür, dass die Satzung der Universität vom 27. Mai 1919 wieder Gültigkeit erhielt. Von 1949-51 wählte man Gotthold Bohne zum Rektor der Universität zu Köln. Er wurde zum Präsidenten des Centre international d'etudes sur la fausse monnaie in Madrid gewählt. Bohne war stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Photographie.

Strafrecht, Kriminologie und Kriminalistik waren die Forschungsschwerpunkte Gotthold Bohnes. Dabei führte er Erkenntnisse der Rechtswissenschaften, Philosophie, Psychologie, Geschichte, Soziologie und Naturwissenschaften zu einer Synthese.

In seiner Freizeit interessierte er sich vor allem für Musik, Dichtung und bildende Kunst. 1957 wurde Gotthold Bohne mit 67 Jahren emeritiert und starb am 28. August des gleichen Jahres in Bensberg.

aus:


Veröffentlichungen von Gotthold Bohne

  • "Die Freiheitsstrafe in den italienischen Stadtrechten des 12.-16. Jahrhunderts" (1. Teil 1922, 2. Teil 1925).
  • Mitte der 1920er Jahre verfasste er zahlreiche Artikel für das von Fritz Stier-Somlo und Alexander Elster herausgegebene Handwörterbuch der Rechtswissenschaften (1925-29), über "Amtsdelikte", "Kindesunterschiebung", "Religionsdelikte", "Sittlichkeitsverbrechen", "Staatsverbrechen", "Zigeuner" u.a.
  • Auf dem Gebiet der Psychologie bezog er sich vor allem auf die psychoanalytischen Arbeiten Sigmund Freuds und Alfred Adlers und veröffentlichte "Psychoanalyse und Strafrecht" (1926/27), "Individualpsychologische Beurteilung krimineller Persönlichkeiten" (1933) und "Zur Psychologie der richterlichen Überzeugungsbildung", (1948).
  • Auf kriminologischem Gebiet beschäftigte er sich mit soziologischen Fragen der "Abhängigkeit und Selbständigkeit im sozialen Leben" (1951). Im Bereich der Kriminalistik publizierte er Beiträge zur Beweissicherung, z.B. "Zur photographischen Reproduktion von Fingerspuren auf ebenen Glasflächen, besonders bei stärkeren Vergrößerungen" (1936) und "Ein neues Verfahren zur Identifizierung abgeschossener Kugeln" (1937). Als eines seiner Spezialgebiete betrachtete er die sogenannte Erbgesundheitslehre, die von den Nationalsozialisten missbraucht wurde.
  • 1951: Menschenwürde und Strafrecht. Scherpe.
  • 1956: Forensische Zahnheilkunde. Bohne Gotthold und Hermann Euler und Robert Venter. München: J.A. Barth.
  • 1926: Zur Stellung der Frau im Prozess- und Strafrecht der italienischen Statuten. Leipzig, Weicher.
  • 1951: Abhängigkeit und Selbständigkeit im sozialen Leben.- Schriften der soziologischen Abteilung T. 1. Mit Beitr. von... von Gotthold Bohne und Leopold von Wiese. Opladen: Westdeutscher Verlag.
  • 1958: Forensische Psychologie. Bd. 1. Der psychologische Prozess und die gerichtliche Wahrheit. Enrico Altavilla, Gotthold Bohne und Walter Sax. Graz: Styria.
  • 1959: Forensische Psychologie. Bd. 2. Die Psychologie der Strafprozessbeteiligten. Enrico Altavilla, Gotthold Bohne und Walter Sax. Graz: Styria.
  • 1948: Zur Psychologie der richterlichen Überzeugungsbildung. Pick.
  • 1956: Beiträge zur Frage des Urheberrechtsschutzes für die Photographie. Dt. Gesellsch. f. Photographie.

Quellen

Fritz Stier-Somlo u. Alexander Elster (Hrsg.): Handwörterbuch der Rechtswissenschaft, Leipzig 1926-31; Hermann Corsten: Das Schrifttum der zur Zeit an der Universität Köln wirkenden Dozenten, Köln 1938, S. 55-58; UAK, Zug. 9, Nr. 646; UAK, Rektor Jahrreiß: Nachruf auf Gotthold Bohne, August 1957; "Gotthold Bohne 25.7.1890-28.8.1957 zum Gedächtnis", Ansprachen. Gehalten in der akademischen Trauerfeier der Universität zu Köln von Bernhard Rehfeldt. Hermann Jahrreiss. Richard Lange, Krefeld 1958; Willehad Paul Eckert: Kleine Geschichte der Universität Köln, Köln 1961, S. 189; Hans-Jürgen Becker: "600 Jahre Rechtswissenschaft in Köln. Aus der Geschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät", in: Festschrift der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur 600-Jahr-Feier der Universität zu Köln, Köln u.a. 1988, S. 3-30; Frank Golczewski: Kölner Universitätslehrer und der Nationalsozialismus, Köln u.a. 1988, S. 210, 273, 378; DBE, Bd. 2, München u.a. 1995, S. 2. Franz Dillman: Beschweigen ist unverfänglicher als Aufdeckung. Die juristische Fakultät im Nationalsozialismus, in: Wolfgang Blaschke (Hrsg.): Nachhilfe zur Erinnerung. 600 Jahre Universität zu Köln, Köln 1988, S. 98-109; Leo Haupts: "Die 'Universitätsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung' und die Politische Indienstnahme der Forschung durch den NS-Staat. Das Beispiel der Universität zu Köln", in: Rheinische Vierteljahrs-Blätter, Jg. 68, 2004, S. 172-200, S. 183, 189."