Friedrich Nietzsche

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Friedrich Nietzsche, 1882 (Photographie von Gustav-Adolf Schultze)

Friedrich Wilhelm Nietzsche (* 15. Oktober 1844 in Röcken bei Lützen; † 25. August 1900 in Weimar) war ein deutscher Philosoph, Dichter und klassischer Philologe.
Sein Werk enthält tief greifende Kritiken an Moral, Religion, Philosophie, Wissenschaft und Formen der Kunst.
Er stellte den Wert der Wahrheit überhaupt in Frage (vgl. Über Wahrheit und Lüge im außermoralischen Sinne (1873)) und wurde damit Wegbereiter moderner und postmoderner philosophischer Ansätze.
Viele Gedanken Nietzsches beeinflussen daher auch die kriminologische Perspektive.


Leben und Werk

Friedrich Wilhelm Nietzsche wurde am 15.10.1844 in Röcken bei Lützen geboren.
Er stammt väterlicher- und mütterlicherseits von Pastoren ab. Aufgrund des frühen Todes seines Vaters wuchs Nietzsche in einem von Frauen dominierten Haushalt in Naumburg an der Saale auf. Er besuchte die berühmte Schulanstalt Schulpforta und genoss dort eine umfassende klassische Bildung.

1864 begann er an der Universität zu Bonn mit dem Studium der klassischen Philologie (und anfangs auch der Theologie), zum dritten Semester wechselte er an die Universität Leipzig. Dort begegnete ihm die Philosophie und er las erstmals Werke Schopenhauers, welcher Nietzsche stark beeinflusste.

Erste Veröffentlichungen schon während des Studiums in Leipzig machten den jungen Wissenschaftler in der philologischen Fachwelt schnell bekannt. Noch vor Abschluss seiner Promotion bekam er 1869 eine außerordentliche Professur an der Universität Basel.

Ende der 1860er Jahre entwickelte sich eine Freundschaft zu Richard Wagner, den Nietzsche anfangs zutiefst bewunderte, welcher ihn zeitlebens prägte und mit dessen Person und Werk er sich immer wieder intensiv auseinander setzte. Die beiden entfremdeten sich später derart voneinander, dass Nietzsche die Beziehung zu Wagner abbrach.

In den folgenden Jahren wandelte sich Nietzsche vom Philologen zum Kritiker seiner Zeit. Zeitgleich begann er an fortwährend schlimmer werdenden Krankheiten zu leiden.

In den Jahren 1873 bis 1876 veröffentlichte er unter dem Titel „Unzeitgemäße Betrachtungen“ vier Werke.

1879 wurde er auf eigenen Wunsch und krankheitsbedingt von seiner Baseler Professur entpflichtet. Eine gewährte Pension ermöglichte es ihm, als freier Philosoph zu arbeiten.
1878/79 veröffentlichte Nietzsche seine Schriften „Menschliches Allzumenschliches“, 1883-1885 erschien „Also sprach Zarathustra“, 1887 schrieb Nietzsche sein Werk „Zur Genealogie der Moral". Im Jahre 1888 veröffentlichte Nietzsche schließlich sein letztes autobiographisches Werk: „Ecce Homo“.

Nietzsches Philosophie wurde von den Faschisten ideologisch benutzt, so dass er im Ausland teilweise kritisch als Wegbereiter des Dritten Reich betrachtet wurde. Dennoch wurde Nietzsche auch immer wieder durch ausländische oder ins Ausland emigrierte Autoren gegen nationalsozialistisch verfälschte Darstellungen in Schutz genommen ( vgl. Frenzel, 2000, S.139).

Im Januar 1889 brach Nietzsche zusammen und verfiel in geistige Umnachtung.
Über elf Jahre später, am 25.08.1900, starb er und wurde auf dem Friedhof zu Röcken beerdigt.

Nietzsche gilt bis heute als der größte Diagnostiker des europäischen Nihilismus [1] (vgl. Frenzel, 2000, S.132).



Bezüge zur Kriminologie

Nietzsche hinterließ zwar keine ausgearbeitete Systematik von Recht, Verbrechen und Strafe, formulierte in einigen seiner Werke für die Kriminologie aufschlussreiche Gedanken darüber (vgl. Schild, 2001, S.107):


Nietzsche über Moral

Nietzsche untersuchte insbesondere in seinem Werk „Zur Genealogie der Moral", warum der Mensch die Werturteile „gut“ und „böse“ erfunden habe und welchen Wert sie selbst hätten.
Er versuchte, statt die Moral herzuleiten oder zu begründen, die geschichtliche Entwicklung und die psychischen Voraussetzungen bestimmter moralischer Wertvorstellungen nachzuvollziehen: „Moral als Folge, als Symptom, als Maske, als Tartüfferie, als Krankheit, als Misverständnis; aber auch Moral als Ursache, als Heilmittel, als Stimulans, als Hemmung, als Gift“ (Nietzsche „Genealogie der Moral“, Vorrede, Nr. 6).
Nietzsche fragte eben nicht, wie Menschen handeln sollten, sondern warum Menschen glauben, dass sie auf bestimmte Weise handeln sollen oder andere zu einem bestimmten Handeln bringen wollen.
Nach Nietzsche sind traditionelle Kategorien der Moralphilosophie sinnlos, weder „gut“ noch „böse“ an sich existiert, die als „böse“ bezeichnete Handlung wird aus Gründen der Selbsterhaltung begangen und „das Gute“ beruht auf Konventionen (vgl. Frenzel,2000, S. 90 f.).
Nietzsche leugnete die Verantwortung des Menschen für sein Handeln in einer an sich sinnlosen Welt (ebd., S.94):
„Kann man nicht alle Werte umdrehen? Und ist gut vielleicht böse? Und Gott nur eine Erfindung und Feinheit des Teufels? Ist alles vielleicht im letzten Grunde falsch? Und wenn wir Betrogene sind, sind wir nicht eben dadurch auch Betrüger? Müssen wir nicht auch Betrüger sein?“ (Nietzsche „Menschliches Allzumenschliches“, Vorrede, Nr. 3).

Nach Nietzsche haben privilegierte Gesellschaftsschichten ihre eigenen Handlungen als „gut“ im Sinne von „edel“, „vornehm“, „mächtig“, „glücklich“ usw. definiert, die Handlungen der anderen, niedrigeren Menschen schätzen sie dagegen als „schlecht“ in der Bedeutung „schlicht“, „(all)gemein“, „unvornehm“ ab, ohne diesen daraus jedoch einen Vorwurf zu machen.
Die Wertung eigener Handlungen bei den Unterprivilegierten, Niedrigen, Armen, Kranken, der „Sklaven“ verläuft umgekehrt: Sie beruht auf Abneigung. Sie ordnen zuerst die anderen als den „bösen Feind“ ein, erst danach definieren sie sich selbst als die „Guten“ im Gegensatz zu eben jenen Bösen: Sie selbst sind „gut“, da sie nicht „böse“ sind (Nietzsche, „Genealogie der Moral, 1. Abhandlung).

Nietzsche beeinflusste mit seiner Genealogie zahlreiche Denker, u.a. Sigmund Freud und Michel Foucault.


Nietzsche über Schuld

Ebenfalls in der „Genealogie der Moral“ untersuchte Nietzsche auch die Herkunft der Idee, Menschen könnten „Verantwortung“ für etwas übernehmen.
Den moralischen Begriff der „Schuld“ sah er im materiellen Begriff der „Schulden“ gegen einen Gläubiger begründet. Das schlechte Gewissen dagegen habe nach Nietzsche seinen Ursprung in der Zivilisierung des Menschen, der unter dem Druck, in einer organisierten Gesellschaft zu leben, seinen aggressiven Trieb nach innen und gegen sich selbst lenke.
„Niemand ist für seine Taten verantwortlich, niemand für sein Wesen; richten ist soviel als ungerecht sein. Dies gilt auch, wenn das Individuum über sich selbst richtet.“
Nietzsche sprach vom „Irrtum von der Verantwortlichkeit […,] welcher auf dem Irrtum von der Freiheit des Willens ruht“, man macht „der Reihe nach den Menschen für seine Wirkungen, dann für seine Handlungen, dann für seine Motive und endlich für sein Wesen verantwortlich“. (Nietzsche, „Menschliches Allzumenschliches“, 1. Band Kap.39)

An einem geschichtlichem Beispiel stellte Nietzsche die Irrtümlichkeit der Schuldannahme fest: „Obschon die scharfsinnigsten Richter der Hexen und sogar die Hexen selber von der Schuld der Hexerei überzeugt waren, war die Schuld trotzdem nicht vorhanden. So steht es mit aller Schuld.“ (Nietzsche, „Die fröhliche Wissenschaft“, 3.Buch, Kap.250)


Nietzsche über Strafe und Rache

Nietzsche beschrieb die vielfältigen vorgeblichen und realen Zwecke, die die Strafe in der Geschichte diverser Kulturen gespielt habe. Sie sei, wie alle Tatbestände, unter neuen Machtkonstellationen immer neuen Interpretationen unterworfen gewesen.
Er sah keinen Grund, einen Menschen zu bestrafen oder zu belohnen, vielmehr handele es sich bei Strafe lediglich um einen Akt der Rache:
„Die Äquivalenz ist damit gegeben, dass an Stelle eines gegen den Schaden direkt aufkommenden Vortheils (also an Stelle eines Ausgleichs in Geld, Land, Besitz irgend welcher Art) dem Gläubiger eine Art Wohlgefühl als Rückzahlung und Ausgleich zugestanden wird, - das Wohlgefühl, seine Macht an einem Machtlosen unbedenklich auslassen zu dürfen,[ …] Vermittels der ’Strafe’ am Schuldner nimmt der Gläubiger an einem Herren-Rechte theil: endlich kommt auch er ein Mal zu dem erhebenden Gefühle, ein Wesen als ein ’Unter-sich’ verachten und misshandeln zu dürfen – oder wenigstens, im Falle die eigentliche Strafgewalt, der Strafvollzug schon an die ’Obrigkeit’ übergegangen ist, es verachtet und misshandelt zu sehen. Der Ausgleich besteht also in einem Anweis und Anrecht auf Grausamkeit.“ (Nietzsche, „Genealogie der Moral“, 2. Abhandlung Nr.5).

Nietzsche unterschied Rache in dreierlei Formen: Zum einen den abwehrenden Zurückschlag aus Furcht (auch ohne der Voraussetzung von Willensfreiheit) im Interesse des Selbstschutzes, zum zweiten das beabsichtigte Wehtun, um Ehre wiederherzustellen und zum dritten die Strafe (vgl. Schild, 2001, S.107, bezieht sich auf Nietzsche, „Menschliches Allzumenschliches“, 2.Band, 2. Abt., Kap. 33).
Er schrieb über den Sinn von Strafe und sprach hierbei sowohl vom Zweck der Sicherung („Unschädlichmachen“), als auch von General- („Furcheinflössung“) und Spezialprävention („Verhinderung weiteren Schädigens“), wie auch von den Zwecken der Besserung und Vergeltung (vgl. Gschwend, 2001, S.133).
Zur Generalprävention findet man Nietzsches Gedanken unter anderem in „Menschliches Allzumenschlich“ niedergeschrieben (2. Hauptstück Nr. 10): „Wie kommt es, dass jede Hinrichtung uns mehr beleidigt, als ein Mord? Es ist die Kälte der Richter, die peinliche Vorbereitung, die Einsicht, dass hier ein Mensch als Mittel benutzt wird, um andere abzuschrecken. Denn die Schuld wird nicht bestraft, selbst wenn es eine gäbe: diese liegt in Erziehern, Eltern, Umgebungen, in uns, nicht im Mörder, ich meine die veranlassenden Umstände.“
Nietzsche kritisierte die staatliche Strafe, da sie nur dem Schwachen helfe, welcher sich ansonsten nicht helfen könne. Der Starke mit dem Willen zur Eigenständigkeit jedoch werde geschwächt, da er seine Rechte nicht selbst wahrnehmen dürfe, obgleich er es könne (vgl. Gschwend, 2001, S.137).


Nietzsche über Strafrecht und Alternativen

Einen Sinn des Strafrechts sah Nietzsche darin, durch Abschreckung die Handlungsentscheidungen der Menschen zu beeinflussen: „’Man brennt Etwas ein, damit es im Gedächtnis bleibt: nur was nicht aufhört, weh zu thun, bleibt im Gedächtnis’ […].
Je schlechter die Menschheit ’bei Gedächtniss’ war, um so furchtbarer ist immer der Aspekt ihrer Bräuche; die Härte der Strafgesetze giebt in Sonderheit einen Maassstab dafür ab, wie viel Mühe sie hatte, gegen die Vergesslichkeit zum Sieg zu kommen […].“ (Nietzsche, „Genealogie der Moral“, 2. Abhandlung Nr.3)

Dabei ahndet das Strafrecht nicht die einzelne Tat selbst, sondern schafft ein Ventil für Machtwillen und Rachegefühle:
„Es ist die längste Zeit der menschlichen Geschichte hindurch durchaus nicht gestraft worden, weil man den Übelanstifter für seine That verantwortlich machte, also nicht unter der Voraussetzung, dass nur der Schuldige zu strafen sei: - vielmehr, so wie jetzt noch Eltern ihre Kinder strafen, aus Zorn über einen erlittenen Schaden, der sich am Schädiger auslässt, - dieser Zorn aber in Schranken gehalten und modifizirt durch die Idee, dass jeder Schaden irgend worin sein Äquivalent habe und wirklich abgezahlt werden könne, sei es selbst durch einen Schmerz des Schädigers.“ (Nietzsche, „Genealogie der Moral“, 2. Abhandlung Nr.4)

Nietzsche gab Alternativen zum Strafrecht: Gewaltfreier und privater Ausgleich im Sinne einer vergeltungsfreien Wiedergutmachung, Resozialisierung, Mediation, Erziehung, Heilen: „Es wäre ein Machtbewusstsein der Gesellschaft nicht undenkbar, bei dem sie sich den vornehmsten Luxus gönnen dürfte, den es für sie giebt, - ihren Schädiger straflos zu lassen.“ (Nietzsche, „Genealogie der Moral“ 2. Abhandlung Nr.10)

Andererseits sah er in bestimmten Fällen aber auch Sicherung und Selektion vor, so schlug z.B. er bei eugenischer Indikation präventiv die Kastration und Euthanasie bzw. Eliminierung von parasitären, besserungsunfähiger Rechtsbrecher vor (vgl. Gschwend, 2001, S.143ff).


Nietzsche über den Verbrecher

Der Verbrecher wurde von Nietzsche als „Brecher“ bezeichnet, da er sich als Vertragsbrüchiger gegen das Gemeinleben verhalten hat: „Der Verbrecher ist ein Schuldner, der die ihm erwiesenen Vortheile und Vorschüsse nicht nur nicht zurückzahlt, sondern sich sogar an seinem Gläubiger vergreift.“ (Nietzsche, „Genealogie der Moral“, 2.Abhandlung, Nr.9)
Nietzsche schrieb, dass jede Handlung eines Menschen, und damit eben auch die verbrecherische Tat, die lebendige Entfaltung des Selbst und der Willen zur Macht sei (Schild, Stuttgart 2001, S.119). Daraus folge ebenso, dass jede Theorie, auch die von der Willensfreiheit, von Gut und Böse, von Gott, von Recht und Strafe, lediglich Ausdruck des Machtwillens sei (vgl. Schild, 2001, S.119).
Da der Stärkere sich durchsetze, wertete Nietzsche die Verletzung von positivem Recht nicht negativ. Dies werde auch nicht durch die Rechtsordnung verhindert, welche ohnehin lediglich die Vormachtstellung der Machthalter zu stützen suche. (so Gschwend, 2001, S.133ff.)
Nietzsche ging von einem relativen Verbrechensbegriff aus: inwieweit eine Handlung eine „gute“ oder „böse“ Tat darstelle, hänge vom Zeitgeist und den Umständen ab (ebd., S.133ff.).
Dem Verbrecher solle jedenfalls kein schlechtes Gewissen gemacht werden, er soll vielmehr Gelegenheit haben, den angerichteten Schaden wieder gutzumachen, um in die Gesellschaft zurückzufinden (Nietzsche, „Morgenröthe“, Kap. 202).
Nietzsche beschäftigte sich auch mit der Frage, ob in einer künftigen (staatenlosen?) Gesellschaft noch Strafe existiere und kommt zu dem Schluss, dass es weiterhin „entartete“ oder „kranke“, jedenfalls schädigend wirkende Menschen gebe, bei denen Zwangsmaßnahmen als Notwehr weiterhin zulässig seien (vgl. Schild, 2001, S. 126). Diese Unheilbaren sollten Gelegenheit zum Suizid bekommen. (vgl. Nietzsche, „Morgenröthe“, Kap. 202) Insgesamt solle eine starke Gesellschaft ihre „Parasiten“ aber ertragen können (ebd.). Der Gesellschaft vornehmster Luxus sei es, seine Schädiger straflos zu lassen. (vgl. Nietzsche, „Genealogie der Moral, 2. Abhandlung Nr.10)


Nietzsche über die Historie

In seinem Werk „Vom Nutzen und Nachteil der Historie“ stellt Nietzsche fest, dass im Unterschied zum tierischen Leben des Menschen Erinnerungen an bereits Erlebtes zukünftige Handlungen beeinflussen, der Mensch in der Lage ist, Wissen zu sammeln, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen.
Er kategorisierte die Historie in drei Funktionen: Die monumentalische Historie treibe den Menschen zu großen Taten an, die antiquarische bewahre seine kollektive Identität, und die kritische beseitige schädliche Erinnerungen.


Übersicht über die Werke Nietzsches

  • Die Geburt der Tragödie aus dem Geiste der Musik (1872/1886) [2]
  • Unzeitgemäße Betrachtungen:
    • David Strauß, der Bekenner und der Schriftsteller (1873)
    • Vom Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben (1874) [3]
    • Schopenhauer als Erzieher (1874)
    • Richard Wagner in Bayreuth (1876)
  • Menschliches, Allzumenschliches (1886)
  • Morgenröte (1873)
  • Die fröhliche Wissenschaft (1882/1887)[4]
  • Also sprach Zarathustra (1883–1885)[5]
  • Jenseits von Gut und Böse (1886)
  • Zur Genealogie der Moral (1887)[6]
  • Der Fall Wagner (1888)
  • Nietzsche contra Wagner (1888) [7]
  • Götzen-Dämmerung (1889)
  • Der Antichrist (1888, erstmals veröffentlicht 1894) [8]
  • Ecce homo (1888/89, erstmals veröffentlicht 1908) [9]


Literatur

  • Frenzel, Ivo Friedrich Nietzsche in Selbstzeugnissen und Bilddokumenten
    (Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH, Reinbek bei Hamburg, 2000)
  • Rüdiger Safranski Nietzsche: Biographie seines Denkens (Spiegel-Verlag Hamburg 2006)
  • Wolfgang Schild Zwischen triebhafter Rache und autonomer Selbstbestrafung. Die Dimensionen des Strafrechtsdenkens Friedrich Nietzsches
    In: Nietzsche und das Recht(Herausgeber: Kurt Seelmann), ARST, Beiheft Nr. 77, Franz-Steiner-Verlag Stuttgart, 2001
  • Lukas Gschwend Nietzsche und die Strafrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts
    In: Nietzsche und das Recht (Herausgeber: Kurt Seelmann), ARST, Beiheft Nr. 77, Franz-Steiner-Verlag Stuttgart,2001
  • Walter Kaufmann Nietzsche: Philosoph, Psychologe, Antichrist
    (aus dem Amerikanischen übersetzt von Jörg Salaquarda), Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, 1982
  • Günter Figal Nietzsche: Eine philosophische Einführung
    Reclam Stuttgart, 1999
  • Michael Tanner Nietzsche
    Panorama-Verlag Wiesbaden, 2004
  • Henry Kerger Autorität und Recht im Denken Nietzsches
    Duncker&Humblot Berlin, 1988

Weblinks